Gründung & Geschäftsideen

In 8 Schritten zum eigenen Business

Bauunternehmen gründen

Vom Fundament bis zum Dachfirst: Bis zum fertigen Gebäude sind viele Handgriffe von Fachleuten notwendig. Mit Ihrer handwerklichen Berufsausbildung sind Sie nicht nur qualifiziert, am Hoch-, Tief- oder Ausbau aktiv mitzuwirken. Auch können Sie sich eine eigene Existenz aufbauen. Welche Meilensteine Sie setzen müssen, wenn Sie sich im Baugewerbe selbstständig machen möchten, erfahren Sie hier.

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1. Bauunternehmen gründen – vier formelle Schritte

Eine Betriebsgründung im Bauhandwerk ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das betrifft zum einen die fachlichen Kompetenzen, die Sie mitbringen sollten oder sogar müssen. So ist es essenziell, dass Sie ein Handwerk erlernt und bereits über mehrere Jahre hinweg Berufserfahrung gesammelt haben. Zum anderen sind die bürokratischen Schritte festgelegt, die Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit gehen müssen.

2. Fachliche Voraussetzungen

Die Handwerksordnung schreibt vor, welche Zulassungsbeschränkungen für Handwerksberufe bestehen. Wie die Meisterpflicht im Handwerk generell geregelt ist und welche Handwerke zu den zulassungspflichtigen beziehungsweise -freien Berufen zählen, können Sie ausführlich auf unserer Seite zur Meisterpflicht im Handwerk nachlesen. Entsprechend Ihrer beruflichen Qualifikation können Sie sich mit bauhandwerklichen Tätigkeiten selbstständig machen – hier einige Beispiele:

Bauunternehmen gründen mit Meistertitel

Wenn Sie sich zum Beispiel mit einer Dachdeckerei, Gerüstbau- oder Trockenbaufirma im Bauhandwerk selbstständig machen, müssen Sie einen Abschluss zum Handwerksmeister nachweisen. Gleiches gilt, wenn Sie als Maurer, Betonbauer, Dachdecker oder Zimmerer einen eigenen Betrieb eröffnen möchten.

Bauunternehmen gründen ohne Meistertitel

Unter anderem besteht für Estrich- und Fliesenleger keine Meisterpflicht. Somit können Sie auch ohne Meisterabschluss einen Betrieb im Bauhandwerk gründen, mit dem Sie diese Tätigkeiten anbieten.

Auch steht Ihnen die Möglichkeit offen, eine Baufirma zu gründen, die selbst keine Bauarbeiten anbietet, die einem Handwerker mit Meisterabschluss vorbehalten sind. Zwar dürfen Sie keine Gebäude errichten, jedoch innen und außen renovieren: Sie können mit Ihrem neu gegründeten Betrieb zum Beispiel Trockenbaumaßnahmen durchführen oder Häuser entkernen und danach sanieren. Darüber hinaus sind Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau ohne Meistertitel möglich.

Ausnahmen von der Meisterpflicht im Bauhandwerk

Sie möchten in einem zulassungspflichtigen Bauhandwerk tätig werden und haben keinen Meistertitel? Lassen Sie sich nicht von der Meisterpflicht der Handwerksordnung abschrecken. Alternativ fungieren Sie selbst als Geschäftsführer in Ihrer neuen Baufirma und stellen einen technischen Betriebsleiter ein. Auf diese Weise können Sie als klassischer Bauunternehmer tätig werden, Gebäude planen und den Bau durchführen.

3. Gründung Ihrer Baufirma der Handwerkskammer melden

Wenn Sie ein Bauunternehmen gründen möchten, führt Sie unter anderem ein Behördengang zu Ihrer zuständigen Handwerkskammer. Dort müssen Ihre neu gegründete Baufirma eintragen: entweder in die Handwerksrolle, wenn Sie als Selbstständiger meisterpflichtige Handwerkstätigkeiten ausüben möchten, oder in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke beziehungsweise handwerksähnlicher Gewerbe. Nach diesem offiziellen Eintrag Ihres neuen Bauunternehmens erhalten Sie die Handwerkskarte. Im Zuge dessen werden Sie automatisch Mitglied der Handwerkskammer.

Gut zu wissen!

Die Handwerkskammer ist darüber hinaus eine erste Anlaufstelle, wenn Sie eine Existenzgründerberatung suchen oder sich betriebswirtschaftliches und rechtliches Wissen aneignen möchten: Die Kammer bietet in der Regel kostenlose Kurse für angehende Selbstständige im Bauhandwerk.

4. Baugewerbe anmelden – beim zuständigen Gewerbeamt

In einem nächsten Schritt müssen Sie die Gewerbeanmeldung für Ihr Bauunternehmen durchführen. Dazu legen Sie im Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre Handwerkskarte vor und beantragen, dass Ihr Baugewerbe in das Gewerberegister aufgenommen wird. Nach dieser bürokratischen Hürde gerät Ihr Unternehmen ins Rollen: Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft sowie weitere Behörden über Ihre Selbstständigkeit im Bauhandwerk.

5. Status definieren – je nach Tätigkeitsumfang der Baufirma

Für Ihre Kunden und auch in Verträgen ist wichtig, dass Sie Ihre neue Baufirma mit der passenden Bezeichnung versehen. Denn daran lässt sich ablesen, wie umfassend das Leistungsspektrum und die Verantwortung Ihrer Baufirma in Bauprojekten ist. Generell können Selbstständige die Rolle eines Fach-, General- oder Totalunternehmers einnehmen:

Gründen Sie eine Baufirma spezialisiert auf ein bestimmtes Gewerk – zum Beispiel auf Hochbau, Tiefbau, Montage oder Messebau – gilt Ihr Betrieb als Fachunternehmen. Übernehmen Sie hingegen mehrere Bauleistungen und vergeben zudem Aufträge an Sub- oder Nachunternehmer, lässt sich Ihre Baufirma als Generalunternehmen definieren.

Noch weiter greift das Tätigkeitsfeld eines Totalunternehmers, der Bauprojekte mitunter ganzheitlich plant und durchführt. Diese Bauleistungen dürfen ausschließlich Selbstständige anbieten, die über eine kleine Bauvorlageberechtigung verfügen. Dazu gehören unter anderem Handwerksmeister des Bauhauptgewerbes oder Bautechniker. Genaueres regeln die einzelnen Bundesländer. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, sind Sie mit bestimmten Einschränkungen befugt, eigene Bauanträge einzureichen. So dürfen Sie Pläne entwerfen für

  • Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten und 200 Quadratmetern Wohnfläche
  • eingeschossige gewerbliche Gebäude bis maximal 200 Quadratmeter Bruttogeschossfläche und drei Meter Wandhöhe
  • kleinere landwirtschaftliche Betriebsgebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 bis maximal 200 Quadratmeter Bruttofläche des Erdgeschosses sowie
  • Garagen bis maximal 200 Quadratmeter Nutzfläche

Gut zu wissen!

Wenn Sie sich als Subunternehmer – zum Beispiel im Trockenbau oder Gerüstbau – selbstständig machen möchten, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Denn nur mit diesem Nachweis können Ihnen Unternehmen einen Auftrag erteilen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt das Finanzamt für Ihren Bauhandwerksbetrieb aus und bestätigt Ihnen damit, dass Sie keine Schulden gegenüber der Behörde haben. Ebenso müssen Sie eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrem Auftraggeber vorlegen, wenn es sich um ein Bauprojekt in öffentlicher Hand handelt.

Alle Ihre Überlegungen zu Ihrer Geschäftsidee und den weiteren Planungsschritte Ihrer Existenzgründung sollten Sie in einem Businessplan schriftlich festhalten. Fassen Sie darin auch zusammen, wie Sie Ihr Bauunternehmen finanzieren und wirtschaftlich betreiben möchten. In unserer Businessplan Vorlage finden Sie Ratschläge zur Gliederung und Formulierung Ihres Businessplans – sodass sie diesen optimal nutzen können, um potenzielle Investoren und Kunden von Ihrer neuen Baufirma zu überzeugen.

6. Wirtschaftliche Überlegungen zur Gründung einer Baufirma anstellen

Abgesehen von Ihrem bauhandwerklichen Geschick und der praktischen Erfahrung in Ihrer Branche – auch kaufmännische Fähigkeiten sind äußerst wichtig, wenn Sie erfolgreich eine eigene Baufirma gründen möchten. Entwickeln Sie ein gut durchdachtes Finanzierungskonzept für die Betriebsgründung Ihres Bauunternehmens:

Vorerst müssen Sie die Kosten abschätzen, die notwendig werden, um Ihre Baufirma zu eröffnen und zu betreiben. Baumaschinen, Werkzeuge und Transporter, mit dem Baumaterialien von der Betriebsstätte zur Baustelle gebracht werden, sind erste Investitionen, die Sie kalkulieren müssen. Bevor Sie teure Geräte sofort kaufen, können Sie in Erwägung ziehen, diese zunächst zu leihen oder zu leasen. Darüber hinaus schlagen Personalkosten – wenn Sie nicht als Alleinunternehmer gründen – zu Buche: Ihre Mitarbeiter oder Subunternehmer warten auf Ihre Entlohnung.

Ebenso müssen Sie als Existenzgründer im Bauhandwerk die Zeit überbrücken können, bis Sie erste Einnahmen verzeichnen. Denn Ihre Kunden bezahlen in der Regel frühestens, wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind und der Bauherr die erbrachten Leistungen abnimmt. Umso wichtiger ist für Ihre ersten Bauaufträge, dass Sie einen guten Kontakt zu Ihren Kunden aufbauen und somit Sie deren Zuverlässigkeit einschätzen können.

Alles in allem sollten Sie nicht nur berechnen, welche Gründungskosten auf Ihr Bauunternehmen zukommen. Auch die laufenden Kosten müssen Sie bedenken und langfristig erreichen, dass Ihre Ausgaben durch Ihre Einnahmen gedeckt werden können. Zur Finanzierung Ihres neu gegründeten Bauunternehmens stehen Ihnen spezielle Fördermittel für das Handwerk zur Verfügung. Neben staatlichen Förderprogrammen bieten auch weitere externe Kapitalgeber, wie z. B. Auxmoney, Smava, Grenke oder andere Kreditinstitute, verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, um Ihnen den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Mit unserem Finanzierungsrechner können Sie Ihre Optionen der Unternehmensfinanzierung individuell für Ihre Investitionsvorhaben ermitteln.

7. Absicherung Ihres Bauunternehmens

Zu den wirtschaftlichen Überlegungen, die Sie unbedingt zur Existenzgründung im Bauhandwerk anstellen sollten, gehören ebenso Vorkehrungen, sich finanziell abzusichern. Denn als Selbstständiger im Bauhandwerk müssen Sie für verschuldete Personen- und Sachschäden persönlich haften. So kann zum Beispiel ein unachtsam liegengelassenes Gerät oder kleiner handwerklicher Fehler teure Folgen für Sie haben.

Mit einer Betriebshaftpflicht schützen Sie Ihr junges Bauunternehmen vor diesen finanziellen Risiken. Finanzchef24 bietet Ihnen einen Online-Rechner, mit dem Sie einfach und kostenlos viele verschiedene Betriebshaftpflicht-Angebote vergleichen können. Möglicherweise profitieren Sie von einem Existenzgründer-Rabatt von bis zu 50 Prozent, den manche Versicherer bieten.

Neben der betrieblichen Haftpflicht sind weitere Absicherungen sehr empfehlenswert, damit Sie Ihre Existenz auf sicherem Boden aufbauen können. Verschaffen Sie sich eine Übersicht über die wichtigen Gewerbeversicherungen für das Baugewerbe oder fordern Sie gerne eine kostenlose und unverbindliche Bedarfsanalyse von unseren Finanzchef24-Experten für Ihre Baufirma an.

8. Machen Sie auf sich aufmerksam: Werbung für Ihr Bauunternehmen

Als angehender selbstständiger Bauunternehmer müssen Sie auf sich und Ihr Angebot aufmerksam machen. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Ganz klassisch können Sie Flyer verteilen, Anzeigen schalten oder auch eine Eröffnungsfeier planen. Darüber hinaus sollten Sie außerdem die Möglichkeiten des Online-Marketing voll ausschöpfen. Dieses ist in der Regel kostengünstig, was Ihnen zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit entgegen kommt. Erstellen Sie eine eigene Facebook-Seite, auf der Sie unter anderem auch mit Ihren Kunden in Kontakt treten können. Nutzen Sie das Bildportal Instagram, um Bilder von Ihren Bauwerken zu teilen und so auf sich aufmerksam zu machen. Außerdem sollten Sie sich in Online-Branchenverzeichnisse eintragen sowie auf speziellen Dienstleistungsportalen, wie dem Handwerkerportal MyHammer anmelden, um dort Kunden zu gewinnen. Oder nutzen Sie Google AdWords für regionale Anzeigen.

Tipp!

In unserem Ratgeber Online-Marketing für Gründer erklären wir, welche Möglichkeiten des Marketing es im Internet gibt. Außerdem geben wir Ihnen hilfreiche Tipps an die Hand, wie Sie mit wenig Budget das Maximum aus Ihren Werbeaktionen herausholen können.

Barbara Schweigert, Stand: 26.10.2020