Gründung & Geschäftsideen

Fördermittel für die Existenz­gründung: staatliche Förder­programme

Auf dem Weg in die Selbstständigkeit benötigen Sie neben der richtigen Geschäftsidee und dem eigenen Engagement vor allem eins: Geld. In Deutschland gibt es zahlreiche staatliche Förderprogramme, um Existenzgründern finanziell unter die Arme zu greifen. Informieren Sie sich nachfolgend, welche Bedingungen und Arten der staatlichen Förderung existieren.

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Neben klassischen Finanzierungsmöglichkeiten durch externe Kapitalgeber erhalten Existenzgründer in Deutschland eine besondere Unterstützung von staatlicher Seite: Dazu werden spezielle Förderprogramme für Gründer bereitgestellt. Das Angebot reicht von kostenlosen Beratungsmöglichkeiten bis hin zu niedrig verzinsten Gründungsdarlehen. Je nach Bundesland fällt der Umfang der Förderung bei Unternehmensgründung unterschiedlich hoch aus.

1. Bedingungen für die staatliche Förderung bei Existenzgründung

Staatliche Förderprogramme für Existenzgründer sind immer an bestimmte Bedingungen gebunden. So werden vor allem kleine und mittlere Jungunternehmen subventioniert. Zudem muss ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg zu erwarten sein. Auch zu beachten: Eine Eigenbeteiligung des Existenzgründers wird vorausgesetzt – von staatlicher Seite werden Sie keine Vollfinanzierung erwarten können.

Gut zu wissen!

Die Förderprogramme werden nicht ausschließlich bei Neugründungen angeboten. Auch Unternehmen in den ersten Jahren der Geschäftstätigkeit können – je nach Art des Förderprogramms – Anträge auf Subventionierung stellen. So wird der Staat auch der allgemeinen Förderung von Selbstständigen gerecht.

2. Beispiele für staatliche Fördermittel für Existenzgründer

Bund und Länder bieten eine Reihe an Förderprogrammen für Existenzgründer an. Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl, wie der Staat Ihren Weg in die Selbstständigkeit unterstützt.

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Bundesweite Kredite für Existenzgründer

Die ERP-Gründerkredite werden aus den Mitteln des ERP-Sondervermögens der Bundesregierung finanziert. Die Förderung können Sie zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit zu niedrigen Zinsen beantragen. Je nach Finanzierungsbedarf bietet der Staat in Kooperation mit der KfW Förderbank folgende Existenzgründerzuschüsse an:

  • Bis zu 125.000 Euro können Sie aus dem ERP-StartGeld schöpfen. Die Fördermittel sind dafür gedacht, dass Existenzgründer und Jungunternehmer in den ersten drei Geschäftsjahren Investitionen tätigen oder Betriebsmittel erwerben können.
    Gut zu wissen: Wenn Sie im Team gründen, kann jeder der Gründer bis zu 125.000 Euro beantragen.
  • Den ERP-Gründerkredit Universell können Sie bis zu einer Höhe von 25 Millionen Euro beantragen. Die Fördermittel lassen sich verwenden, um Ihr Jungunternehmen in den ersten fünf Jahren der Existenzgründung zu festigen. Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt zwei Jahre.

Bundesweite Beratungsförderung für Gründer durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bei der Förderung unternehmerischen Know-hows unterstützt Sie ein erfahrener Berater ab dem Zeitpunkt der Gründung bei Themen wie der richtigen Finanzierung Ihres Start-ups, Marketingstrategien oder auch Problemerkennung und -lösung. Gefördert werden:

  • Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre bestehen
  • Betriebe ab dem dritten Geschäftsjahr
  • Unternehmen mit wirtschaftlichen Problemen (unabhängig davon, wie lang diese am Markt sind).

Darüber hinaus unterstützt das BAFA mit dem Programm INVEST innovative Gründer bei der Suche nach Kapitalgebern.

Landesweite Förderung von Existenzgründung

Die Landesförderbanken bieten diverse Fördermittel und Zuschüsse zur Gründungsberatung an. In den einzelnen Bundesländern gelten teilweise unterschiedliche Voraussetzungen für die Förderung angehender Selbstständiger. Außerdem fällt auch die Höhe der finanziellen Unterstützung standortbezogen unterschiedlich aus. Und wie genau diese aussieht, muss im Einzelfall geprüft werden.

Beispielsweise bietet die Förderbank NRW Bank finanzielle und beratende Unterstützung für Existenzgründer, die in Nordrhein-Westfalen Ihre Geschäftstätigkeit ausüben wollen. Darunter sind Förderkredite in unterschiedlicher Höhe und Mikrodarlehen für Kleinstunternehmen. Auch kann die Landesförderbank als Eigenkapitalgeber fungieren und Bürgschaften vergeben. Bleibt man bei dem Beispiel der Fördermittel von der NRW Bank, so kann der Kreativwirtschaftsfonds zur Finanzierung eines Start-ups aus dieser Branche beitragen.

Eine Liste der verschiedenen Angebote zur Förderung von Existenzgründern finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Weitere Förderungsprogramme finden Sie in der Förderdatenbank des BMWi sowie bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

Tipp!

Wenn Sie zu den staatlichen Fördermitteln und Gründerberatungen recherchieren, die für Sie infrage kommen, lohnt es sich, mit dem Fokus auf Ihre Berufsgruppe oder Region nach Förderangeboten zu suchen. Häufig gibt es für das Handwerk oder freie Berufe spezielle staatliche Förderprogramme bei Existenzgründung. Oder wollen Sie im ländlichen Raum gründen? In vielen Bundesländern können Sie sich für Ihr Vorhaben Unterstützung aus öffentlichen Hand beantragen.

3. Gründungszuschuss: für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit

Abgesehen von branchen- oder ortsabhängigen Fördermitteln gibt es auch einen Zuschuss, der sich auf die berufliche Situation eines Unternehmensgründers bezieht: Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus werden vom Staat mit dem sogenannten Gründungszuschuss gefördert.

Autorinnen: Barbara Schweigert, Cynthia Henrich, Stand: 30.01.2019