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Kurz & knapp

Für Gründer, Selbstständige und Unternehmer ist die Berufs­haftpflicht­versicherung eine wichtige Versicherung. Sie sichert Schäden ab, die durch Ihr Verschulden entstehen.

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Was wird geschützt?

Was wird geschützt?

Personen-, Sach- und rein finanzielle Schäden. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie ausschließen, dass durch Ihr Verschulden Schäden entstehen. Die Berufshaftpflicht schützt daher bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Wer benötigt die Versicherung?

Wer benötigt die Versicherung?

Empfohlen wird die Berufshaftpflicht­versicherung für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer. Für einige Berufsgruppen wie Ärzte oder Rechtsanwälte ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 25.05.2023

Hatte mit sehr viel Geduld und alles zu meiner Zufriedenheit gelöst.
Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

bei 2.478 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 25.05.2023

Sehr freundliche, umfängliche und gut verständliche Beratung, sehr gute Erreichbarkeit. Vielen Dank

1. Leistungen

Die Berufshaftpflicht­versicherung, kurz Berufshaftpflicht, springt für Sie bei Schäden an Dritten ein und schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Belastungen, die im schlimmsten Fall Ihre berufliche Existenz bedrohen können.

Leistungen:

  • Übernahme der entstandenen Kosten im Haftungsfall

  • Prüfung der gestellten Ansprüche auf Rechtsmäßigkeit

  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche, notfalls vor Gericht (passiver Rechtsschutz)

Versicherte Personen:

  • Sie als Unternehmer oder Freiberufler

  • Ihre Mitarbeiter (wenn diese Schäden verursachen)

  • Praktikanten

  • Hilfskräfte, wie z. B. Reinigungskräfte

Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht oder Vermögensschadenhatpflicht?

Der Begriff Berufshaftpflichtversicherung wird in der Versicherungsbranche nicht einheitlich verwendet. Oft entspricht der Leistungsumfang eher dem einer Vermögens­schadenhaftpflicht, manchmal aber auch der einer Betriebhaftpflichtversicherung. Wir bei Finanzchef24 richten den Leistungsumfang Ihrer Gewerbeversicherung daher nach Ihrer Tätigkeit und Ihrem Bedarf aus. So erhalten Sie immer den richtigen Versicherungsschutz.

2. Schadenbeispiele

IT-Entwickler

IT-Entwickler

Ein IT-Freelancer macht bei der Entwicklung eines Verwaltungsprogramms für einen Verein einen Fehler. Der Verein zieht in der Folge zu geringe Beiträge ein. Der IT-Entwickler korrigiert den Fehler zwar, der Verein fordert jedoch die Kostenübernahme für die erhöhten Transaktionsgebühren bei der Bank sowie für das Schreiben an die Mitglieder. Diese Kosten übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung.

Falsch gedruckt

Falsch gedruckt

Ein weiterer Fall für die Berufshaftpflicht: Ein von einer Firma beauftragter Eventplaner gibt ein fehlerhaftes Programmheft in Druck. Das Unternehmen muss daraufhin das korrigierte Programm nochmals im Expressverfahren drucken lassen, damit zum Start der Veranstaltungsreihe das richtige Programm verteilt werden kann. Die Kosten dafür stellt er dem Event-Planer in Rechnung.

Analysefehler

Analysefehler

Ein Unternehmensberater führt im Auftrag eines Kunden eine Marktanalyse zur Einführung einer neuen Produktserie durch. Leider unterläuft ihm bei der Berechnung der Werbekosten ein Fehler. Um den geplanten Absatz dennoch zu erfüllen, investiert das Unternehmen in die erforderlichen Marketingmaßnahmen. Die entstandenen Zusatzkosten übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung.

Fehlende Beratung

Fehlende Beratung

Ein Patient mit Rückenbeschwerden kommt in die Sprechstunde eines Heilpraktikers. Der Heilpraktiker versäumt es, den Patienten ausführlich über mögliche Nebenwirkungen der Behandlung aufzuklären. Nach Beginn der Behandlung verschlimmern sich die Rückenschmerzen des Patienten. Er verlangt von dem Heilpraktiker Schmerzensgeld. Die Berufshaftpflicht prüft, ob ein Anspruch vorliegt und übernimmt die Kosten.

3. Für wen wichtig?

Vor allem empfiehlt sich eine Berufshaftpflichtversicherung für beratende Berufe (z. B. Unternehmensberater und Anwälte) und für behandelnden Tätigkeiten (z. B. Ärzte). Für einige Berufsgruppen ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Oft muss die Versicherung im Zuge der Berufszulassung nachgewiesen werden. Bei folgenden Berufen gilt u. a. die gesetzliche Versicherungspflicht:

Wenn für Ihre Branche keine Versicherungspflicht besteht, kann es sein, dass Ihre Kunden dennoch einen Nachweis über eine Berufshaftpflicht verlangen. Dies ist beispielsweise häufig bei IT-Dienstleistern, Ingenieuren und Unternehmensberatern der Fall.

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Mit nur wenigen Klicks erhalten Sie Angebote für Ihre individuelle Berufshaftpflichtversicherung. Vergleichen Sie die Preise und Leistungen von über 40 Versicherern und schließen Sie Ihre gewünschte Versicherung ab - schnell, einfach, online mit Finanzchef24.

4. Was kostet es?

Die Preise einer Berufshaftpflichtversicherung können je nach Bedarf sehr stark variieren. Sie richten sich vor allem nach:

  • Art und Umfang der betrieblichen Tätigkeit
  • Jahresumsatz
  • Höhe der Lohn- und Gehaltssummen oder Mitarbeiteranzahl
  • Höhe der Selbstbeteiligung und Deckungssumme

Kostenbeispiel: Ein nebenberuflich tätiger Unternehmensberater mit Studienabschluss in Wirtschaftswissenschaften und einem Jahresumsatz von 25.000 Euro zahlt monatlich 29,48 € für seine Berufshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme für Vermögensschäden beträgt 500.000 € bei einer Selbstbeteiligung von 1.000 €, für Personen- und Sachschäden beträgt die Deckungssumme 10 Mio €.

5. Versicherte Risiken

Da jeder Selbstständiger oder Freiberufler unterschiedliche Berufsrisiken hat, muss die Berufshaftpflichtversicherung individuell angepasst werden. Nur dann sind Sie im Schadensfall optimal abgesichert und zahlen nur für den Versicherungsschutz, den Sie wirklich benötigen.

Je nach Tätigkeit bietet die Berufshaftpflichtversicherung die Absicherung bei folgenden Risiken:

a) Absicherung reiner Vermögensschäden

Die Absicherung reiner Vermögensschäden entspricht dem Versicherungsumfang einer sogenannten Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung. Vermögensschäden können Ihren Kunden entstehen z. B. durch:

  • Fehlberatung Ihrer Kunden

  • fehlerhafte Programmierung eines Onlineshops

  • Versäumen von Vertragsfristen

  • Verletzung von Bildrechten

  • fehlerhafter Werbedruck für ein Kundenprojekt

Diese Form der Berufshaftpflichtversicherung ist besonders für Berufsgruppen mit Berater- und Dienstleistertätigkeit unverzichtbar und teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben.

b) Absicherung von Personen- & Sachschäden

Ebenso können Sie sich gegen Schadensersatzforderungen aus Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden absichern. Dies entspricht dem Schutz einer Betriebshaftpflicht. Folgende Risiken sind hierbei versichert:

  • Unfall eines Kunden in Ihren Räumlichkeiten (Stolperhaftpflicht)

  • Beschädigung von fremden Eigentum

  • Schutz bei fehlerhaften Produkten

Diese Risiken gibt es vor allem in Berufsgruppen mit Kundenkontakt wie Kosmetiker, Fitnesstrainer, Ärzte oder Heilpraktiker. Gleiches gilt für Handwerker, die häufig am Eigentum Ihrer Auftraggeber arbeiten.

c) Absicherung aller Haftpflichtrisiken

Manche Unternehmer und Freiberufler sind gleichermaßen von den oben genannten Berufsrisiken betroffen. Sie benötigen einen Versicherungsschutz, der sowohl bei Personen- und Sachschäden als auch reinen Vermögensschäden greift. Ihnen ist das Kombiprodukt aus Baustein a und b bei der Berufshaftpflichtversicherung dringend anzuraten.

Extra: Checkliste zur Berufshaftpflicht

6. FAQ

Weitere wichtige Gewerbeversicherungen

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    Versicherung bei rechtlichen Streitfällen und juristischen Fragen

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