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Seit unserer Gründung im Jahr 2012 in München ist Finanzchef24 die unabhängige Plattform für maßgeschneiderte Versicherungen für Existenzgründer, Unternehmer und Selbstständige. Mit über 50.000 zufriedenen Kunden und mehr als 40 renommierten Versicherungspartnern bieten wir umfassenden Schutz über 1.500 Tätigkeiten in rund 20 Branchen. Unser Ziel: Ihnen durch individuelle Beratung und innovative digitale Lösungen Sicherheit im unternehmerischen Alltag zu geben.
Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Schutz bei beruflichen Fehlern und Schäden und ist unverzichtbar für Berufe mit hohem Haftungsrisiko. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und hilft bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Pflicht ist sie für viele Freiberufler und Selbstständige, wie Ärzte und Rechtsanwälte, und wird allen empfohlen, die beratend oder planend tätig sind. Die Kosten hängen vom Berufsrisiko, Umsatz und der Deckungssumme ab. Finanzchef24 ermöglicht einen unabhängigen Vergleich passender Berufshaftpflichten von über 40 Versicherern sowie eine individuelle und transparente Beratung.
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Als Selbstständiger oder Unternehmer ist die Berufshaftpflichtversicherung ein entscheidender Schutz. Sie übernimmt die Kosten, wenn Ihnen bei Ihrer Arbeit Fehler unterlaufen, die anderen schaden. Insbesondere in Berufen, bei denen Beratungs- oder Behandlungsfehler hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen können, ist eine Haftpflicht oft gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient dazu, Ihr persönliches Vermögen als Selbstständiger zu schützen. Doch auch wenn keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, bietet diese Versicherung einen wesentlichen finanziellen Schutz für Ihr Unternehmen.
Personen-, Sach- und rein finanzielle Schäden. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie ausschließen, dass durch Ihr Verschulden Schäden entstehen. Die Berufshaftpflicht schützt daher bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Empfohlen wird die Berufshaftpflichtversicherung für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer. Für einige Berufsgruppen wie Ärzte oder Rechtsanwälte ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Die Berufshaftpflichtversicherung, kurz Berufshaftpflicht, springt für Sie bei Schäden an Dritten ein und schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Belastungen, die im schlimmsten Fall Ihre berufliche Existenz bedrohen können.
Prüfung von Schadensersatzansprüchen: Liegt überhaupt ein Anspruch gegen Sie vor?
Übernahme der entstandenen Kosten bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche, notfalls vor Gericht (passiver Rechtsschutz)
Sie als Unternehmer oder Freiberufler
Ihre Mitarbeiter (wenn diese Schäden verursachen)
Praktikanten
Hilfskräfte, wie z. B. Reinigungskräfte
Der Begriff Berufshaftpflichtversicherung wird in der Versicherungsbranche nicht einheitlich verwendet. Oft entspricht der Leistungsumfang eher dem einer Vermögensschadenhaftpflicht, manchmal aber auch der einer Betriebshaftpflichtversicherung. Wir bei Finanzchef24 richten den Leistungsumfang Ihrer Gewerbeversicherung daher nach Ihrer Tätigkeit und Ihrem Bedarf aus. So erhalten Sie immer den richtigen Versicherungsschutz.
"Die Berufshaftpflichtversicherung ist insbesondere für beratende und planende Berufe essentiell. Um sich optimal gegen mögliche Schadensfälle abzusichern, ist es entscheidend, bei Abschluss der Versicherung eine präzise Beschreibung Ihrer Tätigkeiten anzugeben. Achten Sie dabei besonders auf die Einbeziehung der Branchen Ihrer Auftraggeber. Geben Sie zudem an, ob Sie im Ausland tätig sind, um einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten."
Bernhard Holbl, Senior Firmenkundenberater, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
Die Berufshaftpflicht deckt je nach Versicherer und Tarif unterschiedliche Risiken ab. Dies richtet sich vor allem nach der Tätigkeit, die Sie als Selbstständiger oder Freiberufler ausüben. Als remote arbeitender Grafiker benötigen Sie weniger eine Absicherung von Personen- und Sachschäden, jedoch sollten Sie auf jeden Fall reine Vermögensschäden absichern lassen, falls Ihnen mal ein Druckfehler unterläuft. Als Arzt ist es hingegen unerlässlich, auch die Risiken von Personenschäden abzudecken, da hier das größte Berufsrisiko herrscht. Daher bietet die Berufshaftpflichtversicherung je nach Tätigkeit die Absicherung bei folgenden Risiken:
Die Absicherung reiner Vermögensschäden entspricht dem Versicherungsumfang einer sogenannten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Vermögensschäden können Ihren Kunden entstehen z. B. durch:
Fehlberatung Ihrer Kunden
fehlerhafte Programmierung eines Onlineshops
Versäumen von Vertragsfristen
Verletzung von Bildrechten
fehlerhafter Werbedruck für ein Kundenprojekt
Diese Form der Berufshaftpflichtversicherung ist besonders für Berufsgruppen mit Berater- und Dienstleistertätigkeit unverzichtbar und teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Ebenso können Sie sich gegen Schadensersatzforderungen aus Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden absichern. Dies entspricht dem Schutz einer Betriebshaftpflicht. Folgende Risiken sind hierbei versichert:
Unfall eines Kunden in Ihren Räumlichkeiten (Stolperhaftpflicht)
Beschädigung von fremdem Eigentum
Schutz bei fehlerhaften Produkten
Diese Risiken gibt es vor allem in Berufsgruppen mit Kundenkontakt wie Kosmetiker, Fitnesstrainer, Ärzte oder Heilpraktiker. Gleiches gilt für Handwerker, die häufig am Eigentum ihrer Auftraggeber arbeiten.
Manche Unternehmer und Freiberufler sind gleichermaßen von den oben genannten Berufsrisiken betroffen. Sie benötigen einen Versicherungsschutz, der sowohl bei Personen- und Sachschäden als auch reinen Vermögensschäden greift. Ihnen ist das Kombiprodukt aus Baustein a und b bei der Berufshaftpflichtversicherung dringend anzuraten.
Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, auch bestimmte eigene finanzielle Schäden, sprich Vermögenseigenschäden, abzusichern. Hierzu zählen unter anderem folgende Beispiele:
Reputationsschäden
Vertrauensschäden, die durch eigene Mitarbeiter entstanden sind
Ausfall von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen
Rücktritt eines Auftraggebers (muss i. d. R. bei Antragstellung explizit vereinbart werden)
Vertragsstrafen infolge einer Geheimhaltungspflichtverletzung
Je nach Versicherer und Tarif können hier die Leistungen unterschiedlich ausfallen. In unserem Online-Rechner können Sie jedoch ganz einfach die unterschiedlichen Tarife vergleichen und sich auch die jeweiligen Leistungen anzeigen lassen.
Sie sind sich nicht sicher, welche Risiken Sie absichern sollen? Kein Problem! Geben Sie in unserem Online-Rechner einfach Ihre Tätigkeit an, beantworten Sie ein paar Fragen und schon erhalten Sie passende Tarife für Ihre individuelle Berufshaftpflichtversicherung. Und bei weiteren Fragen helfen Ihnen die Versicherungsexperten von Finanzchef24 gerne weiter - kostenfrei, unabhängig und transparent.
Ein weiterer Fall für die Berufshaftpflicht: Ein von einer Firma beauftragter Eventplaner gibt ein fehlerhaftes Programmheft in Druck. Das Unternehmen muss daraufhin das korrigierte Programm nochmal im Expressverfahren drucken lassen, damit zum Start der Veranstaltungsreihe das richtige Programm verteilt werden kann. Die Kosten dafür stellt das Unternehmen dem Eventplaner in Rechnung. Dessen Versicherung kommt für den Schaden auf.
Ein Unternehmensberater führt im Auftrag eines Kunden eine Marktanalyse zur Einführung einer neuen Produktserie durch. Leider unterläuft ihm bei der Berechnung der Werbekosten ein Fehler. Um den geplanten Absatz dennoch zu erfüllen, investiert das Unternehmen in die erforderlichen Marketingmaßnahmen. Die entstandenen Zusatzkosten übernimmt die Haftpflichtversicherung.
Ein Patient mit Rückenbeschwerden kommt in die Sprechstunde eines Heilpraktikers. Der Heilpraktiker versäumt es, den Patienten ausführlich über mögliche Nebenwirkungen der Behandlung aufzuklären. Nach Beginn der Behandlung verschlimmern sich die Rückenschmerzen des Patienten. Er verlangt von dem Heilpraktiker Schmerzensgeld. Die Versicherung prüft, ob ein Anspruch vorliegt und übernimmt die Kosten.
Vor allem empfiehlt sich eine Berufshaftpflichtversicherung für beratende Berufe (z. B. Unternehmensberater und Anwälte) und für behandelnde Tätigkeiten (z. B. Ärzte). Für einige Berufsgruppen ist der Abschluss sogar gesetzlich vorgeschrieben. Oft muss die Versicherung im Zuge der Berufszulassung nachgewiesen werden. Bei folgenden Berufen gilt u. a. die gesetzliche Versicherungspflicht:
Wenn für Ihre Branche keine Versicherungspflicht besteht, kann es sein, dass Ihre Kunden dennoch einen Nachweis über eine berufliche Haftpflichtdeckung verlangen. Dies ist beispielsweise häufig bei IT-Dienstleistern, Ingenieuren und Unternehmensberatern der Fall.
Die Preise einer Berufshaftpflichtversicherung können je nach Bedarf sehr stark variieren. Sie richten sich vor allem nach:
Kostenbeispiel: Ein nebenberuflich tätiger Unternehmensberater mit Studienabschluss in Wirtschaftswissenschaften und einem Jahresumsatz von 25.000 Euro zahlt monatlich 29,48 € für seine Berufshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme für Vermögensschäden beträgt 500.000 € bei einer Selbstbeteiligung von 1.000 €, für Personen- und Sachschäden beträgt die Deckungssumme 10 Mio. €.
Mit unserem Online-Vergleichsportal finden Sie über 680 Tarife von mehr als 40 Versicherern. Geben Sie einfach Ihre Tätigkeit an und wir suchen für Sie die passenden Angebote heraus. Diese können Sie dann nach Preis-Leistung vergleichen. So finden Sie schnell und einfach Ihre ideale Absicherung.
Die Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, ist der höchste Betrag, den der Versicherer pro Jahr im Schadensfall bezahlt. Die Höhe der richtigen Versicherungssumme ist daher entscheidend für den passenden Schutz Ihres Unternehmens. Grundsätzlich sollte Ihre Berufshaftpflichtversicherung die größtmöglichen Schadensfälle absichern. Das bedeutet: Je höher das Risiko für Schäden, desto höher die Deckungssumme!
Überlegen Sie daher: Was wäre der größtmögliche Schaden, der durch Ihre berufliche Tätigkeit entstehen kann? Sollten Sie sich unsicher sein, helfen Ihnen unsere Versicherungsexperten von Finanzchef24 gern weiter.
Unter offener Deckung – auch All-Risk-Deckung genannt – wird ein Versicherungskonzept verstanden, bei dem alle Tätigkeiten abgesichert sind, die nicht explizit im Versicherungsvertrag ausgeschlossen werden. Schließen Sie eine Berufshaftpflicht mit offener Deckung ab, müssen keine Anpassungen vorgenommen werden, sollte sich Ihr Tätigkeitsbereich verändern oder erweitern.
Wichtig: Die versicherten Tätigkeiten müssen in Verbindung zu Ihrer hauptberuflichen Selbstständigkeit stehen. Sollten Sie beispielsweise unabhängig davon noch nebenberuflich tätig sein, ist dies nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Normalerweise lässt sich eine Berufshaftpflichtversicherung zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die meisten Versicherungen setzen hierbei eine Kündigungsfrist von drei Monaten an. Bei einer Beitragserhöhung durch den Versicherer besteht jedoch ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht von einem Monat. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen - entweder per Brief, Fax oder E-Mail.
Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe
Wir hoffen, dieser Fall tritt für Sie nie ein, aber: wenn Sie Ihr Geschäft aufgeben, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Um davon Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag für Ihre Berufshaftpflichtversicherung zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Der Unterschied liegt vor allem in der Bezeichnung. Oft wird der Begriff Berufshaftpflicht bei beratenden oder verwaltenden Berufen benutzt, wenngleich die Berufshaftpflicht ähnlich der Betriebshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden abdecken kann. Jedoch kann die Berufshaftpflicht auch nur rein finanzielle Schäden, sogenannte Vermögensschäden, absichern, wodurch sie dem Schutz der Vermögensschadenhaftpflicht entspricht. Dies unterscheidet sich je nach Versicherer. Doch egal, wie das Produkt schließlich bezeichnet wird – wichtig ist, dass alle die Risiken, die Ihr Beruf umfasst, abgedeckt sind. Daher vergleichen wir bei Finanzchef24 die verschiedenen Versicherungsarten nach der von Ihnen ausgeübten Tätigkeit und dem von Ihnen gewünschten Schutz.
Nein. Sobald Sie die Berufshaftpflicht abgeschlossen haben, gilt der Versicherungsschutz. Eine Wartezeit ist z. B. bei einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung üblich.
Wenn einer Ihrer Kunden aufgrund Ihrer Beratung gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt, so wird der Schaden von Ihrer Berufshaftpflicht übernommen. Beispielsweise beraten Sie einen Kunden unzureichend zur Datenschutzgrundverordnung. Ihr Kunde wird daraufhin abgemahnt und muss eine entsprechende Strafe zahlen. Die Bußgelder werden von Ihrer Berufshaftpflicht übernommen. Aber: Verstoßen Sie selbst dagegen, ist Ihr eigener finanzieller Schaden nicht im Versicherungsschutz enthalten! Hierfür sollten Sie den Abschluss einer Cyber-Versicherung und einer Rechtsschutzversicherung in Betracht ziehen.
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