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Für Gründer, Selbstständige und Unternehmer ist die Berufshaftpflichtversicherung eine wichtige Versicherung. Sie sichert Schäden ab, die durch Ihr Verschulden entstehen.
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Personen-, Sach- und rein finanzielle Schäden. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie ausschließen, dass durch Ihr Verschulden Schäden entstehen. Die Berufshaftpflicht schützt daher bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Empfohlen wird die Berufshaftpflichtversicherung für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer. Für einige Berufsgruppen wie Ärzte oder Rechtsanwälte ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Berufshaftpflichtversicherung bewahrt Sie als Gewerbetreibenden oder Freiberufler davor, Schadensersatzzahlungen selbst leisten zu müssen. Denn wird ein Kunde durch Ihr Verschulden zum Beispiel verletzt oder finanziell geschädigt, sind Sie als Selbstständiger gesetzlich dazu verpflichtet, für die entstandenen Schäden aufzukommen. Insbesondere, wenn sich jemand aufgrund Ihres Verschuldens verletzt, können diese Schadensersatzzahlungen schnell immense Summen annehmen. Ohne Versicherungsschutz kann das für Sie möglicherweise den finanziellen Ruin bedeuten. Wenn Sie ein Einzelunternehmen (z.B. als eingetragener Kaufmann) führen, müssen Sie in diesem Fall mit Ihrem Privatvermögen haften. Deshalb sollten Sie nicht auf den Schutz einer Berufshaftpflicht verzichten, denn diese deckt bei Schäden Dritter die anfallenden Kosten ab.
Grundsätzlich empfehlen wir jedem Unternehmer und Freiberufler den Abschluss einer Berufshaftpflicht. Denn durch diese sind Sie bei Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden rundum abgesichert. Vor allem beratende Berufe (z. B. Unternehmensberater und Anwälte) haften nicht nur bei Unfällen und Missgeschicken. So können durch eine fehlerhafte Beratung Vermögensschäden bei Ihren Kunden entstehen. Diese sind dann berechtigt, von Ihnen Schadenersatz zu fordern.
Ebenso empfiehlt sich eine Berufshaftpflichtversicherung für behandelnden Tätigkeiten (z. B. Ärzte). Auch hier können durch Behandlungsfehler Schäden an Patienten verursacht werden. In einem solchen Falle sind die geschädigten Personen berechtigt, die Erstattung der Behandlungskosten, sowie Krankengeld und Arztkosten zurückzufordern. Eine Berufshaftpflichtversicherung überprüft dabei für Sie, ob die Ansprüche berechtigt sind und deckt die anfallenden Kosten. So müssen Sie im Schadensfall nicht Ihre finanziellen Rücklagen oder Ihr Privatvermögen in Anspruch nehmen.
Für einige Berufsgruppen ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Oft muss die Versicherung im Zuge der Berufszulassung nachgewiesen werden. Bei folgenden Berufen gilt u. a. die gesetzliche Versicherungspflicht:
Und auch, wenn für Ihre Branche keine Versicherungspflicht besteht, kann es sein, dass Kunden einen Nachweis über eine Berufshaftpflicht verlangen. Dies ist beispielsweise häufig bei IT-Dienstleistern, Ingenieuren und Unternehmensberatern der Fall.
Welches Versicherungskonzept das richtige für Sie ist, hängt dabei von Ihren individuellen Tätigkeiten und Risiken ab. Unter Punkt 3 stellen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der Absicherung durch die Berufshaftpflicht ausführlich vor.
Die Berufshaftpflichtversicherung springt für Sie bei Schäden an Dritten ein und schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Belastungen, die im schlimmsten Fall Ihre berufliche Existenz bedrohen können. Außerdem überprüft die Berufshaftpflicht die Rechtmäßigkeit der gegen Sie gestellten Forderungen. Sollten sich diese als ungerechtfertigt herausstellen, übernimmt die Versicherung die entstandenen Rechtskosten zur Abwehr der Ansprüche durch Dritte.
Die Leistungen auf einen Blick:
Versicherte Personen:
Die Berufshaftpflichtversicherung kann je nach persönlichem Bedarf Personen-, Sach- und rein finanzielle Schäden abdecken. Sie verbindet also zwei essentielle Versicherungen und deren unterschiedliche Deckung miteinander: die der Betriebs- und die der Vermögensschadenhaftpflicht. Da aber jeder Selbstständiger oder Freiberufler unterschiedliche Berufsrisiken hat, muss die Berufshaftpflichtversicherung individuell angepasst werden. Nur dann sind Sie im Schadensfall optimal abgesichert und zahlen nur für den Versicherungsschutz, den Sie wirklich benötigen.
Je nach Tätigkeit bietet die Berufshaftpflichtversicherung folgende unterschiedliche Deckungskonzepte.
Mit der Berufshaftpflicht können Sie Ihr Unternehmen oder Ihre freiberufliche Tätigkeit ausschließlich gegen Schadensersatzforderungen aus echten beziehungsweise reinen Vermögensschäden absichern. Dieses spezielle Deckungskonzept umfasst den Versicherungsumfang einer sogenannten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Berufshaftpflicht bietet dann zum Beispiel Versicherungsschutz in folgenden Schadensfällen:
Insbesondere für Berufsgruppen mit Berater- und Dienstleistertätigkeit ist diese Versicherung gewissermaßen unverzichtbar, teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben (siehe Punkt 1). Denn wer bei der Beratung Dritter Fehler begeht, läuft schnell Gefahr, einen rein finanziellen Schaden beim Kunden zu verursachen.
Ebenso können Sie sich gegen Schadensersatzforderungen aus Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden absichern. Dieses Deckungskonzept umfasst dann den Versicherungsumfang einer Betriebshaftpflicht. Die beiden Begriffe werden in der Versicherungsbranche daher auch häufig synonym verwendet. Die Berufshaftpflicht bietet bei dieser Variante zum Beispiel ein Schutzschild in folgenden Schadensfällen:
Vor allem Berufsgruppen, die in direktem Kundenkontakt stehen – wie selbstständige Kosmetiker, Fitnesstrainer, Ärzte oder Heilpraktiker – sind dem Risiko ausgesetzt, solche Schäden zu verursachen. Gleiches gilt für Handwerker, die im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit häufig am Eigentum Ihrer Auftraggeber arbeiten.
Manche Unternehmer und Freiberufler sind gleichermaßen von den oben genannten Berufsrisiken betroffen. Sie benötigen einen Versicherungsschutz, der sowohl bei Personen- und Sachschäden als auch reinen Vermögensschäden greift. Ihnen ist das Kombiprodukt aus Baustein a und b bei der Berufshaftpflichtversicherung dringend anzuraten.
Ein IT-Freelancer macht bei der Entwicklung eines Verwaltungsprogramms für einen Verein einen Fehler. Der Verein zieht in der Folge zu geringe Beiträge ein. Der IT-Entwickler korrigiert den Fehler zwar, der Verein fordert jedoch die Kostenübernahme für die erhöhten Transaktionsgebühren bei der Bank sowie für das Schreiben an die Mitglieder. Diese Kosten übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung.
Ein weiterer Fall für die Berufshaftpflicht: Ein von einer Firma beauftragter Eventplaner gibt ein fehlerhaftes Programmheft in Druck. Das Unternehmen muss daraufhin das korrigierte Programm nochmals im Expressverfahren drucken lassen, damit zum Start der Veranstaltungsreihe das richtige Programm verteilt werden kann. Die Kosten dafür stellt er dem Event-Planer in Rechnung.
Ein Unternehmensberater führt im Auftrag eines Kunden eine Marktanalyse zur Einführung einer neuen Produktserie durch. Leider unterläuft ihm bei der Berechnung der Werbekosten ein Fehler. Um den geplanten Absatz dennoch zu erfüllen, investiert das Unternehmen in die erforderlichen Marketingmaßnahmen. Die entstandenen Zusatzkosten übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung.
Ein Patient mit Rückenbeschwerden kommt in die Sprechstunde eines Heilpraktikers. Der Heilpraktiker versäumt es, den Patienten ausführlich über mögliche Nebenwirkungen der Behandlung aufzuklären. Nach Beginn der Behandlung verschlimmern sich die Rückenschmerzen des Patienten. Er verlangt von dem Heilpraktiker Schmerzensgeld. Die Berufshaftpflicht prüft, ob ein Anspruch vorliegt und übernimmt die Kosten.
Der Unterschied liegt vor allem in der Bezeichnung. Oft wird der Begriff Berufshaftpflicht bei beratenden oder oder verwaltenden Berufen benutzt, wenngleich die Berufshaftpflicht ähnlich der Betriebshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden abdecken kann. Jedoch kann die Berufshaftpflicht auch nur rein finanzielle Schäden, sogenannte Vermögensschäden, absichern, wodurch sie dem Schutz der Vermögensschadenhaftpflicht entspricht. Dies unterscheidet sich je nach Versicherer. Doch egal, wie das Produkt schließlich bezeichnet wird – wichtig ist, dass alle die Risiken, die Ihr Beruf umfasst, abgedeckt sind. Daher vergleichen wir bei Finanzchef24 die verschiedenen Versicherungsarten nach der von Ihnen ausgeübten Tätigkeit und dem von Ihnen gewünschten Schutz.
Beiträge können je nach Bedarf sehr stark variieren. Sie richten sich vor allem nach Art und Umfang der betrieblichen Tätigkeit. In der Regel wollen die Versicherer auch wissen, wie viel Umsatz das Unternehmen erzielt, wie hoch Lohn- und Gehaltssummen sind oder wie viele Mitarbeiter der Betrieb bzw. das Unternehmen beschäftigt. Diese Informationen nutzt der Versicherer dazu, das Risiko für Schäden und Schadenshöhen einzuschätzen und leitet daraus die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung ab. Außerdem sind weitere Faktoren wie die Selbstbeteiligung, die Deckungssumme oder auch Rabattmöglichkeiten bei Gewerbeversicherungen für Gründer beispielsweise entscheidend dafür, wie viel eine Berufshaftpflichtversicherung kostet.
Kostenbeispiele zur Berufshaftpflichtversicherung:
Zusammenfassend gilt:
Die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung werden für jedes Unternehmen und für jede Tätigkeit individuell errechnet. Aber auch bei gleichen Voraussetzungen können die Preise zwischen verschiedenen Angeboten stark variieren. Umso wichtiger ist es, Berufshaftpflichtversicherungen mehrerer Versicherer zu prüfen. Dabei sollte jedoch nicht nur der Preis ausschlaggebend sein, sondern vor allem auch die Leistungen und Versicherungsbedingungen. Mit unserem Berufshaftpflicht-Vergleich können Sie die Kosten für Ihre Berufshaftpflicht und die jeweiligen Konditionen von rund 40 Versicherern einfach ermitteln. Da jeder Versicherer seine Konditionen selbst bestimmt, kann es zu unterschiedlichen Preisen kommen. Diese können Sie mit unserem Online-Rechner übersichtlich vergleichen.
Transparenter und einfacher Unser Berufshaftpflichtversicherung-Vergleich ermöglicht es Ihnen, die Versicherungen verschiedener renommierter Anbieter ganz einfach online zu vergleichen. So finden Sie die Versicherung, die am besten zu Ihnen passt – und können sie direkt online abschließen mit einer Ersparnis von bis zu 85 Prozent.
Unser Vergleichsrechner stellt Ihnen einfache Fragen zum Unternehmen sowie zu Ihrer Tätigkeit und ermittelt daraus Ihr individuelles Risiko.
Auf Grundlage Ihrer Angaben erhalten Sie in Sekundenschnelle passende Versicherungsangebote. Diese können Sie miteinander vergleichen.
Wählen Sie das Angebot mit der gewünschten Deckungssumme und Selbstbeteiligung aus und schließen Sie Ihre Berufshaftpflicht direkt online ab. Schon haben Sie den nötigen Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen.
Bei der Berufshaftpflichtversicherung gibt es keine standardisierten Deckungssummen. Das individuelle Risiko des jeweiligen Unternehmens oder der freiberuflichen Tätigkeit bestimmt, wie hoch sie angesetzt werden. Grundsätzlich sollte Ihre Berufshaftpflichtversicherung die größtmöglichen Schadensfälle absichern. Das bedeutet: Je höher das Risiko für Schäden, desto höher die Deckungssumme!
Ein Beispiel: Ein Berater berät ein Unternehmen fehlerhaft hinsichtlich der Einführung eines neuen Systems. Dadurch entstehen Umsatzeinbußen in Höhe von 400.000 Euro. Die Deckungssumme des Beraters sollte also nicht weniger als 400.000 Euro betragen, da er sonst für den Differenzbetrag selbst aufkommen muss. Deshalb ist es wichtig, das Risiko Ihrer Tätigkeit vorab realistisch einzuschätzen, um entsprechend bei Vermögensschäden versichert zu sein. Sollten Sie sich unsicher sein, helfen Ihnen unsere Versicherungsexperten von Finanzchef24 gern weiter.
Ja, wenn Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Um davon Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag für Ihre Berufshaftpflichtversicherung zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Unter offener Deckung – auch All-Risk-Deckung genannt – wird ein Versicherungskonzept verstanden, bei dem alle Tätigkeiten abgesichert sind, die nicht explizit im Versicherungsvertrag ausgeschlossen werden. Schließen Sie eine Berufshaftpflicht mit offener Deckung ab, müssen keine Anpassungen vorgenommen werden, sollte sich Ihr Tätigkeitsbereich verändern oder erweitern. Wichtig: Die versicherten Tätigkeiten müssen in Verbindung zur Ihrer hauptberuflichen Selbstständigkeit stehen. Sollten Sie beispielsweise unabhängig davon noch nebenberuflich tätig sein, ist dies nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Unter Umständen sind, abhängig vom Versicherer und dem Tarif - bestimmte Eigenschäden abgesichert. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl möglicher versicherter Eigenschäden:
Welche dieser Schäden in Ihrer Police integriert sind, müssen Sie von Angebot zu Angebot überprüfen.
Nein. Sobald Sie die Berufshaftpflicht abgeschlossen haben, gilt der Versicherungsschutz. Eine Wartezeit ist z. B. bei einer gewerblichen Rechtsschutzsicherung üblich.
Sollte einer Ihrer Kunden aufgrund eines Beratungsfehlers Ihrerseits gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen, werden mögliche Bußgelder von Ihrer Berufshaftpflicht übernommen. Aber: Verstoßen Sie selbst dagegen, ist Ihr eigener finanzieller Schaden nicht im Versicherungsschutz enthalten! Hierfür sollten Sie den Abschluss einer Cyber-Versicherung und einer Rechtsschutzversicherung in Betracht ziehen.
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