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Für Gründer, Selbstständige und Unternehmer ist die Berufshaftpflichtversicherung eine wichtige Versicherung. Sie sichert Schäden ab, die durch Ihr Verschulden entstehen.
Personen-, Sach- und rein finanzielle Schäden. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie ausschließen, dass durch Ihr Verschulden Schäden entstehen. Die Berufshaftpflicht schützt daher bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Empfohlen wird die Berufshaftpflichtversicherung für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer. Für einige Berufsgruppen wie Ärzte oder Rechtsanwälte ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Die Berufshaftpflichtversicherung, kurz Berufshaftpflicht, springt für Sie bei Schäden an Dritten ein und schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Belastungen, die im schlimmsten Fall Ihre berufliche Existenz bedrohen können.
Übernahme der entstandenen Kosten im Haftungsfall
Prüfung der gestellten Ansprüche auf Rechtsmäßigkeit
Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche, notfalls vor Gericht (passiver Rechtsschutz)
Sie als Unternehmer oder Freiberufler
Ihre Mitarbeiter (wenn diese Schäden verursachen)
Praktikanten
Hilfskräfte, wie z. B. Reinigungskräfte
Der Begriff Berufshaftpflichtversicherung wird in der Versicherungsbranche nicht einheitlich verwendet. Oft entspricht der Leistungsumfang eher dem einer Vermögensschadenhaftpflicht, manchmal aber auch der einer Betriebhaftpflichtversicherung. Wir bei Finanzchef24 richten den Leistungsumfang Ihrer Gewerbeversicherung daher nach Ihrer Tätigkeit und Ihrem Bedarf aus. So erhalten Sie immer den richtigen Versicherungsschutz.
Ein IT-Freelancer macht bei der Entwicklung eines Verwaltungsprogramms für einen Verein einen Fehler. Der Verein zieht in der Folge zu geringe Beiträge ein. Der IT-Entwickler korrigiert den Fehler zwar, der Verein fordert jedoch die Kostenübernahme für die erhöhten Transaktionsgebühren bei der Bank sowie für das Schreiben an die Mitglieder. Diese Kosten übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung.
Ein weiterer Fall für die Berufshaftpflicht: Ein von einer Firma beauftragter Eventplaner gibt ein fehlerhaftes Programmheft in Druck. Das Unternehmen muss daraufhin das korrigierte Programm nochmals im Expressverfahren drucken lassen, damit zum Start der Veranstaltungsreihe das richtige Programm verteilt werden kann. Die Kosten dafür stellt er dem Event-Planer in Rechnung.
Ein Unternehmensberater führt im Auftrag eines Kunden eine Marktanalyse zur Einführung einer neuen Produktserie durch. Leider unterläuft ihm bei der Berechnung der Werbekosten ein Fehler. Um den geplanten Absatz dennoch zu erfüllen, investiert das Unternehmen in die erforderlichen Marketingmaßnahmen. Die entstandenen Zusatzkosten übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung.
Ein Patient mit Rückenbeschwerden kommt in die Sprechstunde eines Heilpraktikers. Der Heilpraktiker versäumt es, den Patienten ausführlich über mögliche Nebenwirkungen der Behandlung aufzuklären. Nach Beginn der Behandlung verschlimmern sich die Rückenschmerzen des Patienten. Er verlangt von dem Heilpraktiker Schmerzensgeld. Die Berufshaftpflicht prüft, ob ein Anspruch vorliegt und übernimmt die Kosten.
Vor allem empfiehlt sich eine Berufshaftpflichtversicherung für beratende Berufe (z. B. Unternehmensberater und Anwälte) und für behandelnden Tätigkeiten (z. B. Ärzte). Für einige Berufsgruppen ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Oft muss die Versicherung im Zuge der Berufszulassung nachgewiesen werden. Bei folgenden Berufen gilt u. a. die gesetzliche Versicherungspflicht:
Wenn für Ihre Branche keine Versicherungspflicht besteht, kann es sein, dass Ihre Kunden dennoch einen Nachweis über eine Berufshaftpflicht verlangen. Dies ist beispielsweise häufig bei IT-Dienstleistern, Ingenieuren und Unternehmensberatern der Fall.
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Die Preise einer Berufshaftpflichtversicherung können je nach Bedarf sehr stark variieren. Sie richten sich vor allem nach:
Kostenbeispiel: Ein nebenberuflich tätiger Unternehmensberater mit Studienabschluss in Wirtschaftswissenschaften und einem Jahresumsatz von 25.000 Euro zahlt monatlich 29,48 € für seine Berufshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme für Vermögensschäden beträgt 500.000 € bei einer Selbstbeteiligung von 1.000 €, für Personen- und Sachschäden beträgt die Deckungssumme 10 Mio €.
Da jeder Selbstständiger oder Freiberufler unterschiedliche Berufsrisiken hat, muss die Berufshaftpflichtversicherung individuell angepasst werden. Nur dann sind Sie im Schadensfall optimal abgesichert und zahlen nur für den Versicherungsschutz, den Sie wirklich benötigen.
Je nach Tätigkeit bietet die Berufshaftpflichtversicherung die Absicherung bei folgenden Risiken:
Die Absicherung reiner Vermögensschäden entspricht dem Versicherungsumfang einer sogenannten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Vermögensschäden können Ihren Kunden entstehen z. B. durch:
Fehlberatung Ihrer Kunden
fehlerhafte Programmierung eines Onlineshops
Versäumen von Vertragsfristen
Verletzung von Bildrechten
fehlerhafter Werbedruck für ein Kundenprojekt
Diese Form der Berufshaftpflichtversicherung ist besonders für Berufsgruppen mit Berater- und Dienstleistertätigkeit unverzichtbar und teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Ebenso können Sie sich gegen Schadensersatzforderungen aus Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden absichern. Dies entspricht dem Schutz einer Betriebshaftpflicht. Folgende Risiken sind hierbei versichert:
Unfall eines Kunden in Ihren Räumlichkeiten (Stolperhaftpflicht)
Beschädigung von fremden Eigentum
Schutz bei fehlerhaften Produkten
Diese Risiken gibt es vor allem in Berufsgruppen mit Kundenkontakt wie Kosmetiker, Fitnesstrainer, Ärzte oder Heilpraktiker. Gleiches gilt für Handwerker, die häufig am Eigentum Ihrer Auftraggeber arbeiten.
Manche Unternehmer und Freiberufler sind gleichermaßen von den oben genannten Berufsrisiken betroffen. Sie benötigen einen Versicherungsschutz, der sowohl bei Personen- und Sachschäden als auch reinen Vermögensschäden greift. Ihnen ist das Kombiprodukt aus Baustein a und b bei der Berufshaftpflichtversicherung dringend anzuraten.
Bei der Berufshaftpflichtversicherung gibt es keine standardisierten Deckungssummen. Das individuelle Risiko des jeweiligen Unternehmens oder der freiberuflichen Tätigkeit bestimmt, wie hoch sie angesetzt werden. Grundsätzlich sollte Ihre Berufshaftpflichtversicherung die größtmöglichen Schadensfälle absichern. Das bedeutet: Je höher das Risiko für Schäden, desto höher die Deckungssumme!
Ein Beispiel: Ein Berater berät ein Unternehmen fehlerhaft hinsichtlich der Einführung eines neuen Systems. Dadurch entstehen Umsatzeinbußen in Höhe von 400.000 Euro. Die Deckungssumme des Beraters sollte also nicht weniger als 400.000 Euro betragen, da er sonst für den Differenzbetrag selbst aufkommen muss. Deshalb ist es wichtig, das Risiko Ihrer Tätigkeit vorab realistisch einzuschätzen, um entsprechend bei Vermögensschäden versichert zu sein. Sollten Sie sich unsicher sein, helfen Ihnen unsere Versicherungsexperten von Finanzchef24 gern weiter.
Ja, wenn Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Um davon Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag für Ihre Berufshaftpflichtversicherung zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Der Unterschied liegt vor allem in der Bezeichnung. Oft wird der Begriff Berufshaftpflicht bei beratenden oder verwaltenden Berufen benutzt, wenngleich die Berufshaftpflicht ähnlich der Betriebshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden abdecken kann. Jedoch kann die Berufshaftpflicht auch nur rein finanzielle Schäden, sogenannte Vermögensschäden, absichern, wodurch sie dem Schutz der Vermögensschadenhaftpflicht entspricht. Dies unterscheidet sich je nach Versicherer. Doch egal, wie das Produkt schließlich bezeichnet wird – wichtig ist, dass alle die Risiken, die Ihr Beruf umfasst, abgedeckt sind. Daher vergleichen wir bei Finanzchef24 die verschiedenen Versicherungsarten nach der von Ihnen ausgeübten Tätigkeit und dem von Ihnen gewünschten Schutz.
Unter offener Deckung – auch All-Risk-Deckung genannt – wird ein Versicherungskonzept verstanden, bei dem alle Tätigkeiten abgesichert sind, die nicht explizit im Versicherungsvertrag ausgeschlossen werden. Schließen Sie eine Berufshaftpflicht mit offener Deckung ab, müssen keine Anpassungen vorgenommen werden, sollte sich Ihr Tätigkeitsbereich verändern oder erweitern. Wichtig: Die versicherten Tätigkeiten müssen in Verbindung zur Ihrer hauptberuflichen Selbstständigkeit stehen. Sollten Sie beispielsweise unabhängig davon noch nebenberuflich tätig sein, ist dies nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Unter Umständen sind, abhängig vom Versicherer und dem Tarif - bestimmte Eigenschäden abgesichert. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl möglicher versicherter Eigenschäden:
Welche dieser Schäden in Ihrer Police integriert sind, müssen Sie von Angebot zu Angebot überprüfen.
Nein. Sobald Sie die Berufshaftpflicht abgeschlossen haben, gilt der Versicherungsschutz. Eine Wartezeit ist z. B. bei einer gewerblichen Rechtsschutzsicherung üblich.
Sollte einer Ihrer Kunden aufgrund eines Beratungsfehlers Ihrerseits gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen, werden mögliche Bußgelder von Ihrer Berufshaftpflicht übernommen. Aber: Verstoßen Sie selbst dagegen, ist Ihr eigener finanzieller Schaden nicht im Versicherungsschutz enthalten! Hierfür sollten Sie den Abschluss einer Cyber-Versicherung und einer Rechtsschutzversicherung in Betracht ziehen.
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