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Seit unserer Gründung im Jahr 2012 in München ist Finanzchef24 die unabhängige Plattform für maßgeschneiderte Versicherungen für Existenzgründer, Unternehmer und Selbstständige. Mit über 50.000 zufriedenen Kunden und mehr als 40 renommierten Versicherungspartnern bieten wir umfassenden Schutz über 1.500 Tätigkeiten in rund 20 Branchen. Unser Ziel: Ihnen durch individuelle Beratung und innovative digitale Lösungen Sicherheit im unternehmerischen Alltag zu geben.

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eKomi-Bewertung vom 05.09.2024

Ich bin begeistert über die schnelle Beratung und Abschluss plus sofortigen Versichrungsschutz würde mir aber noch Anmerkungen wünschen welche Vers...
Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

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Warum Selbstständige & Unternehmer einen Firmenrechtsschutz benötigen

Für Gründer und Unternehmer ist die Firmenrechtsschutz­versicherung (auch Gewerberechtsschutz, Betriebsrechtsschutz oder Unternehmensrechtsschutz genannt) ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements ihres Unternehmens. Denn sie deckt Kosten ab, die durch Rechtsstreitigkeiten entstehen. So werden beispielsweise Anwalts- und Prozesskosten erstattet. Voraussetzung ist, dass der Rechtsstreit gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit geführt wird. Der Firmenrechtsschutz ist modular aufgebaut und kann je nach Bedarf individuell zusammengestellt werden. Finanzchef24 ermöglicht Ihnen, die Tarife und Leistungen von verschiedenen Versicherern zu vergleichen, um den optimalen Gewerberechtsschutz für Ihr Geschäft zu finden.

Was wird geschützt?

Was wird geschützt?

Der Gewerberechtsschutz deckt eine Vielzahl von Rechtsgebieten ab, darunter Steuerrecht und Sozialrecht. Er unterstützt Ihr Unternehmen bei der Klärung juristischer Streitigkeiten, sei es durch die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten oder durch die Bereitstellung juristischer Beratung.

Wer benötigt die Versicherung?

Wer benötigt die Versicherung?

Diese Versicherung ist für alle Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmer empfehlenswert, die sich gegen das Risiko rechtlicher Streitigkeiten absichern möchten. Insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen kann eine Firmenrechtsschutzversicherung eine entscheidende Unterstützung im Falle von Rechtsstreitigkeiten sein.

In 3 Schritten zur Firmenrechtsschutz­versicherung

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1. Leistungen der Gewerberechtsschutz­versicherung

Im Allgemeinen übernimmt die gewerbliche Rechtsschutzversicherung für Selbstständige die Kosten aus allen Phasen eines Rechtsstreits. Dies beginnt bei einer juristischen Erstberatung, im nächsten Schritt wird in der Regel eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Sollte es jedoch zu einem Gerichtsverfahren kommen, umfasst der Gewerberechtsschutz für Ihr Unternehmen folgende Leistungen:

  • Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten

  • Zahlung von Zeugengeldern

  • Bereitstellung von Darlehen für Kautionen im Ausland

  • Kosten für Sachverständige und Gutachter

Ob und in welchem Umfang die Versicherung die Kosten für einen spezifischen Rechtsstreit übernimmt, hängt von den gewählten Leistungsbausteinen ab. Beim Abschluss Ihrer Firmenrechtsschutz­versicherung haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsschutz durch die Auswahl verschiedener Module individuell zu gestalten.

Ihre individuelle Firmenrechtsschutz­versicherung

Unsicher, welche Risiken Sie im Geschäftsalltag abdecken sollten? Keine Sorge! Nutzen Sie einfach unseren Online-Rechner, geben Sie Ihre Geschäftstätigkeit an und beantworten Sie einige Fragen. Im Handumdrehen präsentieren wir Ihnen maßgeschneiderte Angebote für Ihren Firmenrechtsschutz. Und falls Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Experten von Finanzchef24 jederzeit kostenfrei, unabhängig und transparent zur Seite.

2. Module der Gewerberechtsschutz­versicherung

Als Selbstständiger oder Gewerbetreibender können Sie die Gewerberechtsschutz­versicherung entweder als Einzelvertrag für spezifische Rechtsbereiche oder als kombiniertes Paket für einen umfassenden Schutz abschließen. Der grundlegende Baustein hierbei ist der Firmenrechtsschutz. Dieser inkludiert standardmäßig den Steuerrechtsschutz, welcher bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt greift, beispielsweise bei nicht anerkannten betrieblichen Ausgaben. Ebenso abgedeckt sind Konflikte mit der Berufsgenossenschaft im Rahmen des Sozialrechtsschutzes, wie beispielsweise bei Regressforderungen. Der Basis-Firmenrechtsschutz lässt sich flexibel um zusätzliche Module erweitern.

Leistungsbausteine der Gewerberechtsschutz­versicherung

Firmenrechtsschutz

Firmenrechtsschutz

Dieser inkludiert standardmäßig den Steuerrechtsschutz, welcher bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt greift, beispielsweise bei nicht anerkannten betrieblichen Ausgaben. Ebenso abgedeckt sind Konflikte mit der Berufsgenossenschaft im Rahmen des Sozialrechtsschutzes, wie beispielsweise bei Regressforderungen.

Arbeitsrechtsschutz

Arbeitsrechtsschutz

Das Modul Arbeitsrechtsschutz steht Ihnen zur Seite, wenn Sie in arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit einem (ehemaligen) Mitarbeiter geraten. Es schützt Sie etwa bei Klagen Ihrer Mitarbeiter hinsichtlich Abmahnungen oder Kündigungen, bei Lohnstreitigkeiten oder Konflikten wegen Arbeitszeugnissen.

Verkehrsrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz

Das Modul Verkehrsrechtsschutz schützt Sie in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, etwa bei Unfällen mit dem Dienstwagen. Der Verkehrsrechtsschutz ist vor allem Berufskraftfahrern sowie Firmen mit Fahrzeug-Flotten wie zum Beispiel Logistik- oder Taxiunternehmen zu empfehlen. Dieses Modul ist aber auch für jeden anderen Unternehmer sinnvoll, der geschäftliche Fahrten absolviert.

Immobilienrechtsschutz

Immobilienrechtsschutz

Der Immobilienrechtsschutz rüstet Sie gegen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit von Ihnen gewerblich genutzten Immobilien. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie diese mieten oder als Eigentümer selbst nutzen. Er schützt Sie, wenn Sie beispielsweise nicht mit einer Mieterhöhung einverstanden sind und deshalb dagegen vorgehen möchten.

Firmenvertrags­rechtsschutz

Firmenvertrags­rechtsschutz

Der Firmenvertragsrechtsschutz unterstützt Sie bei gerichtlichen Streitigkeiten aus Werk- und/oder Dienstleistungsverträgen mit Kunden oder Lieferanten, beispielweise über ausstehende Honorarzahlungen.

Erweiterter Strafrechtsschutz

Erweiterter Strafrechtsschutz

Der Bereich Strafrechtsschutz ist in der Regel bereits im allgemeinen Baustein Firmenrechtsschutz integriert. Dieser schließt jedoch die Abwehr von Vorwürfen, die nur vorsätzlich begangen werden können, aus – wie etwa Betrug oder Beleidigung. Um sich gegen solche Vorwürfe zur Wehr setzen zu können, benötigen Sie das Modul „Erweiterter Strafrechtsschutz“.

Tipp!

Beachten Sie beim Abschluss Ihres Rechtsschutzes, dass Ihre Versicherung auch alle Rechtsgebiete umfasst, die Sie als Unternehmer oder Selbstständiger benötigen. Wenn Sie zum Beispiel als Solo-Selbstständiger arbeiten, brauchen Sie vermutlich keinen Rechtsbeistand im Arbeitsrechtsschutz und sparen somit Kosten bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Unser Expertentipp für Sie:

"Bei der Gewerberechtsschutzversicherung ist es wichtig zu wissen, dass Streitigkeiten mit Zulieferern und Kunden nur durch den zusätzlichen Baustein Firmenvertragsrechtsschutz abgedeckt werden. Zudem ist der Einschluss der Erweiterten Strafrechtsschutzversicherung empfehlenswert. Einige Versicherer übernehmen auch die Abwehrkosten im Bereich des Wettbewerbsrechts, zum Beispiel falls Ihr Unternehmen abgemahnt wird."

Bernhard Holbl, Senior Firmenkundenberater, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)

Lässt sich Gewerbe- und Privatrechtsschutz für Selbstständige kombinieren?

Für Unternehmer und Freiberufler besteht die Möglichkeit, sowohl den gewerblichen als auch den privaten Bereich rechtlich abzusichern. Viele Versicherer bieten hierfür Kombiprodukte an:

Privater Rechtsschutz:

Dieser allgemeine Teil einer Privatrechtsschutzversicherung umfasst häufig familien- und erbrechtliche Beratungen.

Privater Verkehrsrechtsschutz:

Der private Verkehrsrechtsschutz schützt Sie in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, wenn Sie als Privatperson am Straßenverkehr teilnehmen.

Arbeitsrechtsschutz als Arbeitnehmer:

Der Arbeitsrechtsschutz (als Arbeitnehmer) sichert Sie für Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber ab. Er ist beispielsweise relevant, wenn Ihr Lebenspartner als Angestellter arbeitet.

Immobilienrechtsschutz:

Immobilienrechtsschutz rüstet Sie gegen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit von Ihnen privat genutzten Immobilien.

Sie haben je nach Versicherer die Wahl, einen kombinierten Vertrag für beide Bereiche abzuschließen oder zwei separate Verträge zu wählen. Darüber hinaus ist es möglich, Ihren gewerblichen Rechtsschutz auch nachträglich zu erweitern.

3. Wer benötigt eine Firmenrechtsschutz­versicherung?

Egal, ob Freelancer oder Kleinunternehmer: Als Selbstständiger empfehlen wir Ihnen, sich mit einer passenden Gewerberechtsschutz­versicherung abzusichern. Als Selbstständiger stehen Sie regelmäßig vor rechtlichen Herausforderungen – sei es in Form von Vertragsstreitigkeiten, arbeitsrechtlichen Fragen oder sogar strafrechtlichen Angelegenheiten. Die Firmenrechtsschutz­versicherung bietet Ihnen nicht nur Schutz im Falle einer Klage, sondern ermöglicht es Ihnen auch, proaktiv juristischen Rat einzuholen. Dies ist besonders wertvoll, da aus Geschäftsbeziehungen schnell rechtliche Konflikte entstehen können.

Insbesondere wenn Sie als Unternehmer rechtlich aktiv werden müssen, beispielsweise wegen Problemen mit Mitarbeitern oder ausstehenden Zahlungen von Kunden, ist eine speziell auf Selbstständige zugeschnittene Rechtsschutz­versicherung unerlässlich. Sie unterstützt Sie auch in Situationen, in denen Fehler im Arbeitsalltag zu strafrechtlichen Konsequenzen führen könnten.

4. Schadenbeispiele für den Gewerberechtsschutz

Arbeitsrechtsschutz

Arbeitsrechtsschutz

Ein Unternehmer entlässt eine seiner Mitarbeiterinnen fristlos, da sie sich seiner Meinung nach wiederholt Kundengelder auf ihr eigenes Konto überwiesen hat. Die Mitarbeiterin bestreitet die Vorwürfe und klagt auf Wiedereinstellung. Die Prozesskosten des darauffolgenden Rechtsstreits werden – unabhängig von dessen Ausgang – vom Firmenrechtsschutz getragen.

Steuerrechtsschutz

Steuerrechtsschutz

Ein Unternehmen hat seine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Der zuständige Sachbearbeiter stellt die Höhe der Abschreibungs­beträge infrage und fordert das Unternehmen auf, Steuern nachzuzahlen. Da auch das innerbehördliche Widerspruchsverfahren erfolglos bleibt, wird der Rechtsweg beschritten, die Firmenrechtsschutz­versicherung springt ein.

Immobilienrechtsschutz

Immobilienrechtsschutz

Eine Hausärztin erhält von ihrem Vermieter eine extrem hohe Nebenkostenabrechnung für ihre Praxis, die sich nach Prüfung als falsch herausstellt. Der Vermieter zeigt sich jedoch uneinsichtig und besteht auf die Korrektheit der Abrechnung. Daraufhin legt sie den Sachverhalt in die Hände ihres Anwalts. Die Gewerbe­rechtsschutz­versicherung der Ärztin springt ein.

Verkehrsrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz

Ein Selbstständiger ist mit seinem Firmenwagen auf dem Weg zu einem Kunden. Dabei fährt er bei grüner Ampel über die Kreuzung und stößt mit einem anderen Wagen zusammen. Der Fahrer des anderen Wagens beschuldigt ihn jedoch, bei Rot gefahren zu sein. Der Selbstständige sucht anwaltlichen Beistand und sein Gewerberechtsschutz übernimmt die Kosten.

Beratungsservice und präventive Rechtsberatung

Ein wesentliches Merkmal vieler Firmenrechtsschutz­versicherungen ist der zusätzliche Beratungsservice. Erfahrene Juristen stehen telefonisch für firmenrechtliche Fragen zur Verfügung. Diese Beratung kann auch präventiv in Anspruch genommen werden, beispielsweise wenn sich eine rechtliche Auseinandersetzung abzeichnet. Dies bietet Ihnen als Selbstständigem oder Unternehmer die Möglichkeit, von den Vorteilen einer guten Rechtsschutzversicherung zu profitieren, noch bevor es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.

5. Wie viel kostet eine Gewerbeversicherung?

Für die Beitragsbemessung verwenden die Versicherer folgende Indikatoren:

  • den Jahresumsatz
  • die Anzahl der mitversicherten Mitarbeiter
  • die individuelle Risikoeinschätzung des jeweiligen Versicherers
  • die Selbstbeteiligung
  • die Versicherungssumme

Bei der Auswahl einer Firmenrechtsschutz­versicherung für Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler ist die Entscheidung über die Versicherungssumme zentral. Die Versicherungssumme sollte die branchen- und betriebsspezifischen Risiken angemessen abdecken. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Deckungssummen, üblicherweise beginnend bei 1.000.000 € bis hin zu einer unbegrenzten Deckung. Eine höhere Deckungssumme führt in der Regel zu höheren Beiträgen.

Kostenbeispiel: Ein Onlinehandel mit 75.000 € Nettoumsatz, gegründet im November 2023, kann eine gewerbliche Rechtsschutz­versicherung ab 219 € mit unbeschränkter Versicherungssumme und 350 € Selbstbeteiligung abschließen. Hierin enthalten sind die Bausteine allgemeiner Firmenrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Immobilienrechtsschutz sowie Verkehrsrechtsschutz (Stand: Januar 2024).

Firmenrechtsschutz vergleichen

Mit dem Firmenrechtsschutz-Vergleich von Finanzchef24 finden Sie die passende Gewerbeversicherung - so wie bereits über 50.000 Selbstständige und Unternehmer vor Ihnen. In nur wenigen Schritten erhalten Sie eine Liste der besten Angebote, angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse und Geschäftssituation. Wählen Sie aus verschiedenen Tarifen, decken Sie spezifische Risiken ab und profitieren Sie von einem Versicherungsschutz, der genau zu Ihnen passt. So kommen Sie einfach, schnell und zuverlässig zu Ihrem Gewerberechtsschutz.

Kündigung des Firmenrechtsschutzes

Die Firmenrechtsschutz- oder Gewerberechtsschutz­versicherung lässt sich in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, wobei meist eine dreimonatige Kündigungsfrist gilt. Bei einer Beitragserhöhung durch Ihren Versicherer steht Ihnen ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht von einem Monat zu. Die Kündigung Ihres Firmenrechtsschutzes muss schriftlich erfolgen, sei es per Post, Fax oder E-Mail.

Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe

Falls Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, etwa wegen Insolvenz, haben Sie das Recht zur Sonderkündigung. Sie zahlen dann nur für den Zeitraum Ihrer Selbstständigkeit. Um dieses Recht zu nutzen, senden Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung an Ihren Versicherer. Bei einer zukünftigen Abmeldung endet Ihr Vertrag zu diesem Datum. Erfolgte die Abmeldung bereits, endet der Vertrag zum Eingangsdatum der Abmeldung beim Versicherer.

Was hat es mit den Wartezeiten beim Gewerberechtsschutz auf sich?

Für die gewerbliche Rechtsschutz­versicherung gibt es in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten, in wenigen Fällen auch darüber hinaus, bis der Schutz in Kraft tritt. Diese Wartezeit dient dazu, Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass Unternehmen nicht erst eine Versicherung abschließen, wenn ein Rechtsstreit bereits absehbar ist. Sie hilft außerdem den Versicherern, das Risiko besser zu managen und trägt zur Stabilität der Prämien bei.

Die Wartezeiten können entfallen, wenn Sie Ihre bestehende Firmenrechtsschutz­versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln möchten. Voraussetzung hierfür ist ein nahtloser Übergang der beiden Rechtsschutz­versicherungen Ihres Unternehmens, was bedeutet, dass keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht und somit das Risiko für den neuen Versicherer kalkulierbar bleibt.

Weitere wichtige Gewerbeversicherungen

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    Betriebshaftpflicht

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    Berufshaftpflicht

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    Inhaltsversicherung

    Wichtige Versicherung für Einrichtung, Waren und Geräte

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