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eKomi-Bewertung vom 28.02.2024

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4.9/5

eKomi-Bewertung vom 29.02.2024

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1. Hohes Berufsrisiko absichern mit der Architekten­haftpflicht

Als Architekt liegt es in Ihren Händen, Gebäude zu planen und den Bau zu betreuen. Das ist eine große Verantwortung – denn die Entwürfe müssen technisch und wirtschaftlich einwandfrei sein. Und schlussendlich sollen Bauwerke und Räumlichkeiten funktional und optisch ansprechen. Mit dieser Verantwortung geht auch die Gefahr einher, dass Sie versehentlich einen beträchtlichen Schaden verursachen können.

Von einem kleinen Zeichen­fehler im Entwurf bis zum Schreckens­szenario eines einstürzenden Wohnhauses: Ihr Berufsrisiko ist extrem hoch. Aus diesem Grund ist eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten in manchen Bundes­ländern sogar vorgeschrieben. Eine Architekten­haftpflicht bewahrt Sie als Selbstständigen davor, die Kosten für Schäden selbst tragen zu müssen.

2. In welchen Fällen bietet die Architekten­haftpflicht­versicherung Schutz?

Sei es eine falsche Einschätzung oder Entscheidung – jedes Ihrer Projekte, das Sie bearbeiten, kann zu Schäden führen und Sie sind mit den teuren Konsequenzen konfrontiert. Deshalb sollten Sie eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten abschließen: Sie greift bei allen Schadensfällen, die sich aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeiten ereignen und Dritte betreffen.

Dabei ist wichtig, dass Ihre Berufs­haftpflicht individuell auf Ihr Risiko ab­gestimmt ist. Bei uns erhalten Sie daher eine maß­geschneiderte Absicherung für die verschiedenen Spezialisierungen wie Orts- und Stadt­planung, Garten- und Landschafts­architektur oder Innen­architektur.

Verletzt sich im Rahmen Ihrer Tätigkeit eine Person – zum Beispiel weil Sie einen Absatz zu hoch bemessen haben – übernimmt die Architekten­haftpflicht die Behandlungs­kosten und das Schmerzens­geld. Gehen Gegenstände, verschuldet durch Sie als verantwortlichen Architekt, kaputt, springt die Versicherung ebenfalls ein. Darüber hinaus deckt sie finanzielle Einbußen ab, für die Schadensersatz verlangt wird. Die Versicherung prüft zunächst, ob die Ansprüche berechtigt sind. Andernfalls wehrt die Architekten­haftplicht sie ab. So haben Sie den Kopf für kreative Ideen frei, statt sich um Ihre Existenz sorgen zu müssen.

Beim Versicherungs­schutz gilt es zu bedenken, dass Fehl­entscheidungen vor­erst unentdeckt bleiben können. Auch Jahre nach der Fertig­stellung eines Bau­werks können Mängel festgestellt werden, die auf den Architekten­entwurf zurückzu­führen sind. Deshalb sollte die so­genannte Nachhaftung in den Versicherungs­bedingungen geregelt sein. Dann bleiben Sie auch über das Vertrags­ende hinaus abgesichert, wenn Schadens­ersatz verlangt wird. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung diesen Aspekt berücksichtigt.

Das beinhaltet die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten:

Leistungen der Berufshaft­pflicht für Architekten

  • haftet bei Schadens­ersatz­ansprüchen Dritter
  • wehrt unberechtigte Ansprüche ab
  • versichert Sie als selbstständigen und freien Architekten im Baugewerbe

Folgende Schadens­arten sind versichert

  • Personen­schäden
  • Sach­schäden
  • Vermögens­folgeschäden
  • rein finanzielle Schäden (Vermögensschäden)

Versicherungsschutz für ähnliche Berufe

Sich umfassend abzusichern, ist nicht nur für Architekten empfehlenswert – sondern auch für Bauleiter, Bau- und Vermessungs­ingenieure, Statiker und Gutachter. Auch Selbstständige aus diesen Berufsgruppen informieren wir gerne unverbindlich über Ihre individuellen Konditionen.

3. Wie setzen sich die Kosten für die Architektenhaftpflicht zusammen?

Die Kosten für die Architekten­haftpflicht orientieren sich an Ihrem Jahres­honorar und daran, für welche Ihrer Tätigkeiten und Risiken die Versicherung greifen soll. Zudem spielt eine große Rolle, welche Deckungs­summe gewählt wird – maximal in dieser Höhe ersetzt die Architekten­haftpflicht Schäden.

Zwar wird häufig empfohlen, dass die Versicherungs­summe mindestens drei Millionen Euro für Personen­schäden und für sonstige Schadensfälle 300.000 Euro betragen sollte. Doch diese Verallge­meinerung trifft nicht das spezielle Berufsrisiko von Architekten: Planungs- und Beratungsfehler können zu beträchtlicheren Kosten führen, um finanzielle Einbußen von Dritten zu ersetzen.

Deshalb sollten Sie die Deckungs­summe wesentlich höher ansetzen, vor allem wenn Sie an großen Bau­projekten beteiligt sind. Grundsätzlich bieten Versicherer an, über die Architekten­haftpflicht Schäden bis zu zehn Millionen Euro vertragsgemäß zu übernehmen. Beachten Sie jedoch: Mit der Deckungs­summe steigt auch der Beitrags­satz für die Architekten­haftpflicht.

Günstigere Beiträge lassen sich über eine hohe Selbst­beteiligung erwirken. So übernehmen Sie selbst die Kosten bis zur vereinbarten Grenze, zum Beispiel bis zu 5.000 Euro. Erst den Betrag, der darüber hinaus für den Schadensersatz erforderlich ist, trägt die Versicherung. Zudem bieten einzelne Versicherer Rabatte an, wenn Existenz­gründer eine Berufs­haftpflicht für Architekten abschließen. Insgesamt betrachtet ist es wichtig, die Konditionen der Architekten­haftpflicht zu vergleichen, damit Sie das für Sie beste Preis-Leistungs-Verhältnis finden.

4. Schadensbeispiele für die Architekten­haftpflicht

Planungsfehler

Planungsfehler

Ein Innenarchitekt plant eine Wendel­treppe und bestellt maß­angefertigte Bauteile. Allerdings veranschlagt er für die Holz­konstruktion zu wenig Platz. Diesen Fehler bemerkt der Architekt erst, als die Baufirma alle Holz­elemente bereits angefertigt und geliefert hat. Die Kosten für den neuen passenden Zuschnitt übernimmt die Architekten­haftpflicht­versicherung.

Kopierte Baupläne

Kopierte Baupläne

Ein Architekt lässt seine Entwürfe auf dem Tisch in seinem Büro liegen. Er vergisst, abzuschließen. Ein Unbefugter dringt ein und kopiert die Baupläne, die der Architekt speziell für einen Kunden angefertigt hat. Somit werden Daten und Bau­vorhaben des Auftraggebers veröffentlicht und er erleidet einen finanziellen Schaden. Die Architekten­haftpflicht greift.

Überschrittener Kosten­voranschlag

Überschrittener Kosten­voranschlag

Ein Architekt entwirft einen Gebäude­komplex. Die Planung dauert länger als gedacht, sodass die Honorar­kosten wesentlich höher ausfallen als veranschlagt. Der Architekt vergisst, dies dem Kunden rechtzeitig mitzuteilen. Der Kunde verlangt Schadens­ersatz. Nun hilft die Berufs­haftpflicht des Architekten, juristisch zu klären, ob die Forderung berechtigt ist.

Abgerutschte Böschung

Abgerutschte Böschung

Ein Landschafts­architekt plant, wie die Fläche um ein Einkaufs­zentrum gestaltet werden kann. Er entwirft eine Terrasse, die die Böschung zum Parkplatz hin ver­schönern soll. Dabei berücksichtigt er ein Gutachten nicht, das abrät, dieses Areal zu bebauen. Kurze Zeit später rutscht der Hang ab, Menschen werden leicht verletzt und parkende Autos beschädigt. Den Schaden ersetzt die Architektenhaft­pflicht.

5. Ergänzende Versicherungen für Architekten

Weitere Versicherungen finden Sie unter: Gewerbe­versicherungen

Sie sind sich immer noch unsicher, welche Versicherungen Sie als Architekt benötigen? Gerne führen wir für Sie auf Basis Ihrer Angaben eine kostenfreie Bedarfs­analyse durch.

6. Sonderkündigungs­recht Ihrer Berufs­haftpflicht bei Beendigung Ihrer Selbst­ständigkeit

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre Selbst­ständigkeit beenden müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.

Um von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

7. Wie findet man die optimalen Konditionen der Architekten­haftpflicht?

Finanzchef24 bietet Ihnen den Service an, Sie kostenlos und persönlich zu den Tarifen und Leistungen der Berufs­haft­pflicht­versicherung für Architekten zu beraten: Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot zur Architekten­haftplicht an. Wir finden den Tarif, der im Vergleich zu anderen am besten zu Ihnen und Ihrem individuellen Berufsrisiko passt. Ihr persönlicher Ansprech­partner berät Sie gerne und ausführlich, um Sie optimal zu versichern. Sie erreichen unsere Berater von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter unserer Service­nummer 089 716 772 999 oder per E-Mail.

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  • Persönlicher Ansprech­partner
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  • Schnelle Abwicklung und Versicherungs­schutz innerhalb von 24 Stunden
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