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Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 04.09.2024

perfekte Beratung on Herrn Hanf
Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

bei 2.747 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 05.09.2024

Ich bin begeistert über die schnelle Beratung und Abschluss plus sofortigen Versichrungsschutz würde mir aber noch Anmerkungen wünschen welche Vers...

1. Die Berufshaftpflicht: notwendige Versicherung in der Krankenpflege

Als Krankenschwester beziehungsweise Krankenpfleger sind Sie mit der Pflege und Betreuung kranker Menschen betraut – und tragen damit eine sehr hohe Verantwortung. Denn selbst kleinste Fehler in Ihrem Handeln können die Gesundheit und im schlimmsten Fall das Leben Ihrer Patienten gefährden. Egal, ob Sie

  • angestellt, freiberuflich oder selbstständig,
  • haupt- oder nebenberuflich,
  • ambulant oder stationär (z. B. auf Honorarbasis auf einer Krankenstation)

in der Krankenpflege tätig sind, eine Berufshaftpflicht schützt Sie als Krankenschwester oder Krankenpfleger bei Schäden Dritter und den daraus resultierenden finanziellen Folgen. Insbesondere bei Personenschäden kommen schnell Schadensersatz­forderungen in Millionenhöhe auf Sie zu, die Ihren wirtschaftlichen Ruin bedeuten können. Schützen Sie sich davor – mit einer Berufshaftpflicht für Kranken­schwestern und Krankenpfleger.

Gut zu wissen: Bei uns können Sie sich sowohl für den ambulanten als auch stationären Einsatz absichern. Angestellte Krankenschwestern und Krankenpfleger sind in der Regel über Ihren Arbeitgeber (Krankenhaus unter anderem) versichert. In seltenen Fällen verlangt dieser aber von seinen Angestellten den Abschluss einer eigenen Berufshaftpflicht. "Grobe Fahrlässigkeit" ist bei der Arbeitgeber-Versicherung jedoch nicht enthalten, so dass das private Abschließen einer Berufshaftpflicht trotzdem Sinn macht.

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Berufs- oder Betriebshaftpflicht für Krankenpfleger/innen?

Die Bezeichnung Berufshaft­pflicht wird nicht von allen Versicherern gleich verwendet. Häufig wird auch von einer Betriebs­haftpflicht­versicherung für Kranken­schwestern gesprochen. Wichtig für Sie ist jedoch nur, welche Schäden tatsächlich abgedeckt sind. Deshalb ist es erforderlich, die Vertrags­bedingungen genauestens zu studieren, bevor Sie für Ihre selbstständige Tätigkeit als Kranken­schwester eine Haftpflicht­versicherung abschließen. So kann gewährleistet werden, dass alle relevanten Risiken versichert sind.

Finanzchef24-Tarifmonitor: Die aktuellen Preis-Leistungs-Sieger der Berufshaft­pflicht für Gesundheits- und Kranken­pfleger

2. Was ist im Versicherungsschutz der Berufshaftpflicht für Kranken­schwestern und Pfleger enthalten?

So unterstützt Sie die Versicherung:

  • haftet bei Schadens­ersatz­ansprüchen Dritter
  • wehrt unberechtigte Ansprüche ab
  • versichert Sie als freiberufliche/n Krankenschwester bzw. -pfleger in der ambulanten und stationären Pflege

Folgende Schadens­arten sind versichert:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensfolge­schäden, verursacht durch einen vorangegangenen Personen- oder Sachschaden

3. Welche Schäden deckt die Berufs­haftpflichtversicherung für Kranken­pfleger ab?

Welche Schäden während Ihrer Tätigkeit als Krankenpflegekraft entstehen können, zeigen Beispiele aus der Praxis:

Schadensbeispiel 1:

Schadensbeispiel 1:

Eine freiberufliche Krankenschwester verwechselt die Medikamente zweier Patienten. Daraufhin verschlechtert sich bei beiden der Gesundheitszustand. Die Krankenschwester muss dafür haften. Eine Forderung nach Schmerzensgeld sowie zusätzliche Arzt­rechnungen sind die Folge. Die Berufshaftpflicht der Krankenschwester zahlt.

Schadensbeispiel 2:

Schadensbeispiel 2:

Ein freiberuflicher Krankenpfleger ist auf einem Hausbesuch bei einem älteren Patienten. Als er dessen Zahnprothese reinigt, fällt sie ihm aus der Hand und geht zu Bruch. Die Prothese muss neu angefertigt werden. Der Patient fordert Schadensersatz – und die Berufshaftpflicht des Krankenpflegers übernimmt den entstandenen Schaden.

4. Kosten und Deckungssumme der Berufshaftpflicht für Krankenschwestern

Pauschale Aussagen über die Kosten einer Berufs­haftpflicht­versicherung für Kranken­schwestern und -pfleger lassen sich nicht treffen. Für die Beitragshöhe spielen zum Beispiel das individuelle Risiko, die ge­wünschten Leistungen oder auch die Höhe der gewählten Deckungs­summe eine Rolle. Diese sollte bei einem Minimum von 3.000.000 Euro liegen. Aufgrund Ihres Berufsrisikos als Krankenschwester beziehungsweise Krankenpfleger sind jedoch höhere Deckungs­summen zu empfehlen, da insbesondere Personen­schäden sehr hohe Schadens­ersatz­forderungen nach sich ziehen können.

Die Kosten einer Berufshaftpflicht für Kranken­schwestern/Krankenpfleger lassen sich daher ebenfalls nicht pauschal be­stimmen. Um den idealen Tarif für Sie zu finden, bietet Finanzchef24 einen Online-Rechner zum Preis-Leistungs-Vergleich von Gewerbe­versicherungen führender deutscher Versicherer speziell für Ihren Beruf. Mit Hilfe dieses Rechners können Sie unkompliziert und schnell Berufs­haftpflicht­versicherungen von verschiedenen Versicherern vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten.

5. Was passiert mit Ihrer Berufs­haftpflicht, wenn Sie ihre Selbst­ständigkeit als Kranken­pfleger aufgeben müssen?

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre selbstständige Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpfleger aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits ab­gemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

Beratung zum Versicherungs­schutz und Unterstützung beim Versicherungs­wechsel

Wünschen Sie vorab Beratung? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – per E-Mail oder per Telefon unter unserer Service­nummer 089 716 772 999.

Sie sind bereits versichert? Auch dann beraten wir Sie gerne. Möglicherweise lohnt sich für Sie ein Versicherungs­wechsel, etwas, weil Ihr aktueller Vertrag zu teuer ist oder die Leistungen verbessert werden können. Wir prüfen das gerne für Sie und finden passende Angebote für Ihren Bedarf. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir im Fall eines Versicherungs­wechsels sogar die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versicherer.

Alle Versicherungen im Überblick finden Sie unter Gewerbeversicherungen.

Ihre Vorteile beim Online-Abschluss mit Finanzchef24:

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  • Persönlicher Ansprech­partner
  • Langjährige Erfahrung in der Absicherung von Unternehmen
  • Schnelle Abwicklung und Versicherungs­schutz innerhalb von 24 Stunden
  • Professionelle Betreuung im Schadens­fall
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