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eKomi-Bewertung vom 04.09.2024
eKomi-Bewertung vom 05.09.2024
Als Krankenschwester beziehungsweise Krankenpfleger sind Sie mit der Pflege und Betreuung kranker Menschen betraut – und tragen damit eine sehr hohe Verantwortung. Denn selbst kleinste Fehler in Ihrem Handeln können die Gesundheit und im schlimmsten Fall das Leben Ihrer Patienten gefährden. Egal, ob Sie
in der Krankenpflege tätig sind, eine Berufshaftpflicht schützt Sie als Krankenschwester oder Krankenpfleger bei Schäden Dritter und den daraus resultierenden finanziellen Folgen. Insbesondere bei Personenschäden kommen schnell Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe auf Sie zu, die Ihren wirtschaftlichen Ruin bedeuten können. Schützen Sie sich davor – mit einer Berufshaftpflicht für Krankenschwestern und Krankenpfleger.
Gut zu wissen: Bei uns können Sie sich sowohl für den ambulanten als auch stationären Einsatz absichern. Angestellte Krankenschwestern und Krankenpfleger sind in der Regel über Ihren Arbeitgeber (Krankenhaus unter anderem) versichert. In seltenen Fällen verlangt dieser aber von seinen Angestellten den Abschluss einer eigenen Berufshaftpflicht. "Grobe Fahrlässigkeit" ist bei der Arbeitgeber-Versicherung jedoch nicht enthalten, so dass das private Abschließen einer Berufshaftpflicht trotzdem Sinn macht.
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Die Bezeichnung Berufshaftpflicht wird nicht von allen Versicherern gleich verwendet. Häufig wird auch von einer Betriebshaftpflichtversicherung für Krankenschwestern gesprochen. Wichtig für Sie ist jedoch nur, welche Schäden tatsächlich abgedeckt sind. Deshalb ist es erforderlich, die Vertragsbedingungen genauestens zu studieren, bevor Sie für Ihre selbstständige Tätigkeit als Krankenschwester eine Haftpflichtversicherung abschließen. So kann gewährleistet werden, dass alle relevanten Risiken versichert sind.
Eine freiberufliche Krankenschwester verwechselt die Medikamente zweier Patienten. Daraufhin verschlechtert sich bei beiden der Gesundheitszustand. Die Krankenschwester muss dafür haften. Eine Forderung nach Schmerzensgeld sowie zusätzliche Arztrechnungen sind die Folge. Die Berufshaftpflicht der Krankenschwester zahlt.
Ein freiberuflicher Krankenpfleger ist auf einem Hausbesuch bei einem älteren Patienten. Als er dessen Zahnprothese reinigt, fällt sie ihm aus der Hand und geht zu Bruch. Die Prothese muss neu angefertigt werden. Der Patient fordert Schadensersatz – und die Berufshaftpflicht des Krankenpflegers übernimmt den entstandenen Schaden.
Pauschale Aussagen über die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Krankenschwestern und -pfleger lassen sich nicht treffen. Für die Beitragshöhe spielen zum Beispiel das individuelle Risiko, die gewünschten Leistungen oder auch die Höhe der gewählten Deckungssumme eine Rolle. Diese sollte bei einem Minimum von 3.000.000 Euro liegen. Aufgrund Ihres Berufsrisikos als Krankenschwester beziehungsweise Krankenpfleger sind jedoch höhere Deckungssummen zu empfehlen, da insbesondere Personenschäden sehr hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen können.
Die Kosten einer Berufshaftpflicht für Krankenschwestern/Krankenpfleger lassen sich daher ebenfalls nicht pauschal bestimmen. Um den idealen Tarif für Sie zu finden, bietet Finanzchef24 einen Online-Rechner zum Preis-Leistungs-Vergleich von Gewerbeversicherungen führender deutscher Versicherer speziell für Ihren Beruf. Mit Hilfe dieses Rechners können Sie unkompliziert und schnell Berufshaftpflichtversicherungen von verschiedenen Versicherern vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre selbstständige Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpfleger aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Wünschen Sie vorab Beratung? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – per E-Mail oder per Telefon unter unserer Servicenummer 089 716 772 999.
Sie sind bereits versichert? Auch dann beraten wir Sie gerne. Möglicherweise lohnt sich für Sie ein Versicherungswechsel, etwas, weil Ihr aktueller Vertrag zu teuer ist oder die Leistungen verbessert werden können. Wir prüfen das gerne für Sie und finden passende Angebote für Ihren Bedarf. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir im Fall eines Versicherungswechsels sogar die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versicherer.
Alle Versicherungen im Überblick finden Sie unter Gewerbeversicherungen.
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