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Stand: Juni 2021

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Kurz & knapp

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Versicherung für Unternehmer und Freiberufler, die von Berufs wegen andere beraten oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Sie bietet umfassenden Schutz, wenn ein Kunde durch Sie einen finanziellen Schaden erleidet. Für einige Berufe ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Hausverwalter.

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Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 25.05.2023

Hatte mit sehr viel Geduld und alles zu meiner Zufriedenheit gelöst.
Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

bei 2.478 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 25.05.2023

Sehr freundliche, umfängliche und gut verständliche Beratung, sehr gute Erreichbarkeit. Vielen Dank

1. Leistungen

Zwischen den einzelnen Tarifen der Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung gibt es große Unterschiede. Bestimmte Leistungen können zudem optional gewählt werden, zum Beispiel die Absicherung von Eigenschäden durch Datenrisiken. So können Sie den Leistungsumfang Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht frei und individuell bestimmen.

Leistungen bei Eigenschäden:

  • Zahlung von Vermögensschäden

  • Erstattung der Kosten zur Wiederherstellung der eigenen Reputation

  • Deckung von Eigenschäden für Datenrisiken

  • Übernahme der Wiederherstellungskosten für die eigene Website

  • Absicherung Ihrer Tätigkeit als Interimsmanager

Leistungen bei Drittschäden:

  • Deckung von echten Vermögensschäden

  • Kostenübernahme bei der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten

  • Erstattung der Kosten bei Termin- oder Fristversäumnis

  • Prüfung der vertraglichen Haftung (über gesetzliche Haftung hinausgehend)

  • Übernahme von Vertragsstrafen bei Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten

  • Absicherung Ihrer Tätigkeit als Interimsmanager

  • Nachhaftung

  • Subsidiäre Rückwärtsversicherung

  • Auslandsdeckung (meist ist Europa immer dabei, oft auch weltweit, aber mit Einschränkung USA/Kanada)

  • Absicherung Ihrer M&A-Tätigkeiten

2. Versicherte Schäden

Die Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung versichert Ihr berufliches Risiko, einen finanziellen Schaden oder entgangenen finanziellen Vorteil bei einem Kunden zu verursachen. Haftungsgrundlage ist hierbei die Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglichen Pflicht. Grundsätzlich darf jedoch der Schaden nur durch leichte Fahrlässigkeit, also ein berufliches Versehen, entstanden sein.

Versicherte Eigenschäden:

  • Vertrauensschäden durch Mitarbeiter

  • Zerstörung der eigenen Website

  • Eigenschadendeckung für Datenrisiken

  • Berechtigter Rücktritt eines Auftraggebers (RPC= Return of project costs)

Versicherte Drittschäden:

  • Fehlerhafte Beratung und Aufklärung

  • Termin- und Fristversäumnis, beispielsweise durch Planungsfehler

  • Gewinnausfall aufgrund von Nicht- oder Schlechterfüllung (Erfüllungsschäden und Schäden durch verzögerte Leistungserbringung)

  • Sachschäden an Schriftstücken

  • Schäden durch die Übermittlung elektronischer Daten

  • Schäden durch Verzögerung der Leistung

  • Verletzung von Schutz- und Urheberrechten

3. Schadenbeispiele

Frist verpasst

Sie als Steuerberater vergessen die Steuererklärung eines Mandanten fristgerecht einzureichen. Da die Frist bereits verschoben wurde, akzeptiert das Finanzamt keinen weiteren Aufschub und verlangt vom Mandanten einen Verspätungszuschlag. Der Mandant fordert den entstanden Schaden von Ihnen zurück.

Vertrauliche Infos veröffentlicht

Ihr Kunde steht kurz vor einer wirtschaftlich wichtigen Transaktion, wobei Sie als Berater Einblick in vertrauliche Informationen haben. Durch eine Unachtsamkeit Ihrerseits dringen Informationen nach außen. In Ihrem Beratungsvertrag ist hierfür eine Vertragsstrafe vorgesehen, die Ihr Auftraggeber nun Ihnen gegenüber geltend macht.

Veraltete Daten

Im Auftrag Ihres Kunden erstellen Sie eine Marktanalyse. Aus Unachtsamkeit verwenden Sie veraltete Daten und kommen zu einer falschen Schlussfolgerung. Ihr Kunde orientiert sich an Ihrer Beurteilung und erleidet einen finanziellen Schaden.

Urheberrecht verletzt

Auf Ihrer firmeneigenen Homepage platzieren Sie verschiedene Bilder. Ein Fotograf, der vor Jahren einige dieser Bilder angefertigt hat, erkennt seine Fotos wieder und macht Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts gegen Sie geltend.

4. Für wen geeignet?

Sobald Sie für einen Dritten eine Dienstleistung erbringen oder beratend tätig sind, besteht für Sie als Unternehmer oder Freiberufler das Risiko, einen echten Vermögensschaden zu verursachen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie ein eigenes Unternehmen führen, nebenberuflich oder ausschließlich ehrenamtlich tätig sind.

Für viele freie Berufe ist die Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für Rechtsanwälte, Steuerberater, Hausverwalter oder Wirtschaftsprüfer. Auch viele Selbstständige in der Finanz- und Versicherungsbranche müssen für die Zulassung eine Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen, wie der Versicherungsvermittler nach §34d GewO oder der Immobilienkreditvermittler nach §34i GewO.

Wenn Sie als Unternehmer oder Freiberufler folgende Tätigkeiten ausüben, brauchen Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht:

  • Beratung
  • Begutachtung
  • Prüfung
  • Verwaltung
  • Beurkundung
  • Aufsichtsführung

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5. Was kostet es?

Die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Tätigkeitsfeld
  • Mitarbeiteranzahl
  • Jahresumsatz
  • Höhe der gewählten Deckungssumme
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Vertragslaufzeit (Versicherer gewähren oft Rabatte bei längeren Laufzeiten)

Kostenbeispiel: Ein Steuerberater hat sich Anfang April 2021 selbstständig gemacht. Mit seiner Einzelkanzlei erwirtschaftet er einen Jahresumsatz von bis zu 50.000€. Bei einer Selbstbeteiligung von 500€ und einer Deckungssumme bis zu 250.000€ beträgt seine Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung 192,11€ jährlich (Stand: April 22).

Deckungskonzepte

Geschlossene Deckung:

Bei der geschlossenen Deckung sind nur die Tätigkeitsbereiche versichert, die sie angeben und damit im Versicherungsvertrag der Vermögensschadenhaftpflicht stehen. So wird bspw. berücksichtigt, dass ein Übersetzer im Bereich medizinische Beipackzettel ein höheres finanzielles Risiko hat als ein Übersetzer für Kinderbücher.

Unter den Unternehmensberatern haben hingegen jene im Bereich Due Diligence ein besonders hohes Risiko, einen finanziellen Schaden zu verursachen, was ebenfalls entsprechend versichert sein muss. So erhalten Sie eine maßgeschneiderte Vermögensschadenhaftpflicht, die auf ihr individuelles Risiko abgestimmt ist.

Offene Deckung (auch: All-Risk-Deckung):

Bei der offenen Deckung sind hingegen alle Tätigkeiten mitversichert, die über die Vertragsbedingungen nicht ausgeschlossen sind. Der Vorteil der offenen Deckung ist, dass Sie keine Anpassungen vornehmen müssen, wenn sich Ihr Tätigkeitsbereich erweitert oder ändert. Eine Vermögensschadenhaftpflicht mit der offenen Deckung bieten unter anderem die Hiscox und die Markel an.

Sollen Sie eine Nebentätigkeit aufnehmen, die nichts mit Ihrem eigentlichen Berufsbild zu tun hat, müssen Sie diesen Umstand Ihrem Versicherer sofort anzeigen (z. B. wenn Sie als freiberuflicher Fotograf nebenberuflich auch Übersetzungsdienstleistungen anbieten).

6. Häufige Fragen

Unterschied: Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht & Vermögensschadenhaftpflicht

Versicherte Schäden der Betriebshaftpflichtversicherung im Vergleich zur Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht

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