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 Vermögens­schaden­haftpflicht für Haus- und Grundstücks­verwalter
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* gemessen an der Zahl über 55.000 aktiver Verträge im KMU-Segment (< 10 Mitarbeitende, < 5 Mio € Umsatz) in Deutschland sowie Online-Anfragen

Stichtag: 08/2025
Basis: unternehmenseigene Bestandsdaten

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Die Vermögensschaden­haftpflicht auf einen Blick

Die Vermögensschadenhaft­pflicht ist eine Versicherung für Unternehmer und Freiberufler, die von Berufs wegen andere beraten oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Sie bietet umfassenden Schutz, wenn Ihr Kunde einen durch Sie verursachten finanziellen Schaden – einen sogenannten echten Vermögenschaden – erleidet. Für viele freie Berufe ist die Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Hausverwalter.

Folgende Schadensarten sind im Versicherungsschutz enthalten:

Versicherte Haftpflichtschäden:

  • Planungsfehler
  • Falschberatung
  • Fristversäumnis
  • Programmierfehler

Versicherte Eigenschäden:

  • Rufschädigung & Vertrauensschäden durch Mitarbeiter
  • D&O-Versicherung für Manager

1. Vermögens­schaden­haftpflicht bei Haus- und Grundstücks­verwaltung dringend empfohlen

Seit 01. August 2018 ist die Berufshaftpflicht (= Vermögensschaden­haftpflicht) eine Pflichtversicherung

2. Was sollte eine Vermögens­schaden­haftpflicht für Haus- und Grundstücks­verwalter abdecken?

Zum Aufgaben­gebiet des Haus­verwalters gehören unter anderem folgende Tätigkeiten:

Kauf&shy;männische Verwaltung:

Kauf­männische Verwaltung:

Anpassung der Mieten (Staffel­vereinbarung), Verwaltung von Miet­verträgen, Erstellung von Nebenkosten­abrechnungen, Prüfung monetärer Vorgänge, usw.

Technische Verwaltung

Technische Verwaltung

3. Vermögens­schaden­haftpflicht für Haus- und Grundstücks­verwalter bei Tätigkeits­erweiterung anpassen

Haben Sie sich gerade erst als Haus- und Grundstücks­verwalter selbstständig gemacht, erweitert sich Ihr Tätigkeits­bereich möglicherweise erst nach und nach. Denken Sie deshalb daran, neu hinzugekommene Arbeiten nachträglich in den Versicherungs­vertrag mit aufzunehmen. So sind Sie in jedem Fall optimal abgesichert und umgehen eine Unterversicherung.

4. Welche Schäden übernimmt die Vermögens­schaden­haftpflicht für Haus- und Grundstücks­verwalter?

Leistungen im Überblick:

  • haftet bei Schadens­ersatz­ansprüchen Dritter
  • wehrt unberechtigte Ansprüche ab
  • versichert Sie und Ihre Mitarbeiter
  • greift bei rein finanziellen Schäden

Mögliche Schadensfälle von Hausverwaltern:

  • Mehrfachvermietung
  • Versäumte Termine, die zu finanziellen Schäden beim Eigentümer führen (z. B. fällige Wartung mit anschließendem Schaden)
  • Verjährung von Mietforderungen
  • Umlagen werden nicht erhoben
  • Erstellung fehlerhafter Abrechnungen

Schadensbeispiele

Doppelte Vermietung

Versäumter Wartungstermin

5. Höhe der Versicherungs­summe und Kosten

6. Sonderkündigungs­recht Ihrer Vermögensschaden­­haftpflicht bei Geschäftsaufgabe

7. Weitere wichtige Versicherungen für Haus- und Grundstücks­verwalter

Ihre Vorteile beim Online-Abschluss mit Finanzchef24:

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