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Die Berufshaftpflicht für Fotografen auf einen Blick

Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt für Sie als Fotografen die Kosten, wenn Sie von Dritten für Schäden belangt werden und Ersatz leisten müssen. Dabei erstreckt sich der Versicherungsschutz auf alle Ihre Tätigkeiten, die Sie als Fotograf durchführen.

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Leistungen der Berufshaftpflicht für Fotografen:

Leistungen der Berufshaftpflicht für Fotografen:

  • haftet bei Schadensersatzansprüchen Dritter
  • wehrt unberechtigte Ansprüche ab
  • versichert Sie als freien Fotografen sowie Aushilfen und Praktikanten
Folgende Schadensarten sind versichert:

Folgende Schadensarten sind versichert:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensfolgeschäden
  • rein finanzielle Schäden

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 04.09.2024

perfekte Beratung on Herrn Hanf
Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

bei 2.747 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 05.09.2024

Ich bin begeistert über die schnelle Beratung und Abschluss plus sofortigen Versichrungsschutz würde mir aber noch Anmerkungen wünschen welche Vers...

1. Welche Leistungen erbringt die Berufshaftpflicht­versicherung für Fotografen?

Fotografen beherrschen die Kunst, Impressionen einzufangen und zur Geltung zu bringen. Ihr Einsatzgebiet ist dabei vielfältig: Als Werbefotograf setzen Sie gekonnt Produkte ins rechte Licht, als Hochzeitsfotograf begleiten und dokumentieren Sie den Tag der Eheschließung. Oder Sie betreiben ein Fotoatelier und empfangen dort Ihre Kunden, die sich von Ihnen fotografieren lassen wollen.

Aber welche Folgen hat es für Sie, wenn Sie zum Beispiel Fotos mit Personen publizieren, die der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben? Wie gravierend wirkt es sich finanziell aus, wenn Sie bei einer Pressekonferenz versehentlich das Stativ eines Kollegen umstoßen? Oder wenn Sie für einen Fototermin eine Lampe falsch montieren, die auf den Kunden herabfällt und ihn verletzt?

Alles in allem können Sie in Ihrem beruflichen Alltag jederzeit aus Versehen schuldhaft Schäden verursachen, die Sie teuer zu stehen kommen. Denn Sie müssen persönlich dafür haften und als Freiberufler beziehungsweise Freelancer mit solchen unvorhergesehenen finanziellen Belastungen zurechtkommen. Mit einer Berufshaftpflicht für Fotografen sichern Sie sich genau dagegen ab.

Haben Sie mit einer veröffentlichten Fotografie die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzt, so entschädigt Ihre Haftpflichtversicherung den Betroffenen finanziell. Ist der Anspruch auf Schadensersatz jedoch strittig – zum Beispiel im Fall von Straßenfotografien – unterstützt Sie die Berufshaftpflicht für Fotografen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Genauso ersetzt die Haftpflicht den Sachwert, wenn Sie Gegenstände von Dritten beschädigen. Auch zahlt die Versicherung die Behandlungskosten und das Schmerzensgeld – also jene Aufwendungen, die anfallen, wenn Sie durch einen unglücklichen Zufall einen Kunden verletzen.

2. Was kostet eine Berufshaftpflicht­versicherung für Fotografen?

Die Kosten einer Berufshaftpflicht für Fotografen orientieren sich daran, wie hoch die Deckungssummen für die Schadensarten angesetzt werden. Für echte Vermögensschäden, also rein finanzielle Schäden bei Ihren Kunden, können Sie Versicherungssummen von 100.000 Euro oder mehr vereinbaren. Es steht Ihnen frei, eine Versicherung abzuschließen, die bis zu einem Betrag von einer Million Euro jeweils für Personen- oder Sachschäden aufkommt oder größere Summen erstattet. Letztlich sollten Sie sich an Ihrem persönlichen Berufsrisiko orientieren, wenn es darum geht, sich für ausreichend hohe Deckungssummen zu entscheiden.

Je höher Sie die Deckung allerdings wählen, desto mehr zahlen Sie für Ihren Versicherungsschutz. Zudem spielt für die Versicherer eine Rolle, wie hoch Ihr Jahresumsatz ist und welche freiberuflichen Tätigkeiten Sie konkret ausüben, um den Beitrag für die Berufshaftpflicht festzulegen.

Sonderkündigungsrecht Ihrer Berufshaftpflicht bei Aufgabe Ihrer selbstständigen Tätigkeit

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre selbstständige Tätigkeit als Fotograf aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.

Um von Ihrem Sonderkündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

3. Schadensfälle aus der Praxis, die die Berufshaftpflicht für Fotografen absichert:

Unerlaubt publiziert

Unerlaubt publiziert

Ein freiberuflicher Fotograf begleitet eine Hochzeit und macht Bilder. Er vergisst, das Brautpaar um Erlaubnis zu bitten, dass er die Fotos nutzen kann, um für sich zu werben. Der Fotograf bindet die Bilder auf seiner Internetseite ein und stellt sie in seinem Fotoatelier aus. Damit ist das Ehepaar nicht einverstanden und verlangt von dem Fotografen Schadensersatz. Seine Berufshaftpflicht übernimmt die Kosten, da sie auch Schutz bietet, wenn die Persönlichkeitsrechte von Kunden verletzt werden.

Kabel als Stolperfalle

In seinem Atelier baut ein Fotograf einen neuen Scheinwerfer auf und verlegt versehentlich das Stromkabel nicht ordnungsgemäß. Als ein Kunde zu einem Fotoshooting in das Atelier kommt, stolpert er über das Kabel. Dabei bricht er sich das Schlüsselbein und muss die Verletzung über sechs Wochen lang auskurieren. Da der Kunde freiberuflich tätig ist und in dieser Zeit nicht arbeiten kann, hat er keine Einnahmen. Die Berufshaftpflicht des Fotografen bezahlt Schmerzensgeld und ersetzt den Verdienstausfall.

Fehler in der Terminplanung

Fehler in der Terminplanung

Ein Fotograf trägt einen Termin versehentlich falsch in seinen Kalender ein. Dadurch legt er zwei umfangreiche Fotoshootings auf den gleichen Tag. Da beide Aufträge nicht vereinbar sind, muss er einen der Termine kurzfristig absagen. Allerdings sind die Kunden bereits angereist und haben eigens Räume für das Fotoshooting gebucht. Die Kunden fordern von dem Fotografen, dass er für die Kosten aufkommt. Die Berufshaftpflicht des Fotografen leistet Schadensersatz.

Versehentlich angerempelt

Versehentlich angerempelt

Mehrere Kamerateams und Fotografen dokumentieren eine Tagung. Ein Pressefotograf, der als Freelancer tätig ist, nimmt aus nächster Nähe Bilder auf. Danach möchte er aus größerer Entfernung fotografieren und bewegt sich rückwärts. Der Fotograf übersieht das hinter ihm platzierte Stativ und stößt es um. Dadurch fällt die teure Kamera zu Boden und ist defekt. Der Besitzer möchte, dass der Freelancer den Schaden erstattet. Die Berufshaftpflicht des Fotografen greift.

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