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Für alle Berater ist die Beraterhaftpflichtversicherung eine wichtige Versicherung. Sie sichert Schäden ab, die durch Beratungsfehler entstehen.
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Rein finanzielle Schäden. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie ausschließen, dass durch Ihre Beratung Schäden entstehen.
Empfohlen für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer im Beratungsbereich.
eKomi-Bewertung vom 04.09.2024
eKomi-Bewertung vom 05.09.2024
Ob Steuerberater, Unternehmensberater oder Energieberater – Ihre Arbeit geht mit demselben Risiko Hand in Hand: Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen, bedeutet dies für Ihre Kunden in der Regel einen finanziellen Verlust. Nach dem Prinzip der Beraterhaftung müssen Sie von Gesetzes wegen für Beratungsschäden haften. Deshalb ist es für Sie von essenzieller Bedeutung, sich entsprechend zu versichern – mit einer Beraterhaftpflicht.
Die Beraterhaftpflicht – oder auch Vermögensschadenhaftpflicht für Berater – deckt Schäden ab, die rein finanzieller Natur sind. Das kann beispielsweise infolge einer Falschberatung durch die versehentliche Verletzung der Aufklärungspflicht beziehungsweise durch unzureichendes Wissen der aktuellen Rechtslage passieren oder wenn Sie zum Nachteil Ihres Kunden eine Frist versäumen. Bereiche, in denen Ihnen ein solcher Fehler unterlaufen kann, sind beispielsweise:
Ein Unternehmensberater ist mit der Gründungsberatung eines Start-ups beauftragt. Im Zuge der Finanzberatung versäumt er es, auf eine bestimmte Fördermöglichkeit hinzuweisen. Die Frist für die Bewerbung wird versäumt und dem Start-up entgeht eine Förderung von 100.000 Euro. Der Unternehmensberater muss für den Schaden aufkommen. Seine Beraterhaftpflicht springt ein und übernimmt die Kosten.
Ein Personalberater soll für seinen Auftraggeber eine Kapazitätsanalyse hinsichtlich des Personals durchführen. Das Ergebnis: Es werden keine weiteren Mitarbeiter benötigt. Bald stellt sich die Analyse als fehlerhaft heraus. Das Unternehmen kommt mit der Produktion nicht hinterher und hat deshalb Umsatzeinbußen zu verbuchen. Der Personalberater wird dafür verantwortlich gemacht. Seine Versicherung kommt für den entstandenen Schaden auf.
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Als Anlageberater empfehlen Sie einem Kunden den Kauf von Aktien. Leider geht er damit ein Verlustgeschäft ein. Den Schaden, den er erleidet, möchte er von Ihnen erstattet bekommen.
Zunächst überprüft die Beraterhaftpflicht, ob der Haftungsanspruch, der gegen Sie gestellt wird, berechtigt ist. Sollte dies der Fall sein, übernimmt sie den entstandenen Schaden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie schuldhaft unzureichend über die aktuelle Risikolage des Unternehmens informiert waren, bei dem Ihr Kunde die Aktien erworben hat. Sollten sich die Ansprüche als nicht gerechtfertigt herausstellen, zum Beispiel, wenn alle Prognosen für das Steigen der Aktien gesprochen haben, wehrt die Versicherung sie ab – wenn es sein muss gerichtlich.
Wie hoch der Beitrag für Ihre Beraterhaftpflicht ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend hierbei ist, wie groß Ihr Risiko ist, einen hohen Vermögensschaden zu verursachen und welche Deckungssumme Sie demnach veranschlagen.
Um den für Sie idealen Tarif Ihrer Beraterhaftpflicht zu finden, bietet Ihnen Finanzchef24 einen Onlinerechner an, mit dem Sie unkompliziert Versicherungen verschiedener Anbieter vergleichen können. Geben Sie lediglich Ihre beruflichen Eckdaten an und beantworten Sie die Fragen zu Ihrer beruflichen Situation. Der Rechner listet Ihnen auf Basis Ihrer Angaben die Angebote auf, die Ihren individuellen Bedarf am besten abdecken.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.
Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Sollten Sie zusätzliche Informationen zur Beraterhaftpflicht oder zu einem bestimmten Angebot wünschen, so stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder unter unserer Servicenummer 089 716 772 999. Dieser Service ist selbstverständlich kostenfrei.
Sie sind bereits versichert und möchten Ihre Beraterhaftpflicht wechseln? Auch hier stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir erstellen Ihnen passende Angebote und übernehmen auf Wunsch sogar die Kündigung Ihres laufenden Versicherungsvertrags.
Ein Unternehmensberater ist mit der Gründungsberatung eines Start-ups beauftragt. Im Zuge der Finanzberatung versäumt er es, auf eine bestimmte Fördermöglichkeit hinzuweisen. Die Frist für die Bewerbung wird versäumt und dem Start-up entgeht eine Förderung von 100.000 Euro. Der Unternehmensberater muss für den Schaden aufkommen. Seine Beraterhaftpflicht springt ein und übernimmt die Kosten.
Ein Personalberater soll für seinen Auftraggeber eine Kapazitätsanalyse hinsichtlich des Personals durchführen. Das Ergebnis: Es werden keine weiteren Mitarbeiter benötigt. Bald stellt sich die Analyse als fehlerhaft heraus. Das Unternehmen kommt mit der Produktion nicht hinterher und hat deshalb Umsatzeinbußen zu verbuchen. Der Personalberater wird dafür verantwortlich gemacht. Seine Versicherung kommt für den entstandenen Schaden auf.
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Alle Versicherungen im Überblick finden Sie unter Firmenversicherungen.
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