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Die Berater­haftpflicht auf einen Blick

Für alle Berater ist die Berater­haftpflicht­versicherung eine wichtige Versicherung. Sie sichert Schäden ab, die durch Beratungsfehler entstehen.
Mehr Informationen

vermoegensschadenhaftpflicht
Was wird geschützt?

Was wird geschützt?

Rein finanzielle Schäden. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie aus­schließen, dass durch Ihre Beratung Schäden entstehen.

Wer benötigt die Versicherung?

Wer benötigt die Versicherung?

Empfohlen für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer im Beratungsbereich.

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 04.09.2024

perfekte Beratung on Herrn Hanf
Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

bei 2.747 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 05.09.2024

Ich bin begeistert über die schnelle Beratung und Abschluss plus sofortigen Versichrungsschutz würde mir aber noch Anmerkungen wünschen welche Vers...

1. Beraterhaftpflicht: Schutz Ihrer beruflichen Existenz bei Selbst­ständigkeit in der Beratungs­branche

Ob Steuerberater, Unternehmens­berater oder Energieberater – Ihre Arbeit geht mit demselben Risiko Hand in Hand: Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen, bedeutet dies für Ihre Kunden in der Regel einen finanziellen Verlust. Nach dem Prinzip der Beraterhaftung müssen Sie von Gesetzes wegen für Beratungsschäden haften. Deshalb ist es für Sie von essenzieller Bedeutung, sich entsprechend zu versichern – mit einer Beraterhaftpflicht.

Maß­geschneiderte Absicherung für Ihre Berater­tätigkeit

2. Welche Schäden deckt die Berater­haftpflicht ab?

Die Beraterhaftpflicht – oder auch Vermögens­schadenhaft­pflicht für Berater – deckt Schäden ab, die rein finanzieller Natur sind. Das kann beispielsweise infolge einer Falschberatung durch die versehentliche Verletzung der Aufklärung­spflicht beziehungs­weise durch unzureichendes Wissen der aktuellen Rechtslage passieren oder wenn Sie zum Nachteil Ihres Kunden eine Frist versäumen. Bereiche, in denen Ihnen ein solcher Fehler unterlaufen kann, sind beispiels­weise:

  • Finanz- und Anlageberatung
  • Wirtschaftliche Unternehmens­beratung
  • Schuldnerberatung
  • Beratung in Personalfragen und Recruiting

Schadensbeispiele zur Beratungs­haftung

Entgangene Förderung

Entgangene Förderung

Ein Unternehmensberater ist mit der Gründungs­beratung eines Start-ups beauftragt. Im Zuge der Finanz­beratung versäumt er es, auf eine bestimmte Förder­möglichkeit hinzuweisen. Die Frist für die Be­werbung wird versäumt und dem Start-up entgeht eine Förderung von 100.000 Euro. Der Unternehmens­berater muss für den Schaden auf­kommen. Seine Berater­haftpflicht springt ein und übernimmt die Kosten.

Fehlerhafte Analyse

Fehlerhafte Analyse

Ein Personalberater soll für seinen Auftraggeber eine Kapazitäts­analyse hinsichtlich des Personals durch­führen. Das Ergebnis: Es werden keine weiteren Mitarbeiter benötigt. Bald stellt sich die Analyse als fehler­haft heraus. Das Unternehmen kommt mit der Produktion nicht hinterher und hat deshalb Umsatz­einbußen zu ver­buchen. Der Personal­berater wird dafür verantwortlich gemacht. Seine Versicherung kommt für den ent­standenen Schaden auf.

3. Was leistet die Berater­haftpflicht?

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Als Anlage­berater empfehlen Sie einem Kunden den Kauf von Aktien. Leider geht er damit ein Verlust­geschäft ein. Den Schaden, den er erleidet, möchte er von Ihnen erstattet bekommen.

Zunächst überprüft die Berater­haftpflicht, ob der Haftungs­anspruch, der gegen Sie gestellt wird, berechtigt ist. Sollte dies der Fall sein, übernimmt sie den entstandenen Schaden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie schuldhaft unzureichend über die aktuelle Risikolage des Unter­nehmens informiert waren, bei dem Ihr Kunde die Aktien erworben hat. Sollten sich die Ansprüche als nicht gerecht­fertigt herausstellen, zum Beispiel, wenn alle Prognosen für das Steigen der Aktien gesprochen haben, wehrt die Versicherung sie ab – wenn es sein muss gerichtlich.

4. Wie viel kostet eine Berater­haftpflicht?

Wie hoch der Beitrag für Ihre Berater­haftpflicht ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend hierbei ist, wie groß Ihr Risiko ist, einen hohen Vermögens­schaden zu ver­ursachen und welche Deckungs­summe Sie demnach ver­anschlagen.

Um den für Sie idealen Tarif Ihrer Berater­haftpflicht zu finden, bietet Ihnen Finanzchef24 einen Online­rechner an, mit dem Sie unkompliziert Versicherungen verschiedener Anbieter ver­gleichen können. Geben Sie lediglich Ihre beruflichen Eck­daten an und beantworten Sie die Fragen zu Ihrer beruflichen Situation. Der Rechner listet Ihnen auf Basis Ihrer Angaben die Angebote auf, die Ihren indi­viduellen Bedarf am besten abdecken.

Sonderkündigungs­recht Ihrer Berater­haftpflicht bei Beendigung Ihrer selbst­ständigen Tätigkeit

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre selbst­ständige Tätigkeit aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.

Um von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

Kostenlose Beratung zur Berater­haftung und Absicherung

Sollten Sie zusätzliche Infor­mationen zur Berater­haftpflicht oder zu einem bestimmten Angebot wünschen, so stehen Ihnen unsere Versicherungs­experten gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder unter unserer Service­nummer 089 716 772 999. Dieser Service ist selbst­verständlich kostenfrei.

Sie sind bereits versichert und möchten Ihre Berater­haftpflicht wechseln? Auch hier stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir erstellen Ihnen passende Angebote und über­nehmen auf Wunsch sogar die Kündigung Ihres laufenden Versicherungs­vertrags.

5. Schadens­beispiele zur Beratungs­haftung

Entgangene Förderung

Entgangene Förderung

Ein Unternehmens­berater ist mit der Gründungs­beratung eines Start-ups beauftragt. Im Zuge der Finanz­beratung versäumt er es, auf eine bestimmte Förder­möglichkeit hinzuweisen. Die Frist für die Bewerbung wird versäumt und dem Start-up entgeht eine Förderung von 100.000 Euro. Der Unternehmens­berater muss für den Schaden aufkommen. Seine Berater­haftpflicht springt ein und übernimmt die Kosten.

Fehlerhafte Analyse

Fehlerhafte Analyse

Ein Personalberater soll für seinen Auftraggeber eine Kapazitäts­analyse hinsichtlich des Personals durchführen. Das Ergebnis: Es werden keine weiteren Mitarbeiter benötigt. Bald stellt sich die Analyse als fehlerhaft heraus. Das Unternehmen kommt mit der Produktion nicht hinterher und hat deshalb Umsatz­einbußen zu verbuchen. Der Personal­berater wird dafür verantwortlich gemacht. Seine Versicherung kommt für den entstandenen Schaden auf.

6. Weitere wichtige Versicherungen für selbst­ständige Berater

Gewerbliche Absicherung:

Private Absicherung:

Alle Versicherungen im Überblick finden Sie unter Firmen­versicherungen.

Ihre Vorteile beim Online-Abschluss mit Finanzchef24:

Finanzchef24-Leistungen im Überblick:

  • Transparenter und unabhängiger Online-Vergleich führender Versicherer
  • Schneller und maßgeschneiderter Versicherungs­schutz für Ihre Tätigkeit dank online-basierter Risiko­analyse
  • Sicherer und bequemer Vertrags­abschluss online
  • Persönlicher Ansprech­partner
  • Langjährige Erfahrung in der Absicherung von Unternehmen
  • Schnelle Abwicklung und Versicherungs­schutz innerhalb von 24 Stunden
  • Professionelle Betreuung im Schadens­fall
  • Kündigungsservice bei Versicherungs­wechsel (Kontaktformular)

Wir machen Ihre Absicherung leichter

Sie als Unternehmer, der jeden Tag mit Herzblut für Erfolg kämpft, können eines nicht gebrauchen: Langsame, altmodische und komplizierte Versicherungen.

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