Neu ☑️ Gewerbliche Kfz-Versicherung: Mehr Infos
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Seit unserer Gründung im Jahr 2012 in München ist Finanzchef24 die unabhängige Plattform für maßgeschneiderte Versicherungen für Existenzgründer, Unternehmer und Selbstständige. Mit über 50.000 zufriedenen Kunden und mehr als 40 renommierten Versicherungspartnern bieten wir umfassenden Schutz über 1.500 Tätigkeiten in rund 20 Branchen. Unser Ziel: Ihnen durch individuelle Beratung und innovative digitale Lösungen Sicherheit im unternehmerischen Alltag zu geben.
Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Schäden durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritte durch die betriebliche Tätigkeit erleiden.
Wer braucht eine Firmenhaftpflicht?
Diese Versicherung ist essenziell für alle Unternehmen, egal ob Kleinunternehmer oder Mittelständler. Sie ist besonders wichtig für Branchen wie Handwerk, Bau, Gastronomie und Dienstleistungen.
Die Vorteile
Was deckt die betriebliche Haftpflicht ab?
Kosten der gewerblichen Haftpflichtversicherung
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Betriebsgröße, dem Tätigkeitsfeld und dem individuellen Risiko. Ein Vergleich auf Finanzchef24 hilft Ihnen, die besten und kostengünstigsten Tarife zu finden.
Für Gründer und Unternehmer ist die Betriebshaftpflichtversicherung einer der wichtigsten Versicherungen für Ihr Unternehmen. Ähnlich der Privathaftpflicht sichert die Betriebshaftpflicht Schäden ab, die Sie im Rahmen Ihrer selbstständigen Tätigkeit bei anderen verursachen. Dadurch schützen Sie Ihr Unternehmen vor hohen Schadensersatzzahlungen. Mit Finanzchef24 können Sie die Tarife und Leistungen von über 40 Versicherern vergleichen und finden so die passende Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen.
Personen- und Sachschäden Dritter. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Empfohlen für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer. Für einige Berufsgruppen – wie zum Beispiel dem Bewachungsgewerbe – ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sogar verpflichtend.
Stellen Sie sich vor, Sie sind ein selbstständiger Handwerker und während der Renovierung eines Büros beschädigen Sie versehentlich eine teure Glasfront. Oder Sie betreiben eine kleine Marketingagentur und ein Kunde verklagt Sie wegen eines vermeintlichen Beratungsfehlers, der ihm finanziellen Schaden verursacht hat. In solchen Fällen greift die Betriebshaftpflichtversicherung ein und schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Schadensersatzansprüche. Ohne diesen wichtigen Schutz könnten solche unerwarteten Vorfälle Ihre Existenz bedrohen. Sichern Sie sich ab – vergleichen Sie auf Finanzchef24 die besten Angebote und finden Sie die passende Police für Ihre Bedürfnisse.
Ihre Tätigkeit eingeben und Fragen beantworten – einfach online.
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Versicherung direkt online abschließen – risikofrei mit 14-tägigem Widerrufsrecht.
Was eine Betriebshaftpflichtversicherung für einen Selbstständigen kostet, kann sehr unterschiedlich sein. Dies hängt unter anderem von dem zu versichernden Risiko ab. So variieren die Kosten einer Firmenhaftpflichtversicherung von Unternehmen zu Unternehmen und richten sich primär nach dem zu versichernden Risiko. Als Handwerker tragen Sie zum Beispiel ein höheres Risiko für Personen- und Sachschäden als ein Inhaber eines Bürobetriebs. Ihre Kosten sind dementsprechend als Handwerker höher.
Folgende Faktoren sind für die Berechnung der Kosten ausschlaggebend:
Im Durchschnitt kostet eine Betriebshaftplicht-Police 2024 rund 287 Euro (Quelle: Datenauswertung Finanzchef24) – wobei die Preisunterschiede bei der Betriebshaftpflicht mit Blick auf Unternehmensgrößen und Branchen enorm sind.
Kostenbeispiel: Eine Friseurin hat ihren eigenen Salon mit einer Angestellten im März 2024 gegründet. Sie rechnet mit einem Jahresumsatz von bis zu 75.000 €. Bei einer Selbstbeteiligung von 500 € und einer Versicherungssumme von 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden kostet die Betriebshaftpflichtversicherung mit Neugründer-Rabatt 55,63 € jährlich (Stand Juli 2024).
Über 50.000 Unternehmer und Selbstständige haben mit Finanzchef24 ihre passende Gewerbeversicherung gefunden. Egal, ob online oder mit Hilfe unserer Versicherungsexperten: In nur wenigen Schritten finden auch Sie DIE Haftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen.
Für Gründer, Unternehmer sowie Freiberufler ist die Firmenhaftpflicht eine unverzichtbare Versicherung zur Absicherung von Personen- und Sachschäden. Denn Sie haften in Deutschland grundsätzlich unbegrenzt mit Ihrem Gesamtvermögen für Schäden, die Sie selbst oder Ihre Angestellten verursachen. Folgende Leistungen enthält die Betriebshaftpflicht:
Erstattung der Kosten bei Personen- und Sachschäden Dritter
Deckung von Vermögensfolgeschäden
Absicherung bei Umweltschäden (z. B. durch Auslaufen von Chemikalien)
Prüfung von Schadensansprüchen auf Rechtmäßigkeit
Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche, auch vor Gericht (passiver Rechtsschutz)
Sie als Selbstständiger
Mitarbeitende (Voll- und Teilzeit)
Aushilfen / Mini-Jobber
Werkstudenten
Praktikanten
helfende Familienangehörige
weitere Angestellte wie Reinigungskräfte
Im Standardschutz der Betriebshaftpflichtversicherung sind Schäden durch Leiharbeiter nicht abgedeckt. Jedoch können diese in den Schutz integriert werden, da es spezielle, auf Arbeitnehmerüberlassung ausgerichtete Versicherungskonzepte gibt. Diese müssen individuell vereinbart werden. Unsere Experten beraten Sie hierzu gerne.
Der Versicherungsschutz Ihrer betrieblichen Haftpflicht gilt für alle Ihre Unternehmensaktivitäten an folgenden Orten:
Bitte beachten Sie: Der Schutz bei Auslandsschäden ist in der Regel auf einen bestimmten Geltungsbereich begrenzt. Manche Tarife versichern nur Schäden innerhalb der EU oder innerhalb Europas (im geographischen Sinne). Bei bestimmten Tätigkeiten (zum Beispiel dem Export von Waren) weiten viele Versicherer den Versicherungsschutz jedoch auch auf das außereuropäische Ausland aus. Allerdings existieren hier oftmals Einschränkungen für bestimmte Länder. Einen Überblick über die Absicherung von Auslandsschäden individuell für Ihre Branche finden Sie in den Ergebnissen unseres Betriebshaftpflichtversicherung-Vergleichs.
Personenschäden: Ein Kunde oder Patient wird durch Sie oder einen Mitarbeitenden verletzt.
Sachschäden: Das Eigentum eines Kunden oder Patienten wird beschädigt.
Vermögensfolgeschäden: Finanzielle Folgeschäden umfassen z. B. den Verdienstausfall des Geschädigten.
Umweltschäden: Die Umwelt wird, z. B. durch Giftmüllablagerung oder auslaufende Chemikalien, geschädigt.
Echte Vermögensschäden: Diese werden abgesichert über die Vermögensschadenhaftpflicht.
Private Haftpflichtschäden: Eine Privathaftpflicht kann über einen Zusatzbaustein separat abgeschlossen werden.
Schäden am Firmeninventar: Diese werden über die Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert.
Ein Reinigungsunternehmen reinigt die Böden in einem Kaufhaus. Während der Arbeiten stellt der Angestellte entsprechende Warntafeln auf. Trotz dieser Vorkehrungen stolpert ein Kunde über ein loses Kabel, das nicht ordnungsgemäß gesichert war, und verdreht sich dabei das Knie. Die Versicherung übernimmt die Arzt- sowie Therapiekosten und zahlt das Schmerzensgeld.
In einem Restaurant findet ein Geschäftsessen statt. Als der Kellner die Getränke bringt, stolpert er und verschüttet unglücklicherweise Bier auf die Tasche eines Gastes. Leider wird dabei auch das Mobiltelefon des Gastes beschädigt. Die Versicherung übernimmt die Reinigungskosten der Tasche und die Reparaturkosten für das Telefon.
"Um Ihr persönliches Vermögen optimal zu schützen, ist die Betriebshaftpflichtversicherung besonders wichtig. Achten Sie dabei auf die Mitversicherung von Schlüsselverlust und bei Bedarf auch auf die Absicherung möglicher Folgeschäden. So leisten manche Versicherer Schadensersatz beispielsweise bei einem Diebstahl infolge des Schlüsselverlustes. So stellen Sie sicher, dass Sie umfassend geschützt sind."
Bernhard Holbl, Senior Firmenkundenberater, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)
Der Unterschied liegt vor allem in der Bezeichnung. Oft wird der Begriff Berufshaftpflicht bei beratenden oder verwaltenden Berufen benutzt, wenngleich die Berufshaftpflicht ähnlich der Betriebshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden abdecken kann. Jedoch kann die Berufshaftpflicht auch nur rein finanzielle Schäden, sogenannte Vermögensschäden, absichern, wodurch sie dem Schutz der Vermögensschadenhaftpflicht entspricht. Dies unterscheidet sich je nach Versicherer.
Die Vermögensschadenhaftpflicht sichert im Gegensatz zur Betriebshaftpflicht echte Vermögensschäden – also rein finanzielle Schäden – ab. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt nur Vermögensfolgeschäden ab. Darunter versteht man solche Schäden, die aus einem vorangegangenen Personen- oder Sachschaden resultieren, z. B. den Verdienstausfall eines geschädigten Kunden.
Versicherte Schäden der Betriebshaftpflichtversicherung im Vergleich zur Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht
Der Abschluss einer gewerblichen Haftpflicht ist zwar nur für einige Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlen wir sie generell jedem Unternehmen, Betriebsinhaber oder Freiberufler. Denn insbesondere Personenschäden gehen schnell in die Millionenhöhe. Haben Sie gerade erst gegründet, sind Kleinunternehmer bzw. führen ein Kleingewerbe oder sind Sie freiberuflich tätig, können die Schadensersatzforderungen mitunter existenzbedrohend sein.
Der Hauptsitz der Firma bzw. des Betriebs muss sich in Deutschland befinden, damit Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung in Deutschland abschließen können. Befindet sich der Firmensitz außerhalb Deutschlands, können Sie bei einem deutschen Versicherer keine Haftpflichtversicherung hier abschließen, selbst wenn Sie in Deutschland tätig sind.
Auch wenn Sie geringere Umsätze erzielen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Haftpflicht für Ihr Kleingewerbe. Denn egal, wie groß Ihr Unternehmen ist, das Risiko, einen Schaden zu verursachen, bleibt bestehen. Daher empfehlen wir Ihnen, auch als Kleinunternehmer eine Versicherung für Ihre selbstständige Tätigkeit abzuschließen. Die Kosten für eine Betriebshaftpflicht können dabei je nach Art Ihres Kleingewerbes variieren. Doch zum Schutz Ihres Privatvermögens lohnt es sich auch für Kleingewerbetreibende, bei Personen- und Sachschäden versichert zu sein.
Mit unserem Online-Rechner können Sie die Angebote von über 40 Versicherern vergleichen - und zwar passend zu Ihrem Beruf! Egal, ob klassischer Handwerker, Online-Händler oder Mischbetrieb: Geben Sie einfach Ihre Daten ein und schon erhalten Sie eine Übersicht der Tarife und Leistungen verschiedener Versicherungen. Schließen Sie zudem Ihre gewünschte Betriebshaftpflicht gleich online ab - einfach, schnell, digital.
In der Regel kann jede Betriebshaftpflichtversicherung jeweils zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die meisten Versicherer legen eine Kündigungsfrist von drei Monaten fest. Sollte Ihr Versicherer Ihren Beitrag erhöhen, haben Sie ein gesetzlich festgelegtes Sonderkündigungsrecht von einem Monat. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, per Post, Fax oder E-Mail.
Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.
Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits geschlossen, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Der passive Rechtsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung überprüft, ob gestellte Haftpflichtansprüche gegen Sie gerechtfertigt sind. Ist dies nicht der Fall, wehrt er diese ab – notfalls auch vor Gericht. Eine Gewerberechtsschutzversicherung übernimmt hingegen die Kosten, sollten Sie aufgrund von geschäftlichen Beziehungen in eine juristische Auseinandersetzung geraten. Das kann beispielsweise sein, wenn ein Mitarbeiter nicht mit einem Arbeitszeugnis zufrieden ist oder der Vermieter Ihrer Betriebsstätte Probleme bereitet.
Nein. Diese Schäden werden von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernommen.
Schäden durch Feuer sind in der Betriebshaftpflicht nicht versichert. In diesem Fall benötigen Sie eine Geschäftsinhaltsversicherung.
Nein, dieser Fall ist nicht über die Betriebshaftpflicht versichert. Wenn Sie die ausstehende Zahlung einklagen möchten, benötigen Sie eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung inklusive dem Baustein „Firmenvertragsrechtsschutz“.
Nein. Dazu hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits 2010 ein eindeutiges Urteil gesprochen (Beschluss vom 23.11.2010, Az.V B 119/09; veröffentlicht am 02.02.2011), Die Versicherungssteuer wird nicht als klassische Mehrwertsteuer verstanden und gilt demnach nicht als allgemeine Steuer im Rahmen bestimmter wirtschaftlicher Vorgänge.
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