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Für Gründer und Unternehmer ist die Betriebshaftpflichtversicherung eine wichtige Versicherung. Sie sichert Schäden ab, die durch Ihr Verschulden entstehen.
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Personen- und Sachschäden. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie ausschließen, dass durch Ihr Verschulden Schäden entstehen. Haftet bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Empfohlen für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer. Für einige Berufsgruppen – wie zum Beispiel dem Bewachungsgewerbe – ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sogar verpflichtend.
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Für Gründer, Unternehmer sowie Freiberufler ist die Betriebshaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung zur Absicherung von Personen- und Sachschäden. Denn sie haften in Deutschland grundsätzlich unbegrenzt mit ihrem Gesamtvermögen für Schäden, die sie selbst oder ihre Mitarbeiter verursachen.
Erstattung der Kosten bei Personen- und Sachschäden Dritter
Deckung von Vermögensfolgeschäden
Prüfung von Schadensansprüchen auf Rechtmäßigkeit
Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche, auch vor Gericht (passiver Rechtsschutz)
Sie als Selbstständiger
Mitarbeitende (Voll- und Teilzeit)
Aushilfen / Mini-Jobber
Werkstudenten
Praktikanten
helfende Familienangehörige
weitere Angestellte wie Reinigungskräfte
Personenschäden Ein Kunde/Patient wird verletzt.
Sachschäden Das Eigentum eines Kunden/Patienten wird beschädigt.
Vermögensfolgeschäden Finanzieller Folgeschaden, z.B. durch einen Sachschaden.
Umweltschäden Die Umwelt wird, z.B. durch Giftmüll, geschädigt.
Echte Vermögensschäden Abgesichert über die Vermögensschadenhaftpflicht.
Private Haftpflichtschäden Kann optional als Zusatzbaustein abgeschlossen werden.
Schäden am Firmeninventar Abgesichert über die Geschäftsinhaltsversicherung.
Versicherte Schäden der Betriebshaftpflichtversicherung im Vergleich zur Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht
Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar nur für einige Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben, doch empfehlen wir sie Ihnen generell Unternehmern, Betriebsinhabern oder Freiberuflern. Denn insbesondere Personenschäden gehen schnell in die Millionenhöhe. Haben Sie gerade erst gegründet, sind Kleinunternehmer bzw. führen ein Kleingewerbe oder sind Sie freiberuflich tätig, können die Schadensersatzforderungen mitunter existenzbedrohend sein.
Auch wenn Sie geringere Umsätze erzielen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Kleingewerbe. Denn egal, wie groß Ihr Unternehmen ist, das Risiko, einen Schaden zu verursachen, bleibt bestehen. Die Kosten für eine Betriebshaftpflicht können dabei je nach Art Ihres Kleingewerbes variieren (siehe unten). Doch zum Schutz Ihres Privatvermögens lohnt es sich auch für Kleingewerbetreibende, bei Personen- und Sachschäden versichert zu sein.
Mit unserem Online-Rechner können Sie die Angebote von über 40 Versicherern vergleichen - und zwar passend zu Ihrem Beruf! Geben Sie einfach Ihre Daten ein und schon erhalten Sie eine Übersicht der Tarife und Leistungen verschiedener Versicherungen. Schließen Sie zudem Ihre gewünschte Betriebshaftpflichtversicherung gleich online ab - einfach, schnell, digital.
Die Kosten Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung / Firmenhaftpflichtversicherung richten sich primär nach dem zu versichernden Risiko. Als Handwerker tragen Sie zum Beispiel ein höheres Risiko für Personen- und Sachschäden als ein Inhaber eines Bürobetriebs. Ihre Kosten für die Betriebshaftpflicht sind dementsprechend höher.
Folgende Faktoren sind für die Berechnung der Kosten Ihrer Betriebshaftpflicht ausschlaggebend:
Kostenbeispiel: Eine Friseurin hat ihren eigenen Salon 2022 mit einer Angestellten gegründet. Sie rechnet mit einem Jahresumsatz von bis zu 75.000 €. Bei einer Selbstbeteiligung von 500 € und einer Versicherungssumme von 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden kostet die Betriebshaftpflichtversicherung 68,54 € jährlich (Stand April 2022).
Der Unterschied liegt vor allem in der Bezeichnung. Oft wird der Begriff Berufshaftpflicht bei beratenden oder verwaltenden Berufen benutzt, wenngleich die Berufshaftpflicht ähnlich der Betriebshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden abdecken kann. Jedoch kann die Berufshaftpflicht auch nur rein finanzielle Schäden, sogenannte Vermögensschäden, absichern, wodurch sie dem Schutz der Vermögensschadenhaftpflicht entspricht. Dies unterscheidet sich je nach Versicherer. Doch egal, wie das Produkt schließlich bezeichnet wird – wichtig ist, dass alle die Risiken, die Ihr Beruf umfasst, abgedeckt sind. Daher vergleichen wir bei Finanzchef24 die verschiedenen Versicherungsarten nach der von Ihnen ausgeübten Tätigkeit und dem von Ihnen gewünschten Schutz.
Die Vermögensschadenhaftpflicht sichert im Gegensatz zur Betriebshaftpflicht echte Vermögensschäden – also rein finanzielle Schäden – ab. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt nur Vermögensfolgeschäden ab. Darunter versteht man solche Schäden, die aus einem vorangegangenen Personen- oder Sachschaden resultieren.
Der passive Rechtsschutz der BHV überprüft, ob gestellte Haftpflichtansprüche gegen Sie gerechtfertigt sind. Ist dies nicht der Fall, wehrt er diese ab – notfalls auch vor Gericht. Eine Gewerberechtsschutzversicherung übernimmt hingegen die Kosten, sollten Sie aufgrund von geschäftlichen Beziehungen in eine juristische Auseinandersetzung geraten. Das kann beispielsweise sein, wenn ein Mitarbeiter nicht mit einem Arbeitszeugnis zufrieden ist oder der Vermieter Ihrer Betriebsstätte Probleme bereitet.
Ja, der Hauptsitz der Firma/des Betriebs muss sich in Deutschland befinden, damit Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung in Deutschland abschließen können. Befindet sich der Firmensitz außerhalb Deutschlands, können Sie bei einem deutschen Versicherer keine BHV hier abschließen, selbst wenn Sie in Deutschland tätig sind.
Im Standardschutz der BHV sind solche Schäden nicht abgedeckt. Jedoch können Schäden durch Leiharbeiter in den Schutz der Betriebshaftpflicht integriert werden, da es spezielle, auf Arbeitnehmerüberlassung ausgerichtete Versicherungskonzepte gibt. Diese müssen individuell vereinbart werden. Gerne beraten wir Sie dazu.
In der Regel ja, es sei denn, es wurden abweichende Bedingungen in Ihrem Vertrag festgelegt (Ausnahme). Wenn Sie keine Verlängerung wünschen, müssen Sie fristgerecht drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
In der Regel kann jede Versicherung jeweils zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die meisten Versicherer legen eine Kündigungsfrist von drei Monaten fest. Sollte Ihr Versicherer Ihren Beitrag erhöhen, haben Sie ein gesetzlich festgelegtes Sonderkündigungsrecht von einem Monat. Melden Sie Ihr Gewerbe ab, endet der Versicherungsvertrag mit dem Datum der Gewerbeabmeldung. Über diese müssen sie Ihren Versicherer vorab informieren.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, per Post, Fax oder E-Mail. Wenn Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung kündigen möchten, können Sie gerne unser kostenfreies Kündigungsformular als Vorlage verwenden.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.
Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
In der Regel können Sie frei wählen, ob Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlung veranlassen möchten. Aber: In den meisten Fällen wird bei einer unterjährigen Zahlweise (monatlich / vierteljährlich / halbjährlich) eine Verwaltungsgebühr erhoben. Sprich: Ihr Beitrag wird etwas höher ausfallen als bei der jährlichen Zahlweise.
Tipp: Wenn Sie unseren Online-Vergleich nutzen, um Tarife zu vergleichen, können Sie sich die Unterschiede der verschiedenen Zahlweisen der Betriebshaftpflicht direkt online anzeigen lassen.
Prinzipiell sollte die Versicherungssumme (auch Deckungssumme genannt) Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung so gewählt werden, dass der größte anzunehmende Schadensfall dadurch abgesichert ist. Da die Prämienunterschiede bei Betriebshaftpflichtversicherungen mit unterschiedlichen Deckungssummen eher gering sind, empfehlen wir Ihnen eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, um gut abgesichert zu sein.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist im Vergleich günstiger, wenn eine Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) gewählt wird. Sprich, je höher Sie die Selbstbeteiligung in Ihrem Versicherungsvertrag ansetzen, desto niedriger fallen Ihre Beiträge bei der Betriebshaftpflicht aus. Das bedeutet: Bis zu einer gewissen Summe muss der Versicherungsnehmer Schäden selbst begleichen. Erst ab dieser Summe aufwärts springt die Versicherung ein. Da jedoch vor allem kleinere Schäden häufig auftreten, können Versicherungen ohne Selbstbehalt – trotz etwas höherer Beiträge – die bessere Variante sein. Aber: Ein hoher Selbstbehalt bedeutet gleichzeitig, dass Sie im Schadensfall eine höhere Summe selbst tragen müssen.
Der Versicherungsschutz Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung gilt für alle Ihre Unternehmensaktivitäten an folgenden Orten:
Bitte beachten Sie: Der Versicherungsschutz bei Auslandsschäden ist in der Regel auf einen bestimmten Geltungsbereich begrenzt. Manche Betriebshaftpflicht-Tarife versichern nur Schäden innerhalb der EU oder innerhalb Europas (im geographischen Sinne). Bei bestimmten Tätigkeiten (zum Beispiel dem Export von Waren) weiten viele Versicherer den Versicherungsschutz jedoch auch auf das außereuropäische Ausland aus. Allerdings existieren hier oftmals Einschränkungen für bestimmte Länder. Einen Überblick über die Absicherung von Auslandsschäden individuell für Ihre Branche finden Sie in den Ergebnissen unseres Betriebshaftpflichtversicherung-Vergleichs.
Leider nicht. Wenn Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen möchten, ist dies nur für mindestens ein Jahr möglich.
Nein. Diese Schäden werden von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernommen.
Schäden durch Feuer sind in der Betriebshaftpflicht nicht versichert. In diesem Fall benötigen Sie eine Geschäftsinhaltsversicherung.
Nein, dieser Fall ist nicht über die Betriebshaftpflicht versichert. Wenn Sie die ausstehende Zahlung einklagen möchten, benötigen Sie eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung inklusive dem Baustein „Firmenvertragsrechtsschutz“.
Nein. Dazu hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits 2010 ein eindeutiges Urteil gesprochen (Beschluss vom 23.11.2010, Az.V B 119/09; veröffentlicht am 02.02.2011), Die Versicherungssteuer wird nicht als klassische Mehrwertsteuer verstanden und gilt demnach nicht als allgemeine Steuer im Rahmen bestimmter wirtschaftlicher Vorgänge.
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