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Eine Inhaltsversicherung sichert Ihre geschäftliche Einrichtung, Waren, Lagerbestände sowie teures elektronisches Equipment und Arbeitsmaschinen ab. Sollte Ihr Inventar aufgrund einer der folgenden Gefahren beschädigt oder zerstört werden, bezahlt die Geschäftsinhaltsversicherung den Schaden oder ersetzt Ihnen das zerstörte Gut.
Die Inhaltsversicherung (auch Geschäftsinhalts-, Betriebsinhalts-, Sachinhalts-, Inventarversicherung, Gewerbeinhaltsversicherung oder gewerbliche Hausratversicherung) ist eine gewerbliche Sachversicherung für die finanzielle Absicherung Ihrer Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte. Wie wichtig die Inventarversicherung für Sie beziehungsweise Ihr Gewerbe ist, hängt insbesondere von der Art Ihres Betriebs ab. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen benötigen eine Geschäftsinhaltsversicherung, um im Schadensfall nicht vor dem finanziellen Ruin zu stehen. Führen Sie einen Installationsbetrieb,müssen Sie beispielsweise die einzubauenden Gegenstände versichern. Oder sind Sie als Händler mit großem beziehungsweise teurem Lagerbestand an Waren und Vorräten tätig? Dann ist eine Geschäftsinhaltsversicherung auch für Sie unverzichtbar.
Aber auch für alle anderen Selbstständigen ist eine Inhaltsversicherung dringend zu empfehlen. Wird Ihr Unternehmen oder Ihr Geschäft zum Beispiel ausgeraubt oder kommt es zu einem Brand, entstehen für Sie ungeplant hohe Kosten, die Sie ohne entsprechenden Versicherungsschutz selbst tragen müssen.
Mit der Geschäftsinhaltsversicherung werden bewegliche Sachen Ihres Betriebsvermögens versichert. Dazu zählen:
Als technische Anlagen gelten alle Werkzeuge und Maschinen, die der Betrieb benötigt, um seine Produkte herzustellen oder seine Dienstleistung zu erbringen. Schreibtische, Büromöbel und dergleichen werden unter kaufmännischen Einrichtungen zusammengefasst.
Die oben genannte Geschäftsausstattung ist über die Inhaltsversicherung versicherbar, soweit der Versicherungsnehmer:
Darüber hinaus schließen einige Versicherer auch fremdes Eigentum mit in den Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung ein. Dies ist dann der Fall, wenn es Ihnen als Versicherungsnehmer zur Bearbeitung, Reparatur, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf gegeben wurde und sich in Ihren Räumlichkeiten befindet. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Sie einen Computer-Reparaturservice anbieten und Ihnen ein Kunde seinen Laptop überlässt. Auch Gebrauchsgegenstände Ihrer Betriebsangehörigen sind oftmals in der Geschäftsinhaltsversicherung mitversichert, sofern sie sich (i. d. R. auf Verlangen des Arbeitgebers) am Versicherungsort befinden. Solche Gebrauchsgegenstände können unter anderem sein: Bekleidung, Fachliteratur, Fahrräder oder Taschen.
Besondere Bedingungen für bestimmtes Betriebsinventar
Einige Versicherungsgesellschaften legen in ihren Versicherungsbedingungen fest, dass Daten und Computerprogramme nicht als Sachen gelten. Sie sind somit nicht pauschal im Versicherungsschutz von Inhaltsversicherungen enthalten! Allerdings werden Daten und Programme meist mitversichert, sofern sie für die Grundfunktion der versicherten Betriebseinrichtung notwendig sind. Weitreichenderen Schutz für Daten und Computerprogramme erhalten Sie über die Elektronikversicherung. Auch für Bargeld und Wertgegenstände (wie beispielweise Wertpapiere und Geldkarten) gibt es in den besondere Bedingungen. Diese können Sie für die Gefahr der Zerstörung oder Entwendung mitversichern. Tipp: Gerade in der Gastronomie oder im Einzelhandel ist oft Bargeld in der Registrierkasse hinterlegt. Achten Sie darauf, dass die Kassen grundsätzlich nach Feierabend in einem Tresor aufbewahrt werden, damit der Versicherungsschutz Ihrer Geschäftsversicherung greift.
Bei Inhaltsversicherungen besteht grundsätzlich ein umfangreicher Versicherungsschutz für die gängigsten Schadensursachen. Konkrete Ein- und Ausschlüsse können Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Anbieter entnehmen. Darüber hinaus können Sie über ergänzende Bausteine noch weitere Gefahren in den Schutz Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung einschließen:
Die Inventarversicherungen auf Finanzchef24 bieten einen umfangreichen Schutz für folgende Gefahren an:
Sie können Ihren Schutz jederzeit auf Schäden ausweiten, die herbeigeführt werden durch:
Optional können Sie bei Geschäftsversicherungen auch eine Absicherung spezieller Gefahren vornehmen wie:
Schäden durch leichte Fahrlässigkeit
Diese sind im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit versichert
Absicherung unbenannter Gefahren
Bei Bedarf können Sie unbenannte Gefahren in den Schutz Ihrer Inventarversicherung aufnehmen. Dies wird als Allgefahrendeckung bezeichnet. Alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, sind versichert. Tarife gibt es z. B. von unseren Partnern Basler oder AXA.
Ein Einbruch in die Geschäftsräume eines großen Bekleidungshandels wirft für die Diebe gute Beute ab: Sie können die komplette Winterkollektion stehlen. Während des Einbruchs werden außerdem mehrere Echtholzmöbel stark beschädigt. Die Inhaltsversicherung springt ein und erstattet dem Inhaber die Schäden.
Ein orkanartiger Sturm deckt das Dach einer Schreinerei ab. Das eindringende Wasser lässt das gelagerte Holz und die bereits fertiggestellten Möbelstücke aufquellen, die daraufhin unbrauchbar werden. Auch einige Maschinen werden beschädigt. Die Geschäftsinhaltsversicherung der Schreinerei kommt für die Schäden auf.
Im Büro eines Wirtschaftsprüfers verursacht ein Kurzschluss einen Brand an einem Drucker. Die Feuerwehr ist in kürzester Zeit an Ort und Stelle, kann jedoch nicht verhindern, dass das Feuer auf das Großraumbüro übergreift und dieses komplett ausbrennt. Die Gewerbe-Hausratversicherung ersetzt den Schaden.
Ein Wasserhahn in einem Schönheitssalon hat eine defekte Dichtung. Über Nacht steht der Salon unter Wasser. Viele Teile des Inventars sowie zahlreiche Pflegeartikel sind in der Folge nicht mehr zu gebrauchen. Die Inventarversicherung des Inhabers übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung.
In der Regel sind folgende Gefahren vom Versicherungsschutz der Geschäftsinhaltsversicherung ausgeschlossen:
Außerdem eingeschränkt bzw. gar nicht abgedeckt sind Schäden die folgendermaßen entstanden sind:
1. Grob fahrlässig
Bei grober Fahrlässigkeit hat der Versicherer das Recht, seine Leistung um einen gewissen Betrag zu reduzieren. Als Beispiel: Ihr Unternehmen verwaltet für einen großen Kunden die gesamte EDV-Anlage des Unternehmens. Einer Ihrer Mitarbeiter bemerkt, dass die Notstromversorgung des zentralen Servers ausgefallen ist. Kurz vor Feierabend verzichtet er aber auf eine Behebung des Fehlers, da die normale Stromversorgung funktioniert. Nach Schichtende kommt es zu einem Stromausfall und durch die fehlende Notstromversorgung gehen wichtige Daten verloren.
2. Vorsätzlich
Grundsätzlich ausgeschlossen vom Versicherungsschutz der Geschäftsversicherung sind Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers.
Einige Versicherer bieten bei ihren Inventarversicherungen die Zusatzleistung an, keinen Einwand wegen grober Fahrlässigkeit zu erheben – und das ohne Aufpreis. Die Entschädigungszahlung vom Versicherer für einen eingetretenen Schaden wird in diesem Fall nicht gekürzt. Die Höhe der maximalen Schadenszahlung wird bei Vertragsabschluss aber in der Regel auf einen bestimmten Betrag begrenzt. So bietet beispielsweise die Rhion an, Schäden durch grob fahrlässige Handlung bis 25.000 Euro zu übernehmen.
Wird Ihre Betriebseinrichtung, Ihr Warenbestand oder Ihr Vorrat durch eine der versicherten Gefahren beschädigt, zerstört oder kommt abhanden, ersetzt Ihnen die Inhaltsversicherung die dafür anfallenden Kosten. Diese umfassen die Aufwendungen für
Die Inhaltsversicherung ersetzt jedoch nicht nur die Sachschäden, sondern je nach gewähltem Tarif auch eine Vielzahl weiterer Aufwendungen, die im Schadensfall entstehen können. Das sind beispielsweise:
In der Regel trägt die Inhaltsversicherung zudem die Mehrkosten einer Neuanschaffung, wenn die zu ersetzende Sache aufgrund des (technischen) Fortschritts nicht mehr für den ursprünglich versicherten Wert zu beschaffen ist.
In der Regel versichert die Geschäftsversicherung Ihre bewegliche Betriebseinrichtung zum Neuwert. Dieser entspricht dem Preis, der zur Wiederbeschaffung der Gegenstände bezahlt werden muss.
Liegt der Wert Ihres Inventars aufgrund von Alter oder Abnutzung unter 40 % des Neuwertes, ersetzen die Versicherer den Zeitwert. Er entspricht dem Preis, zu dem die Sachen noch hätten verkauft werden können.
Können die versicherten Sachen nicht mehr zu Ihrem eigentlichen Zweck im Unternehmen eingesetzt werden, wird der gemeine Wert erstattet. Dies ist der erzielbare Verkaufspreis, den Sie für das versicherte Inventar erhalten.
Grundsätzlich besteht bei der Geschäftsinhaltsversicherung Versicherungsschutz für Gegenstände in den Betriebs-, Geschäfts- und Lagerräumen, die im Versicherungsschein angegeben sind.
Je nach Versicherungsvertrag sind in der Regel auch folgende Leistungen enthalten:
Am Gebäude angebrachte Sachen
Die Versicherer bieten Versicherungsverträge an, bei denen die von Ihnen außen am Gebäude befestigten Sachen mitversichert sind. Dies können beispielweise Leuchtreklamen sein.
Sich außerhalb Ihrer Betriebsstätte befindende Sachen
Ein weiterer Bestandteil der Inventarversicherung ist die Außenversicherung. Hier ist Ihr Inventar auch außerhalb Ihrer Betriebsstätte versichert. Als Beispiel: Während einer Dienstreise bricht ein Unbekannter in Ihr verschlossenes Hotelzimmer ein. Dabei entwendet er Ihren Laptop. Je nach Versicherer gilt die Außenversicherung deutschland- oder EU-weit.
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke
Einige Versicherer bieten an, neu hinzukommende Betriebsgrundstücke
Raub auf Transportwegen oder dem Grundstück
Auch die Absicherung für einen Raub auf Transportwegen oder dem versicherten Grundstück ist bei den meisten Tarifen der Inhaltsversicherung für Ihr Gewerbe abgedeckt. Der Versicherungsschutz greift auch dann, wenn die Entwendung versicherter Gegenstände unter Anwendung oder Androhung von Gewalt erfolgt.
Die Versicherungssumme (auch Deckungssumme) ist der Betrag, der im Schadensfall vom Versicherer maximal ausgezahlt wird. Die Höhe der Versicherungssumme sollte bei der Hausratversicherung für Firmen demnach so gewählt werden, dass sie den Neuwert der gesamten technischen und kaufmännischen Einrichtung sowie der eingelagerten Warenvorräte des entsprechenden Unternehmens abbildet und sie zu diesem wiederbeschafft beziehungsweise wiederhergestellt werden können. Auch die Kosten für eine bauliche Veränderung sollten berücksichtigt werden (z.B. der Einbau von Theke, Fußböden und Wänden). Denn Umbaukosten können sehr hoch und sollten bei einem Schaden versichert sein.
Da der Wert Ihrer Betriebseinrichtung und Warenvorräte schwanken kann, ist es wichtig, eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu wählen. Finanzchef24 empfiehlt Ihnen daher, vorsorglich bei der Geschäftsinhaltsversicherung die Versicherungssumme 10 Prozent höher anzusetzen, um einen Puffer hinsichtlich einer möglichen Unterversicherung zu haben. Damit verhindern Sie, dass Sie im Falle eines Schadens auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben.
Beispiel: Sie haben eine gewerbliche Inhaltsversicherung mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro, der tatsächliche Wert Ihres Geschäftsinventars beträgt jedoch 40.000 Euro. Nun erleiden Sie einen Schaden in Höhe von 5.000 Euro. Da Sie unterversichert sind, erhalten Sie von der Versicherung nur 2.500 Euro.
Im Rahmen einer ausreichend hohen Absicherung empfehlen wir Ihnen daher die folgenden Ergänzungen der Betriebsinhaltsversicherung:
Zusatz I: Verzicht auf Einrede der Unterversicherung Bei einigen Versicherern kann als Zusatzbaustein zur Sachinhaltsversicherung der Unterversicherungsverzicht abgeschlossen werden. Somit wird in der Regel bei Schäden, die 10 Prozent der Versicherungssumme nicht übersteigen, auf die Anrechnung einer Unterversicherung verzichtet. Der Versicherer sieht dann von einer Kürzung der Entschädigungszahlung ab.
Zusatz II: Vorsorgeversicherung Die Vorsorgeversicherung bietet eine Absicherung über die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme hinaus. Sie kann ebenfalls als Ergänzung zur Hausratversicherung für Ihr Gewerbe abgeschlossen werden. Hier handelt es sich um eine prozentuale Erhöhung der Versicherungssumme, um die Gefahr der Unterversicherung zu verringern.
Wie viel Sie für Ihre Inhaltsversicherung zahlen müssen, hängt zum einem vom Wert des zu versichernden Inventars ab. Zum anderen spielt es eine Rolle, wie wahrscheinlich es ist, dass es in Ihrem Betrieb zu einem Inventarschaden kommt. Dieses Risiko wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. So richten sich die Kosten der Geschäftsversicherung unter anderem nach folgenden Kriterien:
Nutzen Sie jetzt unseren Geschäftsinhaltsversicherung-Vergleich, um die Kosten individuell für Ihren Betrieb zu ermitteln:
Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Inhaltsversicherung kann um den Baustein „Betriebsunterbrechung“ (Ertragsausfall) erweitert werden. Wenn Ihr Betrieb vorübergehend geschlossen werden muss, zum Beispiel nach einem Brand, verzeichnen Sie für diesen Zeitraum keine Einnahmen. Fixkosten wie Miete, Gehälter und Steuern laufen aber weiter. Vor dieser Doppelbelastung schützt Sie die Betriebsunterbrechungsversicherung. Hinweis: Bei der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung werden Ertragsausfälle und Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung erstattet. Diese Variante eignet sich besonders für kleine Unternehmen und Existenzgründer.
Firmen, die teure EDV- oder IT-Ausrüstung besitzen, empfehlen wir eine Elektronikversicherung als Ergänzung zur Inhaltsversicherung für Ihr Gewerbe, da diese auch in sehr spezifischen Schadensfällen einspringt, etwa bei Schäden durch Bedienungsfehler. In unserem Online-Vergleich zur Inhaltsversicherung können Sie die Elektronikversicherung bequem als Zusatz mit einschließen.
Falls Ihr Geschäft über viele Schaufenster verfügt oder sich in Ihren Geschäftsräumen viel Glasmobiliar befindet, empfiehlt sich der Abschluss einer eigenen Glasversicherung, die Sie ebenfalls bei uns über den Geschäftsversicherung-Vergleich online abschließen können.
Ihr optimaler Versicherungsschutz richtet sich nach den spezifischen Gefahren Ihres Unternehmens. Mit unserem unabhängigen Geschäftsinhaltsversicherung-Rechner erstellen wir daher vorab eine individuelle Risikoanalyse für Ihre Firma. Hierzu erfragen wir unter anderem Ihre Tätigkeit und Betriebsgröße. Denn Ihr möglicher Schaden ist beispielsweise bei einem kleinen Bürobetrieb mit einigen Einrichtungsgegenständen, Computern und Telefonen deutlich geringer als bei einem Versandhandel, bei dem Sie neben Ihrem Büro auch über ein großes Warenlager mit teuren Warenbeständen verfügen.
Hat unser Inhaltsversicherung-Rechner anhand dieser Daten eine Risikobewertung für Ihren Betrieb durchgeführt, stellt er die Leistungen, Preise und Konditionen der passenden Angebote renommierter Versicherer übersichtlich gegenüber, so dass Sie diese schnell und einfach vergleichen können. Darüber hinaus können Sie mit unserem Inhaltsversicherung-Vergleich die Versicherungsleistungen maßgeschneidert für Ihren Betrieb zusammenstellen. Möchten Sie zum Beispiel eine Betriebsunterbrechung mit einschließen, wählen Sie diese einfach im Inhaltsversicherung-Vergleich mit aus. So erhalten Sie den Versicherungsumfang, den Sie wirklich benötigen und zahlen auch nur für relevante Leistungen.
Mögliche Zusatzbausteine im Überblick:
Bis zu 85 Prozent Einsparpotential sind bei Abschluss Ihres Vertrags über unseren Inhaltsversicherung-Vergleich möglich!
Benötigen Sie einen umfassenden Versicherungsschutz für den Warentransport? Dann kann eine eigene Transportversicherung, Autoinhaltsversicherung oder Frachtführerversicherung sinnvoll sein. Diese lassen sich folgendermaßen unterscheiden:
Unternehmen, die einen großen Fuhrpark oder viele Maschinen haben, können sich zusätzlich mit einer Maschinenbruchversicherung absichern.
Wie oben erläutert können auch Gebäude und Grundstücksbestandteile ein Baustein von Inventarversicherungen sein. Sind Sie zudem der Eigentümer eines Geschäftsgebäudes, ist der Abschluss einer eigenen Gebäudeversicherung notwendig.
Ja. Allerdings besteht für Bargeld im Unternehmen lediglich ein begrenzter Versicherungsschutz bei gewerblichen Inhaltsversicherungen und auch nur, wenn dieses in einem verschlossenen Gegenstand aufbewahrt wird, zum Beispiel einem Safe oder einer verschließbaren Schreibtischschublade. Sollten Sie viel Bargeld im Unternehmen aufbewahren (müssen), lagern Sie dieses in einem speziellen Tresor mit einem Mindestgewicht von 300 kg.
Ja. Geben Sie unbedingt alle Räume an, die von Ihnen genutzt werden. Dies schließt auch Räume wie Dachböden oder Keller mit ein. Für diese besteht ansonsten kein Versicherungsschutz!
Ja. Stellen Sie zum Beispiel sicher, dass Sie über Sicherheitsanlagen gegen Einbruch und Diebstahl verfügen. Am besten klären Sie mit Ihrem Versicherer im Vorfeld, welche weiteren Sicherheitsvorkehrungen vorausgesetzt werden, damit Ihre Betriebsinhaltsversicherung im Schadensfall auch wirklich greift.
Befindet sich Ihr Unternehmen in der Nähe von Betrieben mit hohem Gefahrenpotential, steigt auch Ihr Risiko für einen Schaden. Geben Sie das bei Vertragsabschluss also in jedem Falle an. Wichtig: Sollte sich die Situation nach Vertragsabschluss ändern, etwa ein (weiterer) Risiko-Betrieb nachträglich hinzukommen, müssen Sie dies Ihrem Versicherer unverzüglich mitteilen.
In bestimmten Fällen ja, beispielsweise wenn Sie einen Computer-Reparaturservice betreiben und Laptops Ihrer Kunden in der Werkstatt verwahren. In der Regel sind Schäden jedoch nur bis zu einer bestimmten Summe versichert. Wichtig: Es muss sich zum einen um eine versicherte Schadensursache der Inhaltsversicherung handeln (Feuer, Leitungswasser etc.). Zum anderen darf es sich auch nur um durch die Inhaltsversicherung versichertes Gut (z. B. Waren, Inventar, etc.) handeln.
Ihr Inventar ist auf Transportwegen über die sogenannte Außenversicherung als Teil der Inhaltsversicherung ist in allen Tarifen im Online-Rechner von Finanzchef24 versichert. Schäden werden in der Regel jedoch nur bis zu einer bestimmten Summe übernommen. Zudem sind in der Außenversicherung häufig auch nur bestimmte Gefahren versichert, da z. B. Sturm- und Hagelschäden oder Einbruchdiebstahl an das versicherte Gebäude gebunden sind. Sie kann also als Basisschutz verstanden werden, falls Ihr Betrieb nur hin und wieder transportiert.
Wenn Sie regelmäßig Waren, Baustoffe etc. transportieren, empfehlen wir eine eigenständige Transportversicherung.
Hochwasser- und Rückstauschäden sind nur dann in der Inhaltsversicherung abgedeckt, wenn Sie Elementarschäden explizit einschließen. Ein Rückstau passiert beispielsweise, wenn aufgrund von starken Regenfällen die Kanalisation überlastet ist und dadurch das Wasser in Ihrem Betrieb nicht richtig abfließen kann.
Schäden durch Blitzschlag sind im Grundbaustein „Feuer“ der Inhaltsversicherung abgedeckt.
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** Sicherungsübereignet bedeutet, dass die Sache als Sicherheit dient, zum Beispiel für ein Darlehen. Der Versicherungsnehmer ist dann noch im Besitz der Sache, das Eigentum wird aber für Sicherungszwecke übertragen hat (beispielsweise an die Bank).