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Die Elektronik­versicherung auf einen Blick

Die Elektronikversicherung ist eine Versicherung für Geräte der Informations-, Kommunikations- und Bürotechnik sowie elektrotechnische und elektronische Anlagen (z. B. Anlagen der Medizintechnik). Sie gehört zu den sogenannten technischen Versicherungen und bietet Schutz gegen finanzielle Einbußen aufgrund von unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an EDV-Ausstattung.

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Folgende Kosten werden z. B. erstattet:

Folgende Kosten werden z. B. erstattet:

  • Reparatur oder Ersatz von beschädigten Geräten
  • Datenwiederherstellung (abhängig vom jeweiligen Tarif)
  • Umsatzeinbußen durch Betriebsausfall
  • Mietkosten für benötigte Ersatzgeräte
Folgende Geräte sind u. a. über die Elektronik­versicherung versichert:

Folgende Geräte sind u. a. über die Elektronik­versicherung versichert:

  • Daten-, Informations- und Kommunikations­technik eines Unternehmens
  • Mess-, Prüf- und Sicherungs­anlagen bzw. -geräte
  • Satz-, Repro-, Bild- und Tontechnik sowie an Bürotechnik

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 28.02.2024

Sehr freundlich, sachlich, kompetent und mit Erfahrung beraten. Besonders zufrieden bin ich mit der Fachkundigkeit des Beraters und dem außerordent...
Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

bei 2.654 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 29.02.2024

kompetente Beratung

1. Was ist eine Elektronik­versicherung?

Ihre geschäftliche Einrichtung sichern Sie mit einer Inhaltsversicherung ab. Wenn Sie teure elektronische Geräte besitzen, reicht der Schutz jedoch nicht aus. Sie benötigen eine Elektronikversicherung. Da sie auf keine der beiden Versicherungen verzichten sollten, ist es sinnvoll, sie als Kombi-Produkt abzuschließen. Bonus on top: Versicherer gewähren oft einen Nachlass, wenn Sie Versicherungsprodukte im Paket abschließen. Doch wie finden Sie das beste Paket? Hier kommt Finanzchef24 ins Spiel: Wir helfen Ihnen, schnell und einfach den optimalen Versicherungsschutz zu finden. Mit unserem unabhängigen Online-Rechner können Sie bequem von zu Hause aus maßgeschneiderte Tarife von renommierten Versicherern miteinander vergleichen. Haben Sie ein passendes Angebot gefunden, können Sie Ihre Elektronikversicherung direkt online abschließen.

Bis zu 50% Rabatt für Existenzgründer

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Geben Sie im Online-Rechner einfach Ihr Gründungsdatum an. Wir prüfen, welche Versicherer einen Gründerrabatt gewähren. Dieser wird automatisch beim Beitrag berücksichtigt.

Kein Risiko dank 14-tägigem Widerrufsrecht

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Sollten Sie nach Abschluss Ihrer Elektronikversicherung wider Erwarten ein besseres Angebot finden, können Sie jederzeit von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.

2. Für wen ist eine Elektronik­versicherung sinnvoll?

Fragen Sie sich am besten vorab selbst: Ist mein Unternehmen in seiner Funktionsfähigkeit stark von elektronischen Geräten abhängig und könnte ein Schaden meine betrieblichen Abläufe enorm beeinträchtigen oder sogar ganz stilllegen? Wenn die Antwort ‚ja‘ lautet, sollten Sie Ihre Inhaltsversicherung in jedem Fall um eine Elektronikversicherung erweitern.

Das gilt z. B. für

  • Unternehmen/Selbstständige, die hochwertige EDV- und IT-Ausrüstungen nutzen, wie zum Beispiel IT-Dienstleister
  • Ärzte bzw. Zahnärzte, die teure medizinische Geräte wie etwa Röntgen¬apparate in Ihrer Praxis einsetzen
  • Videoproduktionsfirmen oder Veranstalter, die mit wertvollem Equipment arbeiten

3. Welche Leistungen deckt die Elektronik­versicherung ab?

Die Elektronikversicherung übernimmt den finanziellen Schaden, der durch die versicherten Gefahren verursacht werden.

Folgende Kosten werden z. B. erstattet:

Folgende Kosten werden z. B. erstattet:

  • Reparatur oder Ersatz von beschädigten Geräten
  • Datenwiederherstellung (abhängig vom jeweiligen Tarif)
  • Umsatzeinbußen durch Betriebsausfall
  • Mietkosten für benötigte Ersatzgeräte
Folgende Geräte sind u. a. über die Elektronik­versicherung versichert:

Folgende Geräte sind u. a. über die Elektronik­versicherung versichert:

  • Daten-, Informations- und Kommunikations­technik eines Unternehmens
  • Mess-, Prüf- und Sicherungs­anlagen bzw. -geräte
  • Satz-, Repro-, Bild- und Tontechnik sowie an Bürotechnik

Optional versicherbar:

Falls auch die Software eines Unternehmens versichert werden soll, ist der genaue Blick auf die Bedingungen zur Elektronik­versicherung wichtig. Denn nicht in jeder Police ist die Software Teil der versicherten Gegenstände. So bieten einige Versicherer eine Software­versicherung als Zusatzbaustein der Elektronik­versicherung an: Gehen beispielsweise Datenbestände durch EDV-Schäden verloren, werden dann die Aufwendungen für die Wiederbeschaffung oder -eingabe übernommen. Vergleichen Sie daher die Tarife unserer Versicherungspartner wie beispielsweise Barmenia, die Bayerische oder Volkswohl Bund.

Absicherung von Photovoltaik­anlagen

Sind Sie Betreiber einer Solarstrom­anlage, so reicht eine allgemeine Elektronik­versicherung nicht aus. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Photovoltaikversicherung. Diese deckt sämtliche Schäden an Ihrer Solaranlage ab, die nicht ausdrücklich im Versicherungs­vertrag ausgeschlossen sind.

4. Welche Schäden sind bei der Elektronik­versicherung versichert?

Elektronikversicherungen liegt eine sogenannte All-Risk-Deckung (Deutsch: Allgefahrendeckung) zugrunde. Das bedeutet, dass alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, versichert sind.

Häufig entstehen Schäden durch folgende Gefahren:

Konkrete Schadens­beispiele für die Elektronik­versicherung

Stolperfalle

Der Mitarbeiter einer Firma ist unachtsam und stolpert über das Netzteil eines neuen Laptops. Infolgedessen wird das Gerät vom Tisch gerissen. Beim Aufschlag auf dem Fußboden zerspringt das Display. Die Kosten für die Reparatur des defekten Geräts werden von der Elektronikversicherung übernommen.

Blitzeinschlag

Blitzeinschlag

Auf einem Firmengelände schlägt während eines heftigen Sommergewitters ein Blitz ein. Dies führt zu einem Überspannungs­schaden an der Serveranlage, die dadurch vollkommen zerstört wird. Die Elektronikversicherung der Firma springt in diesem Fall ein und kommt für die Wiederbeschaffung des Servers auf.

Auf wackligen Beinen

Auf wackligen Beinen

Ein Mitarbeiter steigt auf seinen Bürostuhl, um eine defekte Jalousie in Augenschein zu nehmen. Er verliert das Gleichgewicht und muss sich auf dem Tisch abstützen. Der darauf abgestellte Scanner wird beschädigt. Die Elektronikversicherung zahlt die Reparatur.

Wasserschaden im Büro

Wasserschaden im Büro

In der Küche eines Unternehmens geht die Spülmaschine kaputt. Wasser tritt aus und läuft in das angrenzende Büro, in dem die Rechner auf dem Boden abgestellt sind. Diese werden beschädigt. Den Schaden ersetzt die Elektronikversicherung.

5. Welche Schäden sind bei der Elektronik­versicherung nicht versichert?

In der Regel sind folgende Schäden vom Versicherungsschutz der Elektronikversicherung ausgeschlossen:

  • Vorsätzliche Beschädigungen durch den Versicherungsnehmer oder dessen Mitarbeiter
  • Betriebsbedingter Verschleiß oder die Alterung der Geräte
  • Schäden, die in Kriegsgebieten oder wegen Erdbeben oder Kernenergie auftreten

6. Wo gilt der Versicherungs­schutz?

Bei der Elektronikversicherung wird in der Regel der in der Police genannte Versicherungsort als Geltungsbereich festgelegt. Somit sind Geräte und Anlagen versichert, die stationär oder mobil in den festgelegten Räumlichkeiten eingesetzt werden. Speziell für bewegliches elektronisches Equipment beinhalten die meisten Verträge eine Regelung, wonach diese auch außerhalb des Versicherungsortes versichert sind (Außenversicherung). Diese ist meist jedoch auf einen bestimmten Betrag begrenzt.

Absicherung gemieteter oder geleaster elektronischer Geräte

Nicht nur die Eigentümer, sondern auch Mieter oder Leasing-Nehmer können für ihre Elektronik eine Versicherung abschließen. Manche Miet- oder Leasingverträge schreiben das sogar vor.

7. Welcher Wert wird bei der Elektronik­versicherung versichert?

Die Versicherungssumme orientiert sich am Wert der neuen Geräte. Ersetzt werden in der Regel die Kosten, die entstehen, um das versicherte Gerät zu reparieren, wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Sollte all das nicht möglich sein, übernimmt der Versicherer die Entschädigung bis zur Höhe des Neuwerts, Zeitwerts oder gemeinen Werts.

Wann wird welcher Wert erstattet?

Eurozeichen symbolisch für Versicherungsbeitrag

In der Regel wird der Neuwert ersetzt. Darunter versteht man den jeweils gültigen Listenpreis der versicherten elektronischen Geräte bzw. Anlagen im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten.

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Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Er wird erstattet, wenn der Wert der beschädigten Anlage unter 40 % des Neuwerts liegt.

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Unter dem gemeinen Wert wird der erzielbare Verkaufspreis der versicherten Sache verstanden, sollte diese nicht mehr zu Ihrem Zweck im Unternehmen eingesetzt werden können.

8. Was kostet eine Elektronik­versicherung?

Die Kosten einer Elektronikversicherung sind generell abhängig davon, welche elektronischen Geräte und Anlagen unter den Versicherungsschutz gestellt werden. Entweder lässt sich eine pauschale Absicherung abschließen, die die gesamte Elektronik eines Unternehmens umfasst. Oder die Versicherungssumme wird für jeden Gegenstand separat festgelegt, indem deren Wert zugrunde gelegt und das Risiko für Schäden geschätzt wird. Wenn Sie neue Elektronik anschaffen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie nicht unterversichert sind beziehungsweise die Deckung der Elektronikversicherung entsprechend ausweiten.

Versicherungsvergleich mit Finanzchef24

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Achten Sie nicht nur auf einen möglichst günstigen Tarif bei der Elektronikversicherung, wenn Sie sich um den passenden Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen kümmern. Informieren Sie sich insbesondere auch über den Leistungsumfang der Elektronik­versicherungen und vergleichen Sie die Angebote der einzelnen Versicherer. Nutzen Sie hierzu einfach unseren transparenten Online-Vergleich. So erhalten Sie die Leistungen, die Sie wirklich benötigen und sparen in der Regel noch bares Geld. Sie können die gewünschte Elektronikversicherung als Erweiterung zur Inhaltsversicherung bequem über unseren Rechner abschließen.

Und so funktioniert’s:

  • Geben Sie Ihre Betriebsart ein
  • Wählen Sie die Inhaltsversicherung aus
  • Klicken Sie auf ja bei der Elektronikversicherung
  • Geben Sie den Wert und Art Ihres elektronischen Inventars an
  • Machen Sie noch einige wenige Angaben zu Ihrem Betrieb

Nun analysiert der Online-Rechner Ihr individuelles Risiko um Ihnen passgenau Angebote ausspielen zu können. Diese listet er anschließend übersichtlich auf. Sie können die Tarife nun hinsichtlich Preis und Leistung vergleichen und direkt online abschließen.

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