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Berufshaftpflicht für Steuerberater

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Gesetzlich vorgeschrieben

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Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 04.09.2024

perfekte Beratung on Herrn Hanf
Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

bei 2.747 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 05.09.2024

Ich bin begeistert über die schnelle Beratung und Abschluss plus sofortigen Versichrungsschutz würde mir aber noch Anmerkungen wünschen welche Vers...

1. Die Berufshaftpflicht: für jeden Steuerberater ver­pflichtend

Der Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung ist für Steuerberater gemäß § 67 StBerG verpflichtend. In Ihrem Beruf fungieren Sie als kompetenter Ratgeber in steuer­lichen und wirtschaft­lichen Belangen. Sie wollen Ihre Mandanten optimal unterstützen – sei es zum Beispiel bei der Steuer­erklärung oder bei Streit­fällen mit dem Finanzamt. Dabei kann es auch einmal vorkommen, dass Sie – etwa durch einen Beratungs­fehler oder ein Frist­versäumnis – einen rein finanziellen Schaden verursachen. Und das kann teuer werden. In solchen Fällen kommt die Berufs­haftpflicht für Steuer­berater zum Tragen.

2. Haftungsrisiken: umfassende Ab­sicherung mit der Berufs­haftpflicht für Steuer­berater

Das Risiko eines finanziellen Schadens bei Dritten ist für Sie als Steuer­berater wesentlich höher als bei anderen Berufen. Hier gilt es, sich entsprechend abzusichern und dazu sind Sie auch gesetzlich verpflichtet. Unter der Bezeichnung Berufs­haftpflicht­versicherung für Steuerberater decken viele Versicherungs­unternehmen ausschließlich solche finanziellen Schäden Ihrer Mandanten ab, die Sie – beispiels­weise durch eine Falsch­beratung – zu verschulden haben. Man nennt eine solche Versicherung auch Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung. Es kann aber ebenso vorkommen, dass ein Mandant bei Ihnen in der Steuer­kanzlei zu Schaden kommt. Er könnte über einen schlecht platzierten Mülleimer stolpern oder auf einer frisch gewischten Treppe ausrutschen und sich verletzen. Achten Sie deshalb darauf, dass auch solche Fälle in Ihrer Berufs­haftpflicht­versicherung für den Steuer­berater eingeschlossen sind. Oder schließen Sie Ihre Steuerberater-Versicherung inklusive der Betriebs­haftpflicht­versicherung ab, die diese Schäden abdeckt.

Folgende Leistungen sind dann im Rundumschutz-Paket der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater eingeschlossen:

Leistungen der Berufs­haftpflicht für Steuerberater:

  • haftet bei Schadens­ersatzansprüchen Dritter
  • wehrt unberechtigte Ansprüche ab
  • kombiniert Vermögensschaden- und Betriebs­haftpflicht

Folgende Schaden­sarten sind versichert:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensfolge­schäden und rein finanzielle Schäden

Schadensbeispiele:

Unterlassener Hinweis

Unterlassener Hinweis

Ein Steuerberater unterlässt es, seinen Mandanten auf eine Gesetzes­änderung hinzuweisen, die diesen steuerlich besser stellen würde. Dies führt für den Mandanten nach Ein­reichung der Steuer­erklärung zu finanziellen Einbußen, da er die Neu­regelungen nicht zu seinem finanziellen Vorteil angewendet hat. Er macht Haftungs­ansprüche gegen den Steuer­berater geltend und die Berufs­haftpflicht übernimmt die Kosten.

Fristversäumnis

Fristversäumnis

Der Steuer­berater einer Mandantin versäumt es, Widerspruch gegen den eingegangenen Steuer­bescheid einzulegen. Deshalb muss die Frau eine enorm hohe Summe an Steuern zurückzahlen. Später stellt sich heraus, dass ein Widerspruch wirksam hätte sein können. Die Mandantin belangt den Steuerberater und verlangt Schadens­ersatz. Die Berufshaftpflicht­versicherung des Steuerberaters springt ein.

3. Individueller Versicherungs­schutz mit der Berufs­haftpflicht­versicherung für Steuerberater

Ein individuell erstellter Versicherungs­schutz ist für Sie als Steuerberater durchaus er­forderlich. Zum einen muss die Berufshaft­pflicht­versicherung für Steuerberater Ihren persönlichen Bedarf in Bezug auf Ihr Tätigkeits­feld decken und zum anderen den Mandanten­risiken entsprechen. Sprich: Wenn Sie ein Groß­unternehmen vertreten, ist das Risiko für hohe finanzielle Schäden bei einem Fehler Ihrerseits wesentlich höher als bei einer Privat­person. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindest­versicherungs­summe von 250.000 Euro pro Fall – insgesamt 1.000.000 Euro im Jahr. Unter Umständen reicht diese Summe aber nicht aus. Prüfen Sie deshalb individuell für Ihre Steuerkanzlei, ob Sie für Ihre Berufs­haftpflicht­versicherung eine höhere Versicherungs­summe in Erwägung ziehen sollten.

Berufshaftpflicht für Steuer­berater online vergleichen

Gerne übernehmen wir die Risiko­analyse für Sie. Mithilfe unseres Berufs­haftpflicht­versicherung-Vergleichs listen wir die Angebote führender deutscher Versicherer zur Berufs­haftpflicht­versicherung für Steuerberater passend für Sie.

Unabhängige Expertenberatung zur Berufshaftpflicht für Steuerberater

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, zum Beispiel zu weiteren sinnvollen Versicherungen für Ihr Unternehmen, helfen Ihnen unsere Experten gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder unter unserer Service­nummer 089 716 772 999.

Mit dem Online-Rechner von Finanzchef24 haben Sie die Möglichkeit, die Konditionen der Berufshaft­pflicht­versicherung für Steuer­berater kostenlos zu vergleichen: Aus der Preis-Leistungs-Übersicht können Sie bequem ablesen, welches Produkt zum günstigsten Tarif Ihren persönlichen Versicherungs­bedarf deckt. Dabei werden auch Rabatte berücksichtigt, wie für Existenz­gründer: Wenn Sie sich erstmals als Einzel­unternehmer selbst­ständig machen, gewährt zum Beispiel der Versicherer Markel eine Ermäßigung auf den Beitrag im ersten Versicherungs­jahr und das unabhängig von Ihrem Jahres­umsatz.

4. Was passiert mit Ihrer Berufs­haftpflicht, sollten Sie Ihre Kanzlei schließen müssen?

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre Steuer­kanzlei aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie die Beiträge Ihrer Steuerberater-Versicherung nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

5. Weitere Versicherungen für den Steuerberater

Da die berufliche Situation jedes Steuer­beraters individuell ist, bieten wir eine kostenfreie Bedarfs­analyse für Sie an. So erfahren Sie, welchen Versicherungs­schutz Sie wirklich benötigen.

Ihre Vorteile beim Online-Abschluss mit Finanzchef24:

Finanzchef24-Leistungen im Überblick:

  • Transparenter und unabhängiger Online-Vergleich führender Versicherer
  • Schneller und maßgeschneiderter Versicherungs­schutz für Ihre Tätigkeit dank online-basierter Risiko­analyse
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  • Persönlicher Ansprech­partner
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  • Schnelle Abwicklung und Versicherungs­schutz innerhalb von 24 Stunden
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