Berufshaftpflicht für Fußpflegerab 5,76 Euro/Monat*
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Ihr unverzichtbarer Schutzschild: die Berufshaftpflichtversicherung für die Fußpflege
Ihre Selbstständigkeit als Fußpfleger ist mit Risiken verbunden. Denn Sie sind nicht nur in häufigem und engem Kontakt mit Ihren Kunden. Sondern Sie kümmern sich auch um deren körperliches Wohl: Als kosmetischer Fußpfleger reinigen und pflegen Sie in der Pediküre die Füße Ihrer Kunden.
Oder Ihre Erfahrung als medizinischer Fußpfleger ist gefragt, wenn Ihre Kunden wegen gesundheitlicher Probleme an ihren Füßen zu Ihnen kommen: Mit Ihrer fachlichen Kompetenz soll es gelingen, verschiedenste Fuß-Erkrankungen auszukurieren.
Doch trotz aller Sorgfalt und Umsicht besteht die Gefahr, dass Ihre Fußpflege-Behandlung nicht den gewünschten Erfolg zeigt oder sogar negative Folgen hat. Auch kann Ihnen in Ihrem Berufsalltag als kosmetischer oder medizinischer Fußpfleger ein kleiner Fehler unterlaufen oder ein Missgeschick passieren. Deshalb sollten Sie eine Gewerbeversicherung abschließen, die Sie als Fußpfleger bei Haftungsansprüchen schützt.
Gut zu wissen: Betriebshaftpflicht für Fußpfleger - eine Versicherung, unterschiedliche Begriffe
In der Versicherungsbranche existieren unterschiedliche Begriffe für diese Versicherungslösung, die speziell das Haftungsrisiko in der Fußpflege deckt: Teilweise ist von einer Betriebshaftpflicht für Fußpflegestudios die Rede. Noch gebräuchlicher ist die Bezeichnung als Berufshaftpflichtversicherung für Fußpfleger. Doch hier sind nicht die Begriffe entscheidend, sondern die Leistungen der Versicherung. Diese sollen auf Ihr Berufsprofil abgestimmt sein.
Leistungsspektrum der Haftpflicht für selbstständige Fußpfleger
Eine gewerbliche Haftpflicht sichert Ihr Fußpflegestudio finanziell ab, wenn Sie einer dritten Person einen Schaden zugefügt haben. Konkret bedeutet das: Verletzen Sie in Ihrer Tätigkeit als Fußpfleger einen Kunden aus Unachtsamkeit, springt die Versicherung ein. Die Haftpflicht für Fußpfleger bezahlt die Behandlungskosten und weitere Aufwendungen, die mit dem Schadensersatz verbunden sind.
Des Weiteren sind Sie mit einer gewerblichen Haftpflicht für Fußpfleger auch bei Sachschäden versichert. Somit müssen Sie nicht selbst dafür aufkommen, wenn Sie das Eigentum Ihres Kunden – sei es die Jacke, Tasche, Schuhe oder andere Gegenstände – beschädigen.

Individuelle Anpassung der Berufshaftpflicht für die Fußpflege
Die Haftpflichtversicherung für Fußpfleger sollte einen Schutz bieten, der perfekt auf Ihre berufliche Tätigkeit zugeschnitten ist. Ihre Angebote zur Fußpflege, die Mitarbeiterzahl und ob Sie in eigenen oder in angemieteten Räumen arbeiten – das sind beispielsweise Faktoren, die relevant sind, um die Konditionen der Berufshaftpflicht auf Sie als selbstständigen Fußpfleger individuell anzupassen.
Als Podologe benötigen Sie einen erweiterten Versicherungsschutz für Ihr Gewerbe, denn Ihre zweijährige Ausbildung befähigt Sie zur medizinischen Fußpflege. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehört damit auch die fachgerechte Behandlung von Risikopatienten wie Diabetiker oder Rheumatiker und die Arbeit mit Fräser und Skalpell. So sind Sie als medizinischer Fußpfleger einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, von Berufs wegen einen Schaden zu verursachen. Ihre Haftpflicht muss genau dieses Risiko abdecken. Als Fußkosmetiker hingegen benötigen Sie diesen umfassenderen Versicherungsschutz oftmals nicht.
Über den Online-Rechner von Finanzchef24 finden Sie kostenlos die passende Absicherung – ob als Fußkosmetiker oder Podologe. Denn in unserem Vergleichsrechner werden Ihre individuellen Aufgabengebiete und die damit verbundenen Gefahren berücksichtigt. Nicht nur die geeigneten Produkte verschiedener Versicherer werden angezeigt – Sie erhalten auch eine Preis-Leistungs-Übersicht. So können Sie den Top-Tarif für Ihre Versicherung ablesen und direkt abschließen.
Weitere wichtige Versicherungen im Bereich der Fußpflege
- Um die Einrichtung Ihres Fußpflegestudios abzusichern, ist eine Inhaltsversicherung ratsam.
- Der Gewerberechtsschutz steht Ihnen finanziell zur Seite, wenn Sie anwaltliche Unterstützung benötigen.

Kostenlose und unabhängige Beratung zur Berufshaftpflicht für Fußpfleger
Sie haben Fragen zur Berufshaftpflicht für die Fußpflege oder anderen Geschäftsversicherungen für diesen Tätigkeitsbereich? Wir als Finanzchef24-Experten stehen Ihnen gerne Rede und Antwort. Kontaktieren Sie uns unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 24 24 7890800 24 24 789 sowie per E-Mail oder fordern Sie eine kostenfreie Bedarfsanalyse an.
Betreuung und Kündigungsservice beim Versicherungswechsel
Sie sind bereits gewerblich abgesichert? Dann lohnt sich möglicherweise ein Versicherungswechsel. Sei es, weil Ihr Versicherungsschutz optimiert werden kann oder Ihre Absicherung auch günstiger möglich ist. Wir betreuen Ihren Versicherungswechsel gerne und übernehmen auf Wunsch auch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versicherer.
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*Berechnungsgrundlage: Berufshaftpflicht für Pediküre ab 5,76 Euro monatlich, inklusive Versicherungssteuer, ohne medizinische Behandlung; Versicherer: Volkswohl Bund; Deckungssummen: 2.000.000 Euro für Personenschäden, 1.000.000 Euro für Sachschäden; Selbstbeteiligung: 1.000 Euro
Schadensbeispiele Berufshaftpflicht für die Fußpflege

Folgenreicher Sturz
Eine Fußkosmetikerin trägt gerade eine Pflegecreme auf die Füße einer Kundin auf, als eine neue Kundin das Fußpflegestudio betritt. Aus Zeitgründen Fußkosmetikerin möchte sie parallel mit der Pediküre der nächsten Kundin beginnen. Also bittet sie die erste Kundin, sich auf einen anderen Stuhl zu setzen. Dabei rutscht die Frau aus, weil die Creme noch nicht vollständig in die Haut eingezogen ist. Sie stürzt und bricht sich das Bein. Für die Behandlungskosten soll die kosmetische Fußpflegerin einstehen – ihre Berufshaftpflicht springt ein.

Lückenhaft beraten
Ein Patient leidet unter einem eingewachsenen Nagel und erkundigt sich bei einem medizinischen Fußpfleger zu den Behandlungsoptionen. Dabei vergisst der Podologe, den Patienten über eine Methode per Laser zu informieren. Von dieser Alternative erfährt der Patient zu spät. Er verklagt den Podologen auf Schadensersatz, weil nach seiner Auffassung die Laserbehandlung größeren Erfolg gezeigt hätte. Die Berufshaftpflicht des Podologen trägt entweder die Kosten, um den Anspruch juristisch abzuwehren oder sie kommt für den Schaden auf, falls die Forderung berechtigt ist.

Mit dem Skalpell abgerutscht
Ein medizinischer Fußpfleger beginnt, mit einem Skalpell die Warze am Zeh einer Patientin zu entfernen. Plötzlich betritt eine Kollegin den Raum und lenkt den Podologen ab. Er rutscht mit dem Skalpell ab und verletzt den Zeh. Bis die Wunde ausheilt, dauert es fünf Wochen, in denen die Patientin Ihre selbstständige Arbeit nicht ausüben kann. Sie verlangt von dem Podologen, dass er Schmerzensgeld bezahlt und ihre finanziellen Einbußen erstattet. Die Berufshaftpflicht des medizinischen Fußpflegers übernimmt die Kosten.

Ruinierte Accessoires
Eine Angestellte eines kosmetischen Fußpflegesalons bereitet eine Pediküre vor. Dazu bittet sie die Kundin, ihre High Heels und Handtasche neben dem Behandlungsstuhl abzulegen. Um die Füße zu reinigen, lässt die Fußkosmetikerin Wasser in eine Wanne ein und fügt Fußbadesalz hinzu. Dabei stößt sie versehentlich gegen die Wanne und die Flüssigkeit ergießt sich auf die Schuhe und Handtasche der Kundin. Diese fordert von der Fußkosmetikerin, dass sie die teuren, nun ruinierten Designerprodukte ersetzt. Die Berufshaftpflicht der Fußpflegerin trägt die Kosten.
Kundenbewertung

Unsere Bewertung
Unternehmer und Selbstständige vertrauen auf Finanzchef24
4.8/5
by eKomi
Kundenrezension

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