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Berufshaftpflicht für Unternehmens­berater

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Die Berufshaftpflicht für Unternehmens­berater, auf einen Blick

Für alle Unternehmens­berater ist die Berufs­haftpflicht­versicherung eine wichtige Versicherung. Sie sichert Schäden ab, die durch Ihr Verschulden entstehen.
Mehr Informationen

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Was wird geschützt?

Was wird geschützt?

Personen-, Sach- und rein finanzielle Schäden. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie aus­schließen, dass durch Ihr Verschulden Schäden entstehen.

Wer benötigt die Versicherung?

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Empfohlen für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer, die in der Unternehmens­beratung tätig sind.

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 28.02.2024

Sehr freundlich, sachlich, kompetent und mit Erfahrung beraten. Besonders zufrieden bin ich mit der Fachkundigkeit des Beraters und dem außerordent...
Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

bei 2.654 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 29.02.2024

kompetente Beratung

1. Der richtige Versicherungs­schutz für Unternehmens­berater: die Berufshaftpflicht

Nur etwa 30 Prozent der Unternehmens­berater sind ausreichend abgesichert gegen Haftpflicht­ansprüche aus sogenannten echten Vermögens­schäden. Dabei kann ein Fehler selbst bei sorgfältigster Arbeits­weise passieren. Und ohne den richtigen Versicherungs­schutz kann eine Schadens­ersatzklage sehr viel Geld kosten. Das kann im schlimmsten Fall Ihre berufliche Existenz gefährden. Deshalb ist die Berufshaftpflicht­versicherung für Sie als Unternehmens­berater besonders wichtig.

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2. Welche Schäden deckt die Berufs­haft­pflicht für Unternehmens­berater ab?

Der Begriff „Berufs­haftpflicht­versicherung“ wird von Versicherungs­gesellschaften nicht einheitlich verwendet. Deshalb kann es durchaus sein, dass Sie Angebote mit unter­schiedlichen Deckungs­leistungen von verschiedenen Versicherern erhalten. Im Idealfall vereint die Berufshaftpflicht­versicherung für Unternehmens­berater die Leistungen der

Dementsprechend werden folgende Schadensarten abgedeckt:

1. Vermögensschäden (rein finanzielle Schäden)

Für Unternehmensberater ist es unerlässlich, sich gegen diese Schadensart zu versichern. Unter einem reinen Vermögens­schaden versteht man Fälle, in denen Sie – bspw. durch einen Beratungs­fehler – für einen rein finanziellen Schaden Ihres Kunden verantwortlich sind. So ein Fehler kann schnell Ihre berufliche Existenz gefährden, wie folgendes Beispiel verdeutlicht.

Schadensbeispiel:

Ein Handelsunternehmen beauftragt einen Unternehmens­berater, es zur Einführung eines neuen Waren­wirtschafts­systems zu beraten. Nach der Einführung stellt sich heraus, dass das System für das Unternehmen ungeeignet ist. Es kommt mehrfach zu Ausfällen, während derer hohe Umsatz­einbußen verzeichnet werden. Darüber hinaus muss das System aufwendig nachgerüstet werden. = Schaden: 400.000 Euro

2. Personen-, Sach- & Vermögens­folgeschäden

Wenn durch Ihr Verschulden eine Person verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wird, gilt es, sich als Unternehmens­berater mit einer Haftpflicht­versicherung entsprechend zu versichern. Gerade bei Personen­schäden kann es zu hohen Schadenersatz­forderungen kommen, die im schlimmsten Fall sogar in die Millionen gehen können. Lesen Sie dazu folgendes Beispiel.

Schadensbeispiel:

Das Büro eines Unternehmens­beraters ist frisch gewischt. Leider wurde das Warnschild nicht gut sichtbar platziert. Ein Klient rutscht daraufhin aus und verletzt sich am Kopf. Die Verletzung ist so schwer, dass er infolgedessen seiner Arbeit nicht mehr zu hundert Prozent nachgehen kann. Der Unternehmens­berater wird auf Schmerzens­geld verklagt und muss zudem lebenslange Renten­zahlungen leisten. = Schaden: 100.000 Euro

Sonderkündigungs­recht Ihrer Haftpflicht bei Aufgabe Ihrer Selbst­ständigkeit

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre Selbsts­tändigkeit als Unternehmens­berater aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonder­kündigung­srecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

3. Beratung und Betreuung durch die Versicherungs­experten von Finanzchef24

Sind Sie unsicher, welche Firmen­versicherungen Sie wirklich benötigen? Dann rufen Sie uns einfach unter unserer Service­nummer 089 716 772 999 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unsere Versicherungs­experten beraten Sie gern!

Wenn Sie sich für einen Versicherungs­wechsel interessieren, betreuen wir Sie ebenfalls. Auf Wunsch über­prüfen wir Ihren aktuellen Versicherungs­schutz und suchen nach günstigeren und besseren Angeboten für Sie. Sollten Sie sich für einen Wechsel ent­scheiden, kümmern wir uns um die Kündigung Ihres alten Versicherungs­vertrags.

4. Weitere wichtige Versicherungen für Unternehmensberater

Gerne führen wir eine individuelle Bedarfs­analyse für Gewerbe­versicherungen für Sie durch. Dieser Service ist unabhängig, unverbindlich und selbst­verständlich kostenfrei.

Ihre Vorteile beim Online-Abschluss mit Finanzchef24:

Finanzchef24-Leistungen im Überblick:

  • Transparenter und unabhängiger Online-Vergleich führender Versicherer
  • Schneller und maßgeschneiderter Versicherungs­schutz für Ihre Tätigkeit dank online-basierter Risiko­analyse
  • Sicherer und bequemer Vertrags­abschluss online
  • Persönlicher Ansprech­partner
  • Langjährige Erfahrung in der Absicherung von Unternehmen
  • Schnelle Abwicklung und Versicherungs­schutz innerhalb von 24 Stunden
  • Professionelle Betreuung im Schadens­fall
  • Kündigungsservice bei Versicherungs­wechsel (Kontaktformular)

*Berechnungsgrundlage zur Berufshaftpflich­tversicherung für Unternehmens­beratungen ab 13,16 Euro pro Monat: 3-Jahres-Vertrag, inklusive Versicherungs­steuer und Gründerrabatt; Versicherer: R+V Versicherung; Deckungs­summe: 100.000 Euro für reine Vermögens­schäden und exklusive Personen- und Sach­schäden; Selbst­beteiligung: 0 Euro

Wir machen Ihre Absicherung leichter

Sie als Unternehmer, der jeden Tag mit Herzblut für Erfolg kämpft, können eines nicht gebrauchen: Langsame, altmodische und komplizierte Versicherungen.

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