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Pflichtversicherung für Mitglieder der Berufs­verbände

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eKomi-Bewertung vom 04.09.2024

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4.9/5

eKomi-Bewertung vom 05.09.2024

Ich bin begeistert über die schnelle Beratung und Abschluss plus sofortigen Versichrungsschutz würde mir aber noch Anmerkungen wünschen welche Vers...

1. Die Berufshaftpflicht: für viele Heil­praktiker sogar Pflicht

Mit einer Berufshaftpflicht­versicherung schützt der Heil­praktiker sowohl seine Patienten – als auch sich selbst. Denn im Schadens­fall muss er für die entstandenen Kosten auf­kommen. Ohne den richtigen Versicherungs­schutz kann das schnell existenz­gefährdend sein. Mit einer Berufshaftpflicht für Heilpraktiker ist eine sorgenfreie Arbeit sichergestellt und der Heilpraktiker kann sich voll und ganz auf das Wohl seiner Patienten konzentrieren.

Pflichtversicherung für Mitglieder der Berufs­verbände: Für Heil­praktiker, die Mitglied der Berufs­verbände sind, ist die Versicherung sogar vorge­schrieben: Ohne den Abschluss einer Berufshaftpflicht­versicherung darf der Heil­praktiker seinen Beruf nicht ausüben.

2. Welche Schäden sind in der Berufs­haftpflicht für Heilpraktiker versichert?

Ein Heilpraktiker hat täglich mit Menschen zu tun. Dabei kann es vorkommen, dass ihm oder einem seiner Mitarbeiter ein Fehler unter­läuft. Ein mögliches Szenario: Ein Heilpraktiker wendet bei einem Patienten, der über Rückenschmerzen klagt, eine osteopathische Behandlung an. Statt Besserung tritt eine Verschlechterung der Symptome ein, die auf die Behandlung zurück­zuführen ist. Hier muss der Heilpraktiker mit Schmerzens­geldforderungen rechnen. Im schlimmsten Fall erleidet der Patient bleibende Schäden. Die Folge: lebenslange Renten­zahlungen, die ebenfalls der Heil­praktiker übernehmen muss. Hier hilft eine Berufshaftpflicht­versicherung. Welche Schadens­fälle sie genau abdeckt, kann der nachfolgenden Auflistung ent­nommen werden:

Der Versicherungsschutz der Berufs­haftpflicht für Heil­praktiker im Überblick

Leistungen der Berufshaft­pflicht für Heilpraktiker:

  • haftet bei Schadensersatz­ansprüchen Dritter
  • wehrt unberechtigte Ansprüche ab
  • versichert Sie und Ihre Mitarbeiter

Folgende Schadensarten sind versichert:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensfolgeschäden

Schadensbeispiele der Berufs­haft­pflicht für Heilpraktiker

Diebstahl im Wartezimmer

Diebstahl im Wartezimmer

Die Geldbörse einer Patientin, die das Bargeld zur Begleichung ihrer Heil­praktiker-Rechnung beinhaltet, wird aus dem Wartezimmer der Praxis gestohlen. Zuvor hatte die Sprech­stunden­hilfe des Heilpraktikers ihr zugesichert, auf die Wertsachen achtzugeben. Die Patientin verlangt Schaden­sersatz und die Berufshaft­pflicht des Heilpraktikers kommt dafür auf.

Stolperfalle

Die Sprechstundenhilfe einer Heil­praktikerin platziert eine Kiste mit Medikamenten ungeschickt im Eingangsbereich. Eine Patientin betritt die Praxis, stolpert und stürzt. Da es sich um eine ältere Frau handelt, bricht sie sich dabei den Oberschenkelhals. Sie verlangt Schmerzensgeld sowie die Erstattung der Arzt- und REHA-Kosten. Die Berufs­haftpflicht für Heilpraktiker springt ein.

Schlüssel verloren

Schlüssel verloren

Ein Heilpraktiker verliert den Schlüssel zu seinen angemieteten Praxisräumen. Daraufhin muss sowohl das Schloss zur Praxis, als auch das des Wohngebäudekomplexes, in dem sich die Räume befinden, ausge­tauscht werden. Das hat zur Folge, dass auch alle Bewohner neue Schlüssel benötigen. Die Kosten für den Austausch und Neuanfertigung der Schlüssel übernimmt die Berufs­haftpflichtversicherung des Heilpraktikers.

Behandlungsfehler

Behandlungsfehler

Ein Patient kommt mit Unbehagen in der Brust in die Sprechstunde. Der Heilpraktiker verschreibt ihm ein homöopathisches Mittel. Dabei unter­lässt er es, dem Patienten trotz Nach­frage alternative Heilmethoden auf­zuzeigen. Da sich der Gesundheits­zustand des Patienten nicht bessert, macht dieser Schadensersatz­ansprüche wegen Verletzung der Aufklärungspflicht geltend. Die Berufshaftpflicht des Heilpraktikers übernimmt.

Berufs- oder Betriebshaft­pflicht für Heilpraktiker?

Mehrheitlich wird von einer Berufshaftpflicht für Heil­praktiker gesprochen. Der Begriff wird jedoch nicht von jedem Versicherungsunter­nehmen synonym verwendet. Mitunter kann auch von einer Betriebshaftpflicht­versicherung für Heilpraktiker die Rede sein. Wichtig ist jedoch nicht die Bezeichnung, sondern vielmehr, dass die Versicherung alle potenziellen Risiken eines Heilpraktikers einschließt.

3. Welche Tätigkeiten deckt die Berufshaftpflicht­versicherung für Heil­praktiker ab?

In der Regel deckt die Berufs­haftpflicht für Heilpraktiker alle Tätigkeiten ab, die ein behördlich zugelassener Heil­praktiker ausüben darf. Das sind zum Beispiel die Behandlung mit homöo­pathischen Mitteln, Osteopathie oder auch Akupunktur. Wichtig ist, dass beim Abschluss einer Versicherung genau angegeben wird, welche Tätigkeiten der Heilpraktiker tatsächlich ausübt. Nur so kann garantiert werden, dass ein optimaler Versicherungs­schutz besteht.

Hat der Heilpraktiker Praxisräume angemietet, so sind Schlüsselverlustschäden sowie Mietsachschäden in jeder guten Berufshaftpflicht mit einge­schlossen. Werden Hausbesuche bei Patienten vorgenommen, so ist der Heil­praktiker auch in diesen Fällen abgesichert.

Deckungserweiterungen

Neben den Basisleistungen bieten umfassendere Berufshaft­pflichtversicherungen für Heilpraktiker unter anderem folgende Ergänzungen an:

  • Privathaftpflichtversicherung für den Heilpraktiker
  • Mitversicherung von Patientenhabe, für den Fall, dass das Eigentum von Patienten in der Praxis ab­handengekommen ist und der Heilpraktiker in der Haftungspflicht ist
  • Einschluss kosmetischer Behandlungen wie Falten­unterspritzung (in der Regel mit Mehrkosten verbunden)

4. Kosten und Versicherungs­summe: die Berufshaftpflicht für Heil­praktiker im Vergleich

Im Gegensatz zu anderen Berufen, in denen eine Berufs­haftpflicht verpflichtend ist, schreibt der Berufsverband für Heilpraktiker keine Mindest­versicherungs­summe vor. Da aber gerade aus Personen­schäden sehr hohe Schadens­ersatz­forderungen entstehen können, wird empfohlen, eine Deckungssumme in Höhe von mindestens drei Millionen Euro anzusetzen.

Die Kosten der Berufshaftpflicht für Heilpraktiker sind abhängig davon, welche Versicherungs­summe gewählt und welche Leistungen in den Versicherungs­vertrag aufgenommen werden. Da viele Versicherer unter­schiedliche Lösungen anbieten, lohnt es sich, die jeweiligen Konditionen der Berufshaftpflicht für Heilpraktiker zu vergleichen.

5. Was passiert mit dem Versicherungs­vertrag, wenn Sie Ihre Praxis aufgeben müssen?

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre Praxis auf­geben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

6. Weitere wichtige Versicherungen für Heil­praktiker

Wenn Sie Auskunft darüber möchten, welche Versicherungen für Ihre individuelle Geschäfts­situation zu empfehlen sind, fordern Sie eine kostenfreie Bedarfs­analyse durch unsere Versicherungsexperten an.

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