Pflichtversicherung für Mitglieder der Berufsverbände
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eKomi-Bewertung vom 04.09.2024
eKomi-Bewertung vom 05.09.2024
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung schützt der Heilpraktiker sowohl seine Patienten – als auch sich selbst. Denn im Schadensfall muss er für die entstandenen Kosten aufkommen. Ohne den richtigen Versicherungsschutz kann das schnell existenzgefährdend sein. Mit einer Berufshaftpflicht für Heilpraktiker ist eine sorgenfreie Arbeit sichergestellt und der Heilpraktiker kann sich voll und ganz auf das Wohl seiner Patienten konzentrieren.
Pflichtversicherung für Mitglieder der Berufsverbände: Für Heilpraktiker, die Mitglied der Berufsverbände sind, ist die Versicherung sogar vorgeschrieben: Ohne den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung darf der Heilpraktiker seinen Beruf nicht ausüben.
Ein Heilpraktiker hat täglich mit Menschen zu tun. Dabei kann es vorkommen, dass ihm oder einem seiner Mitarbeiter ein Fehler unterläuft. Ein mögliches Szenario: Ein Heilpraktiker wendet bei einem Patienten, der über Rückenschmerzen klagt, eine osteopathische Behandlung an. Statt Besserung tritt eine Verschlechterung der Symptome ein, die auf die Behandlung zurückzuführen ist. Hier muss der Heilpraktiker mit Schmerzensgeldforderungen rechnen. Im schlimmsten Fall erleidet der Patient bleibende Schäden. Die Folge: lebenslange Rentenzahlungen, die ebenfalls der Heilpraktiker übernehmen muss. Hier hilft eine Berufshaftpflichtversicherung. Welche Schadensfälle sie genau abdeckt, kann der nachfolgenden Auflistung entnommen werden:
Die Geldbörse einer Patientin, die das Bargeld zur Begleichung ihrer Heilpraktiker-Rechnung beinhaltet, wird aus dem Wartezimmer der Praxis gestohlen. Zuvor hatte die Sprechstundenhilfe des Heilpraktikers ihr zugesichert, auf die Wertsachen achtzugeben. Die Patientin verlangt Schadensersatz und die Berufshaftpflicht des Heilpraktikers kommt dafür auf.
Die Sprechstundenhilfe einer Heilpraktikerin platziert eine Kiste mit Medikamenten ungeschickt im Eingangsbereich. Eine Patientin betritt die Praxis, stolpert und stürzt. Da es sich um eine ältere Frau handelt, bricht sie sich dabei den Oberschenkelhals. Sie verlangt Schmerzensgeld sowie die Erstattung der Arzt- und REHA-Kosten. Die Berufshaftpflicht für Heilpraktiker springt ein.
Ein Heilpraktiker verliert den Schlüssel zu seinen angemieteten Praxisräumen. Daraufhin muss sowohl das Schloss zur Praxis, als auch das des Wohngebäudekomplexes, in dem sich die Räume befinden, ausgetauscht werden. Das hat zur Folge, dass auch alle Bewohner neue Schlüssel benötigen. Die Kosten für den Austausch und Neuanfertigung der Schlüssel übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung des Heilpraktikers.
Ein Patient kommt mit Unbehagen in der Brust in die Sprechstunde. Der Heilpraktiker verschreibt ihm ein homöopathisches Mittel. Dabei unterlässt er es, dem Patienten trotz Nachfrage alternative Heilmethoden aufzuzeigen. Da sich der Gesundheitszustand des Patienten nicht bessert, macht dieser Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Aufklärungspflicht geltend. Die Berufshaftpflicht des Heilpraktikers übernimmt.
Mehrheitlich wird von einer Berufshaftpflicht für Heilpraktiker gesprochen. Der Begriff wird jedoch nicht von jedem Versicherungsunternehmen synonym verwendet. Mitunter kann auch von einer Betriebshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker die Rede sein. Wichtig ist jedoch nicht die Bezeichnung, sondern vielmehr, dass die Versicherung alle potenziellen Risiken eines Heilpraktikers einschließt.
In der Regel deckt die Berufshaftpflicht für Heilpraktiker alle Tätigkeiten ab, die ein behördlich zugelassener Heilpraktiker ausüben darf. Das sind zum Beispiel die Behandlung mit homöopathischen Mitteln, Osteopathie oder auch Akupunktur. Wichtig ist, dass beim Abschluss einer Versicherung genau angegeben wird, welche Tätigkeiten der Heilpraktiker tatsächlich ausübt. Nur so kann garantiert werden, dass ein optimaler Versicherungsschutz besteht.
Hat der Heilpraktiker Praxisräume angemietet, so sind Schlüsselverlustschäden sowie Mietsachschäden in jeder guten Berufshaftpflicht mit eingeschlossen. Werden Hausbesuche bei Patienten vorgenommen, so ist der Heilpraktiker auch in diesen Fällen abgesichert.
Deckungserweiterungen
Neben den Basisleistungen bieten umfassendere Berufshaftpflichtversicherungen für Heilpraktiker unter anderem folgende Ergänzungen an:
Im Gegensatz zu anderen Berufen, in denen eine Berufshaftpflicht verpflichtend ist, schreibt der Berufsverband für Heilpraktiker keine Mindestversicherungssumme vor. Da aber gerade aus Personenschäden sehr hohe Schadensersatzforderungen entstehen können, wird empfohlen, eine Deckungssumme in Höhe von mindestens drei Millionen Euro anzusetzen.
Die Kosten der Berufshaftpflicht für Heilpraktiker sind abhängig davon, welche Versicherungssumme gewählt und welche Leistungen in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Da viele Versicherer unterschiedliche Lösungen anbieten, lohnt es sich, die jeweiligen Konditionen der Berufshaftpflicht für Heilpraktiker zu vergleichen.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre Praxis aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
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