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Gründung & Geschäftsideen

Gründungszuschuss: bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Mit dem Gründungszuschuss leistet der Staat finanzielle Hilfe, um motivierte Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, auf dem Weg aus der Arbeitslosigkeit zu unterstützen. Allein im Jahr 2016 haben damit rund 28.000 Jungunternehmer den Weg in die Selbstständigkeit geschafft.

1. Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung für Existenzgründer, die ihren Weg aus der Arbeitslosigkeit mittels Selbstständigkeit finden wollen. Die finanzielle Unterstützung der Gründer wird von der Bundesagentur für Arbeit zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt. Sie ist steuerfrei und muss nicht bei der Einkommenssteuer angegeben werden.

Wichtig: Der Antrag ist vor der eigentlichen Gründung zu stellen.

Hinweis!

Bis 2006 konnten Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollten, zwei verschiede Fördermöglichkeiten wählen: das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG). Seitdem fasst die Bundesagentur für Arbeit beide Einzelmaßnahmen zu einem Fördermittel – dem Gründungszuschuss – zusammen.

2. Gründungszuschuss: Fördervoraussetzungen

3. Ausschluss von der Förderung durch den Gründungszuschuss

Hinweis: Gründungszuschuss nur für Selbstständige!

4. Gründungszuschuss: Dauer und Höhe der Förderung

5. Krankenversicherung bei Bezug des Gründungszuschusses

Wichtige Gewerbeversicherungen

Autorin: Cynthia Henrich, Stand: 25.03.2019

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