Gründung & Geschäftsideen

Gründungskosten

Schon vor der eigentlichen Gründung Ihres Unternehmens fallen Gründungskosten an. Diese müssen Sie selbst vorstrecken – ohne bisher einen Cent verdient zu haben. Daher ist es für Sie wichtig, die Gründungskosten einzuschätzen und diesen Teil der Finanzierung auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu bewältigen. Neben den laufenden und privaten Kosten, sind die Gründungskosten Faktoren Ihres Kapitalbedarfs. Lesen Sie nachfolgend, welche Ausgaben als Gründungskosten bezeichnet werden und was man unter Gründungsinvestitionen versteht. Zudem bieten wir Ihnen ein kostenloses Tool zur Kalkulation Ihrer Gründungskosten zum Herunterladen an.

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1. Gründungskosten: vor der Gründung

Unter die Kosten der Existenzgründung fallen Ausgaben, die vor der Gründung einmalig auf Sie zukommen. Das können beispielsweise Kosten für eine professionelle Marktanalyse, für Beratungsgespräche oder auch Gründercoachings sein. Auch die Gewerbeanmeldung sowie etwaige Genehmigungen fallen darunter. Die Höhe der Kosten ist unter anderem abhängig von der Rechtsform des Unternehmens. So sind beispielsweise die Gründungskosten einer GmbH höher als die eines Einzelunternehmens, da Ausgaben für Rechtsberatung, Gesellschaftssteuer und den Handelsregistereintrag anfallen.

2. Gründungsinvestitionen: nachhaltige Auswirkungen

Als Gründungsinvestitionen werden alle notwendigen Ausgaben bezeichnet, die Sie für den Aufbau und die Erstausstattung Ihres neu gegründeten Betriebs beziehungsweise Unternehmens tätigen müssen. Im Gegensatz zu den Gründungskosten haben Gründungsinvestitionen langfristige Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg. Das können zum Beispiel die Büroausstattung, Lagerbestände, Ausgaben für Marketing oder Maschinen sein.

Wichtig: Gründungskosten und Gründungsinvestitionen sollten Sie in Ihrem Businessplan beziehungsweise in dem Finanzplan darin aufführen. Deshalb ist es ratsam, alle Ausgaben sorgfältig und übersichtlich zu dokumentieren.

3. Gründungskosten steuerlich geltend machen

Kosten im Zuge der Unternehmensgründung vor der eigentlichen Gründung können Sie als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich absetzen – und zwar im Jahr, in dem die Ausgaben getätigt wurden. Rückwirkend absetzbar sind die Gründungskosten in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren. Als vorweggenommene Betriebsausgaben gelten die Kosten dann, wenn ein klar erkennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Gründung erkennbar ist. Bewahren Sie deshalb alle Belege Ihrer Ausgaben auf.

Weitere Informationen zum Thema Steuern erhalten Sie auf Finanzchef24 sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

4. Exkurs: Gründungskosten einer GmbH

Wie viel die Gründung einer GmbH kostet, hängt davon ab, wie hoch das Stammkapital ist und wie viele Gesellschafter an der Gründung beteiligt sind. Je nach Höhe des Stammkapitals wird ein gewisser Gebührensatz erhoben, der im Gerichts- und Notarkostengesetz festgehalten ist. Bei einem Gesellschafter fällt die einfache Gebühr an, bei zwei oder mehreren Gesellschaftern wird die Gebühr mit dem Faktor 2,0 multipliziert. Bei einem Stammkapital von beispielsweise 25.000 Euro (Mindestkapital) fällt laut Gebührentabelle ein Betrag von 125 Euro an, wenn die GmbH von nur einem Gesellschafter gegründet wird. Bei zwei Gesellschaftern wären es schon 250 Euro.

Zu diesen Kosten kommen dann noch Ausgaben für die Beurkundung des sogenannten Bestellungsbeschlusses eines Geschäftsführers hinzu. Auch hier fungiert das Stammkapital als Orientierungsgröße. Weitere Kosten, die für die Gründung einer GmbH anfallen: Eintragung ins Handelsregister (aktuell 150 Euro bzw. 240€ mit Sacheinlagen), Notarkosten für Kopien, Beglaubigungen oder auch elektronische Dokumente sowie für die Notarkosten anfallende Umsatzsteuer (Kosten des Handelsregisterverfahrens insgesamt ca. 730 Euro).

Autorin: Cynthia Henrich, Stand: 29.08.2019