Förderungen für Gründer und Selbstständige im Handwerk

Neben übergreifenden staatlichen Fördermitteln gibt es für Existenzgründer im Handwerk sowie bereits etablierten Handwerksbetrieben viele regionale Unterstützungsangebote der einzelnen Bundesländer. Hier finden Sie eine Auswahl wichtiger Finanzierungsmittel.

Kostenloser Gründer-Newsletter mit nützlichen Tipps

Zum Gründer-Newsletter von Finanzchef24 anmelden

Viele erfolgreiche Gründer erhalten bereits alle 14 Tage nützliche Tipps und attraktive Partnerangebote per E-Mail.

Förderungen nach Bundesländern

1. Baden-Württemberg

Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg können die Startfinanzierung 80 der L-Bank bei ihrer Hausbank beantragen. Dabei handelt es sich um ein zinsverbilligtes Darlehen, das zugleich als 80-prozentige Bürgschaft fungiert. Die Förderhöhe beträgt maximal 200.000 Euro. Der Antrag muss innerhalb von fünf Jahren nach der Betriebsgründung gestellt werden. Gefördert werden beispielsweise Investitionen, Betriebsgebäude, Baumaßnahmen oder auch die Erstausstattung.

2. Bayern

In Bayern können selbstständige Handwerker einige Fördermöglichkeiten nutzen. Gründerland Bayern und das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) bieten in Zusammenarbeit mit der LfA Förderbank Bayern zum einen den ‚Startkredit‘ mit einer Förderhöhe von mindestens 10.000 Euro, zum anderen Beteiligungskapital für Gründer mit einer Förderung von 20.000 bis 250.000 Euro. Weitere Informationen finden Sie unter Darlehen der LfA Förderbank Bayern.

Mikrofinanzorganisationen, die über das Deutsche Mikrofinanzinstitut gelistet sind, bieten Erstkredite bis maximal 10.000 Euro. Darüber hinaus gibt es mehrere regionale Förderprogramme, die durch die bayerische Regierung, die IHKs und die Sparkassen angeboten werden. Weitere Informationen finden Sie im Wegweiser des StMWi zu Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und Mittelstand in Bayern.

3. Berlin

Handwerksmeister, die sich innerhalb von drei Jahren nach ihrem Abschluss in Berlin selbstständig machen möchten, können die sogenannte Meistergründungsprämie bei der Handwerkskammer Berlin beantragen. Die Förderhöhe kann bis zu 15.000 Euro betragen (ausgezahlt in zwei Teilbeträgen). Für bereits etablierte Handwerksbetriebe gibt es die Möglichkeit der Förderung durch die Prämie für Arbeitsplatzförderung in Höhe von 5.000 Euro.

4. Brandenburg

Brandenburg bietet in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank des Landes (ILB) den Mikrokredit zu vergünstigten Konditionen an. Die Förderung richtet sich an Handwerker, die einen Betrieb neu gründen beziehungsweise übernehmen möchten. Auch nebenberufliche Gründungen im Handwerk werden unterstützt, wenn sie mittelfristig darauf angelegt sind, hauptberuflich ausgeübt zu werden. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 100.000 Euro und kann bis drei Jahre nach der Betriebsgründung beantragt werden. Voraussetzung: Der Antrag für das ERP-Gründerkredit-Start-Geld wurde von der jeweiligen Hausbank des Handwerkers nachweislich abgelehnt.

5. Hessen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI Bank) hat für selbstständige Handwerker in diesem Bundesland die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen im Angebot. Gründer im Handwerk können die Förderung in den ersten fünf Jahren der Selbstständigkeit beantragen, etablierte Handwerksbetriebe ab fünf Jahren nach der Betriebsgründung. Der Höchstbetrag des Förderkredits liegt bei 2.000.000 Euro. Kleine Handwerksbetriebe, die schon länger im Geschäft sind, können das Kapital für Kleinunternehmen der WI Bank Hessen in Anspruch nehmen. Der Betrieb darf höchstens 15 Mitarbeiter beschäftigen und weniger als 2.000.000 Euro Jahresumsatz verbuchen. Das Darlehen wird in Höhe von 25.000 bis 150.000 Euro gewährt.

6. Mecklenburg-Vorpommern

Einen speziellen Service für Gründer im Handwerk bietet das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern mit dem Förderfinder. Damit können selbstständige Handwerker die passende Förderung für ihre Situation finden. Mögliche Fördermittel sind beispielsweise Gründungskredite, eine Beratungsunterstützung oder ein Meisterweiterbildungsstipendium. Handwerker, die in Mecklenburg-Vorpommern eine Unternehmensnachfolge antreten möchten, können die Meisterprämie beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern beantragen.

7. Niedersachsen

Für Existenzgründer in Niedersachsen gibt es den Niedersachsen-Gründerkredit. Handwerker erhalten damit eine Förderung unter anderem für Investitionen, Betriebsmittel sowie für Festigungsmaßnahmen innerhalb der ersten fünf Jahre. Der Kredit kann maximal 500.000 Euro betragen und ist zinsvergünstigt, wobei das Land Niedersachsen die Zinsen subventioniert.

MikroSTARTer Niedersachsen ist ein Mikrokredit, den Handwerker für ihre Existenzgründung (Voll- und Teilzeit) beziehungsweise Betriebsübernahme beantragen können. Wichtig: Es muss sich bei dem gegründeten Handwerksbetrieb um ein Kleinstunternehmen (weniger als zehn Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 2.000.000 Euro) handeln. Dafür müssen sie einen Finanzplan vorlegen, der eine Finanzierungslücke aufzeigt, die es mit dem Mikrokredit zu füllen gilt. Die Finanzierung kann zwischen 5.000 und 25.000 Euro betragen.

8. Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen werden Handwerker, die sich selbstständig machen möchten, mit der Meistergründungsprämie NRW gefördert. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um eine Erstgründung handelt. Die Förderhöhe beträgt 7.500 Euro. Den Antrag stellen sie bei der zuständigen Handwerkskammer.

Mit dem StarterScheck Handwerk NRW können Gründer im Handwerk oder Selbstständige, die einen Handwerksbetrieb übernehmen möchten, eine Ausfallbürgschaft von bis zu 200.000 Euro beantragen. Bedingung: Der Antrag muss in den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit gestellt werden.

Das Gründerstipendium.NRW ist zwar nicht nur zur Förderung von Handwerkern da, aber natürlich können diese sich dort ebenfalls bewerben. Für besonders innovative Produkt- oder Dienstleistungsideen gibt 1.000 Euro pro Monat - und das für ein ganzes Jahr.

9. Rheinland-Pfalz

Über das ISB-Mittelstandsförderungsprogramm können Handwerker in Rheinland-Pfalz den ERP-Gründerkredit RLP beantragen. Dieser entspricht prinzipiell den Richtlinien des überregionalen ERP-Gründerkredits Universell der KfW Bank (siehe staatliche Fördermittel). Die Besonderheit: In der regionalen Variante für Handwerker und andere Existenzgründer in Rheinland-Pfalz bietet das Bundesland vergünstigte Kreditkonditionen an. Der Kredit dient der Förderung von Investitionen und Betriebsmitteln. Die Förderhöhe beträgt dabei maximal 2.000.000 Euro beziehungsweise 500.000 Euro. Der Zinssatz ist abhängig von der Zahlungsfähigkeit und den Sicherheiten des jeweiligen Gründers – je besser die Bewertung ausfällt, desto niedriger ist der Zinssatz.

Neben dem Gründerkredit haben Handwerker in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Zuschüsse zur Existenzgründungsberatung zu erhalten. Bis zu 400 Euro pro Tag werden erstattet. Voraussetzung für den Erhalt der Zuschüsse ist, dass ein Handwerker in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das angebotene Gründercoaching freigeschalten ist. Der Antrag ist bei der zuständigen Handwerkskammer einzureichen.

10. Saarland

Die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) bietet folgende Förderprogramme: Das Startkapitalprogramm des Saarlandes und die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland. Das Startkapitalprogramm ermöglicht die Aufnahme von Krediten zu vergünstigten Zinssätzen, wobei das Bundesland in den ersten zwei beziehungsweise drei Jahren die Zinsen übernimmt. Die maximale Förderhöhe beträgt 25.000 Euro (80 Prozent der Gesamtfinanzierung) und kann unter anderem für Sachinvestitionen, Betriebsmittel oder den Betriebskauf verwendet werden. Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung bietet vergünstigte Zinssätze und kann innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Gründung des Handwerksbetriebs beantragt werden. Die Finanzierungshöhe kann bis zu 2.000.000 Euro betragen.

11. Sachsen

Sachsens Handwerker haben die Möglichkeit, eine staatliche Förderung ihres eigenen Betriebs mit dem GRW Investitionszuschuss zu erhalten. Dabei handelt es sich um ein Investitions- sowie ein Betriebsmitteldarlehen, welches mit einer Zinsverbilligung für Jungunternehmer im Handwerk einhergeht.

12. Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt fördert Handwerker mit verschiedenen KMU-Darlehensfonds, wie dem Sachsen-Anhalt IMPULS. Mit dem Mittelstands- und Gründerdarlehen unterstützt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Handwerker in verschiedenen Phasen Ihrer Selbstständigkeit, beispielsweise bei der Auftragsvorfinanzierung sowie Investitionen für Betriebsgebäude oder Maschinen. Das Darlehen kann in einer Höhe von mindestens 10.000 Euro und höchstens 500.000 Euro beantragt werden.

Darüber hinaus gewährt die Bank in Kooperation mit dem Bundesland mit ego.START Gründern im Handwerk einen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie für individuelle Qualifizierungsmaßnahmen.

13. Schleswig-Holstein

Die Förderlotsen der IB.SH Förderbank unterstützt selbstständige Handwerker und solche, die es werden wollen, mit Beratung und Hilfestellung zur Beantragung von Fördermitteln. Die Volks- und Raiffeisenbanken in Schleswig-Holstein schreiben jährlich den VR-Förderpreis Handwerk aus, der mit insgesamt 15.000 Euro dotiert ist. Der erste Platz erhält beispielsweise 6.000 Euro. Ausgezeichnet werden Betriebe, die unter anderem durch technische Innovationen oder besondere Umweltschutzlösungen hervorstechen.

Kapital für Handwerk ist ein Fördermittel für etablierte Handwerksbetriebe, das eine stille Beteiligung durch die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft darstellt. Bedingung: Der Handwerksbetrieb muss länger als drei Jahre auf dem Markt sein. Die Förderung hat ein Volumen zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro und ist in der Regel auf zehn Jahre angelegt.

14. Thüringen

Handwerker in Thüringen können den Zuschuss Thüringen-Invest der Thüringer Aufbaubank nutzen. Dieser kann mit einem zinsverbilligten Darlehen kombiniert werden. Die Förderhöhe des Zuschusses liegt bei 20 Prozent der zuschussfähigen Kosten, maximal jedoch bei 50.000 Euro. Das Darlehen wird bis zu einer Höhe von 200.000 Euro vergeben.

Eine weitere Fördermöglichkeit ist Thüringen-Dynamik für bereits bestehende Handwerksbetriebe. Dabei handelt es sich um zinsvergünstigte Investitions- und Betriebsmitteldarlehen bis zu einer Summe von maximal 500.000 Euro pro Antragsteller und Kalenderjahr. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten für Handwerker in Thüringen. Neben diesen Förderangeboten einzelner Bundesländer, können selbstständige Handwerker auch staatliche Fördermittel beantragen. Zudem bieten die einzelnen Handwerkskammern auf regionaler Ebene Unterstützung bei der Gründung eines Handwerksbetriebs.