Gründung & Geschäftsideen

Gewerbe­anmeldung: so funktioniert's

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Deshalb darf jeder – ob Programmierer, Taxifahrer oder Malermeister – ein Gewerbe anmelden. Manche Berufsgruppen sind sogar dazu verpflichtet. Doch wie funktioniert die Gewerbeanmeldung? Welche Unterlagen Sie benötigen und welche Angaben Sie machen müssen, um Ihren Gewerbeschein zu beantragen, erfahren Sie hier.

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1. Gewerbeanmeldung: Pflicht oder nicht?

Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, müssen Sie verschiedene Behörden und Institutionen darüber informieren. Die wichtigste Anlaufstelle ist das Gewerbeamt: Hier müssen die meisten Existenzgründer Ihr Gewerbe anmelden. So schreibt es Paragraph 14 der Gewerbeordnung vor. Unerheblich ist dabei, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Auch von den verschiedenen Rechtsformen (GbR, Einzel- oder Handelsunternehmen etc.) ist keine von der Gewerbeanmeldung befreit. Somit müssen Sie auch einen Gewerbeschein beantragen, wenn Sie lediglich ein Kleingewerbe gründen möchten.

Nicht zur Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt verpflichtet sind hingegen angehende Freiberufler, also solche Existenzgründer, deren Tätigkeit keiner Gewerbeordnung unterliegt. Dazu gehören beispielsweise Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten oder Künstler. Ihre freiberufliche Tätigkeit wird vom Finanzamt anerkannt.

Gut zu wissen!

Es gibt allerdings eine Ausnahme von der Ausnahme: Gründen Sie als freiberuflich Tätiger eine GmbH, ist auch für Sie eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

2. Wo muss das Gewerbe angemeldet werden?

Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der das Unternehmen gegründet wird. Hierbei unterscheiden sich die Titel der zuständigen Amtsbereiche oder Abteilungen beträchtlich: Für die Gewerbeanmeldung in Berlin müssen Sie sich beispielsweise an die verschiedenen Bezirksämter wenden, die Gewerbeanmeldung in München führt das Kreisverwaltungsreferat durch.

Die Gebühren, die Sie zur Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt begleichen müssen, können von Kommune zu Kommune schwanken. In der Regel kostet ein Gewerbeschein zwischen zehn und 40 Euro. Darüber hinaus müssen Sie einige Unterlagen mitbringen, wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden möchten.

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    Liste der Gewerbe­ämter

    Ansprechpartner für die Gewerbeanmeldung in den deutschen Großstädten

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3. Welche Unterlagen werden für die Gewerbeanmeldung benötigt?

Zunächst müssen Sie einen gültigen Personalausweis beim Gewerbeamt vorlegen. Falls Sie nicht deutscher Staatsangehöriger sind, benötigen Sie zudem eine Aufenthaltsgenehmigung, die Ihnen erlaubt, selbstständig tätig zu werden. Außerdem können je nach Gewerbe, für das Sie einen Gewerbeschein beantragen möchten, weitere Unterlagen für die Gewerbeanmeldung nötig sein:

  • bei vielen Tätigkeiten: eine Erlaubnis oder Genehmigung (zum Beispiel wenn Sie als Optikermeister ein Geschäft betreiben wollen oder ein Restaurant eröffnen möchten). Fragen Sie rechtzeitig bei Ihrer Industrie- und Handelskammer (IHK) nach, welche Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung in Ihrer Branche und für Ihre selbstständige Tätigkeit erfüllt sein müssen.
  • bei einigen Tätigkeiten: ein Führungszeugnis (zum Beispiel, wenn Sie einen Gebrauchtwarenhandel eröffnen möchten) und/oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zum Beispiel, wenn Sie einen Gebrauchtwarenhandel eröffnen möchten). Dieser Auszug gibt Auskunft darüber, ob Sie beispielsweise schon einmal gegen die Gewerbeordnung verstoßen haben.
  • bei Handwerksbetrieben: eine Handwerkskarte. Diese erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Handwerkskammer gegen Vorlage Ihres Meisterbriefs und nach Eintrag in die Handwerkerrolle.
  • bei handwerksähnlichen Betrieben: eine Gewerbekarte. Diese erhalten Sie ebenfalls bei Ihrer örtlichen Handwerkskammer.

4. Welche Angaben müssen für den Gewerbeschein gemacht werden?

Die für die Gewerbeanmeldung erforderlichen Formulare können Sie häufig auf der Webseite des jeweiligen Gewerbeamtes herunterladen. Das hat den Vorteil, dass Sie sie in Ruhe zu Hause lesen und ausfüllen können. Manche Gewerbeämter bieten sogar den Service, dass Sie Ihr Gewerbe online anmelden können. Im Einzelnen werden folgende Informationen von Ihnen abgefragt:

Zunächst geben Sie bei der Gewerbeanmeldung den Namen Ihres Start-ups an. Achten Sie dabei auf die Richtlinien, die für Unternehmensnamen gelten, wie das Markenrecht und die Benennung der Rechtsform. Zudem müssen Sie Ihre persönlichen Daten eintragen. Nun folgen die Angaben zu Ihrem neuen Gewerbe, wie die Adresse Ihres Jungunternehmens. Anschließend müssen Sie bei der Gewerbeanmeldung präzise beschreiben, welcher selbstständigen Tätigkeit Sie nachgehen möchten. Wenn Ihre Arbeitsbereiche breit gefächert sind, ist es sinnvoll, alle in einer detaillierten Liste aufzuzählen. Auch müssen Sie festhalten, wie viele Gesellschafter und Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Existenzgründung eingesetzt werden.

Tipp!

Wenn Sie Ihren Gewerbeschein beantragt haben, benötigt das Gewerbeamt nur wenige Tage für die Bearbeitung. Planen Sie jedoch für den gesamten Prozess genügend Zeit ein und informieren Sie sich vorab über die Anforderungen der Gewerbeanmeldung. Dann bringen Sie Ihre Unternehmensgründung wie geplant über die Bühne. Denn der zeitliche Aufwand, der damit verbunden ist, wenn Sie fehlende Genehmigungen oder Erlaubnisse neu beantragen und nachreichen müssen, ist nicht zu unterschätzen.

5. Über die Gewerbeanmeldung hinaus – wo begegnet Ihnen das Gewerbeamt als Selbstständiger?

An das Gewerbeamt müssen Sie sich erneut nach der Gewerbeanmeldung wenden, wenn Sie den Betriebsort verlegen oder eine weitere Zweigstelle gründen. Möchten Sie Ihrem Unternehmen eine andere Rechtsform verleihen – zum Beispiel weil Sie einen Gesellschafter in die Geschäftsführung aufnehmen – ist es notwendig, dass Sie Ihr Gewerbe ummelden. Auch neue Dienstleistungen und Produkte, die Sie in der ursprünglichen Gewerbeanmeldung nicht aufgeführt haben, müssen Sie in Ihrem Gewerbeschein ergänzen lassen. Generell gilt: Sobald sich Ihre berufliche Situation dergestalt wandelt, dass die Daten in Ihrer Gewerbeanmeldung nicht mehr richtig oder lückenhaft sind, ist ein Besuch beim Gewerbeamt unumgänglich.

6. Weitere Behörden, die informiert sein müssen

Die Gewerbeanmeldung ist der bürokratische Startschuss für Ihre Existenzgründung. Haben Sie Ihr Gewerbe erfolgreich beim Gewerbeamt angemeldet, informiert dieses automatisch weitere Behörden:

  • das Finanzamt
  • die Berufsgenossenschaft
  • die Industrie- und Handelskammer
  • das Amtsgericht für den Handelsregistereintrag
  • das Gewerbeaufsichtsamt

Dennoch lohnt es sich, nachzuprüfen, ob tatsächlich alle Behörden informiert wurden.

Autorinnen: Barbara Schweigert, Christina Landauer, Stand: 01.01.2019