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So sichern Sie sich als Freiberufler richtig ab

Je nachdem, in welcher Branche Sie freiberuflich tätig sind, benötigen Sie eine individuelle Versicherungslösung, um optimal abgesichert zu sein im Schadensfall. Mit unserem Online-Vergleich finden Sie ganz leicht Ihren optimalen Schutz.

Wählen Sie einfach einen der nachfolgend genannten Berufe aus. Beantworten Sie dann kurze Fragen zur Ihrer individuellen Situation, sodass wir Ihr Risiko ermitteln und maßgeschneiderte Tarife verschiedener Versicherer anzeigen können. Ihren Favoriten können Sie dann unkompliziert über unseren Online-Rechner online abschließen - ohne zusätzliche Kosten.

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Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 28.02.2024

Sehr freundlich, sachlich, kompetent und mit Erfahrung beraten. Besonders zufrieden bin ich mit der Fachkundigkeit des Beraters und dem außerordent...
Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

bei 2.654 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 29.02.2024

kompetente Beratung

1. Betriebshaftpflicht: für Freiberufler eine essenzielle Versicherung

Jeder selbstständig Tätige – und damit auch Sie als Freiberufler – sollte diese Versicherung haben: die Betriebshaftpflicht. Die Haftpflichtversicherung springt für Freiberufler ein, wenn es im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit zu einem Schaden bei einem Dritten kommt. Und zwar zu einem Personenschaden, einem Sachschaden oder einem daraus resultierenden Vermögensschaden. Solche Schäden können enorm teuer werden und damit Ihre freiberufliche Tätigkeit gefährden. Außerdem hilft Ihnen die Betriebshaftpflichtversicherung dabei, unberechtigt gegen Sie gestellte Ansprüche abzuwehren.

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Schadensbeispiel: Verletzung am Fitnessgerät

Ein Physiotherapeut erklärt seinem Patienten die Benutzung eines Geräts. Dabei vergisst er, einen wichtigen Aspekt zur Handhabung zu erwähnen. Der Patient verletzt sich und muss behandelt werden. Seine Krankenkasse fordert die Erstattung der Behandlungskosten von dem Frei­berufler. Seine Versicherung springt ein.

Schadensbeispiel: Kaputte Kamera

Schadensbeispiel: Kaputte Kamera

Ein freiberuflich tätiger Journalist leiht sich für einen Auftrag die teure Kamera eines Kollegen. Auf dem Weg zu der Ver­anstaltung, über die er berichten soll, lässt er die Kamera fallen. Sowohl Kamera als auch Objektiv werden dabei be­schädigt. Die Betriebs­haftpflicht des Freiberuflers erstattet die entstandenen Kosten.

Bitte beachten Sie:

Betriebshaftpflicht­versicherungen, wie sie Finanzchef24 anbietet, versichern nur Vermögensfolgeschäden, die aus vorhergehenden Personen- oder Sachschäden resultieren. Echte Vermögensschäden lassen sich durch eine Berufshaftpflicht- bzw. Vermögensschaden­haftpflichtversicherung von Finanzchef24 abdecken. Diese empfiehlt sich vor allem (bzw. ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben) für Freiberufler und Dienstleister, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Zum Beispiel fallen Freiberufler wie Architekten, IT-Freelancer, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare aber auch Ärzte unter diese Regel.

2. Vermögensschaden­haftpflicht: wichtige Versicherung für Freiberufler

Eine Vermögensschaden­haftpflicht ist für viele Freiberufler – insbesondere solche, die andere beraten – sehr wichtig. Denn die Versicherung sichert Sie als Freiberufler für den Fall ab, dass Sie einem Kunden oder Mandanten einen finanziellen Schaden zufügen, der nicht aus einem Personen- oder Sachschaden resultiert. Man spricht von einem reinen Vermögensschaden. Dieser kann schnell entstehen, etwa wenn Ihnen als Freiberufler oder Freelancer ein Fehler bei der Kundenberatung oder Projektplanung unterläuft. Ist ein Schadensfall eingetreten, prüft die Versicherung für den Freiberufler, ob Schadensersatzpflicht besteht. Falls nicht, wehrt sie die unberechtigten Ansprüche ab. Für einige Freiberufler ist diese Versicherung sogar eine Pflichtversicherung (beispielsweise für Rechtsanwälte oder Steuerberater).

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Schadensbeispiel: Fehler bei der Steuererklärung

Schadensbeispiel: Fehler bei der Steuererklärung

Ein Steuerberater erstellt schon seit Jahren die Steuer­erklärung für einen Kunden. Da sich die Angaben in den vergangenen Jahren kaum änderten, nimmt er sich nicht viel Zeit und übersieht erstmalig auf­tretende beträchtliche Werbungs­kosten. Als der Kunde wieder so viel Steuern zahlen muss wie in den vergangenen Jahren überprüft er die Erklärung selbst und bemerkt den Fehler. Für den entstandenen echten Vermögens­schaden macht er den Freiberufler verantwortlich. Dessen Versicherung übernimmt die Kosten.

Schadensbeispiel: Fehlerhaftes Gutachten

Schadensbeispiel: Fehlerhaftes Gutachten

Ein freiberuflich tätiger Gutachter soll feststellen, ob Schimmel in einer Wohnung durch falsches Lüften des Mieters oder durch einen Baumangel entstanden ist. Er kommt zu dem Urteil, dass der Mieter schuld ist. Dieser muss folglich die Kosten für die Beseitigung des Schimmels übernehmen. Als später in anderen Wohnungen auf gleiche Weise Schimmel auftritt, wird klar, dass das Gutachten falsch war. Der Mieter fordert die entstandenen Kosten von dem Gutachter zurück. Dessen Vermögens­schaden­haftpflicht springt ein.

Sonderkündigungsrecht Ihrer Haftpflicht bei Aufgabe Ihrer freiberuflichen Tätigkeit

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.

Um von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

3. Inhaltsversicherung: So sichern Freiberufler ihr Inventar ab

Eine weitere wichtige Versicherung für Freiberufler ist die Inhaltsversicherung. Sie schützt Sie vor finanziellen Einbußen, wenn Ihr Betriebs- oder Büroinventar durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm sowie Hagel beschädigt oder zerstört wird. Im Schadensfall erstattet die Versicherung Ihnen die Kosten für die Reparatur oder den Neuwert der zerstörten Sache. Bei Bedarf kann die Geschäfts­inhaltsversicherung um eine sogenannte Klein-Betriebsunterbrechungs­versicherung ergänzt werden. Diese Ergänzung zu der Versicherung sichert Sie als Freiberufler beispielsweise gegen Ertragsausfall ab, wenn Ihr Geschäftsbetrieb wegen eines Schadens durch ein oben genanntes Risiko für einen bestimmten Zeitraum unterbrochen ist. Das ist für Sie als Freiberufler nahezu unverzichtbar, wenn die Unterbrechung Ihre Existenz gefährden könnte.

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Schadensbeispiel: Einbruch

Schadensbeispiel: Einbruch

Bei einem Einbruch in die Geschäftsräume eines Architekten finden die Täter nicht die erhoffte Beute. Aus Frustration randalieren sie und zerstören einen Großteil des Inventars. Die Inhaltsversicherung des Freiberuflers ersetzt den Schaden.

Schadensbeispiel: Blitzschlag

Schadensbeispiel: Blitzschlag

Bei einem Gewitter schlägt der Blitz in das Haus eines freiberuflich tätigen Übersetzers ein. Durch die Überspannung wird der Computer zerstört, den er für seine Tätigkeit braucht. Seine Inventarversicherung ersetzt den PC.

4. Rechtsschutz für Freiberufler: Schutz bei Rechtsstreitigkeiten

Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten – wenn es im beruflichen Alltag zu einem Rechtsstreit kommt, kann das schnell teuer werden. Deshalb ist eine weitere Versicherung jedem Freiberufler zu empfehlen: die Gewerberechts­schutz­versicherung. Sie übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung entstehen.

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Schadensbeispiel: Streit mit den Steuerbehörden

Schadensbeispiel: Streit mit den Steuerbehörden

Ein freiberuflich arbeitender Therapeut reicht seine Steuererklärung beim Finanzamt ein. Dieses stellt jedoch bestimmte Beträge, die er abschreiben möchte, infrage und fordert ihn auf, Steuern zurückzuzahlen. Das Wider­spruchs­verfahren bleibt erfolglos. Deshalb kommt es zu einem Rechtsstreit, dessen Kosten die Versicherung für den Frei­berufler übernimmt.

Schadensbeispiel: Streit mit dem Vermieter

Schadensbeispiel: Streit mit dem Vermieter

Ein Künstler erhält von seinem Vermieter eine enorm hohe Nebenkostenabrechnung für sein Atelier. Da er anzweifelt, dass diese richtig ist und ein direktes Gespräch mit dem Vermieter keinen Erfolg bringt, geht der Streit vor Gericht. Der Rechts­schutz übernimmt die Kosten für den Anwalt des Künstlers und das Verfahren.

Alle wichtigen Versicherungen für Freiberufler im Überblick

  • Wir haben Ihnen eine Checkliste erstellt, in der alle wichtigen Versicherungen für Freiberufler mit entsprechender Kurzinformation aufgelistet sind. Die Datei im PDF-Format steht für Sie an dieser Stelle zum kostenlosen Download bereit.

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Sie als Unternehmer, der jeden Tag mit Herzblut für Erfolg kämpft, können eines nicht gebrauchen: Langsame, altmodische und komplizierte Versicherungen.

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