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Gründung & Geschäftsideen

Genehmigungen für Existenzgründer

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass Sie als Existenzgründer für die meisten Tätigkeiten keine Erlaubnis brauchen. Es gibt aber laut Gewerbeordnung einige Branchen, in denen Sie bestimmte Genehmigungen benötigen, um sich selbstständig zu machen.

Lesen Sie nachfolgend, in welchen Branchen Sie eine Genehmigung einholen beziehungsweise bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten.

1. Meisterpflicht im Handwerk

2. Sachkundenachweise

Hinweis!

Im Bewachungsgewerbe müssen Sie nur als Türsteher, Einzelhandelsdetektiv oder Citystreife einen Sachkundenachweis erbringen. Bei allen anderen Tätigkeiten reicht eine 80-stündige Unterrichtung durch Ihre zuständige IHK aus, um sich selbstständig zu machen.

3. Konzessionen

In einigen Branchen sind Sie dazu verpflichtet, sich eine Erlaubnis – die Konzession – einzuholen, bevor Sie sich selbstständig machen dürfen. Dies gilt zum Beispiel im Personenbeförderungs- sowie im Gastronomiegewerbe.

Konzession für Personenbeförderung:

Konzession in der Gastronomie:

Tipp!

Finanzchef24 verrät Ihnen, auf was Sie achten müssen, wenn Sie ein Restaurant eröffnen wollen.

4. Genehmigung im Reisegewerbe

5. Weitere genehmigungspflichtige Gewerbe

Hinweis: Nicht zu unterschätzender Aufwand!

Kalkulieren Sie genügend Zeit ein, wenn Sie ein genehmigungspflichtiges Gewerbe ausüben wollen. Genehmigungen einzuholen, kann mit einem hohen Aufwand verbunden sein, der nicht zu unterschätzen ist.

Autorin: Cynthia Henrich, Stand: 24.11.2016

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