Gründung & Geschäftsideen

Genehmigungen für Existenzgründer

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass Sie als Existenzgründer für die meisten Tätigkeiten keine Erlaubnis brauchen. Es gibt aber laut Gewerbeordnung einige Branchen, in denen Sie bestimmte Genehmigungen benötigen, um sich selbstständig zu machen.

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Lesen Sie nachfolgend, in welchen Branchen Sie eine Genehmigung einholen beziehungsweise bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten.

1. Meisterpflicht im Handwerk

In bestimmten Handwerksberufen dürfen Sie sich nur dann selbstständig machen, wenn Sie eine Meisterprüfung abgelegt oder einen Handwerksmeister angestellt haben. Dabei handelt es sich um solche Berufe, die in besonderem Maße mit Gefahren verbunden sind. Sprich: In Ausübung des Berufes besteht ein erhöhtes Risiko, Kunden oder andere zu verletzen. Daneben gibt es zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Berufe, für die keine Meisterpflicht besteht. Welche Berufe das sind, können Sie der Handwerksordnung entnehmen. Oder Sie laden sich ganz einfach unsere Listen herunter.

2. Sachkundenachweise

Für bestimmte Berufe benötigen Sie sogenannte Sachkundenachweise. So ist dies beispielsweise im in bestimmten Bereichen des Bewachungsgewerbe und im Güterkraftverkehr der Fall. Hier müssen Sie neben dem Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit, der beispielsweise durch Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses erfolgt, einen Beleg über ausreichende finanzielle Mittel vorlegen und eine Sachkundeprüfung ablegen. Diese bestätigt bei Bestehen Ihre Ausbildung in den fachspezifischen Pflichten und Befugnissen. Wo Sie sich anmelden können und wie das Verfahren abläuft, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen IHK.

Hinweis!

Im Bewachungsgewerbe müssen Sie nur als Türsteher, Einzelhandelsdetektiv oder Citystreife einen Sachkundenachweis erbringen. Bei allen anderen Tätigkeiten reicht eine 80-stündige Unterrichtung durch Ihre zuständige IHK aus, um sich selbstständig zu machen.

3. Konzessionen

In einigen Branchen sind Sie dazu verpflichtet, sich eine Erlaubnis – die Konzession – einzuholen, bevor Sie sich selbstständig machen dürfen. Dies gilt zum Beispiel im Personenbeförderungs- sowie im Gastronomiegewerbe.

Konzession für Personenbeförderung:

Möchten Sie sich im Bereich der Personenbeförderung selbstständig machen, benötigen Sie eine Konzession der Verkehrsbehörde, die für Ihren Betriebssitz zuständig ist. Um eine Genehmigung für die Personenbeförderung zu erhalten, müssen Sie Ihre fachliche Eignung durch Ablegen einer IHK-Fachkundeprüfung nachweisen. Je nach Verkehrsart gibt es zwei unterschiedliche Prüfungen, die abzulegen sind. Eine Fachkundeprüfung für:

  • Taxen- und Mietwagenverkehr (zum Beispiel Limousinen-Service)
  • Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr (zum Beispiel Omnibus- und Linienverkehr oder Ferienreisen)

Informationen zum Ablauf der Prüfungen finden Sie bei Ihrer zuständigen IHK.

Konzession in der Gastronomie:

Um sich im Gastronomiegewerbe selbstständig zu machen, benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis – die sogenannte Gaststättenkonzession. Verpflichtet zu einer Konzession sind all jene, die in Ihrer Gaststätte Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten und deren Lokal Jedermann oder bestimmten Personenkreisen offensteht. Keine Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie lediglich alkoholfreie Getränke, kostenfreie Kostproben oder Ihre Speisen und Getränke in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb ausschließlich Gästen anbieten. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung sowie bestimmte objektbezogene Voraussetzungen beim zuständigen Ordnungsamt nachweisen.

Tipp!

Finanzchef24 verrät Ihnen, auf was Sie achten müssen, wenn Sie ein Restaurant eröffnen wollen.

4. Genehmigung im Reisegewerbe

Jeder, der im Reisegewerbe selbstständig tätig sein möchte, benötigt eine sogenannte Reisegewerbekarte. Ohne diese stellt der Beginn der Selbstständigkeit eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Reisegewerbe tätig sind all jene, die:

  • ohne vorangegangene Bestellung durch den Kunden
  • außerhalb einer gewerblichen Niederlassung/ohne eine solche zu haben

Waren oder Leistungen anbieten. Berufe, die im Reisegewerbe verortet werden, sind unter anderem Vertreter an der Haustüre, Verkäufer mit „Bauchladen“ oder auch Schausteller.

5. Weitere genehmigungspflichtige Gewerbe

Neben den bereits erwähnten Branchen, gibt es noch einige andere Bereiche, in denen Sie Genehmigungen benötigen, um sich selbstständig zu machen. Aufgelistet finden Sie diese unter anderem auf den Seiten der IHK Frankfurt am Main und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Hinweis: Nicht zu unterschätzender Aufwand!

Kalkulieren Sie genügend Zeit ein, wenn Sie ein genehmigungspflichtiges Gewerbe ausüben wollen. Genehmigungen einzuholen, kann mit einem hohen Aufwand verbunden sein, der nicht zu unterschätzen ist.

Autorin: Cynthia Henrich, Stand: 24.11.2016