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Handelsregister­eintrag

Gewerbetreibende, die kaufmännisch tätig sind, müssen Ihren Betrieb beziehungsweise Ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen. Lesen Sie nachfolgend, was das Handelsregister ist, für welche Existenzgründungen die Eintragung Pflicht ist und was Sie dabei beachten sollten.

1. Was ist das Handelsregister?

2. Eintragung ins Handelsregister: Für welche Gründer besteht Pflicht?

3. Ablauf der Eintragung in das Handelsregister

Die Anmeldung Ihres Start-ups muss elektronisch in notarieller Form beim entsprechenden Amtsgericht (Sitz des Betriebs) erfolgen. Dabei müssen folgende Angaben, die im Handelsregister auch veröffentlicht werden, gemacht werden:

  • Firma/Firmenname
  • Firmensitz sowie etwaige Niederlassungen
  • Unternehmenszweck
  • vertretungsberechtige Personen
  • Rechtsform
  • Höhe des Grundkapitals

Auch mögliche nachfolgende Änderungen müssen dem Handelsregister elektronisch mitgeteilt werden. Nach der Eintragung erhält Ihr Jungunternehmen eine Handelsregisternummer. Sollte es eine Unternehmenswebsite geben, so muss diese Nummer im Impressum der Seite eingetragen werden.

Hinweis!

Die Eintragung in das Handelsregister ersetzt nicht die Anmeldung beim Gewerbeamt.

4. Kosten für die Eintragung in das Handelsregister

5. Vorsicht vor dem Betrug mit dem Handelsregistereintrag

Gut zu wissen!

Unternehmer sollten jede Rechnung sorgfältig prüfen, selbst wenn ihnen das Schreiben offiziell erscheint. Im Zweifel sollte beim Handelsregister direkt nachgefragt werden, ob eine solche Rechnung versandt wurde. Auch das Kleingedruckte gibt in den meisten Fällen Auskunft über die Authentizität des Schreibens.

Autorin: Cynthia Henrich, Stand: 28.01.2019

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