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Ein älterer Mann und eine junge Frau lächeln in einer Laborumgebung in die Kamera, neben ihr die Grafik einer stilisierten Rakete in einem blauen Kreis.

Gründung & Geschäftsideen

Mit und ohne Meister selbstständig im Handwerk

1. Zulassungspflichtige Handwerke: Meisterbrief obligatorisch

Gut zu wissen!

2. Zulassungsfreie Handwerke / handwerksähnliche Berufe: selbstständig ohne Meister

Existenzgründung mit „einfacher Tätigkeit“

3. Anerkennungsgesetz: für ausländische Berufsabschlüsse

Haben Sie Ihren Berufsabschluss im Ausland absolviert, können Sie sich diesen seit 2012 in Deutschland anerkennen lassen. Wird er als gleichwertig gegenüber der Meisterprüfung eingestuft, dürfen Sie sich ohne Probleme in zulassungspflichtigen Handwerken selbstständig machen. Ist Ihr Abschluss als gleichwertig zum Gesellen anerkannt, ist es Ihnen erlaubt, sich für die Meisterprüfung anzumelden. Die Anerkennung müssen Sie bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer beantragen.

4. Aktuelles: Rückkehr zur Meisterpflicht

Nicht erst seit kurzem fordert die Handwerksbranche in vielen aktuell zulassungsfreien Berufen eine Rückkehr zur Meisterpflicht. Nun kommt Bewegung in die Sache. Laut den aktuellen Plänen der Koalitionsfraktionen soll für folgende 12 Berufe ab 2020 wieder die Meisterpflicht gelten:

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  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Autorin: Cynthia Henrich, Stand: 24.09.2019

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