Gründung & Geschäftsideen

In 5 Schritten zum eigenen Business

Selbstständig als Maler

Für viele Maler ist der eigene Malerbetrieb ein erklärtes Ziel. Wenn auch Sie sich als Maler selbstständig machen möchten, müssen Sie entsprechende Qualifikationen mitbringen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei der Existenzgründung als Maler achten müssen.

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1. Fachliche Voraussetzungen, um sich als Maler selbstständig zu machen

Die Ausbildung zum Maler allein reicht nicht aus, wenn Sie sich als Maler selbstständig machen möchten. Da es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt, müssen Sie bei der Gründung Ihres Malerbetriebs einen Meisterbrief vorlegen. Es gibt jedoch Ausnahmen, sodass Sie Ihren Malerbetrieb auch ohne Meister gründen können. Diese sind

  • Betriebsleiter mit Meisterbrief anstellen: Eine einfache Möglichkeit, die Meisterpflicht zu umgehen, ist, einen Malermeister als Betriebsleiter einzustellen.
  • Altgesellenregelung: Wenn Sie mehr als sechs Jahre Berufserfahrung haben, vier davon in einer leitenden Position, dürfen Sie sich nach § 7b HWO als Maler auch ohne Meisterbrief selbstständig machen. Diese Qualifikation müssen Sie nachweisen können – beispielsweise anhand von Arbeitszeugnissen.

Nicht verpflichtend, aber dringend zu empfehlen, wenn Sie Ihren eigenen Malerbetrieb eröffnen möchten, sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Denn neben Ihrer handwerklichen Arbeit kommt anspruchsvolle Büroarbeit auf Sie zu. So müssen Sie beispielsweise Rechnungen schreiben, die Jahresabrechnung machen oder Bestellungen für Material vornehmen. Ihre zuständige IHK bietet in der Regel entsprechende Kurse an. So gibt es zum Beispiel zahlreiche betriebswirtschaftliche Weiterbildungsangebote bei der IHK Oberfranken.

Diese Formalitäten müssen Sie erledigen, um Ihren Malerbetrieb anzumelden:

Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer

Eintragung kann persönlich, per Post oder auch online erfolgen. Sie müssen Ihren Meisterbrief vorlegen und eine vom jeweiligen Bundesland abhängige Eintragungsgebühr entrichten. In Bayern zahlen Einzelgründer beispielsweise 50 Euro, in Berlin 80 Euro. Die Eintragung gilt als Voraussetzung für die Gewerbeanmeldung.

Optional: Mitgliedschaft bei der Innung

Mit Ihrer Mitgliedschaft in der Handwerkskammer haben Sie die Möglichkeit, Ihrer örtlich und fachlich zuständigen Innung beizutreten. Sie fungiert als Interessenvertretung und berät Sie in allen Fragen zu Ihrem Handwerk. Dort können Sie beispielsweise Informationen zur Berufsausbildung Ihrer Lehrlinge oder zu den Rahmentarifverträgen für Ihre Mitarbeiter einholen.

Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde

Um Ihren Malerbetrieb anzumelden, müssen Sie zum einen Ihren Meisterbrief beziehungsweise den Arbeitsvertrag Ihres Betriebsleiters vorlegen. Außerdem verlangt das Gewerbeamt die Vorlage einer Handwerkskarte, die Sie bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer erhalten. Alle weiteren relevanten Behörden wie Finanzamt, Berufsgenossenschaft und statistisches Landesamt werden vom Gewerbeamt informiert. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Schnitt liegen sie bei ungefähr 40 Euro.

Eintragung ins Handelsregister

Wenn es sich bei Ihrem zukünftigen Malerbetrieb um einen kaufmännisch geführten Betrieb handelt oder Sie ihn als AG, OHG, KG oder GmbH gründen, müssen Sie einen Handelsregistereintrag vornehmen. Wann genau Ihr Betrieb als kaufmännisch nach dem HGB eingestuft wird, lässt sich nicht pauschal erklären. In der Regel geht man bei Unternehmen, die mehr als fünf Personen angestellt haben und ein Betriebsvermögen von mindestens 100.000 Euro vorweisen, von einem kaufmännischen Betrieb aus. Mehr dazu erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

2. Erstellen Sie einen fundierten Geschäftsplan

Das wichtigste Instrument, wenn Sie die Gründung Ihres Malerbetriebs vorbereiten, ist der Geschäfts- beziehungsweise Businessplan. In diesem Plan beschreiben Sie konkret, wie Sie sich Ihre Malerfirma vorstellen, wie die Marktsituation in Ihrer Branche aussieht und welche Ziele Sie erreichen möchten. Des Weiteren beinhaltet er einen detaillierten Finanzplan.

All diese Informationen sind zum einen wichtig, um potentielle Investoren und Kreditgeber von Ihrem Vorhaben zu überzeugen: Wenn Sie beispielsweise Finanzierungsgespräche mit Ihrer Bank führen, müssen Sie unter anderem Ihren Businessplan vorlegen. Zum anderen dient Ihnen der Geschäftsplan als Orientierungs- und Kontrollhilfe. Anhand des Plans können Sie ablesen, wo Sie aktuell stehen und was Sie gegebenenfalls ändern müssen, um mit Ihrem Malerbetrieb erfolgreich zu sein.

3. Finanzierung Ihres Malerbetriebs

Wenn Sie sich als Maler selbstständig machen möchten, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig um die entsprechende Finanzierung kümmern. Denn ohne das nötige Kapital kann Ihre Idee noch so einzigartig und durchdacht sein – Sie werden Ihren eigenen Betrieb nicht eröffnen. Neben dem Geld, das Sie bereits besitzen – dem sogenannten Eigenkapital – haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Ihr Vorhaben durch externe Geldgeber zu erhalten. Bund und Länder haben dafür verschiedene Hilfspakete geschnürt: Sie können beispielsweise staatliche Fördermittel sowie Förderungen speziell für Handwerker beantragen. Bankdarlehen oder Privatkredite (z. B. über Auxmoney oder Smava) stellen zwei weitere Möglichkeiten dar.

4. Der richtige Versicherungsschutz ist essenziell, wenn Sie sich als Maler selbstständig machen

Zwei Dinge, die im Gründungsstress oft untergehen: Schützen Sie sich und Ihren Betrieb.

Private Risikovorsorge: Wenn Sie sich als Maler selbstständig machen, dann werden Sie in der Regel die meiste Zeit in Ihrem Betrieb verbringen und hart arbeiten. Wenn Sie das einmal nicht können, weil Sie krank sind oder einen Unfall hatten, ist der Betrieb eingeschränkt – oder kommt sogar zum Stillstand. Die Folge: Sie verdienen kein Geld mehr. Für solche Fälle ist es wichtig, dass Sie sich entsprechend abgesichert haben.

Betriebliche Risikovorsorge: Damit Ihr Malerbetrieb ausreichend geschützt ist, sind die richtigen Gewerbeversicherungen unverzichtbar. Die wichtigste Absicherung stellt dabei die Betriebshaftpflicht dar. Welche weiteren Versicherungen für Maler notwendig sind, erfahren Sie auf Finanzchef24. Nutzen Sie dazu einfach den Online-Rechner und vergleichen Sie die Tarife verschiedener Versicherer. Tipp: Mitunter profitieren Sie als Existenzgründer im Handwerk von einem Gründerrabatt - je nach Versicherer von bis zu 50 Prozent).

5. Rühren Sie die Werbetrommel für Ihren Malerbetrieb

Nehmen Sie sich die Zeit und überlegen Sie, welche Werbemöglichkeiten die richtigen für Sie und Ihr Geschäft sind. Neben klassischen Aktionen wie Hauswurfsendungen oder Zeitungsanzeigen, bietet Online-Werbung viele kostengünstige Optionen, um auf Ihren Malerbetrieb aufmerksam zu machen. Erstellen Sie zum Beispiel eine eigene Webseite, auf der Sie Ihren Betrieb und Ihre Leistungen transparent vorstellen. Legen Sie sich ein Facebook-Profil zu, um unkompliziert mit Ihren Kunden in Kontakt zu treten. Auch Instagram bietet sich für Sie an, da Sie dort sehr leicht ansprechende Bilder von Ihren Malerarbeiten posten können. Darüber hinaus können Sie sich auf Dienstleistungsplattformen wie beispielsweise MyHammer anmelden, um neue Kunden zu gewinnen oder regionale Google AdWords-Anzeigen schalten.

Tipp: Mehr zum Thema Werbung und Marketing erfahren Sie in unserem Themenbereich Marketing für Start-ups.

Tipp: Nutzen Sie Business Tarife!

Um die Marketing-Kanäle im Internet nutzen zu können, benötigen Sie selbstverständlich einen Internetanschluss. Wir empfehlen: Vergleichen Sie die Angebote der verschiedenen Dienstleister, wie beispielsweise good connected, 1&1, M- net oder O2. Sie bieten für Geschäftskunden spezielle Tarife an, die Ihren individuellen Anspruch abdecken. In der Regel ist der Telefonanschluss in diesen Paketen inklusive.

Autorin: Cynthia Heinrich, Stand: 31.01.2019