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Risikovorsorge für Selbstständige im Handwerk

Wenn Sie im Handwerk einen eigenen Betrieb gründen, müssen Sie Ihren Selbstständigen-Status Ihren Versicherern melden, bei denen Sie aktuell Sozialversicherungsbeiträge zahlen – mitunter ändern sich die Konditionen. Nicht nur deshalb sollten Sie Ihren Versicherungsschutz prüfen, sondern zudem weitere Maßnahmen zur Risikovorsorge treffen, um sich und Ihre Familie optimal abzusichern.

1. Warum für selbstständige Handwerker Versicherungen wichtig sind

Gut zu wissen!

In der Regel sind die Beiträge der gesetzlichen Versicherungen für Handwerker mit eigenem Betrieb festgelegt. Erkundigen Sie sich jedoch nach Beitragsrabatten für Jungunternehmer in den freiwilligen und privaten Versicherungen. Unter anderem gibt es in der freiwilligen Arbeitslosen- und freiwilligen Unfallversicherung Vergünstigungen, von denen Sie in den ersten Jahren Ihrer Betriebsgründung profitieren können.

2. Risikovorsorge an die Selbstständigkeit im Handwerk anpassen

Je nach Art der Risikovorsorge müssen oder können Sie unterschiedliche Schritte unternehmen – sei es, dass Sie lediglich Ihren bisherigen Versicherer über Ihre Existenzgründung informieren, wechseln oder neue Versicherungen abschließen:

Krankenversicherung für Handwerker mit eigenem Betrieb

Tipp!

Wenn Sie als Selbstständiger für längere Zeit krank werden, reicht der Schutz Ihrer Krankenversicherung in der Regel nicht aus oder greift zu spät. Eine gesonderte Krankentagegeldversicherung schützt Sie im Falle einer längerfristigen Erkrankung vor Einkommenseinbußen Ihres Handwerkbetriebs.

Pflegeversicherung für selbstständige Handwerker

Unfallversicherung für Selbstständige im Handwerk

Tipp!

Die Unfallversicherung ist eine wichtige Risikovorsorge, die Sie nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit finanziell unterstützt. Doch reicht sie nicht aus, wenn Sie dauerhaft berufsunfähig werden. Nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker sichert Ihr Einkommen und bezahlt eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe.

Arbeitslosenversicherung für selbstständig tätige Handwerker

Als Selbstständiger im Handwerk können Sie sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern – sofern bestimmte Voraussetzungen zutreffen wie eine Arbeitszeit von mehr als 15 Stunden pro Woche. Dazu müssen Sie innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie Ihren Betrieb gegründet haben, einen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen. Sollten Sie Ihre Selbstständigkeit beenden und arbeitslos werden, erhalten Sie von der Arbeitslosenversicherung eine monatliche Zahlung.

Rentenversicherung für Handwerker mit eigenem Betrieb

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Tipp!

Autorin: Barbara Schweigert, Stand: 08.08.2022

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