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Gründung & Geschäftsideen

In 7 Schritten in die Selbstständigkeit

Tagesmutter werden

Mit Kindern zu arbeiten und sie in einer sehr wichtigen Entwicklungs­phase zu begleiten, ist eine erfüllende und zugleich anspruchs­volle Aufgabe. In Zeiten langer Warte­listen für Kita­plätze suchen viele Eltern nach Alter­nativen für die Betreu­ung ihres Nach­wuchses. Wenn Sie in der privaten Kinder­betreuung selbstständig und eine Tages­mutter* werden möchten, müssen Sie einige Voraus­setzungen erfüllen, über die wir Sie nach­folgend informieren.

1. Voraussetzungen

Gut zu wissen!

Die Tätigkeit als Tagesmutter ist kein Gewerbe, weshalb für Sie eine Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt nicht notwendig ist. Sie müssen lediglich Ihr Finanzamt über Ihre Selbstständigkeit informieren.

2. Anforderungen an die Räumlichkeiten Ihrer selbstständigen Kinderbetreuung

Nach § 43 Abs. 2 SGB VIII gibt es gesetzlich festgelegte Anforderungen, die Ihre Räumlichkeiten für die Tagesmutter­tätigkeit erfüllen müssen. Die Tauglichkeit der Räume, wird unter anderem anhand eines Hausbesuchs durch eine sozialpädagogische Fachkraft Ihres zuständigen Jugendamtes geprüft. Folgende Punkte müssen Ihre Räumlichkeiten unter anderem erfüllen:

  • ausreichend Platz zum Spielen sowie Ruhe- und Rückzugs­möglichkeiten
  • Schlafgelegenheiten (insbesondere für Kleinkinder)
  • Materialien zum Spielen und zur Beschäftigung
  • Hygienische Standards
  • Sicherheit der Kinder – unfallverhütende Maßnahmen
  • Möglichkeit des Spielens in der Natur: erreichbare Nähe

Tipp: So finden Sie ein Jugendamt in Ihrer Nähe!

Mit der Suchmaschine des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht Ihnen ein Service zur Verfügung, mit dem Sie Ihr zuständiges Jugendamt bequem online finden können. Sie müssen lediglich Ihre Postleitzahl eingeben. Außerdem finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums weitere nützliche Informationen rund um das Thema Kindertagespflege.

3. Enge Zusammenarbeit mit den Eltern

Als Tagesmutter ist es für Sie essenziell, mit den Eltern der Kinder eng zusammenzuarbeiten. Sie müssen mündliche Absprachen zu Erziehungs­methoden und -zielen treffen. Es empfiehlt sich außerdem, einen schriftlichen Vertrag zur Kinderbetreuung zu schließen. Folgende Inhalte sollten unter anderem darin festgehalten werden:

  • Ort und Zeit der Betreuung
  • Kündigungsfristen, Honorar
  • Urlaub, Regelungen während der Ferienzeiten
  • Maßnahmen in Notfällen, Arztbesuche

4. Was verdient man als Tagesmutter?

Wie bei anderen selbstständigen Tätigkeiten auch, lässt sich kein Pauschalsatz für den Verdienst einer Tagesmutter benennen. Der Bundesverband für Kinder­tagespflege e. V. spricht sich für eine Vergütung von 5,50 Euro pro Kind und Stunde aus. Im Schnitt beträgt der Stundensatz zwischen drei und sieben Euro. Die Vergütung beinhaltet unter anderem auch die Kosten für die Ernährung des Kindes sowie die Sozialversicherungsbeiträge der Tagesmutter. Da sie als Tagesmutter selbstständig tätig sind, sind Sie dazu verpflichtet eine Einkommenssteuer­erklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Frist hierfür ist der 31. Mai des Folgejahres.

5. Finanzielle Überlegungen der Existenzgründung als Tagesmutter

Wenn es um die Verdienst­möglichkeiten einer Tagesmutter geht, muss auch die Kostenseite beleuchtet werden. Gerade zu Beginn fallen einige Ausgaben an, wie die Ausbildungskosten und Ausstattung der Räumlichkeiten. Diese müssen Sie in der Regel vorfinanzieren, Einnahmen erzielen Sie erst bei Aufnahme der Betreuungs­tätigkeiten. Am besten stellen Sie sich im Rahmen eines Finanzplans Ihre zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben gegenüber und prüfen die finanzielle Machbarkeit Ihres Unternehmens.

Das hilft Ihnen auch Ihren Finanzierungs­bedarf zu veranschaulichen. Sollten Sie ein finanzielles Defizit feststellen, ist das aber kein Grund Ihr Vorhaben zu verwerfen. Bei unzureichendem Eigenkapital haben Sie die Möglichkeit Ihren Kapitalbedarf durch externe Geldgeber zu finanzieren: Prüfen Sie beispielsweise Ihren Anspruch auf staatliche Fördermittel! Welche weiteren Möglichkeiten der Gewerbefinanzierung Sie haben, können Sie ganz individuell für Ihr gewerbliches Vorhaben mit unserem kostenlosen und unabhängigen Finanzierungsrechner prüfen.

6. Wichtiger Versicherungsschutz für Sie als Tagesmutter

Um sorgenfrei Ihrer Arbeit nachgehen zu können, ist der richtige Versicherungs­schutz für Sie unerlässlich. Zum einen benötigen Sie als Tagesmutter selbstverständlich eine gesetzliche oder private Kranken­versicherung. Wie hoch Ihr Beitrag ausfällt, hängt unter anderem davon ab, ob Sie hauptberuflich oder nebenberuflich tätig sind. Außerdem sollten Sie über eine Gewerbe­haftpflichtversicherung verfügen, die Sie bei Personen- oder Sachschäden finanziell absichert. Auf unserer Seite Versicherungen für Tagesmütter erhalten Sie hierzu ausführliche Informationen und können sich direkt online versichern. Nutzen Sie unseren Online-Rechner, um verschiedene Angebote führender Versicherer miteinander zu vergleichen. Tipp: Je nach Anbieter erhalten Sie bis zu 50 Prozent Neugründerrabatt.

7. So machen Sie auf Ihre Tätigkeit als Tagesmutter aufmerksam

Als oft einzeln agierende, selbstständige Tagesmutter stehen Sie im Mittelpunkt Ihres Tuns. Das Stichwort lautet also "Eigenvermarktung". Neben klassischen Flyern und Anzeigen zu Ihrer Person und Ihrem Angebot haben Sie auch die Möglichkeit, zum Teil sehr kostengünstig im Internet für Ihre Kinderbetreuung zu werben. Nutzen Sie hierfür seriöse Vermittlungsportale wie hallobabysitter.de, betreut.de oder erstekinderbetreuung.de. Hier können Sie Ihre Dienstleistungen einstellen und zufriedene Eltern diese weiterempfehlen. Auch der Eintrag in verschiedene Online-Branchenverzeichnisse kann Ihnen zu neuen Kunden verhelfen. Des Weiteren empfiehlt es sich, eine eigene Facebook-Seite anzulegen, insbesondere dann, wenn Sie keine eigene Website erstellen, aber dennoch in den Suchergebnissen bei Google & Co. gefunden werden möchten. Aber Achtung: Verwenden Sie keine Bilder Ihrer zu betreuenden Kinder ohne schriftliche Genehmigung der Eltern!

* Die auf der Web­seite gewählte weibliche Form „Tages­mutter“ bezieht immer auch gleicher­maßen den „Tages­vater“ mit ein. Auf eine Doppel­bezeichnung wurde aufgrund einfacherer Lesbar­keit verzichtet.

Autorin: Cynthia Henrich, Stand: 31.01.2019

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