
Gründung & Geschäftsideen
Mit Kindern zu arbeiten und sie in einer sehr wichtigen Entwicklungsphase zu begleiten, ist eine erfüllende und zugleich anspruchsvolle Aufgabe. In Zeiten langer Wartelisten für Kitaplätze suchen viele Eltern nach Alternativen für die Betreuung ihres Nachwuchses. Wenn Sie in der privaten Kinderbetreuung selbstständig und eine Tagesmutter* werden möchten, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen, über die wir Sie nachfolgend informieren.
Die Tätigkeit als Tagesmutter ist kein Gewerbe, weshalb für Sie eine Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt nicht notwendig ist. Sie müssen lediglich Ihr Finanzamt über Ihre Selbstständigkeit informieren.
Nach § 43 Abs. 2 SGB VIII gibt es gesetzlich festgelegte Anforderungen, die Ihre Räumlichkeiten für die Tagesmuttertätigkeit erfüllen müssen. Die Tauglichkeit der Räume, wird unter anderem anhand eines Hausbesuchs durch eine sozialpädagogische Fachkraft Ihres zuständigen Jugendamtes geprüft. Folgende Punkte müssen Ihre Räumlichkeiten unter anderem erfüllen:
Mit der Suchmaschine des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht Ihnen ein Service zur Verfügung, mit dem Sie Ihr zuständiges Jugendamt bequem online finden können. Sie müssen lediglich Ihre Postleitzahl eingeben. Außerdem finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums weitere nützliche Informationen rund um das Thema Kindertagespflege.
Als Tagesmutter ist es für Sie essenziell, mit den Eltern der Kinder eng zusammenzuarbeiten. Sie müssen mündliche Absprachen zu Erziehungsmethoden und -zielen treffen. Es empfiehlt sich außerdem, einen schriftlichen Vertrag zur Kinderbetreuung zu schließen. Folgende Inhalte sollten unter anderem darin festgehalten werden:
Wie bei anderen selbstständigen Tätigkeiten auch, lässt sich kein Pauschalsatz für den Verdienst einer Tagesmutter benennen. Der Bundesverband für Kindertagespflege e. V. spricht sich für eine Vergütung von 5,50 Euro pro Kind und Stunde aus. Im Schnitt beträgt der Stundensatz zwischen drei und sieben Euro. Die Vergütung beinhaltet unter anderem auch die Kosten für die Ernährung des Kindes sowie die Sozialversicherungsbeiträge der Tagesmutter. Da sie als Tagesmutter selbstständig tätig sind, sind Sie dazu verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Frist hierfür ist der 31. Mai des Folgejahres.
Wenn es um die Verdienstmöglichkeiten einer Tagesmutter geht, muss auch die Kostenseite beleuchtet werden. Gerade zu Beginn fallen einige Ausgaben an, wie die Ausbildungskosten und Ausstattung der Räumlichkeiten. Diese müssen Sie in der Regel vorfinanzieren, Einnahmen erzielen Sie erst bei Aufnahme der Betreuungstätigkeiten. Am besten stellen Sie sich im Rahmen eines Finanzplans Ihre zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben gegenüber und prüfen die finanzielle Machbarkeit Ihres Unternehmens.
Das hilft Ihnen auch Ihren Finanzierungsbedarf zu veranschaulichen. Sollten Sie ein finanzielles Defizit feststellen, ist das aber kein Grund Ihr Vorhaben zu verwerfen. Bei unzureichendem Eigenkapital haben Sie die Möglichkeit Ihren Kapitalbedarf durch externe Geldgeber zu finanzieren: Prüfen Sie beispielsweise Ihren Anspruch auf staatliche Fördermittel! Welche weiteren Möglichkeiten der Gewerbefinanzierung Sie haben, können Sie ganz individuell für Ihr gewerbliches Vorhaben mit unserem kostenlosen und unabhängigen Finanzierungsrechner prüfen.
Um sorgenfrei Ihrer Arbeit nachgehen zu können, ist der richtige Versicherungsschutz für Sie unerlässlich. Zum einen benötigen Sie als Tagesmutter selbstverständlich eine gesetzliche oder private Krankenversicherung. Wie hoch Ihr Beitrag ausfällt, hängt unter anderem davon ab, ob Sie hauptberuflich oder nebenberuflich tätig sind. Außerdem sollten Sie über eine Gewerbehaftpflichtversicherung verfügen, die Sie bei Personen- oder Sachschäden finanziell absichert. Auf unserer Seite Versicherungen für Tagesmütter erhalten Sie hierzu ausführliche Informationen und können sich direkt online versichern. Nutzen Sie unseren Online-Rechner, um verschiedene Angebote führender Versicherer miteinander zu vergleichen. Tipp: Je nach Anbieter erhalten Sie bis zu 50 Prozent Neugründerrabatt.
Als oft einzeln agierende, selbstständige Tagesmutter stehen Sie im Mittelpunkt Ihres Tuns. Das Stichwort lautet also "Eigenvermarktung". Neben klassischen Flyern und Anzeigen zu Ihrer Person und Ihrem Angebot haben Sie auch die Möglichkeit, zum Teil sehr kostengünstig im Internet für Ihre Kinderbetreuung zu werben. Nutzen Sie hierfür seriöse Vermittlungsportale wie hallobabysitter.de, betreut.de oder erstekinderbetreuung.de. Hier können Sie Ihre Dienstleistungen einstellen und zufriedene Eltern diese weiterempfehlen. Auch der Eintrag in verschiedene Online-Branchenverzeichnisse kann Ihnen zu neuen Kunden verhelfen. Des Weiteren empfiehlt es sich, eine eigene Facebook-Seite anzulegen, insbesondere dann, wenn Sie keine eigene Website erstellen, aber dennoch in den Suchergebnissen bei Google & Co. gefunden werden möchten. Aber Achtung: Verwenden Sie keine Bilder Ihrer zu betreuenden Kinder ohne schriftliche Genehmigung der Eltern!
* Die auf der Webseite gewählte weibliche Form „Tagesmutter“ bezieht immer auch gleichermaßen den „Tagesvater“ mit ein. Auf eine Doppelbezeichnung wurde aufgrund einfacherer Lesbarkeit verzichtet.
Autorin: Cynthia Henrich, Stand: 31.01.2019