Gründung & Geschäftsideen

In 5 Schritten zum eigenen Business

Schreinerei gründen

Der Beruf des Schreiners ist ein traditionsreiches Handwerk. Es werden Möbel gebaut, Fenster und Türen gefertigt oder ganze Inneneinrichtungen erstellt. Wenn Sie sich als Schreiner selbstständig machen möchten oder eine Schreinerei kaufen wollen, gibt es einiges zu beachten. Wir lichten für Sie das Dickicht des Gründerdschungels und nennen Ihnen die notwendigen Schritte, die Sie gehen müssen.

Kostenloser Gründer-Newsletter mit nützlichen Tipps

Zum Gründer-Newsletter von Finanzchef24 anmelden

Viele erfolgreiche Gründer erhalten bereits alle 14 Tage nützliche Tipps und attraktive Partnerangebote per E-Mail.

1. Selbstständig als Schreiner: nur mit Meisterbrief

Der Beruf Schreiner, je nach Region auch Tischler genannt, gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Wenn Sie also eine eigene Schreinerei gründen möchten, müssen Sie eine fundierte Ausbildung nachweisen – es besteht die sogenannte Meisterpflicht. Das bedeutet konkret: Ohne Meister ist es Ihnen nicht erlaubt, sich selbstständig zu machen. Doch es gibt Ausnahmen:

  • Sie stellen einen Schreiner- beziehungsweise Tischlermeister an, der Ihre Betriebsleitung übernimmt. Oder:
  • Sie können die sogenannte Allgesellenregelung nutzen. Haben Sie sechs Jahre oder länger als Schreiner gearbeitet und davon insgesamt vier Jahre eine leitende Funktion eingenommen, so dürfen Sie ebenfalls ohne Meisterbrief selbstständig tätig sein.

Tipp von Finanzchef24: Nutzen Sie das Angebot Ihrer zuständigen Handwerkskammer zur Existenzgründerberatung und besuchen Sie ein Existenzgründerseminar. Dort können Sie die wichtigsten Fragen zur Gründung Ihrer Schreinerei klären und bekommen darüber hinaus Hinweise für das weitere Vorgehen. Die Seminare bieten Ihnen nützliche Informationen, beispielsweise zur Finanzierung Ihres Betriebs oder auch zu steuerlichen und rechtlichen Fragen. Umfang und Kosten sind hier von Handwerkskammer zu Handwerkskammer unterschiedlich. Einige bieten die Seminare, die zwischen einem und drei Tagen dauern können, umsonst an. Andere verlangen bis zu 270 Euro.

2. Businessplan erstellen und Finanzierung sichern

Wenn Sie sich als Schreiner selbstständig machen möchten, müssen Sie an unzählige Dinge denken. Ein Businessplan hilft Ihnen, nie den Überblick zu verlieren. Dort halten Sie genauestens fest, wie Sie sich Ihre Schreinerei vorstellen, was Ihren Betrieb und Ihre Waren besonders macht und wie Sie Ihren Traum von der Selbstständigkeit umsetzen wollen. Doch die eigene Orientierung ist nicht das Einzige, wofür ein Businessplan notwendig ist.

Als selbstständiger Schreiner benötigen Sie Kapital. Denn die Kosten für eine eigene Werkstatt mitsamt aller Maschinen und Werkzeuge liegen häufig im sechsstelligen Bereich. Um potentielle Investoren und Kreditgeber von Ihrer Schreinerei zu überzeugen, kommt Ihr fundierter Businessplan zum Einsatz: Zum einen können Sie Fördermittel speziell für das Handwerk in Anspruch nehmen. Hier gibt es sowohl staatliche als auch private Anbieter (Vermittlung z. B. über Auxmoney oder Smava). Zum anderen können Sie Ihre Unternehmensfinanzierung auch über weitere Kapitalgeber stemmen, beispielsweise Banken.

Welche Möglichkeiten Ihnen konkret zur Verfügung stehen, ermitteln Sie schnell und bequem über unseren kostenlosen Finanzierungsrechner.

Was beinhaltet der Businessplan?

Im Businessplan sollten Sie nicht nur darstellen, dass Sie Ihr Schreinerhandwerk ausgezeichnet beherrschen. Hier ist es außerdem wichtig zu vermitteln, dass Sie auch im kaufmännischen Bereich fit sind. Ihre Werkstatt kann nur dann erfolgreich laufen, wenn Sie sich in Sachen Buchhaltung und Verwaltung auskennen, beziehungsweise jemanden engagiert haben, der diesen Aufgabenbereich für Sie professionell betreut. Weitere Informationen zum Aufbau und Inhalt sowie eine kostenfreie Vorlage zum Download finden Sie in unserem Beitrag zum Thema: Businessplan.

3. Formalitäten, die Sie für Ihre eigene Schreinerei erledigen müssen

Eintragung in die Handwerksrolle und Gewerbeanmeldung

Da das Schreinerhandwerk zu den zulassungspflichtigen Handwerken gehört, müssen Sie Ihre Schreinerei bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer in die Handwerksrolle eintragen lassen. Mit der Bestätigung führen Sie anschließend die Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt in Ihrer Gemeinde durch. Diese informiert daraufhin automatisch das Finanzamt sowie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.

Versicherungspflicht für selbstständige Schreiner

Selbstständige Schreiner sind verpflichtet, der gesetzlichen Rentenversicherung beizutreten und eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abzuschließen. Auch die persönliche Risikovorsorge sollten Sie als selbstständiger Schreiner nicht vernachlässigen. Denn: Der Erfolg Ihrer Schreinerei steht und fällt mit Ihrer Arbeitskraft.

Darüber hinaus sollten Sie sich um einen umfassenden gewerblichen Schutz für Ihre Schreinerei kümmern. Neben der unverzichtbaren Betriebshaftpflicht sollten Sie mit einer eigenen Schreinerei eine Geschäftsversicherung zum Schutz Ihres Inventars und Ihrer Werkzeuge abschließen. Wenn auch teure Arbeitsmaschinen zu Ihrem Inventar zählen, empfehlen wir Ihnen außerdem den Abschluss eine Maschinenbruchversicherung.

Sollten Sie Fragen zur gewerblichen Absicherung haben, stehen Ihnen unsere Gewerbeexperten gerne kostenfrei zur Verfügung – per Telefon unter 089 716 772 999 oder per E-Mail. Sie haben vorab die Möglichkeit, eine kostenfreie Bedarfsanalyse anzufordern. Zudem können Sie maßgeschneiderte Angebote renommierter Versicherer speziell für Schreiner mithilfe unseres Online-Rechners vergleichen. Bei einigen Versicherern können Sie als Neugründer von Gründerrabatten von bis zu 50 Prozent profitieren.

4. Mitgliedschaft in einer Schreiner-Innung

Die Mitgliedschaft in einer Schreiner- beziehungsweise Tischler-Innung ist für Selbstständige dieser Branche keine Pflicht. Dennoch profitieren Sie von vielen Vorteilen, wenn Sie sich der Berufsorganisation in Ihrer Region anschließen: Beratung zu fachlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Fragen

  • Kostenlose Rechtsvertretung bei Arbeitsgerichtsprozessen
  • Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Bereitstellung von Vordrucken und Formularen, wie beispielsweise Musterverträge
  • Möglichkeit der zusätzlichen Altersversorgung durch das Versorgungswerk

Diese und weitere Unterstützungsangebote Ihrer zuständigen Schreiner-Innung können Sie gegen Abgabe eines individuell errechneten Mitgliedsbeitrags nutzen. Näheres dazu finden Sie auf der Seite der Schreiner-Innung für Stadt und Kreis Offenbach sowie auf der Seite des Bundesinnungsverbands Tischler Schreiner Deutschland finden Sie eine Liste der Schreiner- beziehungsweise Tischler-Innung Ihres Bundeslandes.

5. Marketing für selbstständige Schreiner: Machen Sie auf sich aufmerksam!

Egal ob mit einer eigenen Schreinerei oder als Mitbenutzer einer Tischler-Werkstatt – als selbstständiger Schreiner müssen Sie auf sich und Ihre Produkte aufmerksam machen. Verteilen Sie Flyer, bieten Sie zur Eröffnung Ihrer Schreinerei einen Tag der offenen Tür an.

Nutzen Sie die Möglichkeiten, die das Internet Ihnen bietet. Online-Marketing ist das Stichwort. Erstellen Sie eine eigene Homepage und nutzen Sie soziale Medien wie Facebook und dem Bildportal Instagram. Gerade bei Letzterem können Sie mit Fotografien Ihrer Holzarbeiten eine große potentielle Kundschaft erreichen. Aber auch über Verkaufsportale wie Etsy und Ebay-Kleinanzeigen oder dem Handwerkerportal MyHammer können Sie neue Kunden gewinnen.

Darüber hinaus sollten Sie fachspezifische Messen für Schreiner besuchen und Kontakte mit Innenarchitekten oder Möbelhäusern knüpfen. Denken sie ebenfalls über regionale AdWords-Anzeigen bei Google nach.

Tipp: Mehr Infos zum Vertreib über die eigene Website!

Wollen Sie Ihre Kunststücke vorrangig über eine eigene Website verkaufen? Dann lesen Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie einen eigenen Onlineshop eröffnen möchten.

6. Extra: Alternativen zur Gründung im Schreinereihandwerk

Wenn die Gründung einer eigenen Schreinerei für Sie nicht in Frage kommt – sei es beispielsweise weil Ihnen das Risiko zu hoch ist – gibt es auch andere Möglichkeiten, sich im Schreinerhandwerk selbstständig zu machen. So können Sie zum Beispiel eine bereits bestehende Schreinerei übernehmen. Der Vorteil: Sie übernehmen in der Regel einen bereits bestehenden Kundenstamm und müssen Ihren Betrieb nicht erst bekannt machen. Bevor Sie jedoch die Nachfolge antreten, sollten Sie den Wert des Betriebs von einem Fachkundigen – etwa von der Handwerkskammer – prüfen lassen. So können Sie die Angebote von zu verkaufenden Schreinereien besser einschätzen und laufen nicht Gefahr, einen überteuerten Preis zu bezahlen.

Wenn Sie nicht allein für einen Betrieb verantwortlich sein wollen oder nicht das nötige Geld haben, um eine eigene Werkstatt zu eröffnen, können Sie sich an einer bereits bestehenden Schreinerei beteiligen oder deren Betriebsräume und -maschinen gegen eine Gebühr nutzen. So können Sie selbstständig als Schreiner tätig sein, ohne die hohen finanziellen Ausgaben einer Neugründung tragen zu müssen.

Autorin: Cynthia Henrich, Stand: 31.01.2019