Gründung & Geschäftsideen

In 9 Schritten zum eigenen Business

Vom Dönerladen bis zum Foodtruck: So eröffnen Sie erfolgreich Ihren eigenen Imbiss

Sich mit einem eigenen Imbiss selbstständig zu machen, lohnt sich. Denn der Trend zum schnellen Essen hält an und Ihre Möglichkeiten in diesem Bereich waren noch nie so vielfältig. Ob vegetarischer Döner, hochwertiger Bio-Burger oder die gute, klassische Currywurst – mit einem kreativen kulinarischen Konzept begeistern Sie. Damit Ihr Vorhaben gelingt, lesen Sie nachfolgend, was Sie beim Eröffnen eines Imbisses beachten müssen. Außerdem erhalten Sie von uns wertvolle Insider-Tipps und nützliche Tools wie eine Businessplan-Vorlage oder den Finanzchef24-Finanzierungsrechner.

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1. Wie sieht Ihre konkrete Geschäftsidee aus?

In kaum einer anderen Branche ist die Konkurrenz so groß wie in der Gastronomie. Daher sollten Sie eine konkrete, einzigartige Geschäftsidee vor Augen haben, mit der Sie sich vom Wettbewerb klar abheben. Wir haben für Sie einige Beispiele aus der Praxis zusammengetragen, wie man mit einem außergewöhnlichen und authentischen Imbiss-Konzept erfolgreich sein kann.

Beispiele für beliebte Imbissbuden:

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Berliner Imbiss in Düsseldorf

Der familiengeführte Imbiss wurde 1985 aus einer Sehnsucht nach der klassischen Berliner Currywurst gegründet. Zunächst gab es nur einen kleinen Imbisswagen, jedoch wurde die Currywurst der aus Berlin stammenden Familie immer beliebter. Currywurst-Fans kommen nun in einem festen Gebäude auf den Genuss.

​Aalkate in Fehmarn

Bereits seit 1978 bedient der Imbiss Fisch-hungrige. Zunächst gab es nur kalte Speisen, doch seit 2012 bietet die Aalkate auch eine warme Küche an. Auf der Speisekarte stehen neben verschiedenen Fischen, ebenso Gambas, Miesmuscheln und – wie es der Name bereits vermuten lässt – fangfrischer Ostsee-Aal.

​Mustafas Gemüse-Kebab in Berlin Kreuzberg

Berliner und Nicht-Berliner stehen bei Mustafas tagtäglich für den wohl bekanntesten vegetarischen Döner der Republik Schlange – und das nicht selten stundenlang. Nicht zuletzt lockt der faire Preis von 2,90 Euro die Kunden in Scharen an.

ERNA & Co.

Dieser Foodtruck bringt schwäbische Hausmannskost auf den Tisch. Liebhaber der schwäbischen Küche kommen hier ganz auf ihre Kosten: es gibt unter verschiedene Varianten von Maultaschen - traditionell, mit Geflügel oder vegetarisch, Linsen mit Spätzle oder Fleischküchle.

Sie haben eine eigene tolle Idee und sind voller Tatendrang?

Dann kann es ja losgehen! Auf folgende Fragen sollten Sie jetzt in Ihrem Konzeptplan eine Antwort liefern können:

  • Wollen Sie einen festen Imbiss oder einen mobilen Imbisswagen (Foodtruck) betreiben?
  • Was bieten Sie in Ihrem Imbiss an?
  • Was unterscheidet Ihr Angebot von dem Ihrer Konkurrenz?
  • Wollen Sie einen eigenen Imbiss eröffnen oder sich mit einem bestehenden Franchise-Konzept selbstständig machen?

Letzteres bietet den Vorteil, dass Sie bereits ein ausgearbeitetes, in der Regel erprobtes Konzept vor sich liegen haben. Sie müssen lediglich das hierfür notwendige Startkapital aufbringen und können direkt loslegen. Andererseits bleibt wenig Spielraum für Ihre eigenen Ideen. Und sollte beispielsweise der Ruf des Mutterunternehmens beschädigt werden, hat das womöglich auch Einfluss auf Ihren Imbiss.

Beispiele für Imbiss-Franchise-Konzepte:

Weitere Informationen zum Thema Franchise erhalten Sie in unserem Finanzche24-Gründerartikel “Franchise gründen”.

Gründerpaket von firma.de

Sie haben sich dazu entschlossen, es mit einer eigenen Idee zu versuchen? Glückwunsch! Wenn Ihnen beim Gedanken an die ganze Bürokratie mulmig wird, greift Ihnen unser kompetenter Partner firma.de unter die Arme. Firma.de hat sich darauf spezialisiert, Ihnen eine weitgehend bürokratielose Gründung zu ermöglichen und bietet Ihnen passend zu Ihrer Unternehmensform bedarfsgerechte digitale Gründer-Pakete an. Sie erhalten einen persönlichen Gründungsberater an Ihre Seite, der Sie bei allen Gründungsschritten professionell und zuverlässig betreut.

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2. Welche Kunden möchten Sie erreichen und wie?

Die Frage nach Ihrem Zielpublikum ist deshalb so wichtig, weil es von Ihrem Angebot abhängt, dieses aber auch gleichzeitig bestimmt. Die Wahl des Standorts hängt ebenfalls von Ihrer präferierten Zielgruppe ab. Und dieser sollte klug gewählt sein, denn gerade in Ihrer Branche ist die Laufkundschaft das A und O, um erfolgreich zu sein. Liegt Ihr Fokus zum Beispiel auf Kunden, die Ihren Imbiss in der Mittagspause aufsuchen, bietet es sich an, ihn in der Nähe von Unternehmen oder in einem Gewerbegebiet aufzustellen (Beispiel: Suppdiwupp Foodtrucks in Nürnberg). Möchten Sie Imbiss-Klassiker wie Currywurst, Pommes oder Döner anbieten, wäre ein Ausgehviertel ein geeigneter Standort. (Beispiel: Bergwolf im Glockenbach)

3. Wo soll Ihr Imbiss stehen?

Die Wahl des Standorts für Ihren Imbiss

Die Suche nach einem Standort für Ihren Imbiss kann sich mitunter als schwierig gestalten. Denn in Deutschland ist es erst einmal grundsätzlich verboten, einen Imbisswagen auf öffentlichem Grund zu betreiben. Dafür müssten Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde eine Sondererlaubnis beantragen – und diese wird in der Regel nicht erteilt. Deshalb sollten Sie sich nach einem Standort auf einem Privatgrundstück umsehen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Ihren Imbiss an einem festen Standort aufstellen oder mehrere Standorte bedienen möchten.

Die Vorteile wechselnder Standorte

Mit einem mobilen Imbisswagen, auch Foodtruck genannt, sind Sie flexibel und haben so die Möglichkeit, Ihre Getränke und Speisen an mehreren Orten zu verkaufen. Das bietet Ihnen die Chance, einen größeren Kundenkreis zu erreichen und zum Beispiel unterschiedliche Ballungszeiträume wie zu Mittagspausen oder Abendveranstaltungen in verschiedenen Stadtvierteln bedienen zu können. Jedoch benötigen Sie für jeden Ihrer Standorte eine Genehmigung - entweder von der zuständigen Gemeinde (bei öffentlichen Plätzen – eine Erlaubniserteilung ist hier eher die Ausnahme) oder dem jeweiligen Besitzer (Privatgrund – gängiges Modell). Hier setzen Sie mit dem Grundstücksbesitzer einen Vertrag auf, der genau regelt, an welchen Tagen und für wie lange Sie jeweils Ihre Speisen anbieten dürfen. Außerdem wird Ihr Imbiss in diesem Fall dem Reisegewerbe zugeordnet. Das bedeutet, dass Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt eine Reisegewerbekarte beantragen müssen

Imbisswagen auf einer Veranstaltung

Möchten Sie mit Ihrem Imbisswagen an einer Veranstaltung teilnehmen, wie zum Beispiel einem Streetfood-Festival oder einer Messe, müssen Sie sich in der Regel dafür bewerben. Informieren Sie sich über die Modalitäten beim jeweiligen Veranstalter.

Vorschriften für Imbissstellplätze

Stellplatz auf einem öffentlichen Grundstück

Für einen Stellplatz auf einem öffentlichen Grundstück benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis, die in den jeweiligen Straßen- und Wegegesetzen der Bundesländer geregelt ist. Stellen Sie Ihren Imbisswagen ohne Erlaubnis ab, machen Sie sich strafbar. Unter Umständen bedarf es sogar einer Baugenehmigung. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer zuständigen Gemeinde. Generell sind die Behörden sehr restriktiv, wenn es um die Erlaubniserteilung geht.

Stellplatz auf Privatgrund

Wie bereits erwähnt, benötigen Sie für einen Stellplatz auf Privatgrund die Einwilligung des Eigentümers. Interessant ist ein solcher Stellplatz beispielsweise dann für Sie, wenn das Grundstück zu einem Unternehmen gehört. Hier können Sie eine Kooperation anstoßen, zum Beispiel spezielle Angebote zum Mittagstisch für Mitarbeiter.

Tipp: Erreichbarkeit Ihres Imbissstands berücksichtigen!

Achten Sie darauf, ob es in der Nähe Ihres Imbisses Parkmöglichkeiten gibt und er gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Ihre Kunden werden nur dann kommen, wenn Sie nicht erst ewig nach einem Parkplatz suchen beziehungsweise weit laufen müssen. Optimal ist natürlich ein Standplatz mit viel Laufkundschaft, zum Beispiel in der Nähe von Shoppingcentern.

4. Gründen Sie Ihren Imbiss alleine oder im Team?

Die Frage, ob sie alleine gründen oder im Team, sollten Sie sich aus mehreren Gründen stellen. Zum einen bestimmt die Antwort Ihre Rechtsform. Denn gründen Sie allein, werden Sie im Handelsregister als Einzelunternehmen geführt. Bei Gründungen im Team gibt es hingegen die Option, sich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintragen zu lassen. Die Wahl der Rechtsform ist unter anderem auch ausschlaggebend dafür, wie Ihr Imbiss steuerlich behandelt wird. Mehr dazu können Sie auf unserer Seite “Rechtsformen” nachlesen.

Zum anderen ist die Gründungsform eine strategische Frage. Wollen Sie allein über Ihren Imbiss bestimmen? Das bietet Ihnen den Vorteil, frei, schnell und flexibel entscheiden sowie agieren zu können. Sie tragen dann allerdings nicht nur für Erfolge, sondern auch für Misserfolge die alleinige Verantwortung. Möchten Sie den Imbiss mit anderen zusammen führen? Dann können Sie die Aufgabenbereiche den jeweiligen Kompetenzen entsprechend untereinander aufteilen, müssen allerdings mitunter Meinungsverschiedenheiten und Kompromisse in Kauf nehmen. Seien Sie diesbezüglich ehrlich mit sich selbst (Stichworte: Einzelkämpfer oder Teamplayer) und investieren Sie etwas Zeit, bevor Sie sich entscheiden. Eine Existenzgründerberatung kann Sie hier unterstützen. Wenden Sie sich dazu an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer.

5. Businessplan für Ihren Imbiss erstellen

Haben Sie alle Fragen beantwortet, geht es ans Eingemachte. Jetzt müssen Sie das Konzept Ihres Imbisses oder Foodtrucks schriftlich festhalten – in Form eines Businessplans. Dabei spiel es keine Rolle, ob Sie einen Franchise-Imbiss planen oder Ihre eigene Idee umsetzen. Warum der Geschäftsplan unerlässlich ist? Durch die Konkretisierung Ihres Konzepts können Sie feststellen, ob die Geschäftsidee für Ihren Imbiss umsetzbar und wirtschaftlich tragfähig ist. Außerdem dient Ihnen ein guter Businessplan als Fahrplan für Ihr Vorhaben. Er ist quasi Ihre Checkliste, anhand derer Sie sehen, was Sie schon geschafft haben und was noch zu tun ist.

6. Wie finanzieren Sie Ihren Imbiss?

Das Konzept für Ihren Imbiss steht und der Businessplan ist fertig. Letzterer ist gerade auch im Hinblick auf mögliche Investoren und Fördermittel essenziell. Denn nur, wenn Ihr Konzept im Businessplan für Ihren Imbiss konkret durchdacht und ausformuliert ist, können Sie gewünschte Förderer von Ihrer Geschäftsidee überzeugen und haben eine reelle Chance auf eine Finanzierung. Tipp: Kreditgeber finden Sie beispielsweise über Online-Anbieter wie smava oder Auxmoney.

Über unsere Online-Finanzierungsrechner können Sie Ihre Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung jetzt schnell und kostenlos ermitteln.

7. Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um einen Imbiss zu eröffnen

An einem Imbiss werden üblicherweise Getränke und/oder Speisen angeboten, die dort auch verzehrt werden können – beispielsweise durch Sitzmöglichkeiten oder Stehtischen. Da es sich hier gemäß § 1 des Gaststättengesetzes (GastG) um ein Gaststättengewerbe handelt, benötigen Sie zunächst eine Gaststättenerlaubnis (auch Gaststättenkonzession genannt). Erst dann können Sie Ihr Gewerbe anmelden. Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie wiederum bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So haben Sie beispielsweise die Pflicht, an einer Gaststättenunterrichtung Ihrer ortsansässigen IHK teilzunehmen.

Welche Voraussetzungen Sie außerdem erfüllen und welche Genehmigungen Sie einholen müssen, erfahren Sie auf unserer Artikelseite: Schanklizenz & Co.: Genehmigungen für Gründungen in der Gastronomie & Hotellerie

8. Hygienische Anforderungen an einen Imbisswagen

Haben Sie sich für einen Imbisswagen entschieden, können Sie nicht irgendeinen Wagen verwenden. Es gibt gesetzliche Anforderungen an die Ausstattung Ihres Foodtrucks, damit Sie eine Genehmigung zum Verkauf von Speisen und Getränken erhalten.

Folgende Anforderungen sind unter anderem festgeschrieben:

  • Der Foodtruck muss so konzipiert und betrieben werden, dass die Verschmutzung durch Tiere und Schädlinge vermieden wird.
  • Es muss für Sie und Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit geben, Ihre Hände entsprechend der hygienischen Standards zu reinigen und zu trocknen.
  • Die Arbeitsflächen, auf denen Ihre Speisen zubereitet werden, müssen leicht zu reinigen sein.
  • Sie müssen eine ausreichende Zufuhr von Trinkwasser gewährleisten können.
  • Die korrekte Lagerung von Lebensmitteln muss gewährleistet sein. Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt, welche Bedingungen Ihr Fahrzeug genau erfüllen muss.

Gut zu wissen!

Auch bei einem Imbiss oder Foodtruck kann es vorkommen, dass die Gesundheitsbehörde unangekündigt eine Lebensmittelkontrolle durchführt. In unserem Artikel Lebensmittelsicherheit: So bereiten Sie Ihr Jungunternehmen auf die Kontrolle vor können Sie nachlesen, wie Sie sich am besten darauf vorbereiten, damit Ihr Imbiss die Kontrolle erfolgreich besteht.

9. Die richtige Absicherung für Ihren Imbiss

Online einfach und bequem Gewerbeversicherungen für Ihren Imbiss vergleichen Versicherer gibt es viele und Tarifvarianten für die einzelnen Gewerbeversicherungen noch mehr. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Tarife der Versicherer miteinander zu vergleichen, damit Sie auch wirklich den passenden Versicherungsschutz für den individuellen Bedarf Ihres Imbisses oder Foodtrucks finden. Unser Online-Rechner hilft Ihnen dabei. Geben Sie dazu einfach Ihre Betriebsart "Imbiss" ein und beantworten einige Fragen zu Ihrer geschäftlichen Situation. Auf dieser Basis spielt Ihnen der Rechner die Tarife der Versicherer aus, die Ihnen genau den Schutz bieten, den Sie benötigen.

Haben Sie Ihren Wunschtarif gefunden, können Sie auch direkt über unseren Rechner online abschließen. Einige Versicherer bieten vergünstigte Konditionen für Gründer von bis zu 50 Prozent des Versicherungsbeitrags an. Der Rabatt wird direkt im Online-Rechner berücksichtigt.

Inventarversicherung

Um Ihren Imbiss und Ihre Waren abzusichern, benötigen Sie eine Inhaltsversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Schäden, die durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl entstanden sind. Wir empfehlen Ihnen, hier auch die Betriebsunterbrechungsversicherung mit einzuschließen. Denn sie ersetzt Ihre finanziellen Einbußen, sollten Sie Ihren Imbiss aufgrund eines vorangegangenen Schadens für mehrere Tage oder Wochen schließen müssen.

Betriebshaftpflichtversicherung

Auch der Versicherungsschutz für Ihren Imbiss darf nicht zu kurz kommen. Denn schließlich hängt Ihre gesamte berufliche Existenz daran. Die wichtigste Versicherung für Ihren Imbiss ist die Betriebshaftpflicht. Sie übernimmt Personen- und Sachschäden von Dritten, beispielsweise wenn ein Gast eine Salmonellenvergiftung erleidet.

Haben Sie Fragen zum Thema Absicherung für Ihren Imbiss?
Dann sind Ihnen unsere Versicherungsexperten gerne behilflich. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer: 089 716 772 999 oder per E-Mail.

10. Extra: Kunden gewinnen mit cleverem Marketing

Werbung für Ihren Imbiss? Klingt für Sie sicher nach viel Arbeit und Geld! Aber Marketing bedeutet nicht automatisch, große und teure Werbeaktionen zu fahren. Vielmehr bieten sich für kleine Unternehmen heute viele kostengünstige oder sogar kostenfreie Werbemöglichkeiten im Internet.

Nutzen Sie zum Beispiel die sozialen Medien wie Facebook oder Instagram, um auf sich und Ihre Aktionen aufmerksam zu machen. Animieren Sie Ihre Kundschaft dazu, ihre Erfahrungen und Fotos mit Ihrem Angebot auf diesen Plattformen zu teilen. Kundenempfehlungen sind gerade in der Gastronomie ein besonders effektives Werbemittel. Erstellen Sie außerdem einen kostenlosen Google My Business-Account, damit Sie in der Google-Suche und auf Google Maps erscheinen.

Tipp: Mehr Informationen zum Thema Marketing!

Wenn Marketing für Sie ein Buch mit sieben Siegeln ist, dann sind Sie auf unserer Gründerseite "Marketing für Start-ups: Maßnahmen zur Kundenakquise" genau richtig. Dort lernen Sie die wichtigsten Grundlagen zum Thema Marketing kennen - egal, ob es sich um klassisches Marketing oder Online-Marketing handelt.

Autorin: Cynthia Henrich, Stand: 29.01.2019