Schanklizenz & Co.: Genehmigungen für Gründungen in der Gastronomie & Hotellerie

Wenn Sie im Gastgewerbe gründen möchten, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um eine Genehmigung hierfür zu erhalten. Je nach Konzept des Hotels, Restaurants oder der Bar reicht eine Gewerbeanmeldung nicht aus. Hier erfahren Sie alles rund um notwendige Genehmigungen für Gründungen in der Gastronomie.

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1. Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich Pflicht

Prinzipiell gilt: Wie auch bei anderen gewerblichen Tätigkeiten müssen Sie Ihre Gaststätte, Ihr Café, Ihre Imbissbude oder auch Ihr Hotel beim Gewerbeamt anmelden. Im besten Fall können Sie die Gewerbeanmeldung direkt durchführen. Oftmals, und abhängig von Ihrem Gastgewerbe, müssen Sie allerdings vorher eine Erlaubnis einholen.

2. Wann Sie eine Gaststättenerlaubnis beantragen müssen

Eine Gründung in der Gastronomie ist nach § 1 Gaststättengesetz (GastG) erlaubnispflichtig, wenn Sie entweder vorhaben,

  • alkoholische Getränke auszuschenken oder
  • zubereitete Speisen anbieten,

die für den Verzehr an Ort und Stelle vorgesehen sind.

In diesem Fall müssen Sie beim Gewerbe- beziehungsweise Ordnungsamt die sogenannte Gaststättenkonzession, auch Schanklizenz (für Schankwirtschaften) genannt, beantragen. Erst, wenn Sie diese erhalten haben, können Sie Ihr Gewerbe anmelden und dürfen Ihre Gastwirtschaft eröffnen.

Aber es gibt Ausnahmen von der Erlaubnispflicht. So müssen Sie keine Konzession einholen, wenn:

  • Sie gratis Kostproben alkoholischer Getränke anbieten.
  • Sie einen Beherbergungsbetrieb betreiben und alkoholische Getränke und Speisen ausschließlich an Ihre Übernachtungsgäste ausgeben. Haben Sie einen Restaurantbereich, der auch für Nicht-Gäste zugänglich ist, benötigen Sie eine Erlaubnis.
  • Sie gemäß § 14 GastG eine sogenannte Strauß- beziehungsweise Besenwirtschaft betreiben und Ihre zuständige Landesregierung diese Ausnahme zulässt. Die Gaststättenkonzession wird
  • personenbezogen
  • betriebsbezogen und
  • raumbezogen

erteilt. Das bedeutet, dass Sie diese nur für sich, für Ihre Betriebsart und für Ihre gewählte Location erhalten. Sollte sich einer der drei Faktoren im Laufe der Zeit verändern, müssen Sie (beziehungsweise der neue Betreiber) erneut eine Gaststättenerlaubnis beantragen.

3. Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine Schanklizenz zu erhalten

Als Betreiber der Gaststätte müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Erlaubnis zur Gewerbeanmeldung zu bekommen.

Persönliche Zuverlässigkeit

Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen zur Einreichung:

  • Polizeiliches Führungszeugnis (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
  • Unbedenklichkeits­bescheinigung (erhältlich beim Finanzamt)
  • Unbedenklichkeits­bescheinigung der Gewerbesteuerbehörde (erhältlich bei Ihrer Gemeinde)

Fachliche Eignung

Diese Voraussetzung erfüllen Sie, wenn:

  • Sie an einer Unterrichtung der IHK über lebensmittelrechtliche Vorschriften und Hygiene gemäß § 4 GastG teilgenommen haben. Bestimmte Berufe sind von der Pflicht einer Gaststättenunterrichtung befreit. Eine Liste der Berufe mit Befreiungsmöglichkeit finden Sie unter anderem bei der IHK Stuttgart.
  • Sie eine Bescheinigung über eine Erstbelehrung Ihres örtlichen Gesundheitsamtes gemäß dem Infektionsschutzgesetz vorlegen, die nicht älter als drei Monate ist.

Objektbezogene Voraussetzungen

Dafür legen Sie dem Gewerbe- oder Ordnungsamt Folgendes vor:

  • Ihren Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag für Ihre Gaststättenräumlichkeiten
  • einen Nachweis darüber, dass Ihre Location gemäß der landesrechtlichen Bestimmungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe nutzbar ist.

Unterschiedliche Bestimmungen in jedem Bundesland

Je nachdem, in welchem Bundesland Sie Ihre Gastgewerbe eröffnen möchten, gibt es unterschiedliche Gaststättengesetze beziehungsweise -verordnungen, an die Sie sich halten müssen. Eine Liste mit den verschiedenen Gesetzen sowie entsprechende Verlinkungen können Sie kostenfrei auf dieser Seite downloaden.

Wichtige Versicherungen im Gastgewerbe

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4. Was kostet die Schanklizenz (Gaststättenkonzession)

Für die Einholung der Schanklizenz beziehungsweise Gaststättenerlaubnis fallen selbstverständlich auch Kosten an. Jedoch lässt sich die Frage nach dem „Wie viel“ nicht pauschal beantworten. Abhängig von Standort und Größe des gastwirtschaftlichen Betriebs können sich die Gebühren für die Gaststättenkonzession in einem sehr weiten Rahmen bewegen und zwischen 50 und 5.000 Euro liegen (Quelle: muenchen.de). Für eine Bar in einem kleinen Ort muss zum Beispiel wesentlich weniger bezahlt werden, als für ein großes Restaurant im Zentrum einer Großstadt. Und auch der Verwaltungsaufwand schlägt sich auf den Betrag nieder. Grundsätzlich ist die Höhe der Kosten aber immer eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde.

5. Sonderfall: Foodtruck

Wenn Sie sich mit einem Foodtruck beziehungsweise Imbisswagen selbstständig machen möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Denn: Hierbei handelt es sich um eine Gaststätte im Reisegewerbe. Die Kosten dafür liegen in der Regel zwischen 150 und 500 Euro – je nachdem, wo Sie Ihren Wagen anmelden. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet. Sie sind verpflichtet, Ihre Karte stets mitzuführen, da Sie diese im Fall von Kontrollen vorzeigen müssen.

Folgendes benötigen Sie für den Antrag der Reisegewerbekarte:

  • Belege der Meldebehörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Aktuelles Lichtbild

Ausnahme: Wenn Sie mit Ihrem Imbisswagen an einer gewerberechtlich festgesetzten Messe oder anderen Veranstaltung teilnehmen, benötigen Sie keine Reisegewerbekarte. Aber: Sie müssen sich selbst darüber informieren, ob es sich tatsächlich um eine gewerberechtlich festgesetzte Veranstaltung gemäß § 69 Gewerbeordnung handelt.

Foodtruck: Gaststätte oder nicht?

Je nachdem, ob Ihr Imbisswagen als Gaststätte eingestuft wird, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Das ist aber nur der Fall, wenn Sie die eingangs genannten Bedingungen erfüllen.

6. Wann dürfen Sie Ihre Gaststätte durch einen Außenbereich erweitern?

Gerade im Sommer möchten Sie Ihren Gästen vielleicht die Möglichkeit bieten, Ihr Angebot auch im Freien zu genießen. Jedoch benötigen Sie hierfür eine gesonderte Erlaubnis. Rechtlich gesehen unterscheidet man zwischen Sommergärten und Wirtschaftsgärten – je nachdem, ob sich der anvisierte Außenbereich auf öffentlichem oder privatem Grund befindet.

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Sommergarten auf öffentlichem Grund

Soll sich Ihr Außenbereich auf öffentlichem Grund, beispielsweise auf Gehwegen, Plätzen oder in einer Fußgängerzone befinden, benötigen Sie eine Sondererlaubnis Ihres zuständigen Amts für Straßenbau und Verkehr. Hinweis: Je nach Ort und Bundesland, in dem Sie die Erlaubnis beantragen möchten, kann die genaue Bezeichnung des zuständigen Amtes variieren.

Wirtschaftsgarten auf privatem Grund

Möchten Sie einen Wirtschaftsgarten betreiben, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Das zuständige Bauaufsichtsamt prüft, ob Ihr Außenbereich vorschriftsgemäß (u. a. hinsichtlich Nachbarschutz, Brandschutz, Planungsrecht) ist.

Gut zu wissen!

Die Genehmigungen für den Betrieb einer Außengastronomie werden in der Regel zeitlich begrenzt vergeben. Wollen Sie Ihre Gäste nach Ablauf der Erlaubnis weiterhin draußen bewirten, müssen Sie einen Folgeantrag stellen.

Autorin: Cynthia Henrich, Stand 02.05.2018