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Pflichtversicherungen für Selbstständige:

Diese Regelungen gelten für bestimmte Berufe

Pflichtversicherungen für Selbstständige:

aktualisiert am 28.01.2026 | Versicherungsratgeber | Barbara Schweigert

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jede Person krankenversichert sein muss. Alle Autobesitzer sind verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Und das ist noch nicht alles! Eine Versicherungspflicht besteht mitunter auch für Selbstständige und solche, die es werden möchten. Für welche gängigen Berufe welche Gewerbeversicherungen Pflicht sind, finden Sie hier aufgelistet und erklärt.

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Ob und welche Versicherung Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler abschließen müssen, können Sie in der Regel in den entsprechenden Gesetzestexten konkret nachlesen. Zudem informieren Sie die Berufsordnungen der Berufsverbände beziehungsweise -kammern sowie die jeweilige Gewerbeordnung Ihrer Berufsgruppe, ob Sie zum Abschluss einer bestimmten Versicherung verpflichtet sind.

Hier ein Überblick über wichtige Regelungen:

1. Pflichtversicherung für Selbstständige in heilenden Berufen

2. Pflichtversicherung für Selbstständige in planenden Berufen

3. Pflichtversicherung für Selbstständige in beratenden Berufen

Für bestimmte beratende Berufe ist hingegen eine Haftpflichtversicherung bei echten Vermögensschäden entweder per Gesetz festgeschrieben oder durch die jeweiligen Landeskammern vorgeschrieben. Es handelt sich um

  • Treuhänder
  • Rechtsdienstleister
  • Rentenberater
  • Zwangsverwalter
  • Betreuungsverein
  • Inkassobüro

Bei diesen Berufen sind Sie auch zur Absicherung gegen echte Vermögensschäden gesetzlich verpflichtet.

Haben Sie Fragen oder wünschen Beratung? Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen Montag bis Freitag von 8 - 17 Uhr zur Verfügung. Rufen Sie uns dazu unter der kostenfreien Telefonnummer 089 716 772 999. Alternativ können Sie uns jederzeit per E-Mail kontaktieren. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

4. Sonderfälle und Pflichtversicherungen für weitere Berufsgruppen

Frachtführer

Frachtführerversicherung – Gemäß Gesetz haften Sie als Frachtführer für Schäden, die an von Ihnen beförderten Waren entstehen. Somit ist die Versicherung obligatorisch, wenn Sie als Selbstständiger Waren für Dritte per Liefer- oder Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen oder mehr transportieren.

Reiseveranstalter

Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter – Das Bürgerliche Gesetzbuch legt fest, dass Ihre Kunden bei Insolvenz Ihres Unternehmens keinen finanziellen Schaden erleiden dürfen. Somit ist die Versicherung für Sie verpflichtend.

Securities

Betriebshaftpflicht für Wach- und Sicherheitsdienste - Die Bewachungsverordnung schreibt Selbstständigen in diesem Gewerbe eine Haftpflicht als Pflicht vor.

5. Was ist zu den Pflichtversicherungs-Gesetzen für Selbstständige zu beachten?

Sie sind bereits versichert, aber ...

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