Pflicht­versicherungen für Selbstständige: Diese Regelungen gelten für bestimmte Berufe

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jede Person krankenversichert sein muss. Alle Autobesitzer sind verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Und das ist noch nicht alles! Eine Versicherungspflicht besteht mitunter auch für Selbstständige und solche, die es werden möchten. Für welche gängigen Berufe welche Gewerbeversicherungen Pflicht sind, finden Sie hier aufgelistet und erklärt.

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Ob und welche Versicherung Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler abschließen müssen, können Sie in der Regel in den entsprechenden Gesetzestexten konkret nachlesen. Zudem informieren Sie die Berufsordnungen der Berufsverbände beziehungsweise -kammern sowie die jeweilige Gewerbeordnung Ihrer Berufsgruppe, ob Sie zum Abschluss einer bestimmten Versicherung verpflichtet sind.

Hier ein Überblick über wichtige Regelungen:

1. Pflichtversicherung für Selbstständige in heilenden Berufen

Für bestimmte Berufe des Heilwesens ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, die bei Personenschäden und Sachschäden einspringt. Genauer gesagt, besteht nach dem Kammergesetz für Heilberufe eine Versicherungspflicht für

2. Pflichtversicherung für Selbstständige in planenden Berufen

Auch für bestimmte planende Berufe ist eine Haftpflichtversicherung bei Personen- und Sachschäden gesetzlich oder durch die jeweiligen Landeskammern vorgeschrieben. Dies betrifft die Berufe

3. Pflichtversicherung für Selbstständige in beratenden Berufen

Für bestimmte beratende Berufe ist hingegen eine Haftpflichtversicherung bei echten Vermögensschäden entweder per Gesetz festgeschrieben oder durch die jeweiligen Landeskammern vorgeschrieben. Es handelt sich um

  • Treuhänder
  • Rechtsdienstleister
  • Rentenberater
  • Zwangsverwalter
  • Betreuungsverein
  • Inkassobüro

Bei diesen Berufen sind Sie auch zur Absicherung gegen echte Vermögensschäden gesetzlich verpflichtet.

Haben Sie Fragen oder wünschen Beratung? Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen Montag bis Freitag von 8 - 18 Uhr zur Verfügung. Rufen Sie uns dazu unter der kostenfreien Telefonnummer 089 716 772 999. Alternativ können Sie uns jederzeit per E-Mail kontaktieren. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

4. Sonderfälle und Pflichtversicherungen für weitere Berufsgruppen

Frachtführer

Frachtführerversicherung – Gemäß Gesetz haften Sie als Frachtführer für Schäden, die an von Ihnen beförderten Waren entstehen. Somit ist die Versicherung obligatorisch, wenn Sie als Selbstständiger Waren für Dritte per Liefer- oder Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen oder mehr transportieren.

Reiseveranstalter

Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter – Das Bürgerliche Gesetzbuch legt fest, dass Ihre Kunden bei Insolvenz Ihres Unternehmens keinen finanziellen Schaden erleiden dürfen. Somit ist die Versicherung für Sie verpflichtend.

Securities

Betriebshaftpflicht für Wach- und Sicherheitsdienste - Die Bewachungsverordnung schreibt Selbstständigen in diesem Gewerbe eine Haftpflicht als Pflicht vor.

5. Was ist zu den Pflichtversicherungs-Gesetzen für Selbstständige zu beachten?

Lesen Sie die Regelwerke genau, die für Ihre selbstständige Tätigkeit gelten. Denn:

  • Die Gesetze sind entweder bundes- oder landesweit gültig. Somit können die Vorschriften zur Pflichtversicherung auch von Bundesland zu Bundesland variieren – beispielsweise gibt es für Architekten und Ingenieure erhebliche Unterschiede zwischen der bayerischen und der sächsischen Regelung zur Pflichtversicherung.
  • Die Pflicht, eine Versicherung abzuschließen, betrifft einen Gewerbetreibenden oder Freiberufler zum Teil auch nur, wenn er bestimmte Tätigkeiten ausführt. Ein Beispiel: Sind Sie Hebamme und leisten Geburtshilfe, müssen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Beschränkt sich Ihre Tätigkeit auf die Zeit vor und nach der Entbindung, ist der Abschluss einer Hebammen-Haftpflicht dringend zu empfehlen, aber nicht per Gesetz verpflichtend.
  • Besteht für Ihren Beruf eine Versicherungspflicht, so handelt es sich häufig um eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht­versicherung, die abzuschließen ist. Diese Versicherungen greifen in unterschiedlichen Schadensfällen. Folglich ist wichtig, einen genauen Blick darauf zu werfen, welches Deckungskonzept der Pflichtversicherung vorgeschrieben ist.

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Autorin: Barbara Schweigert, Stand: 09.03.2018