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Vermögensschaden

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1. Was ist ein Vermögensschaden?

Ein Vermögensschaden entsteht, wenn eine Person für einen geldwerten Nachteil einer anderen Person verantwortlich ist. Unterschieden wird dabei zwischen einem Vermögensfolgeschaden (oder: unechten Vermögensschaden) und einem reinen Vermögensschaden (oder: echter Vermögensschaden).

Eurozeichen und Blitz symbolisch für Vermögensschaden eines Dritten

Vermögensfolgeschaden (unechter Vermögensschaden)

Ein Vermögensfolgeschaden resultiert aus einem vorangegangenen Sachschaden oder Personenschaden. Ein Beispiel für einen solchen unechten Vermögensschaden: Ein Elektriker montiert eine Außenreklame an einer Boutique und vergisst, ein Kabel am Boden zu kennzeichnen. Die Besitzerin des Modegeschäfts stürzt über das Kabel und verletzt sich so stark, dass sie für mehrere Tage nicht arbeiten kann. In der Folge muss der Elektriker nicht nur für den Personenschaden, sondern auch für die finanziellen Einbußen der Selbstständigen aufkommen. Ein solcher Vermögensfolgeschaden ist in der Regel in einer Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert.

Reiner Vermögensschaden (echter Vermögensschaden)

Ein reiner Vermögensschaden hingegen ist nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Stattdessen wird ein Dritter direkt finanziell geschädigt. Zum Beispiel kann ein reiner Vermögensschaden durch eine falsche Beratung verursacht werden: Ein Rechtsbeistand berät einen Mandanten zu einem geschäftlichen Vertrag. Dabei vergisst er jedoch, über eine wichtige Klausel zu sprechen, sodass das Unternehmen des Mandanten einen Schaden in Form von finanziellen Einbußen erleidet. Ein solcher reiner Vermögensschaden ist nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt, sondern lässt sich durch eine separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichern.

2. Versicherung gegen Vermögensschäden

Eine Absicherung gegen reine Vermögensschäden ist für bestimmte Berufsgruppen nicht nur ratsam, sondern sogar gesetzlich verpflichtend. Zum Beispiel müssen selbstständige Wirtschaftsprüfer und Steuerberater eine Haftpflicht abschließen, die bei reinen Vermögensschäden einspringt. Für diese Berufe ist zudem vorgeschrieben, dass reine Vermögensschäden mindestens bis zu einer Höhe von 1.000.000 Euro gedeckt sein müssen. Ob die Versicherungssumme noch höher angesetzt werden sollte, ist in der Regel abhängig von den individuellen Berufsrisiken, einen Vermögensschaden zu verursachen.

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