Gründung & Geschäftsideen

In 5 Schritten zum eigenen Business

Taxiunternehmen gründen

Als angestellter Taxifahrer zu arbeiten, ist oft nicht rentabel. Die Taxiunternehmen zahlen ein geringes Grundgehalt und verlangen gleichzeitig einen hohen Arbeitseinsatz. Viele Taxifahrer wählen deshalb den Weg in die Selbstständigkeit. Andere wiederum wollen unabhängig und frei – kurz ihr eigener Chef sein. Möchten auch Sie ein eigenes Taxiunternehmen gründen? Wir haben die wichtigsten Informationen nachfolgend für Sie zusammengefasst.

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1. Genehmigung zur Gründung eines Taxiunternehmens

Nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) handelt es sich bei einem Taxibetrieb um ein genehmigungspflichtiges Gewerbe. Die entsprechende Konzession zur Personenbeförderung müssen Sie bei Ihrer zuständigen Stadtverwaltung beziehungsweise dem zuständigen Landratsamt beantragen. Damit Sie die Erlaubnis erhalten, ein Taxiunternehmen zu gründen, müssen Sie bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen.

Tipp: Ausführlichere Informationen!

Ausführliche Informationen zu grundlegenden Regelungen, wenn Sie ein Taxiunternehmen eröffnen wollen, finden Sie in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr sowie in der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr.

2. Voraussetzungen, um ein Taxiunternehmen zu gründen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich als Taxifahrer selbstständig machen möchten:

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Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Taxiunternehmens

Um zu bestätigen, dass Sie die nötigen finanziellen Mittel für die Gründung eines Taxibetriebs besitzen, müssen Sie folgenden Nachweis erbringen: Eigenkapital von mindestens 2.250 Euro für Ihr erstes Fahrzeug sowie 1.250 Euro für jedes weitere Taxi.

Fachliche Eignung

Es gibt zwei Möglichkeiten, um zu belegen, dass Sie fachlich geeignet sind, ein Taxiunternehmen zu gründen: Sie können entweder den Nachweis einer dreijährigen geschäftsführenden Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs erbringen oder eine Fachkundeprüfung bei Ihrer zuständigen IHK ablegen.

Taxischein

Sollten Sie selbst noch nicht als Taxifahrer tätig gewesen sein, können Sie trotzdem ein Taxiunternehmen gründen. In diesem Fall müssen Sie jedoch die Prüfung für einen Taxischein ablegen. Ausnahme: Sie fahren nicht selbst, sondern übernehmen lediglich die Führung und Administration Ihres Taxiunternehmens. Wenn Sie selbst fahren möchten und sich auch selbst auf die Prüfung vorbereiten, kostet Sie der Taxiführerschein rund 100 Euro. Wenn Sie einen Vorbereitungskurs besuchen müssen, können weitere Kosten anfallen. Auskunft über die genaue Höhe erhalten Sie bei Ihrem zuständigen TÜV oder der jeweiligen Taxischule. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie 21 Jahre alt sein sowie ein Gesundheitszeugnis und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Persönliche Zuverlässigkeit

Um Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen, fordert das zuständige Amt folgende Dokumente an:

  • ein persönliches Führungszeugnis,
  • einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister sowie
  • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Hinweis: Wenn Sie bereits selbstständig sind, müssen Sie zusätzlich Unbedenklichkeitsbescheinigungen von folgenden Behörden einreichen: Finanzamt, Gemeinde, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft.

3. Fachkundeprüfung zur Personenbeförderung

Folgende Themenkomplexe werden in der Fachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammern behandelt und in schriftlicher sowie mündlicher Form geprüft:

Recht

Hier sollten Sie sich in folgenden Bereichen auskennen: Personenbeförderungsrecht, Gewerberecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Beförderungsvertragsrecht (Grundzüge), Handelsrecht und Steuerrecht.

Umweltschutz

Dieser Bereich behandelt die Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung Ihrer Fahrzeuge.

Kaufmännische Verwaltung

In diesem Bereich geht es um die kaufmännische und finanzielle Führung Ihres Taxiunternehmens. Folgende Themen werden in der Prüfung abgefragt: Zahlungsverkehr, Kostenrechnung, Beförderungsentgelte und -bedingungen, Beförderungsdokumente, Buchführung sowie Versicherungswesen.

Straßenverkehrssicherheit

Wenn Sie ein Taxiunternehmen gründen wollen, werden Sie selbstverständlich auch im Bereich Straßenverkehrssicherheit geprüft. Dabei sollten Sie sich Wissen zur Verkehrssicherheit und zur Unfallverhütung aneignen. Außerdem sollten Sie als zukünftiger Taxiunternehmer Maßnahmen benennen können, die bei einem Unfall zu ergreifen sind.

Grenzüberschreitender Verkehr

Für den Fall, dass Sie Personen über deutsche Grenzen hinaus befördern möchten, deckt die Fachkundeprüfung auch diesen Bereich ab. Folgende Themen sollten Sie beherrschen: die Grundzüge des Personenbeförderungsrechts, das im Verkehr der benachbarten Staaten gilt, Pass- und zollrechtliche Vorschriften, die Bedeutung für den internationalen Taxi- und Mietwagenverkehr haben, sowie die Verwendung spezifischer Beförderungsdokumente.

Ausführliche Informationen zu den Inhalten einer Fachkundeprüfung finden Sie z.B. im Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammer Köln [PDF|345 KB]. Außerdem bietet Ihre zuständige IHK Fachkundelehrgänge an, um Sie als zukünftigen Taxiunternehmer auf die Prüfungsfragen vorzubereiten.

4. Kosten, um ein eigenes Taxiunternehmen zu gründen

Wie bereits erwähnt, müssen Sie einen bestimmten Betrag an Eigenkapital vorweisen, um ein Taxiunternehmen gründen zu können. Dieser ist abhängig von der Anzahl der Taxis, die Sie einsetzen möchten. Hinzu kommen noch Kosten für die etwaige Fachkundeprüfung, die sich in etwa auf 500 Euro belaufen. Benötigen Sie einen Taxischein, so müssen Sie diese Kosten ebenfalls einkalkulieren. Neben den Gründungskosten werden auch sogenannte laufende Kosten auf Sie zukommen. Dies können beispielsweise Löhne, Ausgaben für die Wartung Ihrer Fahrzeuge oder Beiträge für gewerbliche Versicherungen (siehe blaue Informationsbox am Ende der Seite) sein.

Hinweis:

Finanzchef24 bietet einen Online-Rechner an, mit dem Sie kostenfrei und unverbindlich Tarife für Unternehmensversicherungen von verschiedenen Anbieter miteinander vergleichen können. Sollten Sie noch unschlüssig sein, welche Versicherungen Sie benötigen, führen unsere Gewerbeexperten gerne eine Bedarfsanalyse für Sie durch. Hinweis: Häufig gewähren Versicherer sogenannte Gründerrabatte. So können Sie bis zu 50 Prozent des Versicherungsbeitrags einsparen.

Finanzierung:

Die Kosten sowie die zu erwartenden Einnahmen führen Sie in einem Finanzplan zusammen. So behalten Sie den Überblick und können die finanzielle Machbarkeit Ihres unternehmerischen Vorhabens prüfen. Fehlendes Eigenkapital können Sie durch externe Geldgeber finanzieren. Beispielsweise werden von staatlicher Seite finanzielle Fördermittel für Gründer bereitgestellt. Auch private Anleger können in Ihr Vorhaben investieren (z. B. über die Online-Plattform Auxmoney).

Welche weiteren Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung Sie haben, können Sie jetzt auch schnell und bequem über unseren kostenlosen Finanzierungsrechner ermitteln.

5. Kundengewinnung als selbstständiger Taxifahrer

Wenn Sie sich als Taxifahrer selbstständig machen, haben Sie mehrere Möglichkeiten, Kunden zu gewinnen. Der einfachste Weg ist sicherlich, sich einer Vermittlungszentrale anzuschließen. Vorteil ist, dass Sie sich nicht selbst um Werbung bemühen müssen, um einen Kundenkreis aufzubauen. Jedoch ist dieser Service natürlich nicht umsonst und auch Ihre Kunden müssen am Ende mehr zahlen. Eine weitere Möglichkeit sind Apps, die als Vermittler fungieren. Auch hier wird eine Gebühr fällig, meist jedoch weit unter der einer Vermittlungszentrale. Wenn Sie von Ihrem verdienten Geld nichts an eine Zentrale beziehungsweise App zahlen möchten, dann müssen Sie selbst Marketing betreiben: in Form von Flyern, Anzeigen oder auch Online-Werbung. Welche Möglichkeiten Sie gerade im Internet haben, können Sie unter Online-Marketing für Gründer nachlesen.

Autorin: Cynthia Henrich, Stand: 25.02.2019