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Geteilte Grafik mit einer lächelnden Frau in einer Bäckerei auf der linken Seite und einer Illustration einer Rakete im Weltraum auf der rechten Seite, alles unter einer blauen Überlagerung.

Gründung & Geschäftsideen

Selbstständig im Handwerk

Sie möchten sich mit einem eigenen Handwerksbetrieb selbstständig machen? Dann gibt es mehrere Punkte, die Sie unbedingt vor und während der Gründungsphase beachten sollten. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, damit Ihrer erfolgreichen Existenzgründung im Handwerk nichts im Weg steht.

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Unabhängig davon, ob Sie einen Handwerksbetrieb neu gründen, eine bereits bestehende Handwerksfirma übernehmen oder sich für eine nebenberufliche Selbstständigkeit in dieser Branche entscheiden: Wenn Sie sich im Handwerk selbstständig machen wollen, dann sollten Sie folgenden Fragen nachgehen:

1. Besteht für Selbstständige in meinem Handwerksberuf eine Meisterpflicht?

2. Welche Handwerkskammer ist für mich zuständig?

3. Wie finanziere ich mein Vorhaben?

Einer der wichtigsten Punkte, wenn Sie sich als Handwerker selbstständig machen möchten, ist die Unternehmensfinanzierung. Rechnen Sie zunächst durch, wieviel Kapital Sie benötigen, um Ihr Vorhaben umzusetzen. In den meisten Fällen reicht dazu das vorhandene Eigenkapital nicht aus.

Neben Krediten und externen Investoren gibt es eine große Anzahl an anderen Förderungsmöglichkeiten speziell für Handwerker, die Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen. Erkundigen Sie sich nach den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und stellen Sie einen Finanzplan auf, damit Ihr neuer Betrieb finanziell auf sicheren Beinen steht.

4. Wie organisiere ich meinen Handwerksbetrieb?

5. Wie sorge ich privat vor und wie sichere ich meinen Betrieb ab?

6. Sämtliche Fragen geklärt? Startschuss mit der Gewerbeanmeldung

Damit Sie mit Ihren selbstständigen Handwerkstätigkeiten loslegen können, müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Wenden Sie sich dazu an das Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, die Sie als Standort für Ihren Betrieb ausgewählt haben. Dort müssen Sie Ihre Handwerkskarte vorlegen und den Gewerbeschein beantragen.

Autorin: Barbara Schweigert, Stand: 02.09.2022

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