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eKomi-Bewertung vom 28.02.2024

Sehr freundlich, sachlich, kompetent und mit Erfahrung beraten. Besonders zufrieden bin ich mit der Fachkundigkeit des Beraters und dem außerordent...
Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

bei 2.654 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 29.02.2024

kompetente Beratung

Warum brauchen Selbstständige & Unternehmer eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn durch Ihre berufliche Tätigkeit ein Kunde finanziell geschädigt wird. Deswegen ist diese Versicherung entscheidend für Selbstständige und Unternehmer, die beraten oder verwalten. Ob durch eine unbedachte Beratung oder eine versäumte Frist, diese Versicherung ist Ihr Schild gegen existenzbedrohende Schadensersatzforderungen.

Was wird geschützt?

Was wird geschützt?

Echte Vermögensschäden: Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung sichert Ihr Unternehmen gegen berechtigte Ansprüche Dritter bei finanziellen Schäden ab und hilft dabei, unberechtigte Forderungen effektiv abzuwehren.

 Wer benötigt die Versicherung?

Wer benötigt die Versicherung?

Empfohlen für alle, die beratend oder verwaltend tätig sind. Für einige Berufe ist die Vermögensschaden­haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Hausverwalter.

Welche Versicherung brauche ich für mein Business?

Sie sind unschlüssig, wie Sie Ihr Unternehmen am besten absichern? Mit nur wenigen Klicks finden Sie heraus, welche Gewerbeversicherung Sie wirklich brauchen. Jetzt prüfen

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1. Leistungen der Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung

Zwischen den einzelnen Tarifen der Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung gibt es große Unterschiede. Bestimmte Leistungen können zudem optional gewählt werden, zum Beispiel die Absicherung von Eigenschäden durch Datenrisiken. So können Sie den Leistungsumfang Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht frei und individuell bestimmen.

Leistungen bei Drittschäden:

  • Deckung von echten Vermögensschäden

  • Kostenübernahme bei der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten

  • Erstattung der Kosten bei Termin- oder Fristversäumnis

  • Prüfung der vertraglichen Haftung (über gesetzliche Haftung hinausgehend)

  • Übernahme von Vertragsstrafen bei Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten

 

  • Absicherung Ihrer Tätigkeit als Interimsmanager

  • Nachhaftung

  • Subsidiäre Rückwärtsversicherung

  • Auslandsdeckung (meist ist Europa immer dabei, oft auch weltweit, aber mit Einschränkung USA/Kanada)

  • Absicherung Ihrer M&A-Tätigkeiten

Leistungen bei Eigenschäden:

  • Zahlung von Vermögensschäden

  • Erstattung der Kosten zur Wiederherstellung der eigenen Reputation

  • Deckung von Eigenschäden für Datenrisiken

  • Übernahme der Wiederherstellungskosten für die eigene Website

  • Absicherung Ihrer Tätigkeit als Interimsmanager

Versicherte Personen

Mitversichert sind alle Angestellten, die im offiziellen Auftrag des Versicherungsnehmers handeln. Dazu gehören:

  • Geschäftsführer und Manager (kein Ersatz für eine eigenständige D&O-Versicherung!)

  • festangestellte und freie Mitarbeiter

  • Trainees, Volontäre, temporäre Praktikanten und Werkstudenten

  • Mitarbeiter aus Zeitarbeitsfirmen

  • beauftragte Subunternehmen

Wo besteht Versicherungsschutz?

Die Vermögensschaden­haftpflicht deckt in der Regel Schadensersatzforderungen innerhalb von Deutschland und Europa ab. Somit sind Sie auch abgesichert, wenn Sie Leistungen im Ausland erbringen. Je nach Tarif besteht der Versicherungsschutz sogar weltweit mit Einschränkungen für die USA und Kanada.

Deckungskonzepte der Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung

Geschlossene Deckung:

Bei der geschlossenen Deckung sind nur die Tätigkeitsbereiche versichert, die Sie angeben und damit im Versicherungsvertrag der Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung stehen. So wird bspw. berücksichtigt, dass ein Übersetzer im Bereich medizinische Beipackzettel ein höheres finanzielles Risiko hat als ein Übersetzer für Kinderbücher.

Unter den Unternehmensberatern haben hingegen jene im Bereich Due Diligence ein besonders hohes Risiko, einen finanziellen Schaden zu verursachen, was ebenfalls entsprechend versichert sein muss. So erhalten Sie eine maßgeschneiderte Vermögensschaden­haftpflicht, die auf Ihr individuelles Risiko abgestimmt ist.

Offene Deckung (auch: All-Risk-Deckung):

Bei der offenen Deckung sind hingegen alle Tätigkeiten mitversichert, die über die Vertragsbedingungen nicht ausgeschlossen sind. Der Vorteil der offenen Deckung ist, dass Sie keine Anpassungen vornehmen müssen, wenn sich Ihr Tätigkeitsbereich erweitert oder ändert. Eine Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung mit der offenen Deckung bieten unter anderem die Hiscox und die Markel an.

Sollten Sie eine Nebentätigkeit aufnehmen, die nichts mit Ihrem eigentlichen Berufsbild zu tun hat, müssen Sie diesen Umstand Ihrem Versicherer sofort anzeigen (z. B. wenn Sie als freiberuflicher Fotograf nebenberuflich auch Übersetzungsdienstleistungen anbieten).

Unser Expertentipp für Sie:

"Achten Sie beim Abschluss Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht, dass die Kosten von Urheberrechtsverletzungen übernommen werden. Einige Versicherer leisten auch bei der vertraglichen Haftung, also über die gesetzliche Haftung hinaus. Zudem können Sie bei manchen Versicherern auch die Übernahme von Vertragsstrafen mitversichern, zum Beispiel beim Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten."

Emilio D'Arca, Senior Firmenkundenberater, Versicherungskaufmann (IHK), Versicherungsfachwirt (IHK), Haftpflicht Underwriter (DVA)

Vermögensschaden­haftpflicht oder Berufshaftpflicht?

Eine Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung deckt rein finanzielle Schäden Dritter ab. Der Begriff Berufshaftpflicht kann – je nach Versicherer/Deckungskonzept – synonym verwendet werden. Oftmals umfasst der Schutz der Berufshaftpflicht jedoch auch Personen- und Sachschäden. Deshalb sollte beim Abschluss vor allem auf die Leistungen der gewerblichen Haftpflicht geachtet werden, der Name ist zweitrangig.

Unterschied: Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht & Vermögensschadenhaftpflicht

Versicherte Schäden der Betriebshaftpflichtversicherung im Vergleich zur Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht

2. Versicherte Schäden einer Vermögensschaden­haftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung versichert Ihr berufliches Risiko, einen finanziellen Schaden oder entgangenen finanziellen Vorteil bei einem Kunden zu verursachen. Haftungsgrundlage ist hierbei die Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglichen Pflicht. Grundsätzlich darf jedoch der Schaden nur durch leichte Fahrlässigkeit, also ein berufliches Versehen, entstanden sein.

Versicherte Drittschäden:

  • Fehlerhafte Beratung und Aufklärung

  • Termin- und Fristversäumnis, beispielsweise durch Planungsfehler

  • Gewinnausfall aufgrund von Nicht- oder Schlechterfüllung (Erfüllungsschäden und Schäden durch verzögerte Leistungserbringung)

  • Sachschäden an Schriftstücken

  • Schäden durch die Übermittlung elektronischer Daten

  • Schäden durch Verzögerung der Leistung

  • Verletzung von Schutz- und Urheberrechten

Versicherte Eigenschäden:

  • Vertrauensschäden durch Mitarbeiter

  • Zerstörung der eigenen Website

  • Eigenschadendeckung für Datenrisiken

  • Berechtigter Rücktritt eines Auftraggebers (RPC= Return of project costs)

Nicht versicherte Schäden:

  • Personenschäden

  • Sachschäden

  • Vermögensfolgeschäden (sogenannte unechte Vermögensschäden, entstanden durch Personen- oder Sachschäden)

  • grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden

Schadenbeispiele

Frist verpasst

Sie als Steuerberater vergessen die Steuererklärung eines Mandanten fristgerecht einzureichen. Da die Frist bereits verschoben wurde, akzeptiert das Finanzamt keinen weiteren Aufschub und verlangt vom Mandanten einen Verspätungszuschlag. Der Mandant fordert den entstanden Schaden von Ihnen zurück. Ihre Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung springt für Sie ein.

Vertrauliche Infos veröffentlicht

Ihr Kunde steht kurz vor einer wirtschaftlich wichtigen Transaktion, wobei Sie als Berater Einblick in vertrauliche Informationen haben. Durch eine Unachtsamkeit Ihrerseits dringen Informationen nach außen. In Ihrem Beratungsvertrag ist hierfür eine Vertragsstrafe vorgesehen, die Ihr Auftraggeber nun Ihnen gegenüber geltend macht. Durch Ihre Vermögensschaden­haftpflicht wird die Strafzahlung abgedeckt.

Veraltete Daten

Im Auftrag Ihres Kunden erstellen Sie eine Marktanalyse. Aus Unachtsamkeit verwenden Sie veraltete Daten und kommen zu einer falschen Schlussfolgerung. Ihr Kunde orientiert sich an Ihrer Beurteilung und erleidet einen finanziellen Schaden. Den entsprechenden Schadensersatz zahlt Ihre Versicherung.

Urheberrecht verletzt

Auf Ihrer firmeneigenen Homepage platzieren Sie verschiedene Bilder. Ein Fotograf, der vor Jahren einige dieser Bilder angefertigt hat, erkennt seine Fotos wieder und macht Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts gegen Sie geltend. Ihre Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung prüft den Schadensersatzanspruch.

Die passende Vermögensschadenhaftpflicht für Ihren Beruf

Über 50.000 Unternehmer und Selbstständige haben bereits mit Finanzchef24 die ideale Gewerbeversicherung gefunden. Ob online oder mit Unterstützung unserer Versicherungsexperten: In nur wenigen Schritten finden wir mit Ihnen die passende Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Ihr Unternehmen.

3. Für wen ist die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung wichtig?

Sobald Sie für einen Dritten eine Dienstleistung erbringen oder beratend tätig sind, besteht für Sie als Unternehmer oder Freiberufler das Risiko, einen echten Vermögensschaden zu verursachen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie ein eigenes Unternehmen führen, nebenberuflich oder ausschließlich ehrenamtlich tätig sind.

Für viele freie Berufe ist die Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Hausverwalter oder Wirtschaftsprüfer. Auch viele Selbstständige in der Finanz- und Versicherungsbranche müssen für die Zulassung eine Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen, wie der Versicherungsvermittler nach §34d GewO oder der Immobilienkreditvermittler nach §34i GewO.

Wenn Sie als Unternehmer oder Freiberufler folgende Tätigkeiten ausüben, brauchen Sie ebenso eine Vermögensschadenhaftpflicht:

  • Beratung
  • Begutachtung
  • Prüfung
  • Verwaltung
  • Beurkundung
  • Aufsichtsführung

4. Wie viel kostet eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

Die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Tätigkeitsfeld
  • Mitarbeiteranzahl
  • Jahresumsatz
  • Höhe der gewählten Deckungssumme
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Vertragslaufzeit (Versicherer gewähren oft Rabatte bei längeren Laufzeiten)

Weil die genauen Preise für eine Vermögensschaden­haftpflichtversicherung variieren, ist es entscheidend, individuelle Angebote zu vergleichen. Bei Finanzchef24 können Sie mit unserem benutzerfreundlichen Tarifrechner schnell und unkompliziert die Kosten für Ihre spezifische Situation ermitteln. Indem Sie Angaben wie Branche, Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz präzisieren, erhalten Sie maßgeschneiderte Angebote.

Kostenbeispiel: Ein Steuerberater hat sich Anfang November 2023 selbstständig gemacht. Mit seiner Einzelkanzlei erwirtschaftet er einen Jahresumsatz von bis zu 75.000€. Bei einer Selbstbeteiligung von 500€ und einer Deckungssumme bis zu 250.000€ beträgt seine Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung 279,50 € jährlich (Stand: Januar 2024; inklusive Gründerrabatt).

Kündigung der Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung

In der Regel können Sie Ihre Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen. Die meisten Versicherer setzen eine Kündigungsfrist von drei Monaten an. Sollten Sie eine Beitragserhöhung von Ihrem Versicherer erhalten, steht Ihnen ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht zu, das Ihnen erlaubt, binnen eines Monats zu kündigen. Für eine wirksame Kündigung ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich – per Post, Fax oder E-Mail.

Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe Es ist eine Situation, die niemand erleben möchte, aber falls Sie aus Gründen wie Insolvenz Ihr Geschäft aufgeben müssen, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht für Ihre Vermögensschadenhaftpflicht zu. Um dieses in Anspruch zu nehmen, ist es notwendig, dem Versicherer eine Bestätigung über Ihre Gewerbeabmeldung zukommen zu lassen. Falls der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft liegt, endet der Versicherungsvertrag zu diesem Stichtag. Sollte Ihr Gewerbe bereits abgemeldet sein, wird der Vertrag zum Datum der Eingabe der Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer aufgelöst.

Die optimale Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung

Unser Online-Rechner ermöglicht Ihnen, die Angebote von über 40 Versicherern gezielt für Ihren Beruf zu vergleichen. Ganz gleich, ob Sie als Unternehmensberater, Rechtsanwalt oder Immobilienmakler tätig sind: Geben Sie einfach Ihre Daten ein, um eine Übersicht über Tarife und Leistungen verschiedener Vermögensschaden­haftpflicht­versicherungen zu erhalten. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre optimale Vermögensschaden­haftpflicht direkt online abzuschließen - einfach, schnell, digital.

5. Häufige Fragen

6. Kostenlose Checkliste

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