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Selbstständig als ITler

So gründen Sie erfolgreich Ihre eigene IT-Firma

Selbstständig als ITler

aktualisiert am 03.03.2025 | Business | Cynthia Henrich, Yvonne Waldner

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1. Die ersten Vorbereitungen vor der Gründung

2. Gründungsformalitäten im IT-Bereich

Zunächst sollten Sie entscheiden, ob Sie sich als Freiberufler oder als Gewerbetreibender selbstständig machen möchten. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen müssen, Gewerbetreibende hingegen schon. Nachfolgend erklären wir Ihnen weitere Unterschiede, die es bei der Wahl zu beachten gilt.

Als Freiberufler in der IT-Branche selbstständig machen

Als Gewerbetreibender eine IT-Firma gründen

IT-Freiberufler versus Gewerbetreibender

Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit

In der Regel werden Sie als selbstständiger ITler mit einem oder mehreren Unternehmen zusammenarbeiten, die Ihnen Aufträge erteilen. Gerade, wenn Sie am Anfang nur einen Auftraggeber haben, müssen Sie darauf achten, dass Sie nicht in die sogenannte Scheinselbstständigkeit rutschen. Scheinselbstständig bedeutet, dass Sie aufgrund bestimmter Merkmale einem angestellten Arbeitsverhältnis zugeteilt werden können und damit unter anderem sozialversicherungspflichtig werden.

Einige wichtige Merkmale der Scheinselbstständigkeit

  • Sie sind dauerhaft nur für einen Auftraggeber tätig.
  • Sie sind fest in die Organisationsstrukturen des Auftraggebers eingebunden (zum Beispiel durch feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit, regelmäßige Teilnahme an Firmenveranstaltungen, vorgegebene Urlaubsregelungen etc.).
  • Ihr Umsatz beläuft sich zu 5/6 aus dessen Aufträgen.

Folgen einer möglichen Scheinselbstständigkeit

Werden Sie als scheinselbstständiger ITler eingestuft, ist Ihr Auftraggeber zur rückwirkenden Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet. Sie selbst müssen bereits erhobene Umsatzsteuern beziehungsweise eine bereits abgezogene Vorsteuer erstatten. Außerdem verlieren Sie Ihren Status der Selbstständigkeit und werden rückwirkend zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses als Angestellter Ihres Auftraggebers eingestuft. Sie müssen Ihr Gewerbe als Folge umgehend abmelden.

Verdacht der Scheinselbst­ständigkeit

Insbesondere als freiberuflicher ITler laufen Sie Gefahr, unter Verdacht der Scheinselbstständigkeit gestellt zu werden. Ist dies der Fall, werden behördliche Ermittlungen – etwa durch die Deutsche Rentenversicherung oder das Finanzamt – eingeleitet. Achten Sie also darauf, sich klar von Ihrem Auftraggeber abzugrenzen.

3. Steuern

4. Finanzen

Die Finanzen sind ein leidiges Thema – für jeden Selbstständigen. Dennoch dürfen sie nicht ignoriert werden, egal in welcher Phase der Gründung Sie sich gerade befinden. Nachfolgend haben wir einige wichtige Punkte für Sie zusammengetragen.

Förderung beantragen

Buchführung machen

Wenn Sie eine IT-Firma gründen oder als Freiberufler in der IT-Branche arbeiten, sind Sie zur Buchführung verpflichtet – je nach Status zur doppelten Buchführung oder zu einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Sie haben die Möglichkeit, diese Aufgabe selbst zu übernehmen oder jemanden zu beauftragen, zum Beispiel Ihren Steuerberater oder ein Buchhaltungsbüro.

Aus Kostengründen entscheiden sich viele Jungunternehmer dafür, dies selbst zu übernehmen.

Honorar festlegen

Rechnung stellen

Tipp: Nutzung von Rechnungsvorlagen

Erstellen Sie eine Rechnungsvorlage und lassen Sie diese von einem Steuerberater prüfen. So können Sie Fehler vorab ausmerzen und vermeiden Probleme mit dem Finanzamt.

5. Haftung und Absicherung für ITler

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    Vermögensschadenhaftpflicht

    Absicherung von durch Ihnen verursachte finanzielle Schäden

  • Inhaltsversicherung

    Wichtige Versicherung für Einrichtung, Waren und Geräte

  • Rechtsschutzversicherung

    Versicherung bei rechtlichen Streitfällen und juristischen Fragen

6. Extra: Tipps zur Kunden-/ Projektgewinnung

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