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eKomi-Bewertung vom 28.02.2024

Sehr freundlich, sachlich, kompetent und mit Erfahrung beraten. Besonders zufrieden bin ich mit der Fachkundigkeit des Beraters und dem außerordent...
Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

bei 2.654 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 29.02.2024

kompetente Beratung

Deshalb brauchen Selbstständige & Unternehmer eine Betriebshaftpflicht

Für Gründer und Unternehmer ist die Betriebshaftpflicht­versicherung einer der wichtigsten Versicherungen für Ihr Unternehmen. Ähnlich der Privathaftpflicht sichert die Betriebshaftpflicht Schäden ab, die Sie im Rahmen Ihrer selbstständigen Tätigkeit bei anderen verursachen. Dadurch schützen Sie Ihr Unternehmen vor hohen Schadensersatzzahlungen. Mit Finanzchef24 können Sie die Tarife und Leistungen von über 40 Versicherern vergleichen und finden so die passende Betriebshaftpflicht­versicherung für Ihr Unternehmen.

Was wird geschützt?

Was wird geschützt?

Personen- und Sachschäden Dritter. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Wer benötigt die Versicherung?

Wer benötigt die Versicherung?

Empfohlen für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer. Für einige Berufsgruppen – wie zum Beispiel dem Bewachungsgewerbe – ist der Abschluss einer Betriebs­haftpflichtversicherung sogar verpflichtend.

In 3 Schritten zur Betriebshaftpflicht­versicherung

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1. Leistungen der Betriebshaftpflicht­versicherung

Für Gründer, Unternehmer sowie Freiberufler ist die Betriebshaftpflichtversicherung eine unverzichtbare Versicherung zur Absicherung von Personen- und Sachschäden. Denn Sie haften in Deutschland grundsätzlich unbegrenzt mit Ihrem Gesamtvermögen für Schäden, die Sie selbst oder Ihre Angestellten verursachen.

Leistungen

  • Erstattung der Kosten bei Personen- und Sachschäden Dritter

  • Deckung von Vermögensfolgeschäden

  • Absicherung bei Umweltschäden (z. B. durch Auslaufen von Chemikalien)

  • Prüfung von Schadensansprüchen auf Rechtmäßigkeit

  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche, auch vor Gericht (passiver Rechtsschutz)

Versicherte Personen:

  • Sie als Selbstständiger

  • Mitarbeitende (Voll- und Teilzeit)

  • Aushilfen / Mini-Jobber

  • Werkstudenten

  • Praktikanten

  • helfende Familienangehörige

  • weitere Angestellte wie Reinigungskräfte

Sonderfall Leiharbeiter

Im Standardschutz der Betriebshaftpflichtversicherung sind Schäden durch Leiharbeiter nicht abgedeckt. Jedoch können diese in den Schutz der Betriebshaftpflicht integriert werden, da es spezielle, auf Arbeitnehmerüberlassung ausgerichtete Versicherungskonzepte gibt. Diese müssen individuell vereinbart werden. Unsere Versicherungsexperten beraten Sie hierzu gerne.

Geltungsbereich und Auslandsschutz

Der Versicherungsschutz Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung gilt für alle Ihre Unternehmensaktivitäten an folgenden Orten:

  • in der eigenen Betriebsstätte
  • an öffentlichen Plätzen
  • direkt bei Ihren Kunden

Bitte beachten Sie: Der Versicherungsschutz bei Auslandsschäden ist in der Regel auf einen bestimmten Geltungsbereich begrenzt. Manche Betriebshaftpflicht-Tarife versichern nur Schäden innerhalb der EU oder innerhalb Europas (im geographischen Sinne). Bei bestimmten Tätigkeiten (zum Beispiel dem Export von Waren) weiten viele Versicherer den Versicherungsschutz jedoch auch auf das außereuropäische Ausland aus. Allerdings existieren hier oftmals Einschränkungen für bestimmte Länder. Einen Überblick über die Absicherung von Auslandsschäden individuell für Ihre Branche finden Sie in den Ergebnissen unseres Betriebshaftpflichtversicherung-Vergleichs.

Mit Finanzchef24 zur passenden Betriebshaftpflicht­versicherung

Über 50.000 Unternehmer und Selbstständige haben mit Finanzchef24 ihre passende Gewerbeversicherung gefunden. Egal, ob online oder mit Hilfe unserer Versicherungsexperten: In nur wenigen Schritten finden Sie DIE Betriebshaftpflicht­versicherung für Ihr Unternehmen.

2. Versicherte Schäden einer Betriebshaftpflicht

Versicherte Schäden

  • Personenschäden: Ein Kunde oder Patient wird durch Sie oder einen Mitarbeitenden verletzt.

  • Sachschäden: Das Eigentum eines Kunden oder Patienten wird beschädigt.

  • Vermögensfolgeschäden: Finanzielle Folgeschäden umfassen z. B. den Verdienstausfall des Geschädigten.

  • Umweltschäden: Die Umwelt wird, z. B. durch Giftmüllablagerung oder auslaufende Chemikalien, geschädigt.

Nicht versicherte Schäden:

Schadenbeispiele

Stolpergefahr

Stolpergefahr

Ein Reinigungsunternehmen reinigt die Böden in einem Kaufhaus. Während der Arbeiten stellt der Angestellte entsprechende Warntafeln auf. Trotz dieser Vorkehrungen stolpert ein Kunde über ein loses Kabel, das nicht ordnungsgemäß gesichert war, und verdreht sich dabei das Knie. Die Versicherung übernimmt die Arzt- sowie Therapiekosten und zahlt das Schmerzensgeld.

Verschüttetes Bier

Verschüttetes Bier

In einem Restaurant findet ein Geschäftsessen statt. Als der Kellner die Getränke bringt, stolpert er und verschüttet unglücklicherweise Bier auf die Tasche eines Gastes. Leider wird dabei auch das Mobiltelefon des Gastes beschädigt. Die Versicherung übernimmt die Reinigungskosten der Tasche und die Reparaturkosten für das Telefon.

Unser Expertentipp für Sie:

"Um Ihr persönliches Vermögen optimal zu schützen, ist die Betriebshaftpflichtversicherung besonders wichtig. Achten Sie dabei auf die Mitversicherung von Schlüsselverlust und bei Bedarf auch auf die Absicherung möglicher Folgeschäden. So leisten manche Versicherer Schadensersatz beispielsweise bei einem Diebstahl infolge des Schlüsselverlustes. So stellen Sie sicher, dass Sie umfassend geschützt sind."

Bernhard Holbl, Senior Firmenkundenberater, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK)

Betriebs-, Berufs- oder Vermögensschaden­haftpflicht?

Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflicht­versicherung?

Der Unterschied liegt vor allem in der Bezeichnung. Oft wird der Begriff Berufshaftpflicht bei beratenden oder verwaltenden Berufen benutzt, wenngleich die Berufshaftpflicht ähnlich der Betriebs­haftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden abdecken kann. Jedoch kann die Berufshaftpflicht auch nur rein finanzielle Schäden, sogenannte Vermögensschäden, absichern, wodurch sie dem Schutz der Vermögensschaden­haftpflicht entspricht. Dies unterscheidet sich je nach Versicherer.

Betriebshaftpflicht oder Vermögensschaden­haftpflicht?

Die Vermögensschadenhaftpflicht sichert im Gegensatz zur Betriebshaftpflicht echte Vermögensschäden – also rein finanzielle Schäden – ab. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt nur Vermögensfolgeschäden ab. Darunter versteht man solche Schäden, die aus einem vorangegangenen Personen- oder Sachschaden resultieren, z. B. den Verdienstausfall eines geschädigten Kunden.

Unterschied: Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht & Vermögensschadenhaftpflicht

Versicherte Schäden der Betriebshaftpflichtversicherung im Vergleich zur Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht

3. Für wen ist die Betriebshaftpflicht geeignet?

Der Abschluss einer Betriebshaftpflicht­versicherung ist zwar nur für einige Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben, doch empfehlen wir sie generell Unternehmern, Betriebsinhabern oder Freiberuflern. Denn insbesondere Personenschäden gehen schnell in die Millionenhöhe. Haben Sie gerade erst gegründet, sind Klein­unternehmer bzw. führen ein Kleingewerbe oder sind Sie freiberuflich tätig, können die Schadensersatzforderungen mitunter existenzbedrohend sein.

Für folgende Berufsgruppen ist die Betriebshaftpflicht verpflichtend:

  • Bewachungsgewerbe
  • Betreiber einer Schießstätte
  • Flugplatzbetreiber (mit Bodenabfertigungsdiensten)
  • Entsorgungsfachbetriebe (Abfalllagerung etc.)
  • Jäger (Jagdhaftpflicht)
  • Schausteller

Wichtig: Der Firmensitz

Der Hauptsitz der Firma bzw. des Betriebs muss sich in Deutschland befinden, damit Sie eine Betriebshaftpflicht­versicherung in Deutschland abschließen können. Befindet sich der Firmensitz außerhalb Deutschlands, können Sie bei einem deutschen Versicherer keine Haftpflichtversicherung hier abschließen, selbst wenn Sie in Deutschland tätig sind.

Betriebshaftpflicht­versicherung für Kleingewerbe

Auch wenn Sie geringere Umsätze erzielen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Betriebshaftpflicht­versicherung für Ihr Kleingewerbe. Denn egal, wie groß Ihr Unternehmen ist, das Risiko, einen Schaden zu verursachen, bleibt bestehen. Daher empfehlen wir Ihnen, auch als Kleinunternehmer eine Versicherung für Ihre selbstständige Tätigkeit abzuschließen. Die Kosten für eine Betriebshaftpflicht können dabei je nach Art Ihres Kleingewerbes variieren. Doch zum Schutz Ihres Privatvermögens lohnt es sich auch für Kleingewerbetreibende, bei Personen- und Sachschäden versichert zu sein.

Die ideale Betriebshaftpflicht­versicherung für Ihren Beruf

Mit unserem Online-Rechner können Sie die Angebote von über 40 Versicherern vergleichen - und zwar passend zu Ihrem Beruf! Egal, ob klassischer Handwerker, Online-Händler oder Mischbetrieb: Geben Sie einfach Ihre Daten ein und schon erhalten Sie eine Übersicht der Tarife und Leistungen verschiedener Versicherungen. Schließen Sie zudem Ihre gewünschte Betriebshaftpflichtversicherung gleich online ab - einfach, schnell, digital.

4. Wie viel kostet eine Betriebshaftpflicht­versicherung?

Die Kosten der Betriebshaftpflicht­versicherung bzw. Firmenhaftpflicht­versicherung sind von Betrieb zu Betrieb individuell und richten sich primär nach dem zu versichernden Risiko. Als Handwerker tragen Sie zum Beispiel ein höheres Risiko für Personen- und Sachschäden als ein Inhaber eines Bürobetriebs. Ihre Kosten für die Betriebshaftpflicht sind dementsprechend als Handwerker höher.

Folgende Faktoren sind für die Berechnung der Kosten Ihrer Betriebshaftpflicht ausschlaggebend:

  • Betriebsart / berufliche Tätigkeit
  • Anzahl Ihrer Mitarbeiter bzw. Betriebsgröße
  • erwirtschafteter Jahresumsatz
  • Selbstbeteiligung
  • Versicherungssumme

Kostenbeispiel: Eine Friseurin hat ihren eigenen Salon 2022 mit einer Angestellten gegründet. Sie rechnet mit einem Jahresumsatz von bis zu 75.000 €. Bei einer Selbstbeteiligung von 500 € und einer Versicherungssumme von 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden kostet die Betriebshaftpflichtversicherung 71,17 € jährlich (Stand Oktober 2023).

Zentrale Tarifeigenschaften

Kündigung der Betriebshaftpflicht

In der Regel kann jede Betriebshaftpflicht­versicherung jeweils zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die meisten Versicherer legen eine Kündigungsfrist von drei Monaten fest. Sollte Ihr Versicherer Ihren Beitrag erhöhen, haben Sie ein gesetzlich festgelegtes Sonderkündigungsrecht von einem Monat. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, per Post, Fax oder E-Mail.

Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.

Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

5. Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht­versicherung

6. Kostenlose Checkliste für Ihre Betriebshaftpflicht­versicherung

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