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Steuerpflicht für Gründer: Keine Angst, so schlimm ist es nicht!

Steuerpflicht für Gründer: Keine Angst, so schlimm ist es nicht!

aktualisiert am 31.01.2026 | Finanzen | Cynthia Henrich, Yvonne Waldner

Wenn Sie sich selbstständig machen, stehen Sie vor großen und kleinen Herausforderungen. Doch nichts scheint so abschreckend zu sein, wie das Thema Steuern. Doch keine Angst – wir helfen Ihnen durch das Steuer-Labyrinth. Welche Steuerarten für Sie als Existenzgründer überhaupt relevant sind und welche Steuerpflicht Sie haben, erfahren Sie in unserem Blogartikel.

Steuerpflicht? Kommt auf die Rechtsform an

Einzelunternehmen

  • Umsatzsteuer
  • Einkommenssteuer
  • Gewerbesteuer

Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG)

  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Gewerbesteuer

Personengesellschaft (GbR, GmbH & Co. KG, KG)

  • Umsatzsteuer
  • Einkommenssteuer
  • Gewerbesteuer

Die verschiedenen Steuerarten im Überblick

Tipp!

Bestimmte Dienstleistungen sind frei von der Umsatzsteuer: Sind Sie zum Beispiel als Arzt oder Physiotherapeut tätig, sind Sie nicht umsatzsteuerpflichtig und berechnen keine Umsatzsteuer für Ihre Patienten. Darüber hinaus müssen Sie keine Umsatzsteuer erheben, wenn Sie die Bedingungen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erfüllen.

Wenn Sie als Selbstständiger für Ihr Unternehmen Produkte erwerben oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, müssen Sie Vorsteuer bezahlen. Diese wird im Rahmen der Voranmeldung mit der Umsatzsteuer verrechnet.

Angebote für Gründer und Selbstständige

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Wir sichern Gründer und Selbstständige ab

Eine wichtige Komponente für alle Gründer und Selbstständige ist die richtige Absicherung. Damit Sie nicht zum Versicherungsexperten werden müssen, bietet Finanzchef24 einen einfachen Versicherungsvergleich für die optimale Absicherung.