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Gründung & Geschäftsideen

Umsatzsteuer­voranmeldung für Existenz­gründer

Unternehmer müssen ihre Umsatzsteuervoranmeldungen seit 1. September 2013 mit dem ELSTER-Zertifikat übermitteln. Nicht authentifiziert übermittelte Daten werden in der Regel – mit Ausnahme von besonderen Härtefällen – nicht angenommen. Was Sie als Jungunternehmer bei der Umsatzsteuervoranmeldung beachten müssen und wann eine jährliche Umsatzsteuererklärung genügt, erfahren Sie in diesem Artikel.

1. Vorabfrage: Müssen Existenzgründer eine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen?

2. Für alle Umsatzsteuerpflichtigen: So funktioniert die Umsatzsteuervoranmeldung

3. Zeitintervalle der Umsatzsteuervoranmeldung

Hinweis!

Wenn Sie Ihr Unternehmen neu gründen, müssen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich erledigen – und zwar nicht nur im Jahr der Gründung. Sondern auch im darauffolgenden Kalenderjahr ist die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben.

Später ist die Umsatzsteuerzahllast ausschlaggebend für den Voranmeldezeitraum:

Bei einer Zahllast zwischen 1.000 Euro und 7.500 Euro müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise einreichen. Bei einer Umsatzsteuerzahllast von mehr als 7.500 Euro muss die Umsatzsteuervoranmeldung monatsweise erfolgen.

Tipp: Befreiung der Umsatzsteuervoranmeldung!

Das Finanzamt kann Sie nach § 18.2 UStG von der Umsatzsteuervoranmeldung befreien – aber nur wenn die Steuerzahllast für das vorangegangene Jahr nicht mehr als 1.000 Euro betragen hat und es sich nicht um einen Neugründungsfall handelt. So genügt es in der Regel, dass Sie eine Umsatzsteuererklärung für das vergangene Jahr einreichen.

Für den Fall, dass Ihre Vorsteuer höher ist als die Umsatzsteuer, die Sie abführen müssen, ergibt sich ein Umsatzsteuerüberschuss zu Ihren Gunsten. Bei einem Überschuss verändern sich mitunter die Zeitintervalle für die Voranmeldung. Haben Sie im vorangegangen Jahr mehr als 7.500 Euro Überschuss erstattet bekommen, können Sie einen Antrag auf monatliche Voranmeldung stellen.

4. Abgabefrist für die Umsatzsteuervoranmeldung

5. Umsatzsteuererklärung

Zusätzlich zu den Voranmeldungen müssen Sie eine Jahressteuererklärung zur Umsatzsteuer beim Finanzamt abgeben.

Hinweis zur Umsatzsteuererklärung

Auch wenn Sie befreit sind, eine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen beziehungsweise als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer entrichten müssen, sind Sie dazu verpflichtet, die jährliche Umsatzsteuererklärung einzureichen.

Autorinnen: Barbara Schweigert, Yvonne Waldner, Stand: 30.08.2019

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