Lexikon

Versicherungs­­bedingungen

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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen – beispielsweise einer gewerblichen Haftpflicht – sind Regelungen, die im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff BGB), allen Versicherungsverträgen zugrunde liegen. Sie bilden die Rahmenbedingungen der Versicherungsverträge und dienen den Versicherern als Rechtsgrundlage. Darin wird beispielsweise festgehalten, wie und unter welchen Bedingungen der Versicherungsnehmer im Schadensfall entschädigt wird.

Gesetzlich geregelte Mindestinhalte der allgemeinen Versicherungsbedingungen nach § 10 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG):

  • die versicherten Ereignisse/Gefahren/Schadensarten
  • Gestaltungsrechte des Versicherungsnehmers (VN) und des Versicherers
  • Obliegenheiten und Anzeigepflichten des VN vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls
  • Fälligkeit der Prämienzahlungen und Rechtsfolgen, sollte der VN in Verzug geraten
  • Art, Umfang und Fälligkeit der Leistungen
  • Angaben über den Verlust des Anspruchs aus dem Versicherungsvertrag, wenn Fristen versäumt werden
  • die inländischen Gerichtsstände
  • Grundsätze und Maßstäbe der Überschussbeteiligung

Besondere Versicherungsbedingungen (BVB)

Jedes Versicherungsunternehmen kann Abweichungen von den allgemeinen Versicherungsbedingungen formulieren. Diese werden dann in der Regel in besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen – den sogenannten besonderen Versicherungsbedingungen – festgehalten. Die Inhalte der BVB haben gegenüber denen der AVB Vorrang.