Winterdienst als Hausmeister - So kommen Sie rutschsicher durch den Winter

Winterdienst als Hausmeister  - So kommen Sie rutschsicher durch den Winter

17.11.2021 | Business

Ein typischer Samstagmorgen im Dezember: Um 5 Uhr früh schrecken Sie aus dem Bett hoch. Sie hören ein paar wenige Betrunkene die Straße entlanggehen - vermutlich von einer ausschweifenden Weihnachtsfeier im Hofbräuhaus. Sie als Hausmeister hoffen, dass keiner vor dem Haus hinfliegt und sich womöglich das Bein bricht. Denn es hat die ganze Nacht geschneit und Sie haben noch nicht Schnee geschippt. Doch anstatt in Panik auszubrechen, aus Angst vor einer hohen Schadensersatzklage, drehen Sie sich um und schlafen weiter. Warum? Weil Sie diesen Beitrag gelesen haben und daher genau wissen, was Ihre Räum- und Streupflichten sind. Und weil Sie sich als Hausmeister korrekt abgesichert haben mit einer passenden Betriebshaftpflicht für Ihren Winterdienst.

1. Winterdienst: Rechte und Pflichten

Wer ist zuständig, den Gehweg zu räumen?

Die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Straßen und Gehwegen gehört eigentlich zu den Aufgaben der Gemeinden. Aber in der Regel übertragen diese in einer Satzung den Winterdienst für die Gehwege auf die Haus- und Grundstückseigentümer. Hauseigentümer und Grundstücksbesitzer können die Räum- und Streupflicht aber erneut übertragen: entweder über den Mietvertrag an ihre Mieter oder aber sie beauftragen einen Dienstleister: zum Beispiel den Hausmeister bzw. einen Hausmeisterservice. Wichtig ist, dass der Auftrag für den Winterdienst in einem Vertrag geregelt wird. Falls Sie als Unternehmer einen Hausmeisterservice anbieten, bedenken Sie, dass bei den Kosten neben dem Preis pro Quadratmeter eine Bereitschaftspauschale für den Winterdienst üblich ist.

Wann muss der Winterdienst verrichtet werden?

Hier gibt es in den jeweiligen Gemeinden genaue Vorschriften, wann der Winterdienst erfolgen muss. Doch Sie müssen als Hausmeister nicht gestresst die Stoppuhr stellen. So gab es folgenden Fall vor dem Oberlandesgericht Schleswig: Die Streupflicht begann um 8 Uhr und der Unfall ereignete sich schon um 8:02 Uhr. Das Urteil: kein Schadensersatzanspruch, weil nicht an einer bestimmten Stelle begonnen werden muss (OLG Schleswig, AZ: 11 U 174/01). Die üblichen Zeiten zu denen die Räum- und Streupflicht gilt, sind:

  • an Werktagen 7 - 20 Uhr; an Sonn- und Feiertagen 9 - 20 Uhr (Ab diesen Uhrzeiten muss der Gehweg frei sein von Eis und Schnee.)
  • Ausnahme: In Ihrem Wohnkomplex befindet sich ein Restaurant mit längeren Öffnungszeiten? Dann sorgen Sie lieber dafür, dass die Gäste rutschfrei das Lokal verlassen. Denn für Gastwirte besteht eine erhöhte Räum- und Streupflicht, wenn sie beispielsweise an Silvester auch nach 20 Uhr geöffnet haben.

Um 5 Uhr morgens müssen Sie also nicht aufstehen, um dafür zu sorgen, dass Feiernde heil vom Weihnachtsfest nach Hause kommen. Nutzen Sie die frühen Morgenstunden lieber für einen erholsamen Schlaf.

Wie oft müssen Sie als Hausmeister Schnee schippen?

Leider lautet die Antwort: je nach Schneefall und den Wetterverhältnissen. Der Gehweg zu Ihrem Geschäft muss für Passanten tagsüber geräumt sein und bleiben. Bei Eisregen müssen Sie gegebenenfalls stündlich den Gehweg streuen. Nutzen Sie zum Streuen nicht unbedingt Salz. Es ist umweltschädigend und in einigen Städten sogar verboten. Alternativ bietet sich Sand, Granulat oder Rollsplit an.

Gut zu wissen:

Zum Winterdienst eines Hausmeisters gehört es auch, im Frühjahr den gestreuten Sand oder Splitt wieder zusammenzufegen und zu entsorgen.

Wie und wo müssen Sie Schnee räumen?

Den Gehweg vor Ihrem Grundstück müssen Sie so weit von Schnee und Eis befreien, dass zwei Menschen mühelos nebeneinander gehen können. Das bedarf eines ca. 1,5 m breiten Gehwegs. Vergessen Sie als Hausmeister auch nicht die Wege zu Mülltonnen, Garagen und Briefkästen. Hier reicht jedoch ein Gehweg von 50 cm Breite. Denken Sie zudem daran, die Dächer von Schneemassen und Eiszapfen zu befreien, denn diese sind gefährlich für Spaziergänger.

Schützen Sie sich bei Rutschgefahr

Wer haftet bei Eis und Schnee auf Gehwegen?

Irren ist menschlich: Trotz aller Vorsicht beim Winterdienst haben Sie vergessen einen bestimmten Bereich zu streuen. Eine Frau stürzt und verletzt sich am Bein. Sie fordert daher Schadensersatz für die Arztkosten und Schmerzensgeld. Als Hausmeister sind Sie nicht der Grundstückseigentümer, dennoch haften Sie: Mit dem Auftrag für den Winterdienst übernehmen Sie auch die Verantwortung für Schadensfälle. Aber: Eine Betriebshaftpflicht schützt Sie. Sie überprüft, ob der Anspruch der Frau berechtigt ist. Wenn ja, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Wenn nein, wehrt die Betriebshaftpflicht die Forderung ab.

Achtung:

Nicht jede Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet auch die Absicherung des Winterdiensts. Wenn Sie also bereits eine Betriebshaftpflicht als Hausmeister haben, dann überprüfen Sie deren Leistungen und gegebenenfalls wechseln Sie Ihre Gewerbeversicherung.

Nicht Ihre Schuld?

Sie wissen bereits, dass Sie nicht um 5 Uhr morgens Schnee schippen müssen, um ein paar Nachteulen den sicheren Gang nach Hause zu gewähren. Jedoch gibt es noch mehr Punkte beim Winterdienst, bei denen Sie nicht voll haften, falls ein Spaziergänger auf Ihrem Grundstück hinfällt.

Dazu gehört die Wahl der Schuhe: Wer hinfällt, weil er High Heels oder Sneakers bei Glätte trägt, der hat Mitschuld an dem Unfall. Ebenso tragen Fußgänger Mitschuld an einem Sturz, wenn erkennbar die eine Straßenseite geräumt war, während Sie die andere Straßenseite vergessen haben. Mit gesundem Menschenverstand hätte der Fußgänger die andere geräumte Seite wählen müssen statt der ungeräumten Seite.

Sie sind sich nicht sicher, ob eine gestürzte Person Schadensersatz von Ihnen verlangen kann? Machen Sie sich keine Gedanken darum: Jede Betriebshaftpflicht enthält einen passiven Rechtsschutz. Daher kümmert sich im Schadensfall die Versicherung darum, ob jemand Anspruch auf Schadensersatz hat oder nicht. Notfalls auch vor Gericht.

Verantwortung übernehmen - auf Finanzchef24 vergleichen

Eines ist Ihnen jetzt sicher bewusst: Es lohnt sich als Hausmeister eine Betriebshaftpflicht zu besitzen. Sie nimmt Ihnen zwar den Winterdienst nicht ab, aber zumindest haben Sie weniger Sorgen, wenn es um Ihre Räum- und Streupflichten geht. Falls Sie schon jetzt keine Zeit mehr haben, sich um Ihre Versicherung zu kümmern, da der Wintereinbruch naht: Mit Finanzchef24 finden Sie die passende Betriebshaftpflicht für Ihren Winterdienst in wenigen Minuten online: Einfach Daten eingeben, Angebote vergleichen und Ihre passende Versicherung zum besten Preis abschließen. So wird Ihr Winter als Hausmeister rutschsicher!

Der vorliegende Beitrag ist als redaktioneller Text zu verstehen. Wir können keine Korrektheit der hier gegebenen Informationen bezüglich der Räum- und Streupflichten in Ihrer Gemeinde garantieren und schließen daher jegliche Haftung aus. Die in unserem Beitrag aufgeführten Regelungen sind in folgenden Gerichtsurteilen nachzulesen: OLG Naumburg, AZ: 10 U 54/12, OLG Brandenburg, AZ: 5 U 86/06, Bundesgerichtshof, AZ: VI ZR 260/02.

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