Als Selbstständiger zahlen Sie oft zu viel Einkommenssteuer – das muss nicht sein. Wir geben Ihnen nachfolgend ein paar Tipps, wie Sie bei der Steuer sparen können.
Viele erfolgreiche Gründer erhalten bereits alle 14 Tage nützliche Tipps und attraktive Partnerangebote per E-Mail.
Sie als Gründer müssen viele verschiedene Aufgaben meistern, um Ihr Unternehmen erfolgreich zu etablieren. In unserer Mediathek haben wir in Zusammenarbeit mit der GO AHEAD Gründerakademie Videos zusammengestellt, mit denen sie schnell und einfach relevante Informationen rund um die Gründung erhalten.
Sind bestimmte Voraussetzungen gegeben, können Sie Ihr Arbeitszimmer unter dem Posten „Werbungskosten“ von der Steuer absetzen. Um steuerlich davon profitieren zu können, muss eine der beiden Situationen vorliegen:
Absetzbar sind sowohl die Einrichtung sowie der Anteil an Miete, Strom etc., der für das Arbeitszimmer bezahlt wird.
Laden Sie Ihre Geschäftspartner oder Mitarbeiter zum Essen ein, können Sie die Kosten dafür ebenfalls von der Steuer absetzen. Damit das Finanzamt keine Einwände äußert, muss die Höhe der Rechnungen jedoch angemessen sein – also besser kein vergoldetes Steak im Restaurant bestellen!
Bis zu 70 Prozent der Bewirtungskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Gut zu wissen: Verkostungen (z. B. Produkttestungen) fallen nicht unter Bewirtungskosten, sondern können in voller Höhe als Werbeaufwendungen abgesetzt werden.
Sie können die gesamten Kosten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen (z. B. für Kantinenzuschuss, Weihnachtsfeiern oder sonstige Betriebsveranstaltungen).
Egal ob Kugelschreiber, Kopierpapier, Druckerpatronen oder Büroklammern – sämtlichen Bürobedarf dürfen Sie von der Steuer absetzen. Darunter fällt auch digitaler Bedarf, wie beispielsweise Virenprogramme oder Buchhaltungssoftware.
Wenn Sie Ihren Wagen auch gewerblich nutzen, können Sie ihn ebenfalls von der Steuer absetzen. Liegt der Anteil der gewerblichen Nutzung bei bis zu 50 Prozent, haben Sie die Möglichkeit, Ihr privates Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Tun Sie dies, können Sie alle Kosten, wie z. B. Tankkosten, Leasingraten oder Reparaturen, als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass Sie private Fahrten in der Steuererklärung als Einnahmen verbuchen müssen.
Ordnen Sie Ihren PKW nicht dem Betriebsvermögen zu, können Sie die konkreten Betriebsfahrten steuerlich absetzen. Hier gilt: Pro gefahrenen Kilometer können 30 Cent als Betriebsausgabe angesetzt werden.
Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter? Unter dem Begriff werden alle beweglichen Gegenstände zusammengefasst, die Sie längerfristig benutzen, die selbständig nutzbar und die nicht zum Verkauf bestimmt sind. Das können beispielsweise Werkzeuge, Büromöbel, Laptops oder auch die Kaffeemaschine sein. Dabei dürfen die Gegenstände in der Anschaffung nicht mehr als 800 Euro netto kosten. Je nachdem, wie viel Sie für die einzelnen Anschaffungen tatsächlich ausgegeben haben, haben Sie drei Möglichkeiten zur steuerlichen Abschreibung:
Handelt es sich um ein Geschenk für einen Geschäftspartner, dürfen die Anschaffungskosten pro Geschenk und Empfänger 35 Euro pro Wirtschaftsjahr nicht übersteigen. Verschenken Sie etwas an Ihre Mitarbeiter, können Sie die Kosten dafür unbegrenzt als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Jedoch werden diese bei Ihren Arbeitnehmern als lohnsteuerpflichtige Einnahmen verbucht. Die Ausgaben für Geschenke müssen Sie einzeln in einer nachvollziehbaren Liste erfassen.
Mehr Informationen über Geschenke für Mitarbeiter finden Sie in diesem Blogartikel.
Wenn Sie geschäftlich unterwegs sind, können Sie die Kosten dafür ebenfalls von der Steuer absetzen. Die Reisekosten für Inlandsreisen setzen sich gemäß §9 Einkommenssteuergesetz (EStG) Abs. 4a wie folgt zusammen:
Bei Auslandsreisen gelten andere Regelungen, die u. a. auch vom jeweiligen Land abhängen. Das Bundesfinanzministerium hat die verschiedenen Pauschalbeiträge in einer Liste zusammengefasst: Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen [Download PDF|99 KB]
Wenn Sie sich beruflich weiterbilden oder Ihren Mitarbeitern eine Weiterbildung ermöglichen, können Sie die Ausgaben dafür als Werbungskosten absetzen.
Ihre gewerbliche Haftpflichtversicherung, egal ob Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht oder Berufshaftpflicht, zählt zu den Betriebsausgaben und kann somit von der Steuer abgesetzt werden.
Tipp: Sie können auch bestimmte private Versicherungen von der Steuer absetzen. Darunter fallen solche, die der Gesundheitsvorsorge (z. B. private Krankenversicherung) sowie der Einkommensabsicherung (z. B. Unfallversicherung) dienen. Jedoch dürfen Sie diese nicht als Betriebsausgaben einreichen – gewerbliche und private Posten müssen strikt getrennt werden. Deshalb sollten Sie in jedem Fall auch ein separates Geschäftskonto führen, damit Sie bei der Steuererklärung nicht den Überblick verlieren. Wenn Sie noch kein geschäftliches Konto haben oder für Ihres Kontoführungsgebühren zahlen, lohnt sich vielleicht ein Blick auf das Geschäftskonto unseres Partners GRENKE. Die Konditionen sind speziell an die finanzielle Situation von Gründern und Kleinunternehmern angepasst.
Autorin: Cynthia Henrich, Stand 10.05.2019