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Diese 9 Dinge können Selbstständige von der Steuer absetzen

Diese 9 Dinge können Selbstständige von der Steuer absetzen

aktualisiert am 03.02.2025 | Finanzen | Cynthia Henrich

Als Selbstständiger ist jede Steuererleichterung bares Geld wert. Doch viele Kleinunternehmer und Freiberufler verschenken Jahr für Jahr wertvolle Sparpotenziale, weil sie nicht wissen, welche Ausgaben sie von der Steuer absetzen können. Wir geben Ihnen nachfolgend ein paar Tipps, wie Sie bei der Steuer sparen können.

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1. Arbeitszimmer

2. Bewirtungskosten

Laden Sie Ihre Geschäftspartner oder Mitarbeiter zum Essen ein, können Sie die Kosten dafür ebenfalls von der Steuer absetzen. Damit das Finanzamt keine Einwände äußert, muss die Höhe der Rechnungen jedoch angemessen sein – also besser kein vergoldetes Steak im Restaurant bestellen!

Für die Bewirtung von Geschäftspartnern gilt:

Bis zu 70 Prozent der Bewirtungskosten können steuerlich geltend gemacht werden (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Gut zu wissen: Verkostungen (z. B. Produkttestungen) fallen nicht unter Bewirtungskosten, sondern können in voller Höhe als Werbeaufwendungen abgesetzt werden.

Für die Bewirtung von Mitarbeitern gilt:

Sie können die gesamten Kosten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen (z. B. für Kantinenzuschuss oder Weihnachtsfeiern oder sonstige Betriebs­veranstaltungen). Die Bewirtung muss lediglich einen betrieblichen Zweck haben, z.B. die Förderung des Betriebsklimas oder die Motivation der Mitarbeiter.

3. Bürobedarf

Hinweis!

Der Bürobedarf muss eindeutig für Ihre berufliche Tätigkeit genutzt werden. Für Büroausstattungsgüter unter einem bestimmten Wert (der sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter-Betrag) können Sie die Anschaffungskosten sofort als Betriebsausgabe absetzen.

4. Fahrtkosten

5. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

6. Geschenke an Partner oder Mitarbeiter

7. Reisekosten

Gut zu wissen!

8. Weiterbildungskosten

9. Versicherungen

Wichtige Gewerbeversicherungen

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