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Mit nur wenigen Klicks sind Sie als Selbständiger optimal abgesichert. Ganz einfach online und ohne Unterschrift.
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Im Schadensfall übernehmen wir die Schadensabwicklung für Sie - schnell und unkompliziert.
Ob IT-Dienstleister, Berater, Grafikdesigner oder Shop Owner: Wird zum Beispiel ein Kunde durch Ihr Verschulden verletzt oder finanziell geschädigt, sind Sie als Selbständiger gesetzlich dazu verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Eine Berufshaftpflicht bewahrt Sie als Freelancer davor, Schadensersatz selbst zahlen zu müssen. Doch so individuell Ihre Tätigkeit ist, so verschieden sind die Risiken und so vielfältig die entsprechenden Versicherungen. Sie brauchen daher den richtigen Schutz, der alle Gefahren und Unsicherheiten Ihres jeweiligen Berufsfeldes korrekt abdeckt. Mit uns finden Sie die passenden Versicherungen für Ihr Business: Wählen Sie Ihre Tätigkeit aus, wir vergleichen für Sie die möglichen Versicherungen und dann können Sie direkt online Ihr Business nach Ihren Wünschen absichern.
Um optimal abgesichert zu sein, empfehlen wir, dass Sie als Freelancer sich gegen alle Haftpflicht-Risiken versichern. Eine Berufshaftpflicht kombiniert je nach Bedarf Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht und sichert Sie so gegen alle möglichen Haftpflicht-Szenarien umfassend ab.
Ein Webdeveloper entwickelt für ein Startup einen Online-Shop. Durch eine fehlerhafte Programmierung wird bei vielen Artikeln angezeigt, dass sie ausverkauft sind. Dies hat zur Folge, dass das Unternehmen weniger Ware verkauft. Die Schlechtleistung des Webdevelopers führt so zu einem erheblichen finanziellen Schaden beim Kunden woraufhin dieser Schadensersatz in Höhe von 53.000 Euro fordert – die Berufshaftpflicht springt ein.
Ein Unternehmensberater ist mit der Gründungsberatung eines Start-ups beauftragt. Im Zuge der Finanzberatung versäumt er es, auf eine bestimmte Fördermöglichkeit hinzuweisen. Die Frist für die Bewerbung wird versäumt und dem Start-up entgeht eine Förderung von 100.000 Euro. Der Unternehmensberater muss für den Schaden aufkommen. Seine Berufshaftpflicht springt ein und übernimmt die Kosten.
Ein Designer ist mit der Gestaltung einer Werbeanzeige für ein Unternehmen beauftragt. Die Anzeige wird auf mehreren Webseiten und Social Media Kanälen geschaltet. Hinterher stellt sich heraus, dass der Designer bei der Verwendung einer Grafik auf der Anzeige gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Der Eigentümer der Grafik verlangt daraufhin Schadensersatz von dem Designer. Die Berufshaftpflicht des Designers übernimmt die Kosten.
In seinem Atelier baut ein Fotograf einen neuen Scheinwerfer auf und verlegt versehentlich das Stromkabel nicht ordnungsgemäß. Als ein Kunde zu einem Fotoshooting in das Atelier kommt, stolpert er über das Kabel. Dabei bricht er sich das Schlüsselbein und muss die Verletzung über sechs Wochen lang auskurieren. Da der Kunde freiberuflich tätig ist und in dieser Zeit nicht arbeiten kann, hat er keine Einnahmen. Die Berufshaftpflicht des Fotografen bezahlt Schmerzensgeld und ersetzt den Verdienstausfall.
Der Unterschied liegt vor allem in der Bezeichnung. Oft deckt die Berufshaftpflicht ähnlich der Betriebshaftpflicht Personen- und Sachschäden ab. Zusätzlich kann die Berufshaftpflicht auch Vermögensschäden absichern. Dies unterscheidet sich je nach Versicherer. Doch egal, wie das Produkt bezeichnet wird – wichtig ist, dass all die Risiken, die Ihr Beruf umfasst, abgedeckt sind. Dabei hilft Ihnen unser Vergleichsrechner.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.
Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Eine Geschäftsinhaltsversicherung schützt Ihre Vermögensgegenstände. So können Freelancer ihre Büroeinrichtung, Produkte oder Atelierausstattung absichern. Sollte es zum Schaden kommen, ersetzt die Versicherung die beschädigten Gegenstände. Bedingung ist, dass der Schaden durch eine der folgenden Gefahren verursacht wurde:
Versichert werden sollte der tatsächliche Wert der Gegenstände, denn ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, kann es sein, dass die entstandenen Kosten nicht vollständig übernommen werden.
Bei einem Einbruch in die Geschäftsräume eines Beraters finden die Täter nicht die erhoffte Beute. Aus Frustration randalieren sie und zerstören einen Großteil des Inventars. Die Inhaltsversicherung des Freelancers ersetzt den Schaden.
Bei einem Gewitter schlägt der Blitz in das Haus eines selbständigen Developers ein. Durch die Überspannung wird der Laptop inklusive der zusätzlichen Bildschirme zerstört, die er für seine Tätigkeit braucht. Seine Inventarversicherung ersetzt die Geräte.
Des Weiteren empfehlen wir, einen Tarif zu wählen, der einen Betriebsunterbrechungsschutz mit einschließt. Sollten Sie beispielsweise aufgrund eines Feuers Ihr Büro vorübergehend schließen müssen, kommt dieser Baustein für mögliche Umsatzeinbußen auf.
Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten – wenn es im beruflichen Alltag zu einem Rechtsstreit kommt, kann das schnell teuer werden. Deshalb ist eine weitere Versicherung jedem Freelancer zu empfehlen: die Gewerberechtsschutzversicherung. Sie übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung entstehen.
Ein freiberuflich arbeitender Coach reicht seine Steuererklärung beim Finanzamt ein. Dieses stellt jedoch bestimmte Beträge, die er abschreiben möchte, infrage und fordert ihn auf, Steuern zurückzuzahlen. Das Widerspruchsverfahren bleibt erfolglos. Deshalb kommt es zu einem Rechtsstreit, dessen Kosten die Versicherung für den Freelancer übernimmt.
Sie sind auf dem Weg zu einem Kunden, als Sie auf einer Kreuzung mit einem anderen Wagen kollidieren. Sowohl Sie als auch der andere Fahrer weisen die Schuld von sich. Der Fall landet vor Gericht. Ein Gutachter bestätigt, dass der andere Fahrer Vorfahrt hatte. Für die Gerichts- und Gutachterkosten kommt Ihre Versicherung auf.
Finanzchef24-Leistungen im Überblick:
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