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NIS-2-Richtlinie: Das Wichtigste für Unternehmen auf einen Blick

NIS-2-Richtlinie: Das Wichtigste für Unternehmen auf einen Blick

20.08.2024 | Up2Date

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz auf Basis der NIS-2-Richtlinie kommt. Für Unternehmen, die von NIS-2 und den damit einhergehenden NIS-2-Anforderungen betroffen sind, läuft die Registrierungsfrist aus. Wir sagen Ihnen, worauf Sie jetzt achten müssen, welche Kriterien entscheidend sind und wie Sie vorgehen sollten.

1. Was die NIS-2-Richtlinie für Ihr Unternehmen bedeutet

Hintergrund: NIS-2-Richtlinie und NIS-2-Umsetzungsgesetz

2. NIS-2-Richtlinie: Wichtige Inhalte und Anforderungen für Unternehmen

Ziel der NIS-2-Richtlinie

Insgesamt sollen Unternehmen durch die Einhaltung der NIS-2-Anforderungen den Schutz der digitalen Infrastruktur in der EU optimieren und ein einheitliches Schutzniveau gewährleisten.

Durch die NIS-2-Richtlinie wird von Unternehmen erwartet, dass sie ihre Cybersicherheit proaktiv verbessern und eine stärkere Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden sicherstellen.

3. Wen betrifft das NIS-2-Umsetzungsgesetz?

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz betrifft Unternehmen in 18 festgelegten Sektoren. Diese unterteilen sich in "Wesentliche Sektoren" ("Relevant Entities") und "Wichtige Sektoren" ("Important Entities"). Die betroffenen Unternehmen müssen ab Inkrafttreten die vorgeschriebenen Mindeststandards der Informations- und Cybersicherheit einhalten.

Hauptkriterien für die Einstufung:

Unternehmensgröße:

Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro fallen unter die NIS-2-Richtlinie.

Unternehmenssektor:

Die Einstufung hängt davon ab, ob Ihr Unternehmen zu einem der relevanten Sektoren gehört. Gemäß der NIS-2-Richtlinie müssen Sie zwischen elf wesentlichen und sieben wichtigen Sektoren unterscheiden.

Relevante Sektoren:

Aufsichtsintensität und Strafen:

  • Wesentliche Einrichtungen unterliegen proaktiver Aufsicht und höheren Strafen.

  • Wichtige Einrichtungen haben geringere Geldstrafen und reaktive Aufsicht.

Lieferketten berücksichtigen:

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz verpflichtet Unternehmen auch innerhalb ihrer Lieferkette zu umfangreichen Risikomanagementmaßnahmen. Das bedeutet, dass auch viele Zulieferer indirekt betroffen sind. Dies umfasst Zulieferer von:

  • Lebensmitteln und Rohstoffen
  • IT-Dienstleistungen
  • Herstellern von Windturbinen

Stellen Sie sicher, dass Ihre Lieferkette den NIS-2-Anforderungen entspricht, um umfassende Cybersicherheit zu gewährleisten.

4. Eigenständige Registrierung für Ihr Unternehmen nach NIS-2-Richtlinie

5. Maßnahmen zur Umsetzung der NIS-2-Anforderungen

  1. Projektgruppe einrichten: Setzen Sie ein Projektteam auf, das sich aus Geschäftsleitung, IT-Entscheidern und IT-Sicherheitsverantwortlichen zusammensetzt.

  2. Organisatorische Maßnahmen ergreifen: Passen Sie Ihre Organisationsstruktur an die neuen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie an.

  3. ISMS und Risikomanagement: Die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems und spezifisches Risikomanagement sind essenziell.

  4. Lieferketten überprüfen: Sicherstellen, dass auch Ihre Lieferketten den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen.

  5. Cybersicherheits-Zertifizierungen überprüfen: Bereiten Sie sich auf mögliche gesetzliche Vorgaben zu Zertifizierungen vor.

  6. Meldeprozesse definieren und trainieren: Stellen Sie sicher, dass Sicherheitsvorfälle innerhalb der vorgegebenen Fristen gemeldet werden können.

6. Fazit: NIS-2-Richtlinie und Cyber-Versicherung

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