Corona-Update für Unternehmer im März 2022:

So bereiten Sie sich auf den 20. März vor

Corona-Update für Unternehmer im März 2022:

04.03.2022 | Up2Date

Nach zwei Jahren voller Einschränkungen und unternehmerischer Planungsunsicherheit durch immer wieder neue Corona-Regeln deutet sich mit dem 20. März 2022 nun ein Ende vieler Maßnahmen an. Hier können Sie sich auf kommende Öffnungsschritte vorbereiten und rechtzeitig sicherstellen, dass Ihr Unternehmen optimal aufgestellt ist - auch mit leistungsstarken Gewerbeversicherungen.

Mit dem 20. März 2022 nimmt die Exit-Strategie konkrete Züge an

Im März 2020 wussten Unternehmer und Selbstständige noch nicht, welche langfristigen Einschränkungen zahlreiche Corona-Regeln mitbringen würden. Nun, nach zwei Jahren mit Lockdowns und zahlreichen Einschränkungen sowie Umsatzeinbußen, hat die Politik nach dem Höhepunkt der Omikron-Welle zahlreiche Öffnungsschritte auf den Weg gebracht.

Der 20. März markiert in dieser Hinsicht einen wichtigen Meilenstein, denn pünktlich mit dem Frühlingserwachen werden die meisten Corona-Einschränkungen fallen. Damit ergeben sich wieder unternehmerische Handlungsspielräume, die lange nicht nutzbar waren. Hier lesen Sie, wie Sie Ihr Unternehmen auf dieses wichtige Datum vorbereiten können und warum Sie die Lockerungsschritte auch als Einlass zur Überprüfung des Versicherungsschutzes nutzen sollten.

Öffnungsschritte: Welche Corona-Maßnahmen bleiben nach dem 20. März?

Der 20. März 2022 wird ein wichtiges Datum markieren, das viele Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler herbeigesehnt haben. An diesem Tag wird die dritte Stufe der geplanten Öffnungsschritte greifen, fast alle grundlegenden Corona-Maßnahmen werden entfallen. So genannte niedrigschwellige Basis-Schutzmaßnahmen sollen aber bestehen bleiben, um ggf. flexibel auf dynamische Szenarien beim Infektionsgeschehen reagieren zu können.

Durch den Wegfall von Zugangsregelungen ergeben sich im Handel wieder neue Freiheiten. Auch die bis dato geltende Homeoffice-Pflicht endet. Alle Mitarbeiter können wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Natürlich kann das Homeoffice weiterhin ein Bestandteil der Arbeitsorganisation bleiben, wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Der betriebliche Infektionsschutz ist neu zu konzipieren, Tests werden ggf. nur noch auf freiwilliger Basis stattfinden müssen.

Da sich vor Ort in vielen Unternehmen wieder mehr abspielen wird, sind Einsatzpläne und Abläufe umzustellen. Aus Zoom-Meetings und Telefonkonferenzen werden wieder reale Gesprächsrunden. Viele Kunden werden wieder im Handel einkaufen und an Veranstaltungen teilnehmen wollen.

Die Lockerungen in Deutschland nach 2 Jahren Pandemie

Bereits vor dem 20. März greifen mit den Stufen 1 und 2 umfassende Öffnungsschritte: Der Einzelhandel öffnet wieder für alle, Zugangskontrollen für den Impfstatus entfallen, die so genannte 2G-Regel ist somit (vorerst) in vielen Bereichen Geschichte.

Im Bereich Hotellerie und Gastronomie greifen ab dem 4. März schon Lockerungen durch die 3G-Regel: Auch Ungeimpfte haben dann mit tagesaktuellem Test wieder Zugang. Für Unternehmen in diesen Bereichen ist daher wieder mit einer steigenden Nachfrage zu rechnen. Das gilt auch für den Veranstaltungsbereich, denn ab März 2022 werden wieder Großveranstaltungen mit tausenden Zuschauern bis zu einer gewissen Auslastungsgrenze möglich sein. Je nach regionalen Bestimmungen sind für solche Events zunächst die 2G oder die 2G Plus-Regel vorgesehen.

Basisschutz: Was bleibt von den Corona-Maßnahmen nach dem 20. März?

Im öffentlichen Nahverkehr sowie in geschlossenen Geschäftsräumen soll die Maskenpflicht zunächst erhalten bleiben, damit das Infektionsgeschehen sich nicht zu dynamisch entwickelt. Die mittlerweile zur Gewohnheit gewordenen Abstandsregeln bleiben ebenso wie Hygienevorschriften in Kraft. Im Gesundheitsbereich ist teils weiterhin mit einer Testpflicht zu rechnen, um vulnerable Gruppen zu schützen. Die Impfnachweis-Pflicht wird überall dort ein Thema bleiben, wo auch nach dem 20. März noch 2G oder 3G vorgesehen sind. Da das Infektionsgeschehen sich unterschiedlich entwickelt und die Bundesländer nicht immer den gleichen Weg gehen, sollten Unternehmer die Situation vor Ort genau analysieren. Es ist damit zu rechnen, dass vor allem in den Sommermonaten nur noch sehr wenige Einschränkungen bleiben werden.

Eine langfristige Exitstrategie fehlt noch

Aufgrund der unvorhersehbaren Dynamik des Infektionsgeschehens kann es noch keine vollkommen belastbare Strategie bis zum Ende des Jahres 2022 geben. Insofern sind Unternehmer und Selbstständige gut beraten, die Entwicklung weiterhin zu verfolgen und sich vor allem auf den Herbst vorzubereiten. Die in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungswerte sollten dabei für den eigenen Betrieb sehr hilfreich sein. Der Bund hat noch keine Teststrategie festgelegt, die über den 31. März hinausgeht. Mit Blick auf das eigene Geschäftsmodell sollten sich Unternehmer flexibel aufstellen, um auf alle denkbaren Szenarien reagieren zu können.

Vorbereitungen auf den 20. März: Viele Corona-Regeln entfallen!

Da von den Corona-Maßnahmen in vielen Geschäftsbereichen nur noch ein Basisschutz bleiben wird, sollten Sie sich auf die neuen Freiheiten gezielt vorbereiten und sie konsequent nutzen. Durch im Handel wegfallende Einlasskontrollen ist wieder mit einem vermehrten Kundenaufkommen zu rechnen. Es kann sein, dass der stationäre Handel im Vergleich zum parallel laufenden Online-Handel wieder an Bedeutung gewinnt. Das erfordert eine Anpassung bisheriger Strukturen.

Wer im Veranstaltungsbereich tätig ist, sollte sich für seinen Standort bzw. das jeweilige Bundesland über die aktuellen Zutrittsbeschränkungen informieren. Nur so wird eine mehr oder weniger verlässliche Planung möglich sein. Mit im Sommer weiter sinkenden Infektionszahlen und einer hohen Impfquote wird in vielen Geschäftsbereichen die Rückkehr zur Normalität vor Corona möglich sein.

Sagen Sie Ihren Kunden, was wieder möglich ist!

Die Zeit scheint endlich gekommen, spätestens mit dem 20. März auch den 'mentalen Krisenmodus' hinter sich zu lassen. Es gilt, sich bietende Chancen und Freiheiten wieder konsequent zu nutzen. Viele Kunden werden sich nach Normalität sehnen und gerne wieder das Angebot nutzen, das ihnen noch gut in Erinnerung geblieben ist.

Prüfen Sie, ob Sie die Marketingstrategie, Werbeaussagen und die gesamte Unternehmenskommunikation wieder anpassen müssen. In den letzten Jahren waren Ihre Kunden vor allem eines gewohnt: Hinweise zu Einschränkungen durch Corona-Maßnahmen. Sie als Unternehmer/Selbstständiger und Ihre Kunden werden es lieben, endlich wieder altbekannte Freiheiten in den Mittelpunkt rücken zu können.

Sie werden Ihre Kunden sicherlich mit einem optimalen Service begeistern wollen, wozu qualifiziertes Personal notwendig ist. Prüfen Sie, welche Mitarbeiter noch in Kurzarbeit sind bzw. ob die aktuelle Personaldecke für kommende Herausforderungen noch ausreicht. Ansonsten steht die Personalsuche und Einstellung angesichts des Auslaufens vieler Corona-Regeln ganz oben auf der Prioritätenliste.

Checkliste für Unternehmer

So bereiten Sie Ihr Unternehmen auf den 20. März vor:

  • Aktualisieren Sie Ihre Website und Social Media Channels.

  • Überprüfen Sie Ihre Kapazitäten und Ressourcen.

  • Planen Sie Ihr Personal vernünftig ein.

  • Passen Sie Ihre Marketing-Maßnahmen an.

  • Informieren Sie Ihre Kunden online und offline, z. B. über Aushänge.

  • Sprechen Sie mit Partnern.

  • Überprüfen Sie Ihre Versicherungen.

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Prüfen Sie, ob alle Gewerbeversicherungen noch aktuell sind bzw. ob die Deckungssumme noch zu Ihren unternehmerischen Plänen passt. Eventuell haben sich durch die Erfahrungen der letzten Jahre neue betriebsspezifische Risiken ergeben, die mit einer passenden Gewerbeversicherung minimiert werden können?

Beziehen Sie bei der Überprüfung mögliche juristische Auseinandersetzungen mit ein, die schnell sehr kostspielig werden können. Hier hilft Ihnen eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung weiter. Denken Sie an die Versicherung für die Geschäftsausstattung (Inhaltsversicherung) und identifizieren Sie mögliche Haftungsansprüche Dritter, die sich durch Ihr Geschäftsmodell bzw. Leistungsspektrum ergeben können. Oft reicht ein 'Pauschalschutz' nicht aus.

Tipp!

Nutzen Sie die Möglichkeit, einen passgenauen Versicherungsschutz zusammenzustellen und so die wichtigsten Risiken für Ihr Geschäftsmodell zu minimieren. Mit Finanzchef24 haben Sie den richtigen Partner an Ihrer Seite, um Ihr Unternehmen bestmöglich abzusichern.

Fazit: Der 20. März markiert den Aufbruch in eine Phase voller Chancen

Nutzen Sie das sprichwörtliche Frühlingserwachen auch in Ihrem Unternehmen bzw. für Ihre selbstständige Tätigkeit, um nach einer langen Phase voller Einschränkungen bzw. Corona-Regeln als Unternehmer wieder voller Zuversicht in die Zukunft zu schauen. Gehen Sie die hier aufgezeigten Öffnungsschritte nach dem Ende vieler Corona-Regeln mit und prüfen Sie, inwiefern Marketing und Betriebsabläufe gezielt anzupassen sind.

Ziehen Sie Ihre Lehren aus der Corona-Krise, um sich zukünftig optimal vor Gefahren für Ihr Geschäftsmodell zu schützen. Insofern sollten Sie den Aufbruch nach allen Corona-Regeln auch nutzen, um Ihre Gewerbeversicherungen auf Leistungsfähigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Mit Finanzchef24 haben Sie mit wenigen Klicks alle Möglichkeiten, um aus einem breiten Spektrum an Versicherern ein für Ihr Unternehmen maßgeschneidertes Angebot zu nutzen.

Unternehmer haben durch die Krise mit all ihren Corona-Regeln eindrücklich erfahren, wie wichtig strategische Anpassungsfähigkeit und Voraussicht sind. Auch wenn es noch keine verlässlichen Prognosen für das Infektionsgeschehen im Herbst geben kann, sollten Sie sich bereits jetzt mit langfristigen Konzepten vorbereiten. Alle anderen betrieblichen Risiken lassen sich mit leistungsstarken Gewerbeversicherungen gezielt auf ein absolutes Minimum reduzieren.

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