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Die wichtigsten Gesetzesänderungen 2022 für KMUs

Die wichtigsten Gesetzesänderungen 2022 für KMUs

23.12.2021 | Up2date

Jedes Jahr werden neue Gesetze und Regelungen eingeführt. Als Unternehmer ist es wichtig, auf dem neuesten Stand zu bleiben. Immer up to date zu bleiben, kostet viel Zeit für Recherche und Gesetztestexte lesen. Deshalb haben wir Ihnen die wichtigsten Gesetzesänderungen für 2022 kurz und übersichtlich zusammengestellt. Dann haben Sie mehr Zeit für die wichtigen Dinge.

1. Ermäßigter Steuersatz in der Gastronomie

Der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf Speisen wurde bis zum 31. März 2022 verlängert. Für Getränke gelten weiterhin 19 % (§12 Absatz 2 Nummer 15 UStG).

2. Sachbezugs­freigrenze für Geschenke

3. Grundsteuerreform

4. Mindestlohn

Der aktuelle Mindestlohn wird ab dem 1. Januar auf 9,82 € erhöht. Eine weitere Erhöhungen auf 10,45 € soll es zum 1. Juli geben (§1 MiLoV3).

Branchenmindestlöhne

Dachdecker

  • ab 1. Januar
  • Erhöhung auf 13 € für ungelernte Dachdecker
  • für Gesellinnen und Gesellen:
    14,50 €

Elektrohandwerk

  • ab 1. Januar
  • Erhöhung auf 12,90 €

Gebäudereinigung

  • ab 1. Januar
  • Innen- und Unterhaltsreinigung: 11,55 €
  • Glas- und Fassadereiniger: 14,81 €

Gerüstbauer

  • ab 1. Oktober
  • Erhöhung auf 12,85 €

Steinmetze und Steinbildhauer

  • ab 1. August
  • Erhöhung auf 13,35 €

Pädagogische Mitarbeiter in Weiterbildungsbranche

  • ab 1. Januar
  • Erhöhung auf 17,18 €
  • mit Bachelorabschluss: 17,70 €

5. Mindest­ausbildungs­vergütung

Erhöhung auf 585 € brutto pro Monat (§17 Absatz 2 1.c BBiG)

  • im 2. Ausbildungsjahr: plus 18 % (690 €)
  • im 3. Ausbildungsjahr: plus 35 % (790 €)
  • im 4. Ausbildungsjahr: plus 40 % (819 €)

6. Meldungspflicht im Transparenzregister

Wer ist alles wirtschaftlich berechtigt?

Natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner steht oder auch Natürliche Personen, auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung begründet wird.
Mehr dazu erfahren Sie hier: Wirtschaftlich berechtigter nach GWG

7. Elektronische Krankmeldung

Ab dem 1. Juli 2022 werden alle AU-Daten digital von den Krankenkassen direkt an den Arbeitgeber weitergeleitet. Das heißt, dass Arbeitnehmer ihre Papierbescheinigung nicht mehr selbst an den Arbeitgeber weitergeben müssen. Mehr dazu finden Sie hier.

8. Corona-Bestimmungen

Kurzarbeit

Die Sonderreglungen zum Kurzarbeitergeld wurden bis zum 31. März verlängert. Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber während der Kurzarbeit wird ab dem 1. Januar bis zum 31. März auf 50 % gekürzt.

Coronabonus für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. März 2022 einen Corona Bonus erhalten. Dieser kann bis zu 1.500 € betragen (§ 3 Nr. 11a EStG).

Homeoffice-Pauschale

Die Steuerliche Homeoffice-Pauschale wurde bis Ende 2022 verlängert. Das heißt, dass Steuerpflichtige für jeden Tag, den sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben, einen Betrag von 5 € geltend machen können, jedoch insgesamt nur 600 € im Jahr. In der Steuererklärung fällt das unter Werbungskosten (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 4 EStG).

Ausbildungsprämie

Wirtschaftshilfen

Die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe für Soloselbständige werden bis zum 31. März fortgeführt. Mehr Informationen über die Wirtschaftshilfen finden Sie hier.

9. Inklusion und Barrierefreiheit in Unternehmen

Ab 1. Januar 2022 sollen Ansprechstellen für Arbeitgeber zum Thema Gleichstellung, Inklusion und Barrierefreiheit für Unternehmen errichtet werden. Sie sollen Unternehmer bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen unterstützen. Außerdem sollen von beschäftigungspflichtigen Unternehmen, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, künftig höhere Ausgleichsabgaben erhoben werden.

10. Kündigungsbutton bei Online-Verträgen

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*Der vorliegende Beitrag ist als redaktioneller Text zu verstehen. Wir können keine Korrektheit der hier gegebenen Informationen bezüglich der Gesetzesänderungen 2022 und sonstigen Bestimmungen garantieren und schließen daher jegliche Haftung aus. *

Zwei Kollegen klatschen im Büro in die Hände

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