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Versicherungsbeginn: Ab wann besteht Versicherungsschutz?

Versicherungsbeginn: Ab wann besteht Versicherungsschutz?

aktualisiert am 25.01.2025 | Versicherungsratgeber | Cynthia Henrich

1. Die erweiterte Einlösungsklausel

Gut zu wissen!

Bei einigen Versicherern tritt aufgrund der erweiterten Einlösungsklausel der Versicherungsschutz sofort mit Antragsstellung in Kraft. Bei anderen kommt der Versicherungsbeginn ab dem Folgetag zustande – somit sind Sie entweder ab 0:00 Uhr oder ab 12:00 Uhr versichert.

2. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz

Wichtige Gewerbeversicherungen

3. Bedarfsanalyse und Tarifoptimierung

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