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Die Illustration ist in zwei Abschnitte unterteilt: links ein blau getöntes Bild von jubelnden Menschen bei einem Konzert; rechts eine Person, die in einem Schild auf einen großen Münzstapel klettert, was finanzielle Sicherheit symbolisiert.

Veranstalter­haftpflicht: So sichern Sie Veranstaltungen richtig ab

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung oder ein Event ausrichten möchten, sollten Sie dieses entsprechend versichern. Denn: Als Veranstalter haften Sie für Personen- und Sachschäden, die während Ihrer Festivität entstehen und für die Sie ein Verschulden trifft. Nachfolgend erfahren Sie das Wichtigste zur Veranstalterhaftpflicht.

1. Wann und wen schützt die Veranstalterhaftpflicht?

Fallender Scheinwerfer: Bei einem Open-Air-Festival löst sich ein Bühnenscheinwerfer aus seiner Befestigung und stürzt in eine Menschenmenge. Zwei Besucher werden bei diesem Unfall schwer verletzt. Die Veranstalterhaftpflicht des Ausrichters kommt anschließend für die Behandlungskosten der Besucher sowie für ein angemessenes Schmerzensgeld auf.

Wertvolle Gitarre: Der Mitarbeiter eines Konzertveranstalters stolpert beim Bühnenaufbau über ein Tonkabel und beschädigt bei seinem Sturz eine wertvolle E-Gitarre des Künstlers. Der Künstler richtet Haftpflichtansprüche an den Veranstalter. Dessen Veranstaltungs-haftpflichtversicherung begleicht die Kosten für die Reparatur der E-Gitarre.

2. Was ist bei der Veranstalterhaftpflicht versichert?

Hinweis: Ergänzender Schutz zur Veranstalterhaftpflicht

Benötigen Sie für eine Veranstaltung hochwertiges elektronisches Equipment, dann ist der Abschluss einer Elektronikversicherung ratsam. Sie übernimmt die Reparatur der beschädigten Geräte und ersetzt Ihnen diese gegebenenfalls zum Neuwert.

3. Versicherungssumme und Kosten bei der Veranstalterhaftpflicht

Autorinnen: Christina Landauer, Cynthia Henrich, Stand 03.05.2018

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