Wichtige Leistungseinschlüsse für Handwerker in der Betriebshaftpflicht

Es gehört zum Berufsbild des Handwerkers, regelmäßig an fremdem Eigentum zu arbeiten. Das Risiko für Schäden ist hoch und der Standardschutz der Betriebshaftpflicht reicht oft nicht aus. Deshalb muss geprüft werden, ob bestimmte Leistungseinschlüsse mit inbegriffen sind.

Die wichtigsten Versicherungen für Handwerker

  • Schutzschild symbolisch für Betriebshaftpflicht
    Betriebshaftpflicht

    Grundlegender Schutz bei Personen- und Sachschäden Dritter

  • Regenschirm symbolisch für Inhaltsversicherung
    Inhaltsversicherung

    Wichtige Versicherung für Einrichtung, Waren und Geräte

  • rechtsschutz
    Rechtsschutzversicherung

    Versicherung bei rechtlichen Streitfällen und juristischen Fragen

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Für Handwerker ist es sehr wichtig, beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht darauf zu achten, dass diese bestimmte Leistungseinschlüsse abdeckt. Denn: Im schlimmsten Fall verursacht der Betriebsinhaber oder einer seiner Mitarbeiter einen Schaden und die Versicherung übernimmt die Kosten nicht. Deshalb sollte jeder selbstständige Handwerker darauf achten, dass bestimmte Leistungen abgedeckt sind.

1. Tätigkeits- beziehungsweise Bearbeitungsschäden

Handwerker sind häufig außerhalb ihrer Werkstatt tätig. Beim Arbeiten in oder an fremden Gebäuden kann es durchaus passieren, dass ein Handwerker das Eigentum anderer beschädigt. Wenn ein Installateur beispielsweise ein Waschbecken im Badezimmer austauschen soll und dabei die Fliesen zerkratzt, dann spricht man von einem Tätigkeits- oder Bearbeitungsschaden. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass diese Schadensart im Versicherungsumfang enthalten ist. Denn einige Versicherer schließen Tätigkeitsschäden aus oder beschränken die Zahlungen im Schadensfall auf eine bestimmte Höhe.

2. Nachbesserungsbegleitschäden

Zudem sollten Handwerker darauf achten, dass ihre Versicherung sogenannte Nachbesserungsbegleitschäden einschließt. Nur wenige Versicherer beinhalten diese Leistung. Die betriebliche Haftpflicht (ohne mitversicherte Nachbesserungsbegleitschäden) kommt für Schäden auf, die der Handwerker verursacht hat. Diese Schäden müssen nachweisbar und vor allem auch eingetreten sein. Was aber, falls ein Schadenereignis unmittelbar bevorsteht, jedoch noch nicht eingetreten ist?

Hierzu ein Beispiel: Ein Handwerker dichtet Wasserrohre mangelhaft ab. Als der Fehler bekannt wird, ist das Badezimmer bereits fertig gefliest. Ein Wasserschaden ist jedoch noch nicht eingetreten. Eine betriebliche Haftpflicht ohne integrierte Nachbesserungsbegleitschäden würde erst dann leisten, wenn sich der Wasserschaden einstellt. Der Kunde verlangt jedoch, dass der Mangel beseitigt wird – noch bevor der Schaden eingetreten ist. Nur wenn Nachbesserungsbegleitschäden von der Versicherung abgedeckt sind, übernimmt sie die Kosten für die Korrektur des Fehlers.

3. Verlust von Schlüsseln

Nicht selten erhalten Handwerker fremde Schlüssel – etwa von Kunden oder den Zentralschlüssel für eine Baustelle – um ihre Arbeit durchführen zu können. Gehen die Schlüssel verloren, muss im schlimmsten Fall die komplette Schließanlage ausgetauscht werden. Ohne Versicherungsschutz kommt das den Handwerker teuer zu stehen. Schlüsselverlust sollte deshalb unbedingt in den Leistungskatalog des Versicherungsvertrags aufgenommen werden.

4. Schäden durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Arbeitet ein Handwerker mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen – dies ist meist im Baugewerbe der Fall – sollten sie ebenfalls im Versicherungsumfang enthalten sein. Wenn ein Bauhandwerker durch einen Bedienungsfehler einen Unfall verursacht, bei dem beispielsweise eine Hauswand beschädigt wird – oder schlimmer noch eine Person zu Schaden kommt, dann muss er dafür haften. Gerade bei Personenschäden kann es schnell zu horrenden Summen kommen.

5. Be- und Entladeschäden

Beim Ausladen einer Fracht, stolpert der Handwerker und beschädigt fremdes Ladegut. Auch hierfür muss er haften. Wichtig: Es handelt sich um das Ladegut Dritter, welches nicht für den Handwerker selbst bestimmt beziehungsweise von ihm gefertigt ist. Beschädigt er eigenes Ladegut, wird der Schaden in der Regel von einer Transportversicherung übernommen.

6. Weitere wichtige Leistungseinschlüsse

  • Gewerbliche Allmählichkeitsschäden: Schäden, die über einen längeren Zeitraum entstehen
  • Subunternehmen-Risiko: bei Handwerksbetrieben, die als Subunternehmen beschäftigt werden

Sie sind sich unsicher, welche Gewerbeversicherungen Sie als Handwerker benötigen? Gerne führen wir eine kostenfreie Bedarfsanalyse für Sie durch. Als Existenzgründer können Sie bei Abschluss einer gewerblichen Versicherung über uns zudem von Gründerrabatten von bis zu 50 Prozent profitieren.

7. Berufsspezifische Leistungseinschlüsse in der Betriebshaftpflicht

Leistungseinschlüsse für Dachdecker

Wenn Sie als Dachdecker eine Betriebshaftpflichtversicherung vergleichen & abschließen, achten Sie darauf, dass berufsspezifische Schadensarten im Versicherungsschutz enthalten sind. Die folgende Infografik zeigt, welche wichtig für Sie sind.

Leistungseinschlüsse für Hausmeister

Je nach Tätigkeitsspektrum sind bestimmte Leistungseinschlüsse in Ihrer Betriebshaftpflicht für Hausmeister wichtig. Unsere Infografik verrät Ihnen, worauf Sie beim Abschluss besonders achten sollten.

8. Vergleichen, wechseln, profitieren

Sie haben bereits eine oder mehrere Gewerbeversicherungen abgeschlossen? Möglicherweise ist Ihr Versicherungsschutz nicht mehr ausreichend oder Sie zahlen zu viel für Ihre Leistungen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, den optimalen Versicherungsschutz mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Als Dachdecker beispielsweise können Sie sich schon ab 59,08 Euro pro Monat versichern. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie auf Wunsch auch bei der Kündigung Ihres vorherigen Versicherungsvertrags.

Autorin: Cynthia Henrich, Stand: 09.03.2018